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die Anwartschaft auf die höchsten Tempelämter zugefallen ist.1 Den Namen mag ihnen die altberühmte Familie der Zadoksöhne gegeben haben, die nach Ezechiel 40, 46 „allein unter den Kindern Levi's vor den Herrn treten sollten, ihm zu dienen“. Auch Josua ben Jozadak, der Genosse Serubabels, war ein Zadokite gewesen, so daß dieses Geschlecht nach der Restauration, wie zuvor, als die berorzugte Familie unter den Priesterfamilien betrachtet ward.2 Jedenfalls sind die Sadducäer zur Zeit des Josephus und der Apostelgeschichte die Inhaber der höchsten Tempelämter und repräsentiren das reinste jüdische Blut.3 Da erhoben sich, heißt es Apostelgeschichte 5, 14, der Hohepriester und Alle, die mit ihm waren, welches ist die Secte der Sadducäer".

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Wie sonst, so waren freilich auch hier die obersten Priesterclassen nicht diejenigen, die gerade den brennendsten Eifer für das Heiligthum besaßen, mit dem sie umgingen. Dieser Tempeladel zählte unter seinen Ahnen nicht blos Hohepriester wie Josua und Simon, sondern auch Apostaten und Landesverräther wie Manasse und Onia. Schon zu Esra's und Nehemia's Zeiten hatte er zu der Klage Veranlassung gegeben, daß im Bruch der theokratischen Bestimmungen die Hand der Obersten die erste gewesen sei und hatte allezeit eine Neigung gezeigt, sich im Heiligthum selbst häuslich niederzulassen.5 Wie die Geschlechter als Zadokiten um die Gunst der Ptolemäer und Seleuciden gebuhlt, wie sie als Hellenisten sich im Krieg mit den Syrern zweideutig gezeigt, so hatten sie auch als Sadducäer das Interesse ihrer Stellung, sich mit dem heidnischen Procurator oder mit dem halbheidnischen König zu vertragen, damit ihre Privilegien nicht der Macht des Lehnsherrn zum Opfer würden. So hatten sie die Sippe des Herodes unter ihre priesterlichen Geschlechter aufgenommen und standen nicht an, der Treue gegen Nom das Wort zu reden. Aus der Hauptstadt holten sie ihre Mandate, und ihr Hinschauen nach dem Adler so gut wie ihr politischer Ueberblick über die allgemeine Weltlage erschien den Strenggesinnten als unjüdisch und gesinnungslos.7

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1 Ant. XVIII; 3, 4. Vita 1. 15; 48, 11; 1 Chr. 12, 28; 27, 17. Act. 4. 1-3; 5, 17. 4 Esra 9, 2.

Act. 4, 1-3; 5, 17.
Esra 2, 2. 3, 2.

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7 Vita 5. Bell. II; 17, 3. Wie aufmerksam man aber in diesen oberen Kreisen von Jerusalem die Weltereignisse auch des Westens, Gallien und Spanien nicht ausgenommen, verfolgte, darüber vgl. 1 Mac., cap. 8, 1—17.

Hatte sich so in den obersten Schichten der Nation ein bevorzugter Kreis ausgeschieden, so waren anderseits auf dem Boden des Volkslebens Bewegungen eingetreten, die auch dort die Ausscheidung einer bestimmten Richtung beförderte.

In welcher Stimmung sich die Bevölkerung nach errungenem Sieg über die Syrer fand, darüber sind wir durch die zahlreichen. makkabäischen Psalmen unterrichtet. In dankbarem Staunen schaute man zurück auf die Großthaten, die Jehova im heiligen Kriege gethan hatte, und suchte jetzt, nachdem der Tempel wieder gereinigt und die Theokratie wieder aufgerichtet war, auch ganz Ernst zu machen mit den Forderungen des Gesetzes. Waren doch während des Kriegs die größten Heldenthaten vollbracht worden in der Observanz des Sabbaths, waren doch die furchtbarsten Martyrien erduldet worden für die Geltung der Speisegebote: um so energischer wendete sich jezt aller Eifer auf diese Aeußerlichkeiten, und es wurde jene Frömmigkeit ausgebildet, deren bedenkliche Tendenz zum Kleinlichen und Aeußerlichen wir in den Schulen bereits kennen lernten. Was im Kriege groß gewesen war, das war im täglichen Leben peinlich, denn im Kampf wehrt man sich auch um Aeußerlichkeiten mit Ehren, im Frieden aber wird eine gleiche Hochschätzung derselben zur Fraße. Ueberdieß mußte sich auch das Maß der Forderungen, die die Schule an das Volk stellte, als unerfüllbar für die Masse erweisen. Je mehr man begann, sich wieder für Handel und Erwerb einzurichten, um so deutlicher stellte es sich heraus, daß der ganze Umfang dieser Reinheits-, Sabbaths- und Speisegebote in einem arbeitsvollen bürgerlichen Leben nicht vollständig eingehalten werden konnte, zumal bei einem Volk, das zwischen die Heiden eingekeilt an der Heerstraße der Völker lag. Der Kampf mit dem alten Stammfeind war freilich eine heiße Schule der Gesetzestreue gewesen, aber mit der Zeit verkühlte der glühende Eifer bei der Menge und nur eine Minderheit fuhr fort, dem Gesetz nach dem hohen Maßstab der letzten Jahre zu genügen. Diese Vortreter waren ohne Zweifel die Männer, deren fromme Begeisterung den Sieg errungen hatte, und die jetzt, geschaart um die Schulen, ihre Kenntniß des Gesetzes zur Praxis des Lebens zu machen strebten. Je ernster sie es damit nahmen, um so unvermeidlicher sahen sie sich gezwungen, sich von der befleckenden Berührung derer zurückzuziehen, die nach ihren Begriffen aus dem Zustand der Unreinheit nie heraustraten. So kam für diese Frommen strengerer Observanz der Name Peruschim auf, die

Abgesonderten, Pharisäer. Wie sehr nun aber diese strengere Richtung sich in der Theokratie als das wahre Israel fühlen mochte: die thatsächliche Macht lag in andern Händen. Eben jene vornehmen Geschlechter, deren schielende Haltung während des Kampfs den Frommen ein Aergerniß gewesen, blieben auch nach dem Kriege, vermöge ihres priesterlichen Bluts, ihrer alten heiligen Namen und vermöge der Gesetze eben der Theokratie, die sie mit Füßen getreten hatten, auch jetzt noch die Ersten an Würde". Der Zauber ihrer alten Namen verfehlte auch jetzt nicht seine Wirkung, und die Männer aus dem Volk, die den Sieg gewonnen hatten, sahen sich die Früchte desselben vor dem Munde hinweggenommen.

So standen sich die strenggesinnten, fanatischen Volksführer der Synagoge und der kühle, vornehme Tempeladel feindlich gegenüber. Was ursprünglich nur eine Verschiedenheit des Temperaments gewesen war, ward jezt Anlaß zur Parteibildung, da die Verwirklichung des pharisäischen Ideals nur von den Obersten der Theokratie, den Sadducäern, hätte ausgehen können. So entstand jene Spaltung zwischen den Häuptern des Tempels und den Sprechern der Schule, die als Gegensatz der Sadducäer und Pharisäer durch die letzten Jahrhunderte des jüdischen Staats hindurchzieht.

Den sich häufenden Zumuthungen der pharisäischen Schriftgelehrten gegenüber zogen sich die Sadducäer auf das geschriebene Gesetz zurück, da sie keine Neigung in sich verspürten, von den Rabbinen der Dorfsynagoge sich lehren zu lassen, was theokratisch sei. Sie waren ja die Inhaber der obersten Tempelämter, und ihre Namen reichten bis in die Zeiten des Salomonischen Tempels zurück; sie brauchten nicht erst zu lernen, was in Israel Rechtens sei, und fühlten keinen Beruf, sich den spitfindigen Entdeckungen der Demokratie zu fügen. So lag es in ihrer Stellung, den Auffäßen der Lehrer gegenüber das altbeglaubigte geschriebene Gesetz zu betonen.

Es war das nicht die unehrliche Manipulation eines sich auf ein Minimum zurückziehenden Rationalismus, sondern die conservative Richtung der Ersten an Würde", die den eraltirten Uebertreibungen der Schule gegenüber den geseßlichen Bestand betonten. Um so weniger darf man den Gegensatz zwischen Pharisäern und Sadducäern auf die

1 Ant. XIII; 10, 6; XVIII; 1, 4.

abstracte Alternative von Glauben und Unglauben zurückführen. Auf seine Orthodorie that man sich vielmehr von beiden Seiten viel zu gut.1 Die Sadducäer konnten ja auch unmöglich die Absicht haben, an der Theokratie zu rütteln, auf die ihre Stellung, ihre Würden, ihre Eristenz gegründet war. Daß sie dieser Meinung nicht waren, das zeigen zunächst die theologischen Controversen zwischen beiden Parteien, deren Trümmer die Mischnah erhalten hat. In denselben vertreten die Sadducäer durchgängig den Buchstaben des Kanons, den Vortheil des Tempe Is, die Glorie des Priesterthums; die Pharisäer dagegen die Geltung der rabbinischen Traditionen, die Interessen des Volks, die Unabhängigkeit der heiligen Handlungen von der Person der Priester als ein Objectives, was dem Volk nicht erst durch die Geschlechter vermittelt zu werden braucht.

Conservativ erscheint der sadducäische Tempeladel gegenüber den Pharisäern zunächst in dem starren Festhalten an dem Buchstaben des Strafgesetzes, das die Pharisäer dem mildern Geist der Zeiten entsprechend zu interpretiren liebten.

Wenn beispielsweise die Pharisäer die Vorschrift 5 Mos. 22, 24 „Auge um Auge, Zahn um Zahn" bildlich deuteten und eine Geldentschädigung als Sühne zuließen, so bestanden die Sadducäer da= gegen auf dem wörtlichen Vollzug dieses Gesetzes. In Betreff der Vorschrift 5 Mos. 25, 9 verlangten die Sadducäer, daß die Wittwe dem Schwager, der ihr die Leviratsehe weigere, in der That vor den Aeltesten in's Angesicht speie, während es den Pharisäern mit dem Ausspeien vor ihm genug war.2 In Berücksichtigung der Bedürfnisse des bürgerlichen Lebens verstanden ferner die Pharisäer die Stelle 3 Mos. 7, 24 so, daß die Bestandtheile eines gefallenen Thieres wenigstens zum Verarbeiten dürften verwendet werden, die Sadducäer aber setzten die Strafe der Unreinheit auf eine so lare Praris. Falsche Zeugen verurtheilten die priesterlich Gesinnten zum Tode, auch wenn ihr Zeugniß dem Angeklagten nicht geschadet hatte, nach dem uneingeschränkten Buchstaben des Gesetzes; da aber nach dem gleichen Buchstaben zur Ueberführung eines Angeklagten stets zwei Zeugen nöthig sind, so schraken Manche selbst vor der rabbinischen

1 Ant. XVII; 2, 4. XVIII; 1, 4. - Grätz, Gesch. d. Jud. 2. Aufl. 3, 78 und über den Gegensaß der pharis. u. sadduc. Theologie die ausführliche Darstellung des Anhangs 455 ff.

Consequenz nicht zurück, daß falsche Zeugen stets nur paarweise dürften gehängt werden.1

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Dieses Bestehen auf dem Buchstaben hat den Sadducäern in der Tradition den Namen „Strafrichter" eingetragen, und Josephus bezeugt ihnen, daß sie im Gerichte liebloser seien als alle anderen Juden.2 Die Pharisäer dagegen hatten den milden Grundsaß des Josua ben Perachja: Richte jede That nach der Seite der Unschuld“,3 oder die humane Marime Hillels: „Beurtheile Deinen Nächsten nicht, ehe Du an seiner Stelle stehst". So segnete sich der Angeklagte, der sich im Synedrium den breiten Denkzettel der Pharisäer und nicht den weißen Priestergewändern der Sadducäer gegenüber sah. Man wird dabei dessen eingedenk sein dürfen, daß auch Jesus und Paulus es zwar mit einer von Pharisäern verhetten Menge, aber mit sadducäischen Richtern zu thun. hatten. Jakobus war sogar ausdrücklich ihr Opfer. Der gemeine Mann aber fühlte wohl, daß diese strenge Rechtspraxis der priesterlichen Geschlechter, die sich nur des Beifalls der Reichen und Vornehmen erfreute, mit dem Standesinteresse des Tempeladels Hand in Hand ging, für welches das Bestehende die einzige Vernunft und das oberste Recht sei.6

Auf ähnliche selbstische Motive führten sich denn auch in Be= treff des Tempelwesens die Streitigkeiten zurück, in denen die Sadducäer eine so schroffe Parteistellung einnahmen, indem sie gemäß ihrer be= vorzugten Stellung in erster Reihe den Vortheil des Heiligthums zu wahren suchten, während die Pharisäer das Volksinteresse verfochten. So weigerte sich der Tempeladel, das Tagesopfer aus dem Tempelfond zu bestreiten, und wollte die einzelnen Tempelbesucher für dasselbe beiziehen; die Pharisäer dagegen behaupteten, daß dieses Tagesopfer, das für das ganze Volk dargebracht werde, als allgemeine Aus gabe eine Last des Tempelfonds sei. Diese Ansicht kam zum Nachtheil des Tempels, aber zur Erleichterung der Tempelbesucher zur Geltung, wie denn die Pharisäer zum Aerger der Priester auch durchseßten, daß das Speiseopfer, das den blutigen Opfern beigegeben wurde, mit denselben verbrannt werde, während die Sadducäer es den Priestern gegönnt hätten.7

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