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bezeugte Truppe ist auch später nachweislich in der Provinz verblieben; sie wurde bei Teilung des Gebietes in P. superior und inferior der letzteren zugewiesen, wie die Urkunde Trajans vom Jahre 114 (CIL III p. 1975) lehrt. Denu daß mit der hier an zweiter Stelle der Kohortenliste genannten I Montanorum die Truppe b dieses Namens, nicht die I Montanor. c. r. gemeint ist, ergibt sich mit Sicherheit aus dem Fehlen des Beinamens, da solche in trajanischer Zeit stets gewissenhaft hinzugefügt wurden (vgl. oben S. 89 Anm. 1). Dem Heere von Pannonia inferior hat die Kohorte anscheinend dauernd angehört und wird noch im Jahre 167 unter den Truppenteilen dieser Provinz aufgeführt (CIL III p. 8881). Trotz des langen Aufenthaltes in Pannonien sind Inschriften mit ihrem Namen bisher nicht zutage gekommen, so daß der Punkt der Grenzwehr, an welchem sie ihr Standlager hatte, unbekannt bleibt.

Außer diesen zwei coh. I Montanorum sind weitere nicht mit Sicherheit nachzuweisen; den Beinamen p(ia) c(onstans) in dem cursus honorum eines Offiziers, wohl noch aus dem 2. Jahrhundert (CIL IX 5430), kann eine der sonst bekannten coh. I Montanorum a) oder b) zeitweilig geführt haben.

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In seinem großen Werke über Ursprung und Anfänge des Christentums" (1923) paraphrasiert Eduard Meyer diese Worte in der bekannten Stelle des Tacitus über die Christen so: „Ihre Vertilgung als ,Abscheu des Menschengeschlechts' (odium humani generis) liegt, im Interesse des Staates' (utilitate publica)" (III S. 506). Und nachher (S. 507) gibt er die Uebersetzung des Satzes indem er das überlieferte „coniuncti" an Stelle der sonst allgemein aufgenommenen Aenderung Hahns in convicti" festhält, folgendermaßen: „Darauf wurde. auf ihre Anzeige hin eine ungeheure Menge nicht so sehr wegen des Verbrechens der Brandstiftung als durch den Haß des Menschengeschlechts hinzugefügt". Meyer stellt sich mit beidem, mit der Rückkehr zu der überlieferten Lesart „coniuncti“, wie mit der Deutung der Worte,,Odium humani generis" in Gegensatz zu Eduard Zeller, der in einer kleinen, aber klassischen Abhandlung 2) die Konjektur convicti" angenommen und „odium generis humani" als Haß

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wird. Aber gerade aus Dalmatien sind im ersten Jahrhundert, zum Teil schon in vorflavischer Zeit, Auxilien nach Pannonien verlegt worden, z. B. ala Frontoniana, Pannoniorum, coh. I Lucensium. Andererseits werden auch der leg. VII Claudia, die im Jahre. 57-58 nach Mösien zog, Auxilien gefolgt sein, z. B. die coh. Aquitanorum veteran., ebenso wie der IV. Flavia zur Zeit Domitians (vielleicht coh. I Fl. Hispanorum co?)

1) Auch in der von Antoninus Pius zwischen den Jahren 151 und 159 ausgestellten Urkunde, die anscheinend in zwei unvollständig erhaltenen Exemplaren (CIL III p. 884/85 S. p. 1990) vorliegt, wird der Name der coh. I Montanorum, vielleicht an sechster Stelle der Kohortenliste, zu ergänzen sein. 2) Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie 34 (1891) S. 359 ff.: Das odium generis humani der Christen.

gegen das Menschengeschlecht" erklärt hat. Ich glaube, die Frage, in der die beiden berühmten Gelehrten verschiedener Meinung sind, ist heute spruchreif und muß zu Zellers Gunsten entschieden werden.

Hinsichtlich der Lesart verweise ich auf die eingehende Behandlung der Stelle bei Kurt Linck1) und begnüge mich mit der Bemerkung, daß die Uebersetzung Meyers den Eindruck größter Künstlichkeit macht: in c. Abl. in der Bedeutung,,wegen" dürfte kaum nachweisbar sein und ebenso coniungere in der Bedeutung „hinzufügen“, zumal wenn, wie hier, das Beziehungswort erst noch ergänzt werden muß. Dagegen liegt alles glatt, wenn man die leichte Aenderung „convicti" annimmt, sei es, daß man dann das „in“ vor crimine auch auf „odio" bezieht oder dieses als reinen von convicti" abhängigen Ablativ auffaßt. Beides ist dem Sprachgebrauch des Tacitus geläufig.

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Wichtiger aber ist, daß Meyer den Genetivus „humani generis“ als subjektiven, nicht als objektiven Genetiv faßt: als Haß des Menschengeschlechts gegen die Christen. Denn darüber läßt die angeführte Paraphrase auf S. 506 keinen Zweifel. Nun hat schon Zeller für seine entgegengesetzte Deutung als Haß der Christen gegen das Menschengeschlecht im Sinn eigensinniger Exklusivität (μoαvdowniα in der Art des Menschenfeindes" Timon von Athen) auf die schlagende Parallele bei Cicero Tusc. IV 10, 23 ff. verwiesen, wo genau derselbe Ausdruck „odium in hominum universum genus" (25) und nachher (27) „odium generis humani" begegnet und als „inhospitalitas" erklärt wird. Zeller verweist ferner in einer Anmerkung der genannten Abhandlung (S. 366, 1) auf das berühmte, wahrscheinlich auf Poseidonios zurückgehende Kapitel Diodors (XXXIV 1) über die Juden, wo deren Misanthropie ebenfalls aus ihrer Abschließung gegen die vŋ bewiesen wird. Diodor erzählt hier von einem Ministerrat des syrischen Königs Antiochos VII. Sidetes (139-129 v. Chr.) während seiner Belagerung Jerusalems, in dem ihm nahegelegt wird, das Juden volk mit Stumpf und Stil auszurotten 2). Warum? Antwort: μóvovs yào áñávwv ¿ðræv åxowvwvýtovs εἶναι τῆς πρὸς ἄλλο ἔθνος ἐπιμιξίας καὶ πολεμίους ὑπολαμβάνειν πάντας. Es werden ihnen μισόξενα νόμιμα, μισανθρωπία πάντων ἐθνῶν zugeschrieben und gesagt, daß sie schon gleich nach ihrer Vertreibung aus Aegypten und der Einnahme von Jerusalem und Umgebung συστησαμένους τὸ τῶν Ἰουδαίων ἔθνος παραδόσιμον ποιῆσαι τὸ μίσος τὸ πρὸς τοὺς ἀνθρώπους. Es springt, denke ich, doch förmlich in die Augen, daß wir hier die hellenistischen Schlagwörter vor uns haben, die Cicero und Tacitus ins Lateinische übertrugen: μoóžėvos zu „inhospitalis" and τὸ μῖσος τὸ πρὸς τοὺς ἀνθρώπους zu modium generis humani“. Dazu kommt nun noch, daß Tacitus selbst Hist. V 5 in seiner der Diodors auffallend ähnlichen Schilderung der Juden eine Variante seiner Uebersetzung des griechischen Schlagworts gibt mit den Worten „adversus omnes alios hostile odium". So lehrt uns der römische Historiker selbst, daß der Genetiv in „odium humani generis" als objektiver zu verstehen ist; denn offenbar muß doch hier eins durch das andere erklärt werden. Ich füge noch hinzu, daß auch der von

1) De antiquissimis veterum, quae ad Jesum Nazarenum spectant testimoniis (Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten, herausg. von R. Wünsch und L. Deubner XIV s. 1913) S. 88 f.

2) Vgl. Felix Stähelin, Der Antisemitismus des Altertums in seiner Ent. stehung und Entwicklung (1905) S. 24.

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Josephus (c. Ap. II 34, 304 ff.) benützte alexandrinische Historiker Lysimachos den Moses seinen aus Aegypten vertriebeneu Landsleuten das Gebot erteilen ließ: μήτ ̓ ἀνθρώπων τινὶ εὐνοήσειν μηδ' ἄριστα συμβουλεύσειν, ἀλλὰ τὰ χείρονα κτλ. Was ist nun natürlicher, als daß dieser in den antisemitischen Kreisen der damaligen Zeit verbreitete, von einer Autorität wie Poseidonios gestützte Ruf jüdischer Exklusivität auf die damals meist noch als jüdische Sekte betrachteten Christen übertragen wurde, zumal sie in ihrem gesellschaftlichen Verhalten, wie die Juden, Anlaß genug dazu boten? Dies hat ja auch unlängst Laqueur in seiner Abhandlung über den Brief des Kaisers Claudius an die Alexandriner in dieser Zeitschrift (XX 1925 S. 103) für die Tacitusstelle angenommen, werden doch auch dort die Juden (98 ff.) als now twva tis olxovμένης νόσον ἐξεγείραντες bezeichnet. Endlich noch ein Zeugnis aus christlichem Munde. Tertullian schreibt in unverkennbarem Hinblick auf den gegen die Christen erhobenen Vorwurf (Apolog. 37): si inimicos iubemur diligere, quem possumus odisse? ... sed hostes maluistis vocare generis humani quam erroris humani. Durch all das scheint mir die Zellersche Auffassung aufs glänzendste bestätigt und gänzlich außer. Zweifel gesetzt zu werden. Stuttgart.

Conrad Cichorius' Römische Studien1).

Von Ernst Kornemann.

Bei einem Buch, für dessen Entstehung Horaz ens nonum prematur in annum verdoppelt gilt, darf wohl auch die Besprechung eine Verspätung in Höhe fast der Hälfte jener Jahre ohne Tadel für sich in Anspruch nehmen. Selten sind wir Althistoriker von einem Mitforscher an eine so reichgedeckte Tafel geladen worden, und selten ist uns an wissenschaftlichen Leckerbissen so viel geboten worden wie hier. Da vieles von dem Gebotenen seiner Entstehung nach noch in Cichorius' auch an Lehrerfolgen so reich gesegnete Breslauer Zeit fällt, ist wohl der jetzige Inhaber dieses Lehrstuhls, der die große, von dem Vorgänger geschaffene Tradition zu genießen die Freude hat, berechtigt, ja verpflichtet, sich zu dem Buche zu äußern.

Mag das Resultat in manchem Falle auch gering erscheinen, keine von den nahezu 60 Untersuchungen, die hier zusammengestellt sind, wird von dem Fachgenossen ohne Interesse gelesen werden. Aber der Hauptwert des Werkes liegt gar nicht in dem Was sondern in dem Wie. In dieser Beziehung stehe ich nicht an, zu erklären: Ich habe seit Mommsens „Römischen Forschungen" and Otto Hirschfelds „Kleinen Schriften" kein Buch aus unserem Fache in Händen gehabt, das methodisch so viel uns zu lehren vermag und das daher neben den erwähnten klassischen Untersuchungen so sehr verdient, dem Anfänger zur Erziehung in die Hand gegeben zu werden. Es ist wirklich so, wie der Verfasser selber im Vorwort sagt, daß, ,, wenn auch die wissenschaftliche Methode an sich überall die gleiche ist, doch für fast jede der Einzeluntersuchungen ihre eigene, besondere Methode gesucht oder geschaffen werden mußte". Bestimmend für die ungemeine Beweglichkeit der methodischen Einstellung zu

1) Historisches, Epigraphisches, Literaturgeschichtliches aus vier Jahrhunderten Roms, B. G. Teubner, Leipzig, Berlin 1922, 8o, 456 S. S. den kurzen Hinweis auf das Buch oben XVIII S. 381.

den verschiedenen Stoffen aber wurde die durch die Symbiose Cichorius-Norden bei beiden Forschern längst so ungemein fruchtbar gewordene Verbindung von bistorischer und philologischer Fragestellung und Arbeitsweise, weiter die große Beherrschung des Materials, auch des entlegensten, und die Kunst des Ineinanderwebens literarischer mit urkundlichen Quellen, seien letztere Inschriften, Münzen, oder Papyri, endlich die uns seit dem Luciliusbuch so wohlbekannte und allgemein längst hochgeschätzte Fähigkeit des Verfassers, aus Fragmenten kleiner und kleinster Art, selbst handschriftlich verderbter, noch irgend etwas herauszuholen, wie auch diesmal wieder bei der Behandlung der Naevius Fragmente (S. 24 ff.), der Weiterführung der Dentung von Luciliusfragmenten (S. 70 ff.), eines Fastenfragmentes (S. 125 ff.), und nicht am wenigsten der sehr schwierigen Caecilii Cornuti-Fragmente (S. 261 ff.), sich zeigt, wobei ein neuer Historiker der sterbenden Republik, ein Konkurrent des viel berühmteren Asinius Pollio (vgl. dazu Kornemann, Die historische Schriftstellerei des C. Asinius Pollio, 22. Suppl. Bd. der Jahrbb. für class. Phil., Leipzig 1896), zutage gefördert worden ist.

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Was die Ergebnisse des Buches betrifft, so werden die verschiedensten Gebiete unserer Wissenschaft mehr oder weniger befruchtet, so die politische Geschichte, das Staatsrecht, die Religionsgeschichte, die Geistesgeschichte hier vor allem die Wechselbeziehungen zwischen römischen Großen und dem griechischen Literatentum vom Zeitalter der punischen Kriege bis ins 2. nachchristliche Jahrhundert - last not least die Personen- und Gesellschaftsgeschichte. Machen wir uns nach dieser Disposition die erzielten Fortschritte klar: 1. Politische Geschichte: Aus den Resten von Naevius' Werk wird einiges Wenige noch für die Geschichte des ersten punischen Krieges gewonnen (S. 24 ff.). Die ins Jahr 167 verlegte Rede Catos ad milites contra Galbam wird als ein Eingreifen Catos zugunsten des Aemilius Paullus erwiesen und dabei eine merkwürdige durch das Reproduzieren aus dem Gedächtnis bei Gellius entstandene Verwechslung der Sulpicier mit den Papiriern (ähnliches kommt aus der gleichen Ursache öfters bei antiken Schriftstellern vor, vgl. die guten Bemerkungen über Tacitus S. 341) aufgedeckt (S. 91 ff.)1). Aus einer karthagischen Inschrift wird das Weiterbestehen der gracchischen Ackerkommission auch nach Gaius' Tod, wenigstens bis zum Jahre 119, aus einer Inschrift von Vibo die Zusammensetzung einer Kommission gleicher Art des Livius Drusus vom Jahre 91 zu erweisen gesucht (S. 113 ff.). Der sehr ertragreiche Aufsatz ,,Nepos und Numantia" (S. 102 ff.) wirft ganz neues Licht auf die Uebertragung der spanischen Provinzen an Pompeius. Der Untergang zweier Söhne des Senators T. Titius im Januar 46 beim Verlust eines caesarianischen Schiffes an den pompeianischen Flottenkommandanten C. Vergilius ist der Anlaß zu dem menschlich so ergreifenden Trostbrief Ciceros ad fam. V 16, den auch Holzapfel in den noch unveröffentlichten Ephemerides Tullianae in den „Februar oder März 46" setzt. Für die Geschichte der Kaiserzeit interessant ist der Nachweis (S. 292 f.), daß der bei Macrobius (II 4, 18) als Bekannter des Augustus genannte und als devoter Schmeichler des Herrschers erscheinende Strabo nicht, wie man gewöhnlich glaubt, der Geograph ist, sondern Seius Strabo, der Vater des Seian, Gardepräfekt im letzten Teil von Augustus' Regierung. Die Ur

1) Doch vgl. jetzt Fr. Münzer, Hermes 61, 1926, S. 275, 1.

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sache des Gegensatzes zwischen Tiberius und Germanicus wird in dem Aufsatz über die aegyptischen Erlasse des Kronprinzen (S. 375 ff.) schärfer herausgearbeitet durch den Nachweis, daß die Oeffnung der Getreidemagazine in Alexandria zugunsten der dortigen notleidenden Bevölkerung durch Germanicus eine Hungersnot in Rom zur Folge gehabt hat, die die bekannten Eingriffe des Tiberius in den privaten Getreide handel und die Zuzahlung eines Betrages aus Staatsmitteln nötig machten (dazu Kornemann, Collegium RE. IV Sp. 444) und daher den Zorn des Prinzeps hervorriefen. Der große Einfluß des Sertorius Macro bei Tiberius als Gardepräfekt nach Seians Sturz erscheint uns recht verständlich, wenn seine Gemahlin Eunia Thrasylla als die Enkelin des greisen Hofastrologen Thrasyllos erkannt wird (S. 390 ff.). Der Versuch, für Tiberius eine ähnliche Arbeit wie Augustus' Res gestae zu erweisen (S. 288 ff.), ist sehr beachtenswert und zeigt uns Tiberius bis zuletzt als Nachtreter des Staatsgründers, wozu auch das Festhalten an dem so schwer erklärbaren Vieraugen-System des Augustus bei der Regelung der Nachfolge (Gaius und Tiberius Gemellus, darüber S. 364) vorzüglich paßt. Noch ertragreicher als für die Geschichte des Tiberius ist das Buch für die im ganzen doch recht dunkle Regierung des Gaius, vor allem durch die restlose Ausschöpfung der vielen in diese traurige Epoche römischer Geschichte fallenden Epigramme der griechischen Anthologie (S. 341 ff.). Schärfer als seither tritt der Gegensatz des im TiberiusFahrwasser weitersegelnden Regierungsanfangs (bis zu der schweren Erkrankung, Eade 37) and der dann nach erfolgter Genesung seit Anfang 38 eintretenden Reaktion gegen Tiberius zutage (Vergöttlichung, S. 349, Geschenk eines kunstvoll gewebten Teppichs mit einer Darstellung der Länder des römischen Reiches und der Meere seitens des jüdischen Klientel fürsten Agrippa von der Hand seiner Gemahlin Kúлoos [an Stelle des falsch überlieferten Káoлos] im Sommer 39 in Baiae, S. 351 ff., Gemahlin Caesonia, wohl Stieftochter des Dichters Pomponius Secundus, dessen Einladung des Kaisers zu einem schlemmerhaften Gastmahl i. J. 40 dadurch verständlich gemacht wird, S. 429 ff.). Ein interessantes Stück Kleingeschichte aus dem Bürgerkrieg zwischen Vitellius und Vespasian wird durch die Behandlung neuer Inschriften des L. Cornelius Pusio (S. 402 ff.) geliefert. Au anderer Stelle (S. 406 ff.) erhalten wir nene Einblicke in die Schicksale des Keltenführers Iulius Sabinus und seiner im unterirdischen Versteck des Ehepaares geborenen Zwillingssöhne, von denen der eine im Judenkrieg Traians (116/7) in Aegypten gefallen ist, während der andere bei Plutarchs Sohn Autobulos, wohl dem Vf. des EowTixós, dem wir diese Nachrichten verdanken, in Delphi zu Besuch war und die roman hafte Geschichte seiner Familie erzählt hat. 2. Staatsrecht: In die umfangreichste Arbeit des ganzen Buches, diejenige über das Offizierskorps eines römischen Heeres aus dem Bundesgenossenkrieg" (S. 130-185), ist eine Untersuchung über das Wesen des militärischen Consiliums und seine Zusammensetzung (S. 134 ff.) eingebettet. Noch wichtiger ist der Aufsatz über die Neuordnung der Staatsämter durch Augustus" (S. 285 ff.), die auf das Jahr 23, das Jahr der Schaffung der Aerarpraetur das Jahr der wichtigsten Verfassungsänderung ist offenbar auch das Jahr der großen Verwaltungsreform mit großer Wahrscheinlichkeit festgelegt wird und besonders für die Geschichte des Vigintivirates allerlei Neues bringt. Das Amt des comes et scriba, für welche Stellung am Kaiserhof anfangs dichterisch tätige Persönlichkeiten offenbar bevorzugt wurden, wird S. 387 f. mit Rücksicht auf

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