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mußte an Eindruck gewinnen, wenn jener vornehme Tusculaner nicht nur im selben Amt, sondern sogar mit demselben Titel, den er in Rom bald erlangte, bekleidet, kurz vorher seine Mitbürger gegen Rom geführt hatte. Ich würde über dieses von Plinius scheinbar bezeugte tusculanische Consulat nicht so viel Worte verlieren, wenn es nicht von Rosenberg 1) verwandt würde zur Begründung seiner, wenn sie richtig wäre, ja sehr interessanten Behauptung, daß Ariminum seine Verfassung Tusculum entlehnt habe. Mir scheint weder das Consulat, das für die alte (latinische) Kolonie Ariminum durch eine archaische Bronze") aus dem Dianaheiligtum von Nemi bezeugt ist, noch die in der kaiserlichen Kolonie Ariminum eigenartig ausgestaltete, vielleicht dreistellige Aedilität in Tusculum ihr Vorbild gehabt zu haben3). Was Ariminum betrifft, so möchte ich noch bemerken, daß die Einteilung in sieben (städtische) Vici keine Eigentümlichkeit dieser Stadt und überhaupt nichts Besonderes war, sondern auch für andere kaiserliche Kolonien bezeugt ist, nicht nur, worauf Bormann (CIL XI p. 77) schon hingewiesen hat, für das von Augustus zur römischen Kolonie gemachte kleinasiatische Antiochia, sondern auch für Hadrians Aelia Capitolina, nach Chron. Pasch. p. 474.

In dankenswerter Weise hat Kornemann (oben S. 194 ff.)) die Beispiele von Dreimännerkollegien an der Spitze von Gemeindeverwaltungen durch Heranziehung der Institutionen italischer Pagi vermehrt). Erwähnt hätte meiner Meinung nach aber auch ein räumlich zwar weit entfernt liegendes, aber doch mit Alt-Italien zusammenhängendes, wohlbekanntes, von Triumvirn regiertes Gemeinwesen werden müssen, ich meine den Bund der vier cirtensischen 1) Staat der alten Italiker S. 115 ff. (S. 117: „vielleicht reizte der KonsulnTitel, der sich dabei mit Anstand annektieren ließ").

2) CIL XIV 4269 (= Inser. sel. 6128).

3) Die Behandlung der Aedilität von Ariminum durch Rosenberg (S. 116) ist sehr willkürlich. Daß R. sich „beim besten Willen nicht denken kann, wie in Ariminum der Unterschied zwischen curulischer und plebejischer Aedilität beschaffen gewesen sein soll", beseitigt die Tatsache nicht, daß man in Ariminum einen (oder zum mindesten einen) curulischen Aedil hatte und bei der Aedilität zwischen curulischer und plebejischer iuris dictio unterschied, die in der Regel von verschiedenen Personen übertragen war (CIL XI 386. 387 = Inser. sel. 6659. 6660). Es ist demnach unzulässig die Aedilen von Ariminum auf einen zu reduzieren und diesen zum college minor der duoviri iure dicundo zu machen. Daß den Aedilen von Ariminum eine iuris dictio zugeschrieben wird, ist nichts besonderes, denn eine gewisse iuris dictio hatten sie überall, als Polizeichefs. Auch in Rom war der Unterschied zwischen curulischer und plebejischer Aedilität seit Jahrhunderten bedeutungslos geworden, aber doch nicht ganz verwischt (vgl. Tac. ann. XIII 28). Die Namen werden gedankenlos nach Ariminum übertragen worden sein und dort zur Bezeichnung verschiedener Polizei-Ressorts gedient haben. Daß sie einen Hintergrund in verschiedenen Klassen der Bevölkerung (Eingesessenen und julischen Kolonisten) gehabt hätten, ist nicht wahrscheinlich.

4) Irrtümlich werden jedoch S. 195 A. 3 Münzen von Luceria mit drei Beamtennamen angeführt; die Namen auf diesen Münzen (jetzt bei Haeberlin Aes grave Taf. 70, 4. 5. 95, 12. 13. 14. 102, 2; vgl. S. 134. 157. 187) sind nur zwei. 5) Kürzlich ist aus demselben Pagus, dem CIL IX 3312 entstammt, eine weitere Dreimänner - Inschrift bekannt geworden, die, wie ich höre, Persichetti in den Mitteilungen des Röm. Instituts herausgeben wird.

Kolonien. Dieser verdankt bekanntlich seine Entstehung dem P. Sittius aus Nuceria, der im Jahre 46 v. Chr., zusammen mit Bocchus von Mauretanien, Cirta, die Hauptstadt des numidischen Königs Juba eroberte und dann von Caesar zum Geschenk erhielt'). Die Erinnerung an die campanische Heimat des Gründers und gewiß eines nicht geringen Teiles seiner Genossen erhielt sich lange lebendig, wie schon der dem heimischen Fluß entlehnte Beiname einer der Kolonien, Sarnensis Milev, zeigt. Wenn nun in der Kaiserzeit Triumvirn an der Spitze des cirtensischen Bundes erscheinen, so sind diese gewiß nicht frei oder aus bloßen Zweckmäßigkeitsrücksichten erfunden, sondern der italischen Heimat entlehnt (auch wenn sie nicht die anfänglichen Oberbeamten von Cirta gewesen sein sollten; einzelne Beispiele von Duovirn und Quattuorvirn aus der ersten Kaiserzeit liegen vor)). Der Schluß, daß das campanische Nuceria gegen Ende der Republik unter Triumvirn gestanden hat, dürfte wohl nicht zu gewagt erscheinen. Vermutungen über einen etwaigen, mir nicht sehr wahrscheinlichen Zusammenhang dieser Triumvirn mit dem für Nuceria aus der Kaiserzeit bezeugten tribunus plebis3) und dem ebenfalls dort vorkommenden quinquevir1) muß ich anderen überlassen.

Charlottenburg.

Die Beamtendreizahl in Italien.

Von E. Kornemann.

H. Dessau hat im Vorstehenden meine Zusammenstellung der Dreimännerkollegien aus Italien durch den Hinweis auf die III viri von Cirta vermehrt und sich der von mir früher1) geäußerten Ansicht angeschlossen, daß es sich hier um die älteste Verfassung der kolonialen Samtgemeinde von Cirta handelt. Sein Rückschluß auf die Verfassung des campanischen Nuceria bringt, wenn er zulässig ist, für meine These, daß der Dreibeamtenstaat allgemein italisch ist, eine neue sehr wertvolle Stütze.

Ich möchte heute meinerseits auch noch auf Verschiedenes aus dem römischen Staat aufmerksam machen, was meine Materialsammlung oben S. 194 ff. zu ergänzen imstande ist. An zwei Stellen des römischen Staates können wir die alte Beamtendreizahl noch in historischer Zeit nachweisen, einmal in der außerordentlichen Magistratur und dann hier wenigstens in der Frühzeit

bei den alten Priestertümern.

Aus der Reihe der außerordentlichen Träger von Spezialaufträgen erinnere ich nur an die Magistrate zur staatlichen Landanweisung, bei denen die Dreizahl (III viri agris dandis adsignandis iudicandis) die älteste Form darstellt3), eine Form, die bei den verwandten Spezialbeamten für die Koloniegründung (III viri coloniae deducendae) die Regel geblieben ist3), weiter an die III viri capitales oder IIlviri

1) Mommsen, Ges. Schr. V 472.

2) Mommsen a. a. O. 475; über die Quattuorvirn meine Anm. zu S. 477. Aber gewiß richtig vermutet Kornemann (Pauly-W. IV 586), daß die Triumvirn von Cirta auf die caesarische Zeit zurückgehen.

3) CIL IV suppl. 3872 Inscr. sel. 6445o.

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nocturni (auch III viri schlechthin), die als stehende Institution um 465 289 v. Chr. geschaffen worden sind1), die III viri mensarii vom Jahre 538/216 v. Chr.2), die zwei Dreimännerkollegien zu Zwecken der Aushebung vom Jahre 542/2123), die III viri aere argento auro flando feriundo, die unter die Jahresämter erst in der Zeit des Bundesgenossenkrieges eingetreten sind1), endlich die unter Augustus vorübergehend funktionierenden III viri legendi senatus und III viri recognoscendi turmas equitum3). Das vornehmste Beispiel aus dieser Gruppe aber sind die Konsulartribunen, die ganz offenbar von der Dreizahl ausgegangen sind"), und die III viri reipublicae constituendae vom Jahre 711/43 v. Chr.). Wenn man die Geschichte des Dreibeamtentums sich vor Augen hält, erkennt man jetzt, daß der römische Staat in jener Krisis zur altitalischen Staatsform zurückgekehrt ist, und es ist leicht zu erraten, daß wohl Octavian mit seinen altertümelnden Neigungen die Anregung zu dieser Verfassung gegeben hat.

Was die Priestertümer des römischen Staates betrifft, so ist für die Augures die ursprüngliche Dreizahl bezeugt und wird mit den ältesten 'drei Tribus von der Tradition in Verbindung gebracht). Dazu kommt, daß sie in den römischen Kolonien noch in der historischen Zeit wiederkehrt). Das letztere Moment erweist auch für die Pontifices die Dreizahl als die ursprüngliche 10). Ebenso treten die erst im Jahre 196 v. Chr. vom Pontifikalkollegium abgezweigten Epulones zunächst in der Dreizahl auf11).

Demgegenüber gehen die späteren XV viri sacris faciundis, die jünger sind, als pontifices und augures, die erst mit der Einführung der sibyllinischen Bücher in Rom geschaffen wurden und im Dienste des graecus ritus stehen, vom Duovirat aus 12).

Während nun die normale Vermehrung der ehemaligen Triumvirate mit der allmählichen Ausdehnung des Staates über sechs hinweg auf neun erfolgte 13), steigen die Duovirate gewöhnlich auf zehn, vor allem das Kollegium 1) Livius Per. 11.

2) Livius XXIII 21,6; zum Jahre 403/351 werden allerdings Vviri mensarii bei Liv. VII 21, 5 erwähnt.

3) Livius XXV 5, 6–9.

4) Mommsen, Staatsr. II S. 601 f. u. S. 640, 2.

5) Über beide Mommsen a. a. O. II3 S. 947, 5 und III S. 494, 3.

6) Wenn unsere oben (S. 206) geäußerte Ansicht, daß Rom mit der Diktatorenverfassung begonnen hat, das Richtige trifft, haben wir auch hier zunächst den Übergang zum Dreibeamtenstaat, ehe mit der Konsulatsverfassung das Zweibeamtentum hereinkam.

7) Mommsen Staatsr. II3 S. 707 u. 718f.

2

8) Liv. X 6, 7; Cic. de rep. II 16; Dionys II 22, 3; Wissowa, Religion S. 523, 4. 9) Lex col. Genet. c. 67.

10) Lex col. Genet. a. a. O.; Wissowa, Religion 2 S. 503, 4.

11) Cic. de orat. III 73; Wissowa a. a. O. S. 518.

12) Liv.VI37, 12; Servius Aen.VI73 (dazu Wissowa, Religion S.534 mit Anm.5). 13) Sowohl die Pontifices wie die Angures steigen von 3 auf 6, dann auf 9, Wissowa S. 503 u. 523. Ebenso wird die Sechszahl der Vestalinnen von demselben Forscher auf eine ursprüngliche Dreizahl zurückgeführt (S. 534), wenngleich Dionys. II 67, 1, Plutarch, Numa 10 vier Vestalinnen als die ursprüngliche Zahl des Numa angeben. Auch die Sevirate der augusteischen Zeit (seviri equitum Romanorum und seviri Augustales) gehören hierher (Mommsen, Staatsr. III 523 f. u. S. 525, 1).

der XV viri s. f. selber, die angeblich seit dem Jahre 387/367 auf die Zehnzahl gebracht worden sind1).

So haben wir also in den Kollegien von 3-6-9 Beamten das ältere italische Schema vor uns, in Reihen von 2-4-10 Beamten dagegen ein anderes, das vielleicht nicht nur jünger, sondern auch von außen hereingekommen ist. Schon Rosenberg) hat auf die Möglichkeit eines Einflusses von den unteritalischen Griechenstädten her aufmerksam gemacht, und die Stellenzahl des Kollegiums der XV viri 8. f., der Vertreter des graecus ritus in Rom (erst 2, dann 10), scheint in dieser Richtung zu weisen. Nun hat aber auch das Kollegium der tribuni plebis dieselbe Entwicklung durchgemacht (von der Zwei- bzw. Vierzahl auf die Zehnzahl). Ich habe oben (S. 204) die Schöpfung des plebejischen „Scheinstaates" als „eine Reaktion des latinischen Elementes gegen die herrschende, etruskisch stark beeinflußte Aristokratie" bezeichnet und ihn einen Staat von „durchaus italischem Gepräge" genannt. Die letztere Formulierung geht vielleicht etwas zu weit. Wie Rom in der Königszeit unter etruskischem Einfluß stand, so ist die junge Republik nach Abschüttlung des Etruskerjoches dem direkten Einfluß des unteritalischen Griechentums, vor allem von Cumae, erlegen, ein Einfluß, der besonders in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts v. Chr. groß gewesen zu sein scheint. An den Anfang dieser Epoche hat die antike Tradition ebenfalls ein oder genauer zwei aufeinanderfolgende Zehnmännerkollegien gesetzt, die Xviri legibus scribundis, um der Entstehung der 12 Tafeln-Gesetzgebung, die wohl sicher dieser graecisierenden Epoche angehört, einen historischen Hintergrund zu geben. Die neuere Forschung hat das Dezemvirat in der auf uns gekommenen Fassung als apokryph erwiesen: diese unsere Betrachtung über die Stellenzahlen der römischen Beamtenkollegien erweist ein Zehnmännerkollegium leitender Magistrate für die Mitte des fünften Jahrhunderts v. Chr. zum mindesten als Anachronismus 3).

Tübingen.

Der neue Lübker.

J. Geffcken und E. Ziebarth haben, unterstützt von etwa einem Dutzend sehr tüchtiger Mitarbeiter, den alten Lübker, der zum letzten Mal im Jahre 1891 neuaufgelegt worden war, in 8. Auflage neu herausgegeben1). Das alte Werk, ,,für Schüler zu gelehrt, für Gelehrte zu wenig wissenschaftlich", wie es im Vorwort heißt, ist zu neuen Zwecken ganz umgeformt worden: es soll den

1) Livius VI 37, 2. Dazu die Kritik von K. J. Neumann bei Gercke-Norden, Einleitung III* S. 477.

2) Staat der Italiker S. 80.

3) Die Volkstribunen in der Zehnzahl sind natürlich von der Tradition auch zu hoch hinaufgeschoben. Wie ich demnächst nachweisen werde, haben die Alten die Gründung der Republik viel zu früh angesetzt. Wenn wir uns in diesem Kardinalpunkt von der Tradition endlich frei gemacht haben, wird sich auch über das Alter des plebejischen „Scheinstaates" etwas mehr sagen lassen. 1) Friedrich Lübkers Reallexikon des klassischen Altertums. Achte vollständig umgearbeitete Auflage, herausgeg. von J. Geffcken und E. Ziebarth in Verbindung mit B. A. Müller unter Mitwirkung von W. Liebenam, E. Pernice, M. Wellmann, E. Hoppe u. A. Mit 8 Plänen im Text. Leipzig-Berlin, Teubner, 1914. 8o. 1152 S. geh. 26 M., geb. 28 M.; mit Schreibpapier durchschossen (in 2 Bänden) geh. 32 M., geb. 36 M.

Benutzern, sei es Studierenden, sei es Gymnasiallehrern oder Dozenten, die sich auf einem, von ihrer Spezialforschung abgelegeneren Gebiet informieren wollen, „die erste wissenschaftliche Hilfe bieten". So ist sozusagen ein kleiner Pauly-Wissowa entstanden, durch den das größere Werk, der Stolz unserer deutschen Wissenschaft, nicht ersetzt werden soll und kann, ähnlich wie GerckeNorden, Einleitung neben J. v. Müller- Pöhlmann, Handbuch getreten ist.

Herausgeber und Mitarbeiter haben in den einzelnen Artikeln mit ihrer gedrungenen, aber doch klaren und übersichtlichen Darstellung eine ausgezeichnete Arbeit geliefert, der Verlag hat, was Anordnung und Drucktechnik betrifft, eine Musterleistung zuwege gebracht. Auf so engem Raume war eine nur irgendwie erschöpfende Darbietung des Stoffes unmöglich; es kam daher darauf an, in aller Kürze durch Verweisung auf die beste Literatur über den Gegenstand dem Leser weitere Orientierungsmöglichkeit zu geben. Die Literatursichtung durch die Verfasser zeugt, wie unsere gerade hierauf gerichtete Nachprüfung ergeben hat, von einer in den meisten Fällen sehr tiefgehenden Beherrschung des Materials, auch in denjenigen Artikeln, die bei Pauly-Wissowa noch nicht vorliegen. In dieser strengen Sichtung der Literatur und der Heraushebung des wirklich und dauernd Wertvollen sehe ich ein Hauptverdienst des neuen Werkes.

Verzichtet hat man, obwohl das archäologische Material starke Berücksichtigung erfahren hat (oft in besonderem Schlußabschnitt unter der Spitzmarke ARCH.), auf die Beigabe von Abbildungen, wohl mit Recht, da dadurch der ohnehin schon sehr beschränkte Raum noch weiter eingeengt worden wäre und das Buch einen Umfang angenommen hätte, der es zu unhandlich und zu teuer gemacht hätte. Beigegeben sind nur Pläne berühmter Stätten antiker Kultur, wie von Athen, Rom, Delphi, Olympia, Pergamon usw.

Wenn einige Wünsche für eine zukünftige neue Auflage geäußert werden sollen, so wären es die, daß die Verfasser in der Zugabe von Verweisungen auf andere Artikel, namentlich wenn diese unter Stichwörtern stehen, unter denen man sie nicht ohne weiteres sucht, etwas weniger zurückhaltend sein möchten, weiter daß die großen Sammelartikel, wie z. B. diejenigen prosopographischer Art, noch etwas schärfer gegliedert werden, etwa dadurch daß die Nummern fett gedruckt werden, daß in den am Schluß der Artikel zusammengestellten Literaturangaben das wichtigere gegenüber dem weniger wichtigen irgendwie kenntlich gemacht werde, damit der Benutzer zunächst nach dem Werke greift, das ihm am meisten zu geben imstande ist; endlich und das ist der Hauptwunsch, daß die Artikel, die sich mit dem Orient beschäftigen, sachkundigen Bearbeitern anvertraut werden.

Wir wünschen dem Buche einen ähnlichen Siegeslauf, wie er Gercke-Norden beschieden gewesen ist1), indem wir gleichzeitig der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Benutzer hier wie dort mit dem Gebotenen sich nicht begnügen (denn wir sind noch nicht ins Zeitalter der Epitome angekommen), sondern daß sie in dem Werke eine weitere Pforte sehen mögen, um in den immer gewaltiger sich dehnenden Bau der Altertumswissenschaft an irgend einer Stelle einzudringen. C. F. L.-H. E. K.

1) Dieses Werk liegt jetzt in zweiter, wenig veränderter, aber durchweg auf den neuesten Stand der Forschung gebrachter Auflage vor.

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