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Neulandes vom Standpunkt der Römer scheine. Ich gehe davon aus, daß decumanus die Richtung bedeutet, die vom Standpunkt des Landmessers aus, senkrecht zu der durch die Brustbreite des Vermessers gegebenen Richtung, dem cardo, hinausgeht in die Ferne, mathematisch gesprochen in die Unendlichkeit; man kann statt limites decumani auch sagen limites prorsi, ein Ausdruck, dessen Bedeutung uns viel unmittelbarer einleuchtet (Oxé, Bonner Jb. 114/5 S. 106). Nun hat unter Augustus eine Reichsvermessung stattgefunden; wenn es zur Zeit derselben jenseits des Rheins schon Siedler gab, dort aber keine feste Grenze der Ansiedlungen vorhanden war, war es natürlich, daß die Vermessung am Rhein halt machte; und wenn sie über den Rhein etwa schon hinausging, so umfaßte sie doch natürlicher Weise nur das geschlossene Siedlungsgebiet; was also jenseits des Rheins oder jenseits dieser mit dem Rhein parallel gehenden Linie lag, das war draußen liegendes, unvermessenes Land, Land, das in der Richtung der in alle Ferne gehenden Decumanuslinie liegt; wie man von supernates und infernates agri sprach, so nannte man dieses Land decumates agri. Es scheint mir ein rechtes Glück, daß nicht Gelehrte die Sprache machen; die hätten am Ende die Unform decumanates agri geschaffen; das Volk und auch die Geometer gehören in diesem Sinne zum Volk, nicht zu den Gelehrten

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bildet weiter von dem Bestandteil aus, der ihm mit Recht oder Unrecht als Stamm erscheint, in diesem Fall also vou decum aus 1). Und ich sagte, es sei eine verzweifelte Auskunft, ein gallisches Lehnwort in einem Wort lateinischen Gepräges zu suchen, so lange eine Erklärung aus dem Latein möglich; natürlich rein methodologisch gesprochen und nicht als ob der Urheber eines solchen Gedankens als philologischer Desperado bezeichnet werden soll.

Man hat bisher nach dem Vorgang von Riese (Westdeutsches Korrespondenzblatt [Wd. Kbl.] 1895 Nr. 65) angenommen, daß es die Germania inferior und superior als abgegrenzte Provinzen erst gegeben hat seit 90 oder kurz vorher, und es ist sicher, daß sich diese Ausdrücke als amtliche Bezeichnungen erst seit dieser Zeit finden; der erste Anstoß zur Verselbständigung dieses Gebiets, das ursprünglich nur die Militärgrenze, der militärische Grenzbezirk der Gallia Belgica war, ist aber offenbar schon im Jahr 68 durch Galba geschehen, wie ich Germania 1925, 15 ff. gezeigt habe; denn damals erlitten gewisse gallische Stämme, Nachbarn der germanischen Heere, besonders die Treverer und Lingonen eine Gebietsschmälerung nach Tac. hist. 1, 8, 2 und 1, 53; und daß die Treverer irgend einmal eine solche erlitten haben müssen, schließen wir daraus, daß sie ursprünglich Rheinanwohner sind (Caesar b. g. 3, 11; 4, 10; 5, 3), daß aber in den Zeiten der abgegrenzten germanischen Provinzen jener

1) Auch Zangemeister Westd. Zeitschr. 3, 244 ist bei seinem Versuch, decumates als nominatives Attribut zu qui und als Bezeichnung der Bewohner der agri decumani zu erklären, von diesem richtigen Sprachgefühl ausgegangen; sein Versuch beseitigt einen Teil der Schwierigkeiten, brächte aber neue dafür herein.

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Militärbezirk nicht in der Gegend der untersten Mosel unterbrochen gewesen sein kann. Durch jene Stelle von den Lingonen, die ebenfalls eine Gebietsschmälerung erleiden, wird aber bestätigt die Auffassung Rieses (Wd. Kbl. 1893 Nr. 78) von der Ptolemäusstelle 2, 9, 9, daß hier, so wenig wie die Lingonen, auch die Helvetier und Sequaner nicht zur Germania superior gehören. Das unmittelbare Gebiet um Vindonissa muß aber, weil dort eine Legion stand, zum germanischen Militärbezirk gehört haben, ebenso das Neuland jenseits des Rheins, weil hier seit klaudischer Zeit eine Besatzung nachgewiesen ist. Die decumates agri mußten damals also von dem Stammgebiet der Helvetier ausdrücklich ausgenommen werden, dessen Anbängsel sie zunächst nach der ganzen Sachlage waren, wobei die helvetischen und etwaigen raurakischen Siedler ebenso wie die römischen Bürger, in erster Linie die angesiedelten Veteranen, ihr Bürgerrecht selbstverständlich behielten, und die Bezeichnung decumates agri muß bei dieser Gelegenheit amtlich geworden sein, da man irgend eine Bezeichnung dafür brauchte.

Bekannt ist der obergermanische Krieg, den Zangemeister für das Jahr 74 aus einigen Inschriften erschlossen hat (Heidelb. Jb. 3, 1893, S. 9 ff.). Der damalige Statthalter Cn. Pinarius Cornelius Clemens hatte dazu nicht bloß die in Obergermanien stehenden vier Legionen samt den zugehörigen Auxilien, welch letztere zur Hauptsache unmittelbar vorher, wohl zur Vorbereitung des Krieges, auf die Bergstraße am Fuße des Schwarzwaldes verteilt worden waren, sondern es wurde auch noch die legio VII gemina hinzu. genommen, wie Ritterling später festgestellt hat (die Stellen s. bei diesem unter legio in Pauly-Wissowa XII 1631), und weiter ein besonderes Auxiliarheer offenbar aus andern Provinzen herangezogen, da ein besonderer Kommandant, nach den erhaltenen Auszeichnungen im Rang eines Legionslegaten stehend, ein praefectus auxiliarium omnium adversus Germanos aufgestellt wurde (Riese, Das rhein. Germanien in den antiken Inschr. 44, 45, 46, 50, 51, 325). Haug, Kbl. des Gesamtvereins 1906 S. 62 hat einen wirklichen Krieg in diesem Jahr, nicht jedoch das Vorrücken der römischen Posten, das archäologisch gesichert ist, bezweifeln wollen, in der Hauptsache deswegen, weil er in der alten Vorstellung von der „Helvetierwüste" zwischen Odenwald und Alb befangen war als einer Einöde, in der seit dem Abzug der Helvetier niemand mehr wohne. Seine Zweifel hat er dabei angesetzt an jenem besonderen Kommando über sämtliche Hilfstruppen, das wir durch zwei Inschriften von Foligno kennen, welche die gesamte Aemterlaufbahn der zwei Brüder geben, die unmittelbar nacheinander dieses Kommando inne hatten (CIL XI 5210 f., bei Riese 50f.). Die Aemterlaufbahn ist auf diesem, wie häufig, in umgekehrter Reihenfolge gegeben, die Kriegsauszeichnungen sind jedoch selbstverständlich im Anschluß an jenes Kommando aufgezählt; und nach diesen Kriegsorden, es sind coronae muralis, vallaris, aurea, hastae purae III, vexilla III, bei beiden gleich, entsprechend dem Rang, nach dem sich der Ordensschematismus

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richtete, ist bei beiden aufgeführt: adlecto inter patricios. Das kann aber nur unter der Zensur des Vespasianus und Titus im Jahr 73/74 geschehen sein. Wenn es sich nun dabei auch um eine Kriegsauszeichnung handelt, so muß das Auxiliarkommando vorausgegangen sein, und so ergibt sich für Haug die Möglichkeit, dieses ius Jahr 70 und auf die Gelegenheit der Niederwerfung des Bataveraufstandes zu schieben. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß eine nach drei Jahren erfolgte Auszeichnung zwar vom Kaiser als Kriegsauszeichnung gemeint sein, nicht aber vom Publikum und der Heimatgemeinde so aufgefaßt werden könnte, die jene Ehreninschriften hat anbringen lassen; und auch im Zweifelsfall würde diese dankbare Heimatgemeinde die Adelung als Anerkennung der gesamten Verdienste und der Persönlichkeit der beiden auffassen, weil das das ehrenvollere ist. Zu bedenken ist sodann bei Haugs Zweifeln, daß er jene Mitwirkung der legio VII gemina noch nicht gekannt hat.

Zur Entkräftung von Haugs Einwand ist aber jedenfalls wesentlich der Nachweis, daß in dieser Gegend nicht niemand wohnte, sondern ein ernsthafter Gegner. Die Anschauungen haben sich in den letzten zwanzig Jahren geändert, und es ist uns heute wohl selbstverständlich, daß in einem fruchtbaren Land, zumal am Rand des großen ausdehnungsbedürftigen Germanenvolkes, nicht auf 100 Jahre gar niemand oder fast niemand wohut (vgl. G. Wolff, Germania 1925, S. 90 ff.). Wir haben oben aus Strabo 4 p. 207 gesehen, daß die Sueben nördlich nahe bei den Donauquellen wohnen, wofür wir nach den örtlichen Verhältnissen sagen können: nördlich der obersten Donau. Da Strabo 7 p. 290 den Auszug der Markomannen kennt, die übrigens nach allen Anzeichen in der Nähe des Mains wohnten, ist nicht anzunehmen, daß jene Sueben zu den Völkern des Marbod gehörten und mit ihm auswanderten; es sind ja auch die Neckarsueben um Ladenburg sitzen geblieben, die doch jenen Marbodvölkern näher wohnten.

Daß aber die Angabe des Strabo nicht auf einem augenblicklichen Versehen beruht, zeigt die andere Stelle 7 p. 289, wo er sagt, der Ister nehme seinen Anfang in den westlichen Höhen Germaniens (ἄρχεται ἀπὸ τῶν Γερμανικῶν ἄκρων τῶν ἑσπερίων); es wird uns dadurch zugleich bestätigt, daß der Ausdruck, die Donauquelle sei nahe den Sueben und nahe dem herkynischen Waldgebirge genau zu nehmen ist.

Wir haben aber noch ein Zeugnis für diese Sueben. Veteranen der untergermanischen Legionen werden im Jahre 14 n. Chr. bald nach der schweren Meuterei, die dem Germanicus zu ersticken gelang, nach Rätien geschickt wegen der von den Sueben drohenden Gefahr (Tac. ann. I, 44 veterani haud multo post in Raetiam mittuntur, specie defendendae provinciae ob imminentis Suebos). Man pflegt unter diesen Sueben die Völker des Marbod zu verstehen; in stilistischem Wechsel mit dem bestimmten Namen bezeichnet Tacitus allerdings diese gelegentlich nur mit Suebi (ann. 2, 62), aber hier wäre dieser unpräzise Ausdruck unmotiviert.

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Dazu kommt, daß Rätien, in dessen Norden die Hermunduren wohnen, durch einen Einfall der Markomannen über den böhmisch-bayrischen Wald und durch deren Gebiet hindurch außerordentlich wenig bedroht ist, gegen eine Markomannengefahr also die Veteranen nach Noricum geschickt werden müßten. Es kann sich also bloß um jene Sueben Strabos handeln; von der Rottweiler Gegend aus waren diese für die Bodenseegegend viel eher bedrohlich als für die Gegend zwischen Rhein und oberster Donau, und hier schützte die Legion in Windisch, während Rätien als ständige Besatzung nur Auxiliartruppen hatte, sodaß die Entsendung jener Legionare sehr verständlich ist.

Es ist im Zusammenhang mit diesem Suebenkrieg auch hinzuweisen auf die Geschichte der Kastellanlagen, die aus klaudischer Zeit, in vespasianischer Zeit erneuert, im germanischen Hüfingen sowohl als an der rätischen Donaulinie nachgewiesen sind. Rißtissen ist genauer untersucht (Festschrift der K. Altertumssammlung Stuttgart, 1912, S. 46 ff.). Das jüngere Kastell setzt die gründliche Zerstörung des älteren voraus, hier nicht durch Brand, sondern wohl durch Ausreißen des Holzwerkes an dem Erdkastell. Der Gedanke liegt nahe, daß die unfern wohnenden Sueben die Wirren des Jahres 69, insbesondere auch die Entfernung der rätischen Truppen (Tac. hist. I, 67 ff.) benutzt haben, um diese Kastelle zu zerstören. Wir hatten dann darin, ich will nicht sagen den Grund, aber den Anlaß des Krieges vom Jahre 74.

Der wesentlichere Grund für das Vordringen der Römer muß der gewesen sein, daß sie eine bessere Verbindung der oberrheinischen Tiefebene mit den Donauländern, überhaupt ibrer militärischen Stellung am Mittelrhein erstrebten. Denn eine Folge nicht bloß, sondern ein Erfolg des Krieges war die Anlegung zunächst der Straße Offenburg-Waldmössingen und von da einerseits nach Rottweil, andererseits nach Epfendorf am Neckar. Die Strecke Straßburg - Offenburg war jedenfalls schon vorhanden; am anderen Ende gab es von Rottweil aus einen vorrömischen Weg über Tuttlingen nach Mengen an der Donau (Fundberichte aus Schwaben N. F. II 1924, 55); auch war jedenfalls von Epfendorf aus nicht bloß wiederum eine Verbindung mit Rottweil geplant, die wirklich hergestellt wurde, sondern hauptsächlich eine Verbindung mit dem Donautal. Ohne diese war der Weggewinn gar kein so bedeutender, da man von Freiburg her über die Wagensteig und Hammereisenbach mindestens schon einen vorrömischen Weg in die Gegend von Donaueschingen hatte. Irgend einmal in römischer Zeit muß auch der Weg durchs Höllental durchgeführt worden sein, der im Mittelalter schon vorhanden ist (Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins 1890, 505 ff.), der mir aber vorrömisch wegen der notwendigen Felssprengungen undenkbar ist. Jener Plan einer Straße von Epfendorf zur Donau scheint nicht ausgeführt worden zu sein, wenigstens haben wir noch keinen sicheren Nachweis einer solchen Verbindung. Man besetzte nun aber recht bald nachher das vom Kastell Waldmössingen etwa 12 km nordöstlich liegende Sulz und verband

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dieses rückwärts mit Waldmössingen und auch unmittelbar mit Rottweil, seitlich aber gegen SO mit Laiz an der Donau und gegen NW mit dem über den Kniebis führenden vorrömischen Weg (Fundb. II 1924, 71 f.), der durch das Renchtal in der Rheinebene gegenüber von Straßburg mündet. Die Anlage des Kastells Sulz bestimmt Fabricius in Pauly-Wissowa XIII S. 589 als gleichzeitig mit der von Rottenburg und Cannstatt, also als spätdomitianisch; in ORL 61a S. 7 ist Entstehung unter Vespasian als äußerster zulässiger Zeitpunkt bezeichnet, da die gefundenen Gefäße kurz nach der Mitte des 1. Jahrhunderts angefertigt seien; mit anderen Worten gesagt muß es mit den frühesten Fanden von Rottweil und von Waldmössingen so gut wie gleichzeitig sein. Das wird bestätigt durch Funde, die an jener Straße von Laiz nach Sulz beim Hof Häsebühl, jedoch auf Markung Geislingen, gemacht worden sind, und die nach Knorr gleichzeitig sind mit den frühesten Rottweiler Funden (Fundber. 18, 1910 S. 32 ff.). Diese Station, an der Straße,

rein zufällig bei der Kreuzung mit der späteren Straße von Rottweil nach Rottenburg- liegend, kann nicht älter sein als die Straße nach Sulz und dieses Kastell selber. Ein gewisser Zeitunterschied muß aber angenommen werden, da die Straße Kinzigtal bis Waldmössingen und Epfendorf gänzlich für sich durchgeführt wurde und das letzte Stück, eben von Waldmössingen nach Epfendorf, ohne die Fortsetzung zur Donau durch die Vorschiebung von Sulz bedeutungslos geworden ist.

Scheinbar hat jenes gewaltige Aufgebot von fünf Legionen und einem besonderen Auxiliarheer zunächst nur dazu geführt, daß so ungefähr das Oberamt Rottweil erobert wurde, und von hier aus hätte man dann noch die kleinen Bezirke von Oberndorf und Sulz erobert. Wenn wir aber an die Straße Kniebis-Sulz-Laiz denken, bekommt die Sache ein anderes Gesicht. Ein derartiges rasches Vorrücken ist nur möglich, wenn das ganze Land der Sueben zwischen Donau und Main durch den Feldzug von 74 zu terra pacata, auf gut Deutsch unterworfen wurde, soweit es das noch nicht war. Wir müssen auf dieselbe Vorstellung kommen, wenn wir uns die Karte des ganzen Gebietes ansehen. Wir haben im Süden mit dem kürzerdauernden Kastell von Rottweil (German. 1925, 145 ff.) und den bis zur Besetzung des Neckarlimes gehaltenen Kastellen von Waldmössingen und Sulz eine Flankenstellung zu dem Gebiet der Sueben am oberen und mittleren Neckar und haben andererseits im Norden schon vorher eine römische Flankenstellung im Gebiet wenigstens zwischen Taunus und unterstem Main. Die Rheinebene ist schon durch römische Kastelle an deren Ostrand gesichert, und die Suebi Nicretes von Ladenburg (wo ebenfalls ein Kastell von etwa 71 nachgewiesen ist) und vom Heiligenberg bei Heidelberg werden wohl auch noch das untere Elsenztal innegehabt haben. Sie sind mit der ganzen Rheinebene so früh römisch geworden, daß sie schon durch. Traian die Rechte einer civitas bekommen, wie aus deren Beinamen Ulpia hervorgeht, ja es ist recht wohl möglich, daß diese Verleihung

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