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in den Reichskörper sich auf friedlichem Wege vollzog1)

daher sind unter ihren 14 auf dem Bogen von Susa aufgezählten Kantonen (CIL V 7231) nur 6 in der Siegesinschrift der Tropaea (V 7817, vgl. Nissen II 149) verzeichnet dem zwangsweisen Massen aufgebot ihrer iuventus für den römischen Heeresdienst allgemein nicht unterstanden.

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Dagegen die weiter südlich und westlich wohnenden Alpenstämme mußten mit Waffengewalt zur Unterwerfung gebracht werden 2). Ihren dauernden Niederschlag findet diese Tatsache in dem Bestehen der cohortes Alpinorum: diese bestehen ursprünglich aus der damals weggeführten und den auxilia des Reichsheeres eingegliederten iuventus dieser Völkerschaften. Zunächst ist es ein Verband von drei Kohorten, der dem exercitus Illyricus eingereiht wurde, und in diesem die Nummern I-III führte 3).

Auf gleiche Weise und etwa zu gleicher Zeit sind entstanden je eine aus den benachbarten Vagienni Ligures qui et Montani vocantur (Plin. N. H. III 135) gebildete coh. Ligurum und coh. Montanorum, von denen die letztere ebenfalls nach Illyricum gesandt wurde (s. unten Anhang).

Auch bei den Montani führte ein uns unbekannter Anlaß in etwas späterer Zeit, jedenfalls aber noch in der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts zur Errichtung einer zweiten cohors I Montanorum, die vielleicht bei dem Heere in Macedonien, das später das mösische hieß, Verwendung fand. Demnach konnte den Bergbewohnern der Seealpen unmittelbar nach ihrer gewaltsamen Unterjochung im Jahr 14 v. Chr., mit Einschluß der bald darauf geschaffenen weiteren Truppeneinheiten, eine Gestellung von fast 1000 Mann waffenfähiger Jugend zugemutet werden. Die Bevölkerung dieser meist kleinen Kantone kann danach an Kopfzahl nicht ganz unbedeutend gewesen sein. Das bestätigt allgemein für eine weniger als drei Menschenalter spätere Zeit eine Bemerkung des Tacitus, der bei dem Versuch des Marius Maturus, Prokurator der Alpes maritimae, in seiner Provinz Otho's Parteigängern i. J. 69 mit Hilfe der von ihm aufgebotenen Provinzial-Milizen die Spitze zu bieten, gewissermaßen begründend hinzufügt: nec deest iuventus ,es fehlt dort nicht an waffenfähiger Mannschaft".

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Anhang: Zu den cohortes Montanorum.

Sie führten ihren Namen von den Ligures Montani, den Bewohnern der Alpenvorhöhen nicht weit von der Küste zwischen Albingaunum und Albin timilium, die schon in republikanischer Zeit von römischen Heeren öfter besiegt (Livius XXVII 46; XL 41), aber erst unter Augustus, um das Jahr 14 v. Chr. endgültig unterworfen und dem Verwaltungssprengel der Alpes maritimae eingegliedert

1) Plin. H. N. III 138 (zur Inschrift des Tropaeum Alpium) non sunt adiectae Cottianae civitates XII, quae non fuerunt hostiles.

2) Dio LIV, 24,3 (zum J. 740/14) καὶ αἱ Αλπεις αἱ παραθαλασσίδιαι ὑπὸ Διγύων τῶν κομητῶν καλουμένων ἐλευθέρως ἔτι καὶ τότε νεμόμεναι ἐδουλώθησαν.

3) Nachher, aber auch in früher, vielleicht augusteischer, Zeit wurde noch zweimal eine Kohorte der Alpini aufgestellt. Die eine wurde dem gallischen, die andere anscheinend von Anfang an dem illyrischen Heere zugeteilt. Beide führen die Nummer I und hatten, wie die drei ältesten, eine Stärke von je 500 Mann. Eine coh. milliaria der Alpini, welche Cichorius Pauly-Wiss. IV 238 f. annimmt, hat es nie gegeben.

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wurden (Plin. N. H. III 135). Aus der zwangsweise weggeführten jungen Mannschaft des Stammes ist im Rahmen der damaligen Heeresorganisation zunächst eine Kohorte von 500 Mann formiert worden. Inschriftliche Funde lehren uns mehrere der damals in die Truppe eingestellten Mannschaften kennen. In Virunum, dem Hauptort des in der Frühzeit militärisch und in gewissem Sinne auch politisch dem illyrischen (später pannonischen) Heere zugehörigen Noricum sind fünf Grabsteine von Soldaten der coh. Mont(anorum) prima1) (CIL. III 484411509; 4846; 4847; 4849; 11554) zum Vorschein gekommen, die unverkennbar aus der frühesten Kaiserzeit, jedenfalls der ersten Hälfte des I. Jahrhunderts stammen. Die hier Bestatteten führen mit einer Ausnahme sämtlich das prae- und gentil-nomen Ti. Julius, dem ihr ursprünglicher einheimischer Name als cognomen angefügt ist. Diese vier Soldaten sind also zur Zeit ihres Todes römische Bürger gewesen. Den unter den auxilia des kaiserzeitlichen Heeres dienenden Peregrinen wurde bekanntlich nach einer gewissen Zahl von Dienstjahren die civitas verliehen, ohne daß damit ihre Entlassung aus dem Kriegsdienst, auf die sie ebensowenig einen rechtlichen Anspruch hatten, wie auf die Vergünstigung des römischen Bürgerrechts, verbunden gewesen wäre 2).

So sind auch die Angehörigen der coh. I Montanorum, die, wie ihre Gentilnamen verraten, das Privileg der civitas romana von Kaiser Tiberius erhalten hatten, als Neubürger fernerhin unter den Fahnen gehalten worden und laut dem Text ihrer Grabinschriften im aktiven Dienst als milites gestorben. Der eine von ihnen, Ti. Julius Buccio, hat mindestens noch zehn Jahre nach Empfang des Bürgerrechts weiter gedient, da er als Erbe eines nach 30 Dienstjabren verstorbenen Kameraden Ti. Julius Capatius (CIL III 4846) bereits mit den römischen tria nomina ausgestattet erscheint und erst nach 40 stipendia seinen Tod fand (CIL III 4844—11 509). Diese Montani sind, ersichtlich gemeinsam, nach der ersteren Inschrift spätestens nach Ableistung von 30 stipendia mit dem Bürgerrecht beschenkt worden, einem Termin, der, wie das sonstige Material erkennen läßt, wenigstens zur Zeit der Julier und Claudier annähernd

1) Die Stellung der Nummer hinter dem Volksnamen erscheint auf Inschriften in lateinischer Sprache nur in der frühesten Kaiserzeit, z. B. ala Auriana I C. III 143498; ala Asturum II C. III 143498, 152053 (Zeit des Tiberius); ala Asturum III Eph. ep. VIII S. 525 nr. 313; ala Pannoniorum I C. VIII 6309; coh. Alpinorum I C. XIII 922; chort. Aquit. quart(ae) C. XIII 17; coh. Augusta I C. III 6687; vgl. auch C. XIV 2954. Jünger sind z. B. [oлεiоα Θ]ρα[κῶν πρ]ώτη Cagnat J. Gr. III 1015; σπειρα Ἱσπανῶν δευτέρα bull. corresp. hellen. XIX 1895 S. 113 u. a. m.

2) Daran ist während des ganzen 1. Jahrhunderts festgehalten worden, von einigen durch besondere Verhältnisse verursachten Ausnahmen abgesehen. Aber noch in der Urkunde Trajans vom Jahre 105 für Truppenteile des britannischen Heeres (CIL III p. 865) heißt es von den mit der civitas beschenkten Auxiliaren: „qui militant“, ohne daß dabei von einer missio honesta der Beteiligten die Rede ist. Erst kurz darauf, wohl im Anschluß an die glückliche Beendigung des Dakerkrieges (?), ist eine Aenderung erfolgt; schon im Jahre 107 lautet die Formel qui militaverunt, und diese ist seitdem stehend geworden (CIL III p. 2014 col. 2).

als Norm für eine derartige Vergünstigung gegolten zu haben scheint1). Die Kohorte, nicht vor dem Jahre 14 v. Chr., allem Anschein nach in eben diesem Jahr oder unmittelbar anschließend, errichtet, kann Mannschaften mit 30 Dienstjahren nicht vor dem Jahre 16 n. Chr. in ihren Reihen gehabt haben. Gehören die fünf in Virunum bestatteten Soldaten zu der bei Unterwerfung der Bergbewohner im südlichen Teil der Alpes maritimae weggeführten iuventus, wie das im Hinblick auf das Fehlen einer regelmäßigen Mannschaftsergänzung in der frühesten Kaiserzeit, namentlich bei den Auxilien, im höchsten Grade wahrscheinlich ist2), so lassen sich die betreffenden Denkmäler fast auf das Jahr genau datieren: C. III 4846 ist dann im Jahre 16 n. Chr., 4847, in dessen Inschrift 36 stipendia gezählt worden, im Jahre 22 n. Chr., 4814 und 11554 mit je 40 stipendia im Jahre 26 n. Chr. errichtet, während der vor der Bürgerrechtsverleihung mit 25 stipendia verstorbene Marius Ructieni filius) (CIL III 4849) etwa im Jahre 11 n. Chr. beigesetzt ist. Die Urkunde, durch welche diese Auxiliare mit der civitas beschenkt wurden, hat Tiberius aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahre 14 oder bald darauf, vielleicht veranlaßt durch die Unruhen der pannonischen Legionen beim Regierungswechsel (?), vollzogen"). Dabei wird es

1) Das inschriftliche Material vollständig vorzulegen, muß einem anderen Zusammenhang vorbehalten bleiben. Ti. Julii mit weniger als 30 stipendia sind bisher nicht bezeugt, obgleich die civitas z. B. an die coh. I Montanor vielleicht schon nach 28 Dienstjahren verliehen worden ist (s. oben S. 88). Ein Ti. Claudius, Reiter der ala Pannoniorum in Afrika, erscheint bereits mit 27 Dienstjahren (C. VIII 6309 = 19296). Aber die überwiegende Mehrzahl der mit dem Bürgerrecht beschenkten Auxiliaren in vorflavischer Zeit nennt 30 und mehr stipendia auf ihren. Grabsteinen. Andererseits sind Auxiliare, die auch nach längerer Dienstzeit des Privilegs der civitas noch entbehren, gar nicht selten: z. B. nach XXVIII stip. (C. III 14579 der coh. I. Thrac. Syriaca), nach XXIX (C. III 9760 der coh. Aquitan.), nach XXXI (C. X 7881 einer coh. Lusitanor.), nach XXXV (C. III 14934 der coh. Cyrrhestinor) XXXVI (der ala Hisp (anorum) I CIL III 10574). Nicht ohne Grund heißt es in den Urkunden noch der Zeit, in welcher XXV stipendia als Norm für die Dienstzeit festgesetzt waren: qui quina et vicena plurave stipendia meruerunt.

2) Auf den Mangel regelmäßiger Ergänzung der durch natürlichen Abgang entstandenen Lücken wird zum Teil zurückzuführen sein das Verschwinden so vieler aus der allerfrühesten Zeit stammen den Auxilien; daneben hat natürlich auch Vernichtung durch den Feind oder Auflösung wegen militärischer Verfehlungen eine Rolle gespielt. Aber die Annahme Mommsens, daß die Mehrzahl der Truppenteile, die nicht durch einen Kaisernamen der nachaugusteischen Zeit als Schöpfungen der betreffen den Imperatoren ausdrücklich gekennzeichnet sind, noch bis auf Augustus ihren Ursprung zurückführen würden, ist durchaus irreführend. Seine Nachfolger auf dem Thron haben zu dem Bestande an Auxilien, wie er hauptsächlich aus den sogenannten Militärdiplomen uns bekannt ist, weit mehr beigesteuert, als sich aus den Kaiserbeinamen der Truppenteile unmittelbar entnehmen läßt.

8) Aus dieser Verleihung der civitas an die altgedienten Leute der in Virunum lagernden Truppe durch Tiberius erklärt sich die große Zahl der Personen und Familien der städtischen Bevölkerung des späteren Municipium,

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sich um eine Belohnung der ganzen Kohorte handeln, deren Mannschaftsbestand zu jenem Zeitpunkt stark zusammengeschmolzen sein und sich vorwiegend, wenn nicht ausschließlich, auf Leute mit einer hohen Zahl von Dienstjahren beschränkt haben dürfte (vgl. Mommsen, Gesammelte Werke V 406, Anm. 1). Daß diese mit dem Bürgerrecht beschenkte Kohorte in den Inschriften aus Virunum nicht den Beinamen civium) r(omanorum) führt, darf nicht auffallen: alle derartige, auszeichnende Beinamen erscheinen inschriftlich erst gegen Ende des 1. Jahrhunderts, in den offiziellen Urkunden (Militärdiplomen) erst seit Trajan').

Von den weiteren Schicksalen der zur Zeit des Tiberius in Virunum stehenden coh. I Montanorum, sowie einer zweiten gleichnamigen sind nur einige wenige Daten bekannt, die im folgenden zusammengestellt werden mögen 2). a) coh. I Montanorum civium) romanorum) erscheint mit dieser Bezeichnung zunächst in der Urkunde Trajans vom 20. Februar des J. 98 unter Truppenteilen des pannonischen Heeres (CIL III p. 862). Danach ist die Kohorte, deren Identität mit der von Tiberius mit der civitas beschenkten außer Zweifel stehen dürfte, im Laufe des 1. Jahrhunderts aus Virunum entfernt und dem Heeresverband Pannoniens, dem in der frühesten Kaiserzeit die Besatzungen in Noricum entnommen worden waren, wieder eingegliedert worden. Dieselbe Truppe ist notwendig zu erkennen in einer der zwei coh. I Montanorum, welche im Jahre 85 in Pannonia standen (CIL III p. 855). Dagegen ist sie zu scheiden sicher von der gleichnamigen Truppe, die in dem pannonischen Diplom rom Jahre 80 (CIL III p. 854), und vielleicht auch von der, die im Jahre 8+ (CIL III p. 1963) genannt sind. Aus Pannonien ist die I. Montanorum c. r. nach Ober-Mösien verlegt worden, wo zur Vorbereitung für Trajans Dakerkrieg größere Truppenzusammenziehungen bereis im Jahre 100 stattfanden (Diplom bei Dessau 9054). Ueber ihren Verbleib nach den Dakerkriegen ist zunächst

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die den Geschlechtsnamen Ti. Julius tragen (z. B. C. III 4895; 4924; 4924 a; 4925; 4926 11517; 4928-4931; 4933; vgl. auch C. XIII 6963; 8289 (?)): sie alle werden abstammen von jenen mit dem Bürgerrecht beschenkten Veteranen oder sie sind Freigelassene von deren Nachkommen.

1) Die ältesten Urkunden mit solchen Beinamen sind die für das pannonische Heer (CIL III p. 862) und die für das britannische (III p. 1969) ausgestellten vom 20. Februar bzw. an einem unbekannten Tage des Jahres 98. Denn der Beiname milliaria, der bereits unter Domitian (z. B. im Jahre 85, 90 und 93) erscheint, ist anders zu beurteilen; auf privaten Inschriften führt dagegen die ala Brittanica die von Domitian verliehenen ehrenden Beinamen Flavia Domitiana c. r. (CIL III 15197). In den Urkunden trajanischer Zeit werden die Truppenteile stets mit ihren vollen Beinamen bezeichnet, so daß aus dem Fehlen solcher Auszeichnung in einem Militärdiplom Trajans geschlossen werden darf, daß die betreffende Truppe einen Beinamen zu jenem Zeitpunkt nicht geführt hat. Die einzige Ausnahme coh. I fida Vardullorum c. r. im Diplom vom Jahre 98 erscheint ohne letzteren Beinamen im Jahre 105 CIL III p. 866 - wird auf eine Nachlässigkeit des Konzipienten oder des Graveurs zurückgeführt werden dürfen.

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*) Vgl. Cichorius, Pauly-Wissowa IV Sp. 3167, von dessen Darstellung mehrfach abgewichen werden muß. Das verdienstvolle Buch von Cheesman, The auxilia of the roman imperial army 1914 ist mir leider nicht zugänglich gewesen

nichts bekannt. Daß sie eine Zeitlang dem Heere Dakiens angehörte, ist nicht zu erweisen: der angeblich ihren Namen enthaltende Ziegelstempel CIL III 8074, 21 wird anders zu lesen sein (vielleicht der [coh. II C]om[m.] rückläufig), und in der die Besatzungstruppen des limes Miciensis bietenden Inschrift C III 1343 (dazu vgl. Bonn Jahrb. 107 S. 128) kann die Kohorte in den von Cichorius so gedeuteten Buchstabenresten keinesfalls genannt gewesen sein. Dagegen ist die Kohorte, wohl im Zusammenhang mit Trajans Partherkriegen (oder mit dem Judenkrieg Hadrians?) nach dem Orient versetzt worden, wo sie in der I. Montanorum, die im J. 139 in Syria-Palaestina stand (Diplom CIL III p. 232870), wiederzuerkennen ist. Das Fehlen des Zusatzes c(ivium) r(omanorum) spricht nicht gegen die Identität: solche auszeichnende Beinamen begegnen in dem Diplom, wie in den meisten übrigen dieser Zeit, auch sonst nicht 1).

b) coh. I Montanorum, von der vorigen verschieden, erscheint sicher neben jener in der zwei gleichnamige Kohorten aufzählenden Urkunde vom Jahre 85 (CIL III p. 855) als Bestandteil des pannonischen Heeres. Ebenda ist sie im Jahre 80 (C. III p. 854) nachweisbar, möglicherweise auch im Jahre 84 (C. III p. 1963). Aber die Heimatsangabe in dem ersteren für einen Angehörigen der Kohorte ausgefertigen Exemplar als Bessus macht wahrscheinlich, daß die Truppe, ehe sie nach Pannonien kam, dem mösischen Heere angehört hatte und zwar, da der betreffende spätestens im Jahre 55 eingetreten war, bereits in frühneronischer oder claudischer Zeit. Ihre einstige Anwesenheit in Mösien bestätigt die in Ravna (Timacum) gefundene Inschrift für einen ihrer Präfekten, Ti. Claudius Mercurialis praefecto) c[oh(ortis)] I. Mont(anorum) . . (Oesterr. arch. Jahresh. VI Beibl. Sp. 41 No. 50)). Möglicherweise ist dem Aufenthalt der Kohorte in Mösien noch ein solcher in Dalmatien vorhergegangen. falls die Truppe der Inschrift aus Burnum (CIL III 15003 Remmo Saeconis filius) mil coh. Mont(anorum)... mit der mösisch-pannonischen I Montanorum identifiziert werden darf 3). Die in den Jahren 80 (81?) und 85 in Pannonien

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1) Denn die Bezeichnung c(ivium) r(omanorum) bildet bei der coh. I Flavia) und der V gem(ella) einen integrierenden Bestandteil des Namens der Kohorte, ähnlich wie miliaria. Dasselbe gilt meist von den Zusätzen auf späteren Diplomen des Pius oder Marcus; bisweilen dient der Zusatz nur zur klaren Unterscheidung zweier im selben Heeresverband stehenden Truppenkörper (z. B. der coh. III Thracum und der III Thracum c. r. in Rätien).

2) Die Möglichkeit, daß die I. Mont. c. r. (oben a) gemeint ist, kann nicht kurzerhand abgelehnt werden. Die Inschrift würde dann aus der Zeit Trajans stammen. Wenn dagegen der Herausgeber an Gleichzeitigkeit mit dem am gleichen Platze gefundenen Denkmal des Vecilius Modestus praef. coh. I Thracum Syriacae, das vordomitianisch ist, mit Recht denkt, so kommt nur die zweite I Montanorum (b) in Betracht, die dann etwa zur Zeit Vespasians in Mösien gestanden hätte. Das spätere municipium Montanensium in Mösien (C. III 7451; 12376; 12384) wird man mit dem anscheinend nicht lange währenden Aufenthalt der Kohorte an der unteren Donau nicht in Verbindung bringen wollen.

3) Daß diese in Dalmatien garnisonierende Truppe von den beiden I Montan. zu unterscheiden sei, ist wenig wahrscheinlich, obgleich die Identität mit der pannonischen I Montan(a) der Urkunde vom Jahre 84 durch die Heimatsbezeichnung eines Angehörigen dieser Kohorte als Dalmata keineswegs bewiesen

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