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dienten Krieger nicht dazu bringen konnte, gegen ihren Imperator das Schwert zu ziehen1).

Sobald aber Lucius und Fulvia die Entscheidung der Waffen angerufen hatten, war Marcus es seiner Stellung. seinem Hause und dem Reiche schuldig, den Ausgang des Kampfes zu bestimmen: denn dies lag in seiner Macht. Das mußte er wissen, da er wie auch Drumann und Schiller annehmen über die Vorgänge in Italien genau unterrichtet war2). Er mußte wissen, daß er gerade durch seine indifferente Haltung dem heimlich gehaßten und gefürchteten Nebenbuhler zum Siege verhalf über seine eigenen nächsten Angehörigen, die doch nur im Vertrauen auf seine Hilfe zu den Waffen gegriffen hatten3). Er mußte wissen. daß die Entscheidung in Italien nur durch seine eigenen Legionen herbeigeführt werden konnte. die unter Asinius Pollio und Ventidius Bassus in Oberitalien standen1). Weil diese Legionen bzw. ihre Führer nicht energisch in den Krieg eingriffen, unterlag L. Antonius: sie konnten sich aber zu einer wirksamen Kriegführung aus dem Grunde nicht entschließen, weil sie ihr Feldherr in voller Ungewißheit über seine Absichten und Wünsche ließ (App. V 32, 126. 33, 131).

Eine andere Erklärung für die Nichteinmischung des M. Antonius. hat Ferrero vorgebracht (Grandezza e decadenza di Roma III 321f.). Non è improbabile, schreibt er, che, l'assedio di Perugia essendo cominciato sul finire dell'autunno del 41, quando la navigazione del Mediterraneo era sospesa, egli ne avesse notizia solo nella primavera del 40, allorchè l'assedio giá era finito: e che dalle ultime notizie ricevute egli continuasse a giudicare il disordine dell' Italia come poco grave e tale che si comporrebbe da sè. Inoltre giova considerare che egli non poteva approvare la stravagante politica del fratello e della moglie, i quali parevano non avvedersi che il partito popolare era ormai tutto nell'eser cito, era anzi lo stesso esercito. ma non poteva nemmeno abbandonarli o tentare di raffrenarli, senza mutare in nemici i suoi parenti più stretti.

1) App. V 53, 220. 57, 240f. 59, 246 ff.
2) S. o. S. 43f.

...

3) L. Antonium fiducia consulatus ac fraternae potentiae res novas molientem (Suet., Aug. 14). Lucius legte sich das Cognomen Pietas bei (Dio XLVIII 6, 4; CIL I p. 158) und ließ Münzen prägen, die auf der Vorderseite Bild und Namen seines Bruders, auf der Rückseite die Legende Pietas cos. zeigen (Babelon I 173f. n. 43 ff.; Grueber II 400 ff. n. 65-72 vgl. Klebs RE I 2585f. Grueber, Num. Chronicle 1911, 135 f.). Ein Schleuderblei aus der Belagerung von Perugia trägt die Inschrift M. Ant. imp. imp. (Eph. epigr. VI p. 54 n. 52=C'IL XI 6721, 1); dazu bemerkt Zangemeister: fortasse cogitandum est de M. Antonii imperatoris in Oriente (Aegypto) absentis invocatione vel imprecatione a Lucii fratris funditoribus inscripta. 4) Dazu kamen noch die Legionen in Gallien unter Fufius Calenus. Vgl. v. Domaszewski, N. Heidelb. Jahrb. IV, 1894, 187.

Aber gerade die verfehlte Politik der Beiden hätte Antonius zum entschiedenen Eingreifen veranlassen müssen 1). Gerade dadurch, daß Lucius und Fulvia törichterweise einen Gegensatz zwischen den Interessen der Veteranen und jenen des Hauses der Antonier geschaffen haben, ist Oktavians Stellung so sehr gefestigt, die des Antonius so geschwächt worden. Eine unzweideutige Weisung oder gar Mark Antons Erscheinen in Italien) hätte den Knoten zerhauen, sein Stillschweigen mußte die Folge haben, daß die italische Mannschaft der wichtigste Machtfaktor im Reich über ihn zur Tagesordnung überging.

Von diesem Stand der Dinge hatte Antonius bereits im Sommer 41 volle Kenntnis (s. o. S. 43). Schon damals muß er darüber orientiert gewesen sein, daß es sich nicht um vorübergehende Entzweiungen, sondern um einen sehr gefährlichen folgenschweren Konflikt handle; die Botschaften, die von seinem Kollegen, seiner Gattin, seinem Bruder und den Veteranen an ihn kamen, werden ihn darüber nicht im Unklaren gelassen haben. Er hätte daher lange vor der Einschließung seines Bruders in Perusia, die doch nur der letzte Akt des Dramas gewesen ist, persönlich oder schriftlich seinen Willen kundgeben müssen. Daß es zwischen ihm und seinen nächsten Angehörigen zu offenem Bruche gekommen wäre, wenn er es für nötig gefunden hätte, sie zu desavquieren, wird wohl niemand glauben wollen.

Was endlich das Aussetzen der Schiffahrt im Herbst und Winter anlangt, so gibt Friedländer, auf den man sich hierfür zu berufen pflegt, selbst zu, daß die Zahl der Schiffe, die Depeschen und Beamte beförderten oder Gefangene und Verbannte transportierten, auch in den Wintermonaten nicht klein gewesen sein kann“3), und führt einige Beispiele dafür an, die sich leicht vermehren ließen 4).

Der wahre Grund für das Verhalten des M. Antonius ist m. E. anderswo zu suchen. Schon seit der Begründung des Triumvirates lastete auf den Triumvirn die doppelte Verpflichtung, ihre Soldaten mit Landbesitz und mit barem Geld zu entlohnen 5). Nach dem Siege sollten die Machthaber ihr Versprechen erfüllen. Octavian übernahm die Mission, die Veteranen auf Kosten von 18 italischen Städten mit Landbesitz auszustatten; Antonius wählte die Aufgabe, durch Kontributionen in den asiatischen Provinzen das Bargeld zu beschaffen 6). Der junge Caesar ist

1) Manius, den er für diese Politik verantwortlich machte, mußte nach dem Friedensschluß von Brundisium mit dem Tode dafür büßen (App. V 66, 278). 2) auf das Lucius rechnete (App. V 14, 54. 29, 111).

3) SG II 27. 4) Vgl. z. B. Dio LI 4,3. 5, 1.

5) App. IV 3, 10f. Dio XLVIII 2, 2. 3. Plut., Ant. 23 und sonst. Jeder Legionar sollte 5000 Denare, jeder Centurio das Fünffache erhalten (App. IV 120.507. Plut., Ant. 23).

6) App. V 3, 11. 5, 21. Dio XLVIII 2, 2. 3. Plut., Ant. 23.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIV 1.

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trotz unsäglicher Schwierigkeiten, zu denen die Familie des Antonius das meiste beitrug, seiner Verpflichtung nachgekommen, Antonius dagegen der seinen nicht. Er legte der Provinz Asia die Steuerleistung von neun Jahren auf, die innerhalb zweier Jahre zu entrichten war1), und trieb auch im übrigen Kleinasien sowie in den syrischen Provinzen große Summen ein). Aber die riesigen Kapitalien, die zusammenströmten3), fanden infolge der leichtsinnigen Wirtschaft des Triumvirn ihren Weg in die Taschen der Freunde, Genossen und Untergebenen Mark Antons1). Zum Beweise, daß die Veteranen bis zum Vertrag von Brundisium (Frühherbst 405) von Antonius nichts erhalten hatten, genügt es, auf die bisher nicht genügend beachteten Worte Dios (XLVIII 30. 2f.) hinzuweisen: zary22aquéror de αὐτῶν, ὡς γε ἐδόκουν, περιστάντες τὸν Ἀντώνιον οἱ στρατιῶται οἱ τότε τῷ Καίσαρι συνόντες ἀπῄτουν παρ' αὐτοῦ τὰ χρήματα, ἃ πρὸ τῆς μάχης τῆς πρὸς τοῖς Φιλίπποις γενομένης υπέσχοντο σφισι δι' ἃ καὶ ἐς τὴν Ἀσίαν, ὅπως ὅτι πλεῖστα ἀθροίσειεν, ἔσταλτο. καν ἐξειργάσατό τι αὐτὸν μηδὲν διδόντα, εἰ μή σφας ὁ Καίσαρ ἐπελπίσας πῃ κατέσχε).

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Darin scheint mir die Erklärung für Antonius' Zurückhaltung während des Perusinischen Bürgerkrieges zu liegen. Wenn er aus seiner Reserve nicht heraustrat, wenn er die Abgesandten der Veteranen bei sich zurückhielt so lag dies eben daran, daß er sich den Siegern von Philippi gegenüber schuldbewußt fühlte. Diese, denen ihre materiellen Interessen durchaus in erster Linie standen 7), rechneten natürlich mit Bestimmtheit auf die ihnen zugesagten Summen 8). In seiner allgemein erwarteten offiziellen Botschaft hätte sich Antonius über den Erfolg seiner Mission äußern müssen, denn ein Schreiben des Triumvirn, in dem nichts von den Entlohnungen zu lesen war, hätte die Entrüstung oder zumindest den Verdacht der Veteranen hervorgerufen und damit nur schädliche Folgen für Antonius und seine Familie gezeitigt. Antonius zog es daher vor — von seinem Standpunkt aus mit Recht überhaupt nichts verlauten zu lassen und sich in unerforschliches Stillschweigen zu hüllen.

Wenn sich Antonius im Vergleich von Brundisium seinem Kollegen gegenüber zu weitgehender Nachgiebigkeit verstehen und mit einer

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3) Plut., Ant. 24: ταῖς πόλεσι δεύτερον ἐπιβάλλοντος φόρον ἐτόλμησεν Ὑβρέας ὑπὲρ τῆς ̓Ασίας λέγων εἰπεῖν . . κεἰ δύνασαι δὶς λαβεῖν ἑνὸς ἐνιαυτοῦ φόρον, δύνασαι καὶ δὶς ἡμῖν ποιήσασθαι θέρος καὶ δὶς ἐπώραν." πρακτικῶς δὲ καὶ παρα βόλως συναγαγών, ὅτι μυριάδας εἴκοσι ταλάντων ἡ ̓Ασία δέδωκε «ταῦτα εἶπεν «εἰ μὲν οὐκ εἴληφας, ἀπαίτει παρὰ τῶν λαβόντων· εἰ δὲ λαβὼν οὐκ ἔχεις, ἀπολώλαμεν. 4) Plut., Ant. 24. Bezeichnende Beispiele bei Strabo XIV 1, 41 p. 648.

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5) Kromayer, Hermes XXIX, 1894, 556 ff.

6) Vgl. noch App. V 22, 86 f. Dio XLVIII 7, 2.

7) App. V 17. 8) Vgl. App. V 22. 86. Dio XLVIII 7, 2.

bescheideneren Rolle im Reiche begnügen mußte, so erklärt sich dies m. E. gleichfalls aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen. Der Mann, der das seinem Amtsgenossen und seinen Soldaten gegebene Wort gebrochen hatte, der nur durch das Eingreifen des Kollegen vor der Wut der betrogenen Krieger gerettet wurde, konnte Octavian nicht mehr als ein Gleichstarker gegenübertreten.

II. Inschrift des T. Marius aus Urbino.

T. Mario C. f. | Stellatina) Siculo, aed(ili), IIII vir(o) i(ure) d(icundo), pont(ifici), | tr(ibuno) mil(itum) leg(ionis) XII, | praef(ecto) duor(um) prin(cipum), | praefect(o) in cl(asse) | Cn. Lentul(i) praet(oris) | in Sicilia. CIL XI 6058 Urvinum Mataurense 1).

Bormann2) hat die Ansicht ausgesprochen, daß dieser T. Marius aus Urbino kein anderer ist als T. Marius Urvinas, von dem Valerius Maximus (VII 8, 6) folgendes zu erzählen weiß: neque aliis dignus fuit T. Marius Urvinas), qui ab infimo militiae loco beneficiis divi Augusti imperatoris ad summos castrensis honores perductus eorumque uberrimis quaestibus locuples factus, non solum ceteris vitae temporibus ei se fortunas suas relinquere, a quo acceperat, praedicavit, sed etiam pridie quam expiraret idem istud ipsi Augusto dixit, cum interim ne nomen quidem eius tabulis testamenti adiecit.

Mit dem T. Marius dieser Anekdote hat der Mann, den die Inschrift aus Urbino nennt, den Namen, die Heimat1), die Zeit") gemeinsam, er hat es wie jener zu höheren militärischen Stellungen 6) und zu Wohlstand

1) Die Inschrift ist nur in zwei Kopien aus dem 16. und 17. Jahrhundert (von Gabrielli und Gualtherus) erhalten (vgl. Bormanns Anmerkung im CIL). Der eine Abschreiber (Gabrielli) hat die fünfte Zeile (praef. duor. prin.) ausgelassen, doch folgt daraus keineswegs, daß sie nicht auf dem Steine stand; Gualtherus war ehrlich (fideliter omnino et strenue Gualterus officio functus est sagt Mommsen CIL X 2 p. 715) und wie hätte selbst ein Fälscher gerade auf diese Worte verfallen sollen. Das letzte Zeichen der 7. Zeile war eine Ligatur, die auch die Lesung praef. zuließe (vgl. Bormann z. Inschr.). Doch ist praet.. wie Bormann annimmt, vorzuziehen, nicht allein aus dem äußerlichen Grunde der Zeilenteilung, sondern auch weil der Titel praefect(us) in cl(asse) Cn. Lentul(i) eine nähere Bestimmung erfordert wer kannte unter den Lentulern der Zeit

gerade diesen? und andererseits auch praef(ectus) in Sicilia allein eine unzureichende Bezeichnung wäre.

2) CIL XI p. 894 Anm. 2.

3) urinas oder uirinas in den Hss.; Pighius las zuerst Urbinas (Halm z. St.). 4) Urvinum Mataurense gehört der Tribus Stellatina an, vgl. Bormann CIL XI p. 894.

5) Die Stellung eines praefect. in cl. Cn. Lentul. praet. in Sicilia muss vor die Provinz- und Flottenorganisation des Augustus fallen.

6) Vgl. CIL IX 3158 Dessau 2682: usum ... castresibus eiusdem Caesaris August(i) summis [eq]u[es]tris ordinis honoribus IX 335: quem imp. Augustus] splendidis(simac) equestris [militiae incrementorum titulis exornavit].

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gebracht: die Bekleidung der vornehmsten munizipalen Würden läßt auf letzteres schließen. An der Identität der beiden Personen ist demnach kaum zu zweifeln.

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Auf dem Steine werden nur drei militärische Ämter des Marius genannt, offenbar die höchsten. Begreiflicherweise hatte er kein Interesse, in der von ihm selbst konzipierten Grabschrift - als solche ist die Inschrift doch wohl aufzufassen1) die niederen Stellungen, die er im Heeresdienst bekleidet hatte, aufzuzählen: ist er doch, wie wir durch Valerius Maximus wissen, aus dem Mannschaftsstande hervorgegangen. Bei den ausdrücklich angeführten Chargen ist die Reihenfolge wohl absteigend; denn der Legionstribunat, der den Ritterstand erforderte, stand doch gewiß höher im Rang als ein Geschwaderkommando auf der Flotte eines Praetors2). Demnach hat Marius von höheren Chargen zuerst die eines praefect(us) in classe) Cn. Lentul(i) praet(oris) in Sicilia bekleidet. Wer war nun dieser Lentulus und wann führte Marius dieses Kommando auf Sizilien, dem er wohl auch sein Cognomen verdankte?3)

Die Präfektur muß vor das Jahr 27 v. Chr. gehören, vor die neue Organisation der Provinzverwaltung, seit welcher Sizilien von einem Pro- ́ konsul verwaltet wird). Denn sonst wäre der Oberkommandierende des Marius der Prokonsul gewesen, während die Inschrift einen Praetor nennt. Dies weist auf außerordentliche Verhältnisse, die auch daraus zu erschließen sind, daß eine Kriegsflotte in den sizilischen Gewässern operiert. Da Marius unter der Regierung des Augustus gestorben ist), bleibt nach alledem kaum noch ein Zweifel darüber, wann er die Präfektur inne hatte: es ist die Zeit, in der Sex. Pompeius Sizilien beherrschte.

Die einzige Inschrift, die uns aus dem Lager des Pompeius erhalten ist). nennt ihn Mag(nus) Pompeius Mag(ni) f(ilius) Pius imp(erator) augur co(n)s(ul) desig(natus): wir wissen aber durch Münzen, daß er den Titel eines praefectus classis et orae maritimae führte 7), denselben. den sein Vater durch das Gabinische Gesetz erhalten hatte. Im Jahre 43 v. Chr. verlieh der Senat dem Sextus diesen Titel und die gleiche Machtvollkommenheit, wie sie sein Vater im Seeräuberkriege ausgeübt

1) Vgl. auch unten S. 56.

2) Ich erinnere an Domaszewskis Ausspruch über die vom römischen Nationalstolze stets mißachtete Flotte" (Bonn. Jahrb. CXVII 105).

3) Vgl. App. V 49, 204: Κέστιος ... ἐν Μακεδονία πεπολεμηκὼς καὶ ἐκ τοῦδε Mazedovizòv aitòr broμázor. So ist auch Actiacus zum Cognomen geworden (Gardthausen II 1,216).

4) Klein, Verw.-Beamt. v. Sizilien S. 6.

5) Val. Max. a. a. O.

6) In Marsala (Lilybaeum) gefunden, publiziert von Salinas, Not. d. scavi 1894, 389. Vgl. Mommsen, Herm. XXX 1895, 460 ff. Mras, Wien. Stud. XXV 1903, 288 ff. 7) Babelon, Monn. de la rép. Rom. II 351 ff. n. 21 ff. Bahrfeldt, Num. Ztschr. Wien XXIX 1897, 51f. Grueber, Coins of the Roman Rep., Brit. Mus. II 560 ff.

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