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Staatsleben festgehalten wurde, wenn auch der Marktverkehr1) sich keineswegs stets an sie gebunden hielt.

Dieses Wertverhältnis zwischen Gold und Silber war 131: 1, oder in ganzen Zahlen 40:3; es knüpfte natürlich, wie das stets in solchen Fällen geschieht, an die Marktverhältnisse, d. b. den ungefähren gegenseitigen Wert der beiden Metalle zur Zeit der Einführung des Systems an2). Aber die richtige Einsicht in die Fixierung gerade dieses merkwürdigen Verhältnisses wird doch erst durch die vor Jahren gemachte Beobachtung des Vortragenden gewonnen, daß hier das Verhältnis 360: 27, d. h. der Tageszahl des sexagesimalen Rundjahres zu der zur Tageszahl des siderischen Monats vorliegt. Es wurde also anscheinend das Gold mit der Sonne und ihrem scheinbaren Kreislauf und das Silber mit dem Mond und seinem scheinbaren Kreislauf ohne Beziehung zur Sonnenbahn, d. h. ohne Berücksichtigung des synodischen Monats in Verbindung gesetzt, wie es bei den mit der Sternbeobachtung und der Sterndeutung befaßten babylonischen Priestern, die gleichzeitig (vgl. o. S. 46) u. a, auch Astronomen und Finanzmänner waren, nicht verwunderlich ist. Natürlich wurden aber all diese Dinge von den Priestern nicht öffentlich kundgegeben und begründet, sondern als Geheimlehre behandelt3).

Ein Silberstück, das 131, mal so schwer war als das Goldstück von 8,19 g, wäre für den Kleinverkehr natürlich viel zu schwer gewesen. Man richtete es daher so ein, daß entweder 10 Silberstücke nach dem genannten Wertverhältnis gleich einem solchen Goldstück waren oder 15 Silberstücke, und errichtete je über diesen Silberstücken als deren 50 faches Silberminen, deren je 10 oder je 15 der Goldmine von ca. 409 g wertgleich waren. So entstanden die babylonische und die sog. phönizische Silbermine.

Ohne hier in die schon vielfach im Druck wiederholte Rechnungsoperation näher einzugehen, genüge es zu betonen, daß sich dabei für die babylonische (leichte) Silbermine gemeiner Norm der Wert von 10 Gewichtsmine rund 545, genau) 545,8 g ergibt. Neben die gemeine Norm dieser Silberminen traten dann, wie neben die Gewichts- und die Goldminen, deren Erhöhungen in den genannten verschiedenen Formen 5). Für unsere Betrachtung ist von besonderer

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1) Gewichte Sp. 601, 651.

2) BMGW. 252. Verh. Berl. anthrop. Ges. 1896, 448 letzter Absatz. Hermes 1901 XXXVI 118. Israel, seine Entwicklung im Rahmen der Weltgeschichte (1911) 258f. Solon, Liverpool 1912 p. 21 Abs 2 v. u. Griechische Geschichte (Gercke-Norden 2) III (1914) S. 16. Gewichte Sp. 598 letzter Absatz. Hierauf ist gegenüber neuerlichen gegenteiligen Behauptungen besonderer Nachdruck zu legen. Näheres demnächst in meinem Aufsatze „Himmelsmaße und irdische Maße“ (vgl. o. S. 46f., Anı. 9).

3) Meine Bemerkungen Verh. Berl. physikal. Ges. 1892 S. 93. Klio 1901 I 393. Zeitschr. f. Ethnol. 1919 LI S. 116 sub. c (so lies statt „3“). Vgl. F. K. Ginzel, Klio I 367 f.

4) D. h. zwischen den ermittelten Grenzen erreichbar genauester Betrag. 5) Hierzu verweise ich nachdrücklich auf Hermes 1901 XXXVI 133 letzter Absatz und Gewichte 689, Abs. 3.

4*

Bedeutung die Erhöhung dieser Silbermine von 545,8 g um 16' wie sie in der persischen Silberprägung 1) des Königs Darius (nicht minder in dessen Goldprägung: der Golddareikos 8,4, nicht 8,19 g) erscheint 2). Diese Erhöhung der babylonischen Silbermine gemeiner Norm um 136 ergibt das Gewicht von 560 g, das als Wiener Pfund in Oestereich und später auch in Bayern) vielfach verwendet wurde und auch beim Apothekergewicht eine Rolle spielt.

Es ist nun besonders bemerkenswert, daß die wichtigsten der den Verkehr des klassischen Altertums regelnden Normen sich in ihren ohne jede Rücksicht auf das babylonische Gewicht) von der Forschung ermitteltelten Normen 5) als organische Teile dieser babylonischen Silbermine darstellen. Es sind das die euböisch-attische Mine von rund 436,6 g, das römische Pfund von 327,45 g3) und das süditalische oder oskische Pfund von 272,9 g. Sie stellen sich je als 4, 5 und 1/2 dieser babylonischen Silbermine dar, und es muß als nächstliegend gelten, daß sie, in welcher Weise immer, als deren organische Teile entstanden zu denken sind.

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Es ergibt sich also für die metrologische Forschung das Gesetz, daß wenn Größen verschiedenen Geltungsgebietes untereinander gleich oder zueinander im organischen Verhältnis des Teils zum Ganzen stehen, sie bis zum Beweise des Gegenteils als auseinander entwickelt gelten müssen ").

Dieser Grundsatz eröffnet eine neue Perspektive für die Verkehrsgeschichte als einen wichtigen Zweig der kulturgeschichtlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen. Wo Inschriften und historische Berichte schweigen, reden die Zahlenverhältnisse; und mit besonderem Nachdruck muß betont werden, daß es hier auf das Verhältnis der Zahlen zueinander, nicht auf ihre Einzelbeträge ankommt. Wenn also z. B. einmal der Zusammenhang zwischen römischem Pfund und babylonischer Silbermine erkannt ist, so erscheint es unwesentlich, ob man eines von diesen beiden Gewichten um ein paar Dezi- oder Zentigramm höher oder niedriger zu normieren hat. Als ich Hermann v. Helmholtz im Jahre 1893 meine schon damals gemachte (und seither erheblich gesteigerte) Erfahrung mitteilte, daß es den Philologen und Historikern außerordentlich schwer wird, die Erkenntnis, die sich aus solchen Zahlenverhältnissen ergibt, zu ver

1) Siglos (Silberhalbstater) von 5,6 g; 20 Siglen wertgleich 1 Dareikos, K. Regling, ZDMG. 1909 LIII 708 f.; Gewichte 595. Ueber neuerliche abweichende und sicher irrige Deutungen der einschlägigen, dort aufgeführten Klassikerstellen Näheres demnächst.

2) K. Regling, Dareikos und Kroiseios, Klio 1914 XIV (Heft 1) 91–112. 3) Zum österreichischen und bayerischen Pfunde s. BMGW. 280 f., 281. Gewichte 614 sub 9.

4) Klio XV S. 411 Anm. 3.

5) Das gilt auch für die Grenzwerte, innerhalb deren die betreffenden Normen jedesinal als erreichbar wahrscheinlichster Betrag bestimmt worden Vgl. oben S. 47 Aum. 4 und s. sogleich im Text.

waren.

°) Vergleichende Metrologie und keilinschriftliche Gewichtskunde, ZDMG. 1912 LXVI 608 [2].

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stehen und zu nützen, antwortete er mir mit starker Betonung: „Sie werden es aber lernen müssen!"

Noch ein Wort über das römische Pfund, das sich für die Apothekergewichte von besonderer Bedeutung erweisen wird. Seine. Norm ist von Theodor Mommsen mit Recht auf 327,45 g als erreichbar sichersten Betrag bestimmt worden, und dieser wird, wie ganz neuerdings gegenüber unzulänglichen Versuchen, ihn wesentlich herabzusetzen, mit Recht betont wurde, namentlich durch die Goldprägung Konstantins des Großen, den wichtigen Solidus 2), erhärtet. Nach dem zwischen der Gewichtsmine und der Silbermine bestehenden Verhältnis ist das römische Pfund nicht bloß gleich / der babylonischen Silbermine, sondern gleichzeitig = 2, der leichten (und der schweren) Gewichtsmine gemeiner Norm von 491,2 g, (bzw. 982, 4 g).

3

Wenn daher zum Beispiel die babylonische leichte Mine gemeiner Norm als römisches Provinzialgewicht, aus dem, wie oben besprochen, auch das französische Pfund entstanden ist, in den antiken. Quellen auf 11/2 römische Pfund bemessen wird, so beruht dieses glatte Verhältnis auf der gemeinsamen Entstehung aus derselben Wurzel, und nicht auf dem Versuche einer nachträglichen Angleichung oder eines als Notbehelf zu betrachtenden Ausgleiches 3).

Wenn wir nun das Wertverhältnis der Metalle als eine der wichtigsten Triebfedern für die Entwicklung neuer Gewichtsnormen wirksam sehen, so liegt es nahe, auch die Entstehung der genannten wichtigen Teilgewichte des Altertums auf dem Gebiete des Wertverhältnisses der Metalle zu suchen, und dieser Gesichtspunkt bewährt sich in der Tat verschiedentlich, wenn auch nicht ohne weiteres durchweg, besonders wenn wir das gleichfalls schon in verhältnismäßig früher Zeit bezeugte1) sexagesimale Wertverhältnis zwischen Silber zu Kupfer, nämlich 120:1, ins Auge fassen.

Deutlich ist dies zunächst bei dem oskisch-römischen Pfund, das der halben babylonischen Silbermine gemeiner Norm entspricht. Nach dem Verhältnis 120:1 entsprechen nämlich einer leichten

1) Da der Zusammenhang der gemeinen Norm des babylonischen Gewichts einer- und des römischen Pfundes andererseits den Grundpfeiler für die vergleichende Betrachtung auf dem Gebiete der Metrologie bildet, wie ich sie in Weiterführung der Forschungen von Böckh, Mommsen, Brandis, Hultsch, Nissen vertrete, so wenden sich die neuerlichen ohnmächtigen Versuche einer rückschrittlichen Orientierung der gesamten Metrologie durch Viedebantt (und letztens Leuze) speziell gegen die Bestimmung der Normen dieser beiden Gewichte (vgl. o. S. 47 Aum. 4 und S. 52 mit Anm. 5).

2) S. K. Regling, Artikel Solidus Realenc. 2 III A (vgl. Klio XIX, 500 Nr. 71). Näheres demnächst in der Klio und besonders in der Berliner Zeitschrift für Numismatik.

*) Das gleiche gilt, wie wiederholt von mir betont, von allen analogen Fällen, sofern nicht der strikte Beweis für einen abweichenden Sachverhalt erbracht wird. Congr. 215 [51] f. Zeitschr. f. Numismatik 1909 XXVII 21. Gewichte 617. 4) H. Brugsch, Z. Aeg. 1889 S. 7. Dazu Lehmann-Haupt, Congr. 208 [44]. S. auch Appendix III (Währungsverhältnisse) zu R. T. Grenfell Revenue Laws of Ptolemy Philad. und dazu Viereck, Berl. Phil. Woch. 1896 Sp. 1655 sowie was „Gewichte", Sp. 602 Z. 36 ff. außerdem zitiert ist.

Silbermine Silbers 120 leichte Silberminen, d. h. zwei leichte Silbertalente oder ein schweres Silbertalent, in Kupfer. Anders ausgedrückt, die leichte Silbermine ist das Silberäquivalent des schweren Talentes Kupfer der gleichen Norm; daraus folgt, daß dem leichten Silbertalent Kupfers als Silberäquivalent nach dem Verhältnis 120: 1 die halbe leichte Silbermine gemeiner Norm gegenübersteht, eben das oskisch-römische Pfund 1).

Weiter aber: in dem kupferreichen Aegypten werden diese Wertverhältnisse besonders häufig zur Verwendung gekommen sein. Ist aber die leichte babylonische Silbermine zugleich ein Kupfertalent, so ergibt sich als Kupfermine das 1/60 dieses Talentes, d. h.: das 180 der babylonischen Mine gemeiner Norm 9,09 g ist das Silberäquivalent einer leichten Silbermine in Kupfer.

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So ist das ägyptische Lot entstanden und auf ihm als dessen 10 faches dezimal das Pfund von 90,96 g aufgebaut worden2) und in derselben Weise entsteht aus der durch das oskische Pfund dargestellten halben leichten Silbermine als deren 10 und als Aequivalent der leichten Silbermine Kupfers das eo des oskischen Pfundes, der römische Denar von 4,55 g).

Der römische Denar zeigt ebenso wie der Aureus ein allmähliches Sinken, dessen verschiedene Stadien römischerseits und bei den antiken Metrologen naturgemäß in aliquoten Teilen des römischen Pfundes angegeben werden. Aber sie sind ihrer Entstehung und Bedeutung nach nicht als solche aliquote Teile des römischen Pfundes aufzufassen, sondern jede dieser Stationen stellt eine genaue Anlehnung an eine Größe des Weltverkehrs dar, die ihrerseits wiederum im babylonischen Gesamtsystem wurzelt.

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So werden beispielsweise je eine Station für den Aureus und für den Denar auf 7,8 bzw. 3,9 g durch 1/42 bzw. s4 römische Pfund, das sind bzw. '/, römische Unze angegeben. In Wahrheit erfolgte damit eine Anlehnung an das karthagische Gewichts- und Münzsystem. Die nächste Senkungsstufe des Denars 3,41 g = 1/96 Pfund oder 1 Unze ist in Wahrheit das 1/100, also gleichsam die Drachme, der attisch-römischen Mine der Kaiserzeit, die eine Steigerungsform des römischen Pfundes um 1/24 darstellt.

Der Denar dieser Senkungsstufe verhält sich also zum römischen Pfund genau wie nach den obigen Darlegungen der Zolotnik zum russischen Pfund').

II.

C. F. Lehmann-Haupt überließ überließ nun Herrn Ludwig Winkler das Wort zu den folgenden Ausführungen"):

1) Dieses lag der ältesten kampanisch-römischen Kupfermünzung zugrunde.
2) Congr. 209 [45].
3) Congr. 215 [51].

4) Zum Vorstehenden vgl. Hermes 1901 XXXVI 131 f.

5) Vgl. „Das Apothekergewicht" von Dozent Dr. und M(agiste)r. Ludwig Winkler, Innsbruck, Pharmazeutische Monatshefte Beiblatt zu Pharmazeutische Post". Organ der Oesterreichischen pharmazeutischen Gesellschaft, herausgegeben von Dr. Hans Heger, Wien I, Pestalozzigasse 6, 1924, Nr. 6. S. 112 (b) bis 116 (b).

Die erste mir untergekommene Nachricht über ein eigenes Apothekergewicht ist im Antidotarium des Nicolaus Salernitanus aus dem 13. Jahrhundert. Diese Gewichtsaufstellung ist um so wichtiger, da dieses Buch lange Zeit, sowohl zur Arzneibereitung, wie auch als Gewichtsnorm, der einzige Behelf für die Apotheker war. Nicolaus schreibt: „Auf sinnreiche Art, nach scharfsinniger Forschung und mit größtem Fleiß wurden zum Nutzen aller, welche die Arzneikunst lernen wollen, durch abgezählte Getreidekörner folgende Gewichte hergestellt, mit denen alle Arzneien vom Scrupel bis zum Pfund (von 12 Unzen) gewogen werden können: Angefangen wird mit dem Scrupel; dieser ist das Gewicht von 20 Körnern. 3 Scrupel bestehen aus 60 Körnern und sind gleich viel wie 1 Drachme, 90 Körner machen 11, Drachmen oder 1 Exagium gleich 1 Solidus. 6 der letzteren oder 9 Drachmen bilden 1 Unze. 108 Drachmen ergeben 1 Pfund. / Pfund sind 1620 Körner.“ Saladinus d'Asculo (15. Jahrh.) bringt in seinem compendium aromatariorum fast wörtlich den Nicolaus und ergänzt ihn durch die Belehrung mittlere, trockene Weizenkörner zu nehmen und die Gewichte danach aus Blei, Zinn, Kupfer oder anderen Metallen zu verfertigen. Ausdrücklich erwähnt er, daß die Salernitaner 9 Drachmen auf 1 Unze nehmen, die Paduaner Doktoren 8, die Napolitaner aber 10 Drachmen. Den Aureus setzte er dem Solidus und Exagium gleich.

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An dieser Einteilung fiel mir sofort eine Anlehnung an das arabische Gewichtssystem auf, da ich vermutete, daß der arabische Dirhem etwa die Drachme des Nikolaus (gleich 1, Unze = 2, Solidus) sein könnte. 11, Dirhem bildeten nämlich den arabischen Mithkal. Allein so konnte wieder der Mithkal mit seinem Verhältnis nach oben nicht untergebracht werden. Wie bekannt, gingen die verschiedenen Drachmen und Denare durch Reduktion ineinander über und so wurden diese Gewichte auch sicher verwechselt. Schon Gawaliki1) (1072-1145) tadelte, daß sich aus dem Mithkal ein Denar herausgebildet hat.

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Únzählige Versuche, das Rätsel zu lösen, blieben umsonst, bis ich auf die „sinnreiche Art" des Nicolaus aufmerksam wurde. 1 Unze enthielt nach dem römischen Gewichtssystem 6 Solidi oder 8 Drachmen, bei den Arabern 10 Dirhem. Auf 1 Solidus entfallen daher 1'/, Drachmen oder 12 Dirhem. Während nun die Paduaner die römische Einteilung, die Napolitaner die arabische wählten, glaubte Nicolaus der Salernitaner, indem er die Hälfte der Summe dieser zwei Verhältniszahlen nahm, die Sache am besten zu lösen, wobei er auch einfachere Zahlen erhielt. Nachdem hauptsächlich zur Arzneibereitung die römische und arabische Gewichtseinteilung in Betracht kam, so schien zur Einführung eines einheitlichen Gewichtes dieser Mittelweg am geeignetsten. Allerdings wurden dadurch die Verhältnisse von der Drachme abwärts um 1, verkleinert bzw. vergrößert. Als Grund, warum die Arzneigewichte aus Getreidekörnern aufgebaut werden sollen, gibt Saladinus an, damit nicht Aerzte und Aromatarii

1) Fränkl, Die aramäischen Fremdwörter im Arabischen S. 202.

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