Seitdem der Begründer der Kritischen Jahrbücher seinen Wohn-
sitz nach Marburg verlegt hatte, wurde es für ihn bei der Entfer-
nung vom Druckorte immer schwieriger, an der Leitung des Instituts,
um dessen Entstehung und Entwickelung er sich ein so grasses Ver-
dienst erworben, thätigen Antheil zu nehmen. Er hat sich daher
entschlossen, sein bisheriges Verhältniss zu den Jahrbüchern aufzu-
geben, und dem Unterzeichneten die alleinige Redaction derselben
überlassen.
Die Erfahrungen, welche während des nun fünfjährigen Beste.
hens der Zeitschrift von der Redaction gesammelt worden sind, haben
zu einer Veränderung im Plane die Veranlassung gegeben. Die Jahr-
bücher sind bestimmt, ein Organ der Kritik für die gesammte Lite-
ratur der Deutschen Rechtswissenschaft zu seyn. Je mehr nun mit
jedem Jahre die Masse der neuen Erscheinungen auf diesem Gebiete
wuchs, desto weniger konnte jener Aufgabe genügt werden, solange
das Princip festgehalten wurde, nach welchem alle Schriften, welche
überhaupt einer wissenschaftlichen Kritik unterliegen können, in
mehr oder weniger ausführlichen Recensionen besprochen werden
sollten. Eine Modification dieses Grundsatzes ergab sich sonach als
dringend nothwendig. Bei Werken, von welchen ein wesentlicher
Einfluss auf die Fortbildung der Wissenschaft zu erwarten steht, oder
welche eine allgemeinere Theilnahme zu erregen geeignet scheinen,
oder deren Richtung als eine schädliche dargelegt und deren Inhalt
deshalb der Gegenstand einer vollständigen Widerlegung werden muss,
erscheint allerdings eine Kritik in der Weise, wie sie bisher geübt
wurde, wenn auch, wo es irgend möglich ist, mit geringerem äusse▾
ren Umfang, als unentbehrlich und durch die Tendenz der Jahrbücher
geboten. Bei Schriften dagegen, welche, so verdienstlich auch an
sich die in ihnen veröffentlichten Leistungen sind, doch eine Wirk-
samkeit der angedeuteten Art nicht erwarten lassen oder auch wohl
selbst nicht beanspruchen, oder bei denen es genügt, sie mit wenigen