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damit unter dem Durchschnitt und steht so im Gegensatz zu dem unumstößlich sicheren Befund der erhaltenen Dareiken. Da ich nun mit Weißbach meine, daß das steinerne Londoner Gewichtsstück (Nr. 91117) von 166,724 g, als / Mine bezeichnet, aus dem er den Dareikos als 1/60 Mine mit 8,3362 g berechnet, sich tatsächlich auf dasselbe System, auf dieselbe Mine bezieht, deren 166 der Dareikos ist, und der Dareikos nach dem oben Dargelegten auf 8,4 g, seine Mine auf 504 g, seine / Mine auf 168 g angesetzt werden muß, so war ich auch gegen die Meinung derer, die den Stein selbst gesehen haben1), schon vordem der Überzeugung, daß er die fehlenden 1,276 g durch Beschädigung oder Korrosion eingebüßt habe. Dies wurde mir dann aber nach einer abermaligen Besichtigung des Steingewichtes durch die Herren G. F. Hill (the weight has lost somewhat in use", Brief an mich, 24. Okt. 1913) und L. W. King (,,that base has also lost weight by use since the last rubbing down", Brief an Hill, 24. Okt. 1913) ausdrücklich bestätigt. Ebenso muß der Petersburger Stein, die sogen. Inschrift von Kerman 2), ein unsigniertes, aber mit Dareios' dreisprachiger Königsinschrift versehenes Steingewicht von 2222,425 g, das Weißbach als ein Gewicht von 400 Silbersigloi auffaßt eine zu Weißbach's Ableugnung der 50er Minen nicht stimmende, deren Existenz vielmehr beweisende Stufe") die an der Norm von (400 x 5,6 g =) 2240 g fehlenden 17,575 g auf solche Weise eingebüßt haben; wird doch von ihm ausdrücklich erklärt, daß er an den Schriftflächen etwas abgerieben" sei.

B.

Wir wenden uns zum medischen Siglos, den nach Brandis usw. Lehmann-Haupt und ich) auf 5.6 g ansetzten, Weißbach) auf 5,5575 g, wobei über die Gleichung 1 Golddareikos 20 Silbersigloi, Gold zu Silber wie 131 zu 1, also ein Silbersiglos gewichtsgleich / Golddareikos, kein Streit besteht (5,62 von 8,4; 5,55752 von 8,3362[5]).

3

1) Weißbach, ZDMG 65, 678 nebst Anm. 4.

3

2) Weißbach, Die sog. Inschrift von Kerman, im Bulletin de l'acad. impériale des sciences de St. Pétersbourg 1910 S. 481 ff. und ZDMG 61, 719 u. 949; 65, 678 f., 686 f. 3) Lehmann-Haupt, Klio 10, 243 ff., ZDMG 66, 631. Wenn Weißbach, ZDMG 65, 687 es mit unseren modernen Münzgewichten vergleicht, so kehrt sich dieser Vergleich sofort gegen seine Leugnung der 50er Minen: denn wie die bei uns nur gestatteten Münzgewichte zu 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 M (Kummer S. 105) es beweisen, daß wir dezimal rechnen, so beweist sein Stein von 400 Sigloi (nicht durch 60 teilbar!) ebenso wie das mehrfache Vorkommen von durch 50, aber nicht durch 60 teilbaren Dareikensummen, ZDMG 63, 706, Anm. 1 —, daß man den Siglos in Mengen zu 50, 100 usw. verrechnete; und seine Bemerkung S. 686 natürlich wird... ein Gewicht von 100 medischen Sekeln eine gewisse Rolle gespielt haben“, enthält das auch; freilich daß dies 50 fache Mine hieß, beweist auch der Stein nicht. 4) ZDMG 63, 708. — 5) Zuletzt ZDMG 65, 680.

Bei Silbermünzen dieses Gewichtes etwa unserer Mark gestattet unser Reichsmünzgesetz ein Remedium in der Ausprägung von ± 1000 so daß das theoretische Soll der Mark von 5,55556 g in der Praxis zwischen 5,61112 und 5,50 g schwankt1). Damit wird es für unsere Reichsmark völlig unmöglich, ihr Sollgewicht mathematisch auf auch nur eine Dezimalstelle genau anzugeben, und wir könnten zunächst auch vom Siglos nichts Besseres erwarten. Indessen wird es geraten sein, - da wir den Siglos als Währungsmünze betrachten, die Mark aber Scheidemünze ist und das Remedium daher laxer sein darf, zum Vergleich mit dem Siglos auch für die Reichsmark nur die ± 2'200 Remedium unseres Goldes anzusetzen. Auch so aber würde die Mark infolge des Remediums zwischen 5,56945 und 5,54167 g schwanken dürfen, auch hier also schon die zweite Stelle hinter dem Komma sich nicht mathematisch genau angeben lassen! Damit verschwindet dann da Weißbachs Satz auf eine Stelle reduziert gleichfalls 5,6 g wird der Unterschied unserer Beträge für den Siglos und ich brauche nur hinzuzufügen, daß meine Norm von 5,6 g errechnet ist nach meiner Methode des cum grano salis betrachteten Höchstgewichts: dieses beträgt nämlich, wie ich im Anschlusse an Brandis usw. in dem von Weißbach bekämpften Aufsatze lehrte 2) und wie meine Tabelle VI jetzt ausführlicher zeigt, 5,6 g; denn bis zu 5,62 g steigen die Gewichte lückenlos von 5,25 g an fort, in allen Stufen durch mehrere Exemplare belegt; die dieses Maß überschreitenden, wenigen, oft nur einmal belegten und sprungweise aufrückenden Stufen dürfen als übermünzt gelten.

Wenn die (aus größerer Nachsicht gegen untergewichtige Stücke im Altertum gegenüber der Jetztzeit zu erklärende) Spannung zwischen diesem aus dem bestbelegten Höchstgewicht ermittelten Betrage von 5,6 g und dem Durchschnittsgewichte (5,38 g, Tabelle VI) hier noch größer ist wie beim Golde (dort war dieser Betrag 8,40 g, jener 8,35 g, vgl. Anm. 3), so ist das nicht verwunderlich, da die antiken Silbermünzen im Gewichte oft noch erheblich untergewichtiger sind als die Goldmünzen, auch über den schon verwerteten Unterschied im modernen Passiergewicht für beide Arten hinaus, zumal aber der persische Siglos").

Darüber, daß zwischen diesen beiden Sorten, dem Dareikos und dem Siglos, bei einem Wertverhältnis von Gold zu Silber wie 131/3 zu 1 zwanzig

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3) Denn die Mehrzahl der erhaltenen Sigloi zeigt, wie dem praktischen Numismatiker wohlbekannt, Spuren äußerst starker Abnutzung, wohl infolge besonders ausgedehnten und langen Umlaufs; auch die kleinen Einstempelungen, die sie so häufig haben, haben vielleicht einen, wenn auch unbedeutenden, Substanzverlust herbeigeführt. Daher ist der Siglosdurchschnitt von meiner Norm um mehr Prozent (er beträgt 96,1 % von ihr) entfernt als der Dareikendurchschnitt von der Dareikennorm (er beträgt 99,4%).

7*

Sigloi auf einen Dareikos gehen 1), besteht zwischen Weißbach und mir kein Streit. Nur über meine Errechnung dieser Währung muß ich etwas bemerken. „,1

Daß bei der Gleichung 1 Dareikos 20 Drachmen" mit den letzteren Sigloi gemeint sind, fand ich) nämlich nicht wegen der Angaben des Harpokration und Suidas selbstredend“, für die man ja, wie Weißbach3), älteren Auslegern folgend, darlegt, zunächst auch an andere Drachmenarten, z. B. die attische, denken könnte: das wäre dann aber4) immer nur eine Kursnotiz zwischen zwei verschiedenen Währungen, die anders ausfällt als der Metallwert), und daher metrologisch, wie alle Kursnotizen, auch die des heutigen Kurszettels der Münzsorten 6), ungenau ist): auf den Kurswert einer Münze mit einer anderen verglichen wirken eben außer dem Metallwert noch andere Elemente (Beliebtheit der Münze im Handel, Handelsmacht und Zahlungsbilanz des Emittenten usw.) ein. Ich fand es vielmehr deswegen selbstredend, daß mit den 20 Drachmen, die dem Dareikos wertgleich sind, Sigloi gemeint seien, weil in der bekannten Stelle bei Xenophon, Anab. I 7, 18 3000 Dareiken mit 10 Talenten (d. h. mit 60000 Drachmen, also 300 Dareiken

1 Talent 6000 Drachmen) ), geglichen werden, und im Munde des Kyros in Babylonien keine anderen Talente denkbar sind als die auf der Grundlage des Siglos als dessen 6000-faches aufgebauten. Die abweichende

1) Den Belegen hierfür aus Xenophon und Harpokration - Suidas ZDMG 63, 708 fügt Weißbach, ZDMG 65, 688 noch einen solchen aus Arrian Anab. IV, 18, 7 hinzu.

2) ZDMG 63, 708. 3) ZDMG 65, 672.

4) Ebenso wie die von Weißbach, ZDMG 65, 673 angezogenen Stellen aus Plutarch (Alex. 69, de mul. virt. 5 [IIɛgoides], Nicol. Damasc. fr. 66 [FHG III S. 406]), die miteinander verglichen den (persischen) zovooug, d. h. den Dareikos, siç λóyor δραχμῶν κ' Αττικῶν rechnen.

5) Nämlich 20 attische Drachmen (= etwa 86 g Silber) mit Gold nach persischem Verhältnis geglichen ergäbe ein Goldstück von 86 × 340 6,45 g statt 8,4 g; oder: 86 g Silber 8,4 g Gold ergäbe ein Verhältnis von Gold zu Silber wie 10,24 zu 1.

=

Der russische Rubel in

9. XII. 1913: 2,159 M, das

6) Der Sovereign steht nach dem Berliner Kurszettel vom 6. X. 1913: 20,47 M, das ergäbe für ihn 20,47 × 0,3584 = 7,3364 g Gold: er enthält aber nur 7,3224 g Gold; oder umgekehrt: der Sovereign von 7,3224 g Gold müßte wert sein 7,3224 X 2,79 20,43 M; er steht aber 20,47 M. Goldmünze steht nach dem Berliner Kurszettel vom ergäbe für den Imperial von 10 Rubeln 21,59 × 0,3584 7,7379 g Gold: er enthält aber mehr, nämlich 7,7423 g Gold; oder umgekehrt: der Imperial von 7,7423 g Gold müßte wert sein 7,7423 × 2,79 21,60 M; er steht aber nur 21,59 M. 7) Solche Kursnotizen liegen ja auch in den verschiedenen Gleichungen des Siglos mit attischen Obolen vor, ZDMG 63, 708 Anm. 2; 65, 679.

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8) Gerade diese Summe von 300 Dareiken ist ca. 1840 am Athos „in the bed of the canal of Xerxes" gefunden worden, Borrell, Num. chron. 6 (1844), 153 Anm. 56.

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Interpretation dieser Xenophonstelle, die W.) zunächst erwägt (bei der aber gleichfalls 1 Dareikos 20 Sigloi wäre), hat er selbst sogleich

fallen gelassen.

=20

C.

Was das Münzsystem des Kroisos angeht, so lehrte ich 2), „daß von den kleinen, häufigst geprägten Halbschekeln von 5,4 g 20 aufs Goldstück von 8,1 g gingen (von den seltenen Ganzschekeln 10), und also Gold zu Silber wie 108: 8,1 131⁄2 1 stand", und gewann daraus den von Weißbach früher bestrittenen Nachweis dieses Verhältnises in vorachämenidischer Zeit. Weißbach) setzt meinen Gewichtsangaben von 5,4 bezw. 8,1 g nur die Gewichte der Londoner Exemplare entgegen und berechnet aus deren Maxima und Minima als Grenzwerte des Metallverhältnisses, daß Gold 12,85 bis 13,34 mal so hoch als Silber stand; ein Durchschnittswert zwischen diesen Zahlen, vielleicht geradezu das herodotische Wertverhältnis 13 zu 1, sei für Lydien wahrscheinlicher als 131 zu 1. Wenn wir uns aber von den paar von W. verwerteten Londoner Exemplaren (4 Gold, 11 Silber) zu meiner Gewichtsliste mit 77 Gold-, 121 Silberstücken wenden, so sehen wir, daß die Skala der Goldmünze für das allein häufige, allein statistisch verwertbare Nominal von 8,1 g) lückenlos bis 8,10 g steigt und auch dieser Betrag noch durch mehrere Stücke belegt wird, also nach dem oben S. 95f. Dargelegten als Norm gelten kann. Die Berechnung aus dem Durchschnitt, bes. dem der seltenen anderen Nominale. (siehe S. 102 Anm. 1), führt fast stets auf etwas weniger aus dem bekannten Grunde der Abnutzung, die natürlich bei mehreren kleineren Exemplaren erheblicher ist als bei einem größeren. Ebenso beträgt für das hier wie im persischen Reichsgeld allein häufige, allein statistisch verwertbare Silberstück, den Halbstater), das durch genügend viel Exemplare belegte Maximum, bis zu dem die Skala lückenlos fortschreitet, 5,40 g. Den Schwankungen des Remediums, die bei Gold- und Silbernominalen dieser Größen die zweite Stelle hinterm Komma auch für moderne Münzen unsicher machen,

1) ZDMG 65, 687 f.; bei dieser Deutung wird die Gleichung 3000 Dareiken 10 Talente aufgegeben, indem das Talent zu 5400 Sigloi 270 Dareiken, 10 T. = 2700 D. gerechnet wird; die Zahlung von 3000 D. bedeute eine freigebige Abrundung der versprochenen Summe. Aber die Beziehung des touto to zovolov auf die weitabstehenden δαρεικοὺς τρισχιλίους allein ohne Vermittelung des davorstehenden déza túkarte ist sprachlich kaum zulässig und anέdwzɛv zeigt deutlich, daß das Gold, d. h. die 3000 Dareiken, die stipulierte Summe ist.

2) ZDMG 63, 709.

3) ZDMG 65, 682 f.

4) Von ihm habe ich 44, von allen anderen 7 Goldnominalen zusammen nur 33 Exemplare. Tabelle XIV.

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5) Von ihm habe ich 81, von allen anderen 6 Silbernominalen zusammen nur 40 Exemplare. Tabelle XX.

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werden wir gerecht, indem wir diese Beträge, wie ich ZDMG 63 tue, als 8,1 g und 5,4 g drucken, und wenn die Mehrzahl der Exemplare darunter steht, so ist auch hier außer diesem Remedium der Abnutzung schuld zu geben; und auch hier steht der Durchschnitt der Silbermünzen (5,29 g) tiefer unter meiner Norm wie der der Goldmünzen (8,04 g), sowohl absolut (0,11 gegen 0,06 g) wie relativ (er beträgt 97,9 gegen 99,3% von der Norm1). Höhere Beträge als die Norm sind auch hier ungemein selten, da übermünzte Stücke, an sich schon eine Anomalie, dem Schmelztiegel des Kippers zuerst anheimfallen.

Ich muß also an den Beträgen von 8,1 und 5,4 g festhalten, und da das Rechnungsverhältnis (20 der betr. Silberstücke auf das Goldstück) sich durch die genaue Analogie des kroiseischen Geldes in bezug auf Nominale, Stückelung und Gewichtsverhältnis“ zu dem persischen, seinem Nachfolger in Vorderasien, aufdrängt, wie es auch von Weißbach2) als wahrscheinlich bezeichnet und seiner Rechnung zugrunde gelegt wird, so ergibt sich mir auch heute als Wertverhältnis dieser lydischen, vorachämenidischen Währung: 20 × 5,4 zu 8,1 131 zu 13).

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3

1) Vgl. S. 99 Anm. 3. Die Umrechnung der anderen Nominale auf den (leichten) Goldstater ergibt für diesen folgende Durchschnittsgewichte, in der Reihenfolge der Tabellen X-XIII, XVI-XVIII: 8,03-8,108,01—7,83—7,98— 8,04-7,92, für den silbernen Halbstater, Tabellen XIX, XXI-XXV: 5,18-5,13— 4,88-4,95-4,80-4,68 g. Statistisch sind diese Sätze bei der geringen Zahl der Exemplare kaum zu verwerten. Wenn die kleineren Nominale einen geringeren Durchschnittsbetrag für die Einheit ergeben, so bestätigt das nur die bekannte numismatische Erfahrung, daß kleine Nominale stärker durch Abnutzung leiden wie große. Auffallen kann nur der tiefe Stand des ganzen Silberstaters (5,18 g im Durchschnitt für den Halbstater), der aber im wesentlichen durch zwei extra leichte Londoner Stücke herbeigeführt wird.

2) ZDMG 65, 682.

3) Ich betone wiederholt, daß dies Wertverhältnis das von der Regierung ihrer Doppelwährung zugrunde gelegte war; daß damit der Marktwert gegeben war, wie Weißbach auch jetzt noch ZDMG 66, 684 gegen meine Bemerkung ZDMG 63, 709 behauptet, trifft durchaus nicht zu; das Charakteristische jeder Doppelwährung ist es ja eben, daß es dem Staate nicht glückt, das zugrundegelegte Wertverhältnis allen Schwankungen der Produktion und Zufuhr der zwei Metalle und demgemäß ihres Marktwertes und Marktpreises zum Trotze aufrechtzuerhalten und es auch allen privaten Transaktionen aufzuzwingen (sodaß moderne Staaten mit dem Rechte Privater auf freie Ausprägung durch private Ausnutzung solcher Schwankungen die größten Verluste erleiden, wie z. B. die französische Regierung während des Goldsturzes der 50er und des Silbersturzes der 70er Jahre!). Aus Urkunden also über Metallverkäufe, die nicht gerade an die Münze erfolgt sind, können wir für das der Währung zugrundeliegende Wertverhältnis nichts erschließen.

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