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Synagoge oder im eigenen Hause. In Jerusalem, wo die zahlreichsten Schulen bestanden, waren in den Vorhöfen des Tempels mehrere Räume diesem Zweck vorbehalten.2 Der Lehrer saß auf einem erhöhten Sit, die Schüler zu seinen Füßen.3 Die Lehrart war disputatorischkatechetisch, wobei auch Zuhörer und Schüler mitunter dem Lehrer Fragen vorlegten.4 War ein Schüler durch mehrjährigen Unterricht so weit gekommen, daß der Lehrer ihn für würdig hielt, selbst mitzusprechen, so weihte er ihn zum Chaber, zum Genossen. Als solcher saß er zur Rechten des Meisters und betheiligte sich bei dem Unterricht. Wollte er selbst eine Schule gründen oder auf eigene Hand im Lande auftreten, so mußte er erst durch die Semichah zum Rabbi geweiht werden. Diese Weihe wurde mit Feierlichkeit in der Synagoge vorgenommen. Der Ordinandus wurde auf das Lehrgerüste gestellt, es wurde ihm der Schlüssel, das Symbol der Schriftauslegung übergeben, und durch feierliche Handauflegung ihm die Würde eines Rabbi ertheilt. Damit war er zu all den Geschäften befähigt, zu denen man einen Rabbi brauchte. So schulmäßig somit in dieser Zeit die Selbst= ergänzung des Gelehrtenstandes stattfand, so wuchs er doch seinem Wesen nach aus dem Volk selbst hervor, indem es nur eine Art der Gelehrsamkeit gab, nämlich die Gesezeskunde, deren elementare Grundlage Gemeingut Aller war; so kommt es, daß manche Israeliten erst in reiseren Jahren diesen Beruf ergreifen konnten, wie denn verheirathete Rabbinenschüler keine Seltenheit sind. Es verstieß demnach gegen keine Gewohnheit, wenn Jesus Matthäus von der Zollstätte weg, oder Simon und Andreas von ihren Neßen, zu seiner Nachfolge aufforderte, wie er ja selbst in reiferem Alter das Zimmermannsbeil zur Seite gestellt hatte, um zuerst in der Synagoge die Botschaft des Gottesreichs zu verkünden. Ein bürgerliches Gewerbe wenigstens ge= lernt zu haben, war ja selbst für die Rabbinen von Fach erforderlich, damit sie jederzeit, wenn ihnen andere Mittel nicht zur Verfügung standen, mit ihren eigenen Händen sich ihren Unterhalt verschaffen konnten. Denn die Gesetzeskunde für Geld mitzutheilen, hätte der Vorstellung, die man von der Hoheit des Gesetzes hatte, wenig ent

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sprochen. „Umsonst habt ihr's empfangen, umsonst sollt' ihr's auch geben“, sagt Jesus, und blühender drücken die Lehrer dasselbe aus mit Rabbi Zadoks Wort: „Mache das Gesetz nicht zur Krone, damit zu' prangen, auch zur Haue nicht, damit zu ackern". So mußte jeder Rabbi für seinen Unterhalt durch der eigenen Hände Arbeit besorgt sein. Rabbi Hillel war Taglöhner, ein R. Josua Nadelmacher, R. Jaak Schmied, R. Juda Bäcker, R. Simeon Teppichmacher, R. Jochanan Schuster, Paulus Grobweber u. s. f.2 Ihrer Autorität that das keinen Eintrag, vielmehr trug das Volk die Verehrung, die es für sein nationales Gesetz empfand, erklärlicher Weise gern auf die Gesetzeslehrer über. Man grüßte sie auf den Straßen, nannte sie ehrfürchtig Rabbi,3 oder auch, wenn man einem gefeierten, von allen als Meister anerkannten Lehrer sich gegenüber sah, Rabban;4 man wies ihnen die ersten Stühle der Synagoge an, und da es zur frommen Sitte ge= hörte, Tischgespräche über die Torah zu führen, fehlte der Rabbi bei keinem Gastmahl, wo ihm dann der oberste Plaß an der Tafel vorbehalten war. Eine gemessene Feierlichkeit bezeichnete das Auftreten des Schriftgelehrten dieser Zeit, dem die Abzeichen des orthodoren Juden, Schaufäden und Tephillin, nie fehlten. Schon der Siracide hat die Bemerkung gemacht, daß Gott die Glücksgüter verschieden vertheile, auf das Angesicht des Schriftgelehrten aber lege er die Würde.8 Jesus, der den eigenen Jüngern untersagte, sich nach Rabbinenweise Meister nennen zu lassen, hat auch das gespreizte Wesen der Sopherim vielfach gegeißelt, und seine Reden geben ein unübertreffliches Bild der Gravität, mit der dieser Stand im öffentlichen Leben sich darstellte. Im Allgemeinen aber war das Volk sehr stolz auf seine Lehrer und erklärte sie für die Krone Israels, die dem erwählten Volke den Vorzug vor allen Nationen verleihe. Lerne du nun, sagt das Buch Baruch, wo Verstand, Kraft und Einsicht ist. In Kanaan hört man nichts von ihr, zu Theman sieht man sie nicht. Die Kinder Hagars forschen dem Verständniß zwar nach, desgleichen die Kaufleute von

1 Pirke Aboth, 4, 5.

Vgl. 1, 2.

2 Stellen bei Gfrörer, Urchr. I,

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3 Mth. 23, 7, 8. 4 Mr. 10, 51. Joh. 20, 16. 5 Mth. 23, 6. Luc. 20, 46. 6 Pirk. Ab. 3, 3. Vgl. auch 1, 4. R. Jose ben Joezer: Dein Haus diene zu einer Versammlung der Weisen; bestaube Dich mit dem Staub ihrer Füße und trinke mit Durst ihre Rede. Mth. 23, 6. 8 Sir. 10, 5. Vgl. V. 37 u. 38, 24—39, 11.

Meran und Theman, und die Mythologen und Ergründer des Sinns, aber sie treffen doch den Weg der Weisheit nicht und gedenken ihrer Pfade nicht. Gott hat den ganzen Weg der Wissenschaft gefunden und gab sie seinem Diener Jakob und Israel, seinem Geliebten". Der eigentliche Sitz der Weisheit der Sopherim war natürlich Jerusalem, wo das Synedrium ihnen Gelegenheit gab, ihre Theorien zu praktischer Geltung zu bringen. Doch fehlen sie in der Provinz keineswegs ganz,2 wenn sie auch dort vorwiegend als Gäste aus Jerusalem erscheinen, die die Landschulen bereisen, um durch Lehre und Ansprache einzugreifen.3 In solcher Thätigkeit schildert sie das Targum zu Richt. 5, 9, das Deborah im Liede sagen läßt: „Ich bin gesandt zu preisen die Schriftgelehrten Israels, welche, solang die Verfolgung währte, nicht aufhörten, das Gesetz auszulegen. Schön war's, wie sie da saßen in den Synagogen und das Volk lehrten die Worte die Gesetzes, wie sie den Segen sprachen und die Wahrheit bekannten vor Gott. Sie setzten ihre eigenen Geschäfte hintan und ritten auf Eseln im ganzen Land hcrum und saßen zu Gericht“. So wenig die Paraphrase auf die Zeit der Richter paßt, se trefflich zeichnet sie die Thätigkeit der Rabbinen in unserer Periode.

4. Tendenzen des Rabbinismus.

Trotz aller Auswüchse der Praris war es unläugbar ein großer Gedanke, von dem das Rabbinenthum lebte und für den es wirkte. Die Reinerhaltung der mosaischen Religion war das Ziel seiner Arbeit, der es unter schwierigen Verhältnissen mit einer bewundernswerthen Energie oblag. In erster Reihe war deßhalb kraftvolle Predigt des Gesetzes die Aufgabe des Rabbi. Wie er dieselbe dem Volk gegenüber löste, läßt sich aus den Jubiläen erkennen, die alle Rhetorik aufbieten, um dem Leser Gehorsam gegen das Gesetz an's Herz zu legen. Für alle Lebenslagen von der Wiege bis zur Bahre predigt der Verfasser in gleichem Pathos die Vorschriften der Torah.

1 Baruch 3, 22 ff.

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2 Ant. XX; 2, 4. Mth. 3, 5-7. 9, 3. 14. 34. 3 Mr. 3, 22.

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„Am achten Tage sollst Du Deinen Knaben beschneiden, denn an diesem Tage wurde beschnitten Abraham und die Leute seines Hauses. Und man darf die Tage nicht ändern, noch einen von den acht Tagen übergehen, denn eine ewige Sahung ist es, festgesetzt und aufgeschrieben auf den himmlischen Tafeln. Und wer es nicht thut, der gehört nicht zu den Kindern der Stiftung, sondern zu den Kindern des Verderbens. Die Beliarsöhne werden es nicht thun". Die Mutter des Kindes aber soll sieben Tage oder zwei Mal sieben Tage unrein sein, denn in der ersten Siebend ward Adam erschaffen und in der zweiten Siebend Eva. Deßwegen wurde das Gebot gegeben, sieben, Tage für ein Knäblein, für ein Mägdlein aber zwei Mal sieben Tage zu halten". Seinem Sohn soll der Israelite keine Samariterin, seiner Tochter keinen Heiden freien. So er das thut, soll er des Todes sterben und man soll ihn mit Steinen steinigen".? Jeder gebe den Zehnten, „denn es ist festgesezt als ein Geseß im Himmel, daß man den zweiten Zehnten gebe, daß man ihn esse vor dem Herrn an dem Orte, der erwählt ist. Und für dieses Gesetz gibt es kein Ende der Tage".3 „Wenn Du schlachtest, so schlachte zu einem Friedensopfer, das wohlgefällig ist; schlachte es und das Blut davon gieße an den Altar, mit Mehl und Fruchtopfern, mit Del gemengt, nebst Trankopfer".4 Und es soll nichts für den dritten Tag übrig bleiben, denn es ist nicht angenehm und nicht wohlgefällig, und es soll nicht mehr gegessen werden. Alle, die es thun, laden eine Sünde auf sich. ... Auf Deine Fruchtopfer sollst Du Salz legen und der Salzbund soll nicht verachtet werden . . . und in Betreff des Opferholzes sollst Du Dich hüten, anderes Opferholz dazu herzubringen als von edlen Bäumen, auch kein Zerrissenes, Hartes, kein Altes, dessen Geruch vergangen". Und jedesmal sei rein an Deinem Leibe und wasche Dich mit Wasser, ché Du hingehst, auf dem Altar zu opfern; wasche Hände und Füße, ehe Du herankommst zum Altar. Und, wenn Du fertig bist mit dem Darbringen des Opfers, wasche Dich wiederum an Händen und Füßen, daß keine Blutspur sich an euch zeige, noch an euern Kleidern. Hüte Dich sehr mein Sohn, mit dem Blute hüte Dich sehr; vergrabe es in der Erde, und esset kein Blut, denn es ist die Seele. Jß durchaus kein Blut". Das Wichtigste aber von Allem

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ist die Feier des Sabbaths: „Jedermann, der diesen Tag entweiht, oder davon spricht, daß er an ihm eine Reise machen wolle, oder von allerlei Kauf und Verkauf, und der Wasser schöpft und es sich nicht am sechsten Tag zubereitet hat, und wer eine Last aufhebt, um sie aus seiner Hütte oder aus seinem Hause zu schaffen, der soll sterben. Ihr sollt feinerlei Geschäft am Sabbathtag thun, das Ihr euch nicht am sechsten Tag zugerüstet habt, um zu essen und zu trinken und auszuruhn und Sabbath zu halten von allem Geschäft an diesem Tag . . . . außer Rauchwerk zu räuchern und Gaben und Opfer vor dem Herrn darzubringen. an den Sabbathtagen. Dieses Geschäft allein soll an den Sabbathtagen verrichtet werden. Jeder Mensch aber, der ein Geschäft verrichtet und eine Reise macht und sein Vieh besorgt, sei es zu Hause oder an einem andern Ort, und wer ein Feuer anzündet, oder auf irgend einem Thier reitet, oder zu Schiff auf dem Meere reist, und Jeder, der irgend etwas schlägt oder tödtet und der ein Thier oder Vogel schlachtet und ein Thier, Vogel und Fisch fängt und der fastet, und der Krieg führt am Sabbathtag: Jeder, der etwas von diesem thut, soll sterben".1

Wenn diese Auszüge eine Vorstellung von der Beredtsamkeit der Schriftgelehrten in der Schule geben, so kann man die Richtung ihrer Thätigkeit als Gesetzgeber und Richter am bezeichnendsten in dem oft wiederholten Grundsay Siméon des Gerechten (zur Zeit Alerander des Großen) ausgedrückt finden: „Seid bedächtig in Rechtssprüchen, stellet viele Schüler auf und machet einen Zaun um's Gesez".2 Schon die Pirke Aboth stellten diesen Grundsatz, als den leitenden, an den Eingang ihrer Sammlung.

In der richtigen Erkenntniß, daß die Willfür die Mutter des Abfalls sei, wollte die Schule das Handeln nach eigenem Ermessen schlechthin ausschließzen, damit das Volk nicht weiter gehe". Das war der Zaun, den man um das Gesetz anbrachte. Jede Handlung sollte entweder gesetzlich oder ungesetzlich, und nur Eines erlaubt sein: „Alle Handlungen, Beschäftigungen und Reden, sagt Josephus, haben bei uns Beziehungen zu der Frömmigkeit gegen Gott, da der Gesetzgeber nichts ungeprüft und ungeregelt ließ. Von der ersten Erziehung und der häuslichen Lebensweise eines Jeden beginnend, überließ

1 Jubil. 50. Göttinger Jahrbücher 1850. S. 70. 1, 1: Facite sepem legi.

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