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Abb. 18 A-C.

(Basis P).

السيا

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Abb. 18-20. Das Reiterdenkmal des Consuls M'. Acilius Glabrio.
Erster und dritter Schaftblock.

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Abb. 19. Fußplatte vor der Stoa der Athener Abb. 20. Rekonstruktion des Postaments (die Standplatte ist verloren). (Maßstab: 1:20 in Abb. 18-19; 1:40 in Abb. 20).

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z. Z. durch eine große Säulenbasis verdeckt, unter der noch Dübellöcher des Mittelblockes existieren können. Auch hier wird man also die Zugehörigkeit unserer Blöcke zu Basis P nur durch das Aufheben der beiden ersteren und durch Vermessen der Unterseitenlöcher beweisen können: vgl. die vorläufige Rekonstruktion der Vorderansicht in Abb. 20.

Wie dem auch sei, die etwas größere Breite und sehr viel größere Tiefe sowohl der 3 Aciliusblöcke als auch von Basis P im Gegensatz zum Attalosdenkmal zeigen trotz der verlorenen Standplatte deutlich, daß das auf ihnen stehende Reiterstandbild volle Lebensgröße gehabt hat. Denn bei der Vergrößerung von 2 Lebensgröße auf 1/, nimmt der Pferdekörper in der Breite nur sehr wenig zu, in der Länge aber um fast 40 cm. Daher entspricht das obere Lager der Basis K (Attalos) dem von Basis P mit 1,551⁄2:1,951⁄2 auf das Genaueste. und die Vergrößerung auf Lebensgröße ist damit bewiesen.

C. T. Quinctius Flamininus.

114. Zwischen unserer ersten und zweiten Delphireise wurde am 18. März 1907 gelegentlich einer Museumsreparatur ein Kalksteinfragment gefunden, das, wie die vorangehenden Inventar-Nummern, in einem Haufen unbrauchbarer Trümmer lag, die man oberhalb des Museums, unterhalb des

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Hauses des Arztes Joh. Phrangos aufgestapelt hatte" (s. bei Inv.-Nr. 4559ff.). Das Stück besteht aus H. Eliasstein mit sehr viel Quarzadern (daher im Inv. die irrige Angabe „weißer Marmor"), und ist rechts, links und hinten gebrochen: vgl. die Zeichnung in Abb. 21. Als die Platte wiederver

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wendet wurde, schlug man an der Front zwei Dübellöcher in die alte Weihinschrift und höhlte die Unterseite des Steins von vorn bis hinten

aus.

Daher haben wir in der heutigen Unterkante schwerlich mehr die ursprüngliche vor uns. H. 22, Br. 53 max., Tiefe 61 max. Die Oberseite zeigt unweit der Vorderkante ein ovales, 5 cm tiefes Hufloch (10 br., 11 lang), das beweist, daß hier eine Reiterstatue stand, die jedenfalls nicht größer war als die des Attalos, also etwa 2 Lebensgröße hatte. Die Schrift rührt von demselben Steinmetzen her, der im J. 183 u. 182 die Weihinschriften der Reiterdenkmäler des Philopoemen, sowie des Eumenes und Prusias (auf den hohen Pfeilern) einschlug1) und 10-15 Jahre später Kassanders Ehrentafel und ihre Überschrift auf dem Siphnosthesauros einmeißelte 2). Auf Grund dieser Datierung möchte ich die Weihinschrift folgendermaßen ergänzen3):

114.

Inv.-Nr. 4566. [Syllog. II n. 616].
[4 πόλις] τῶν Δελ[φῶν]
[Τίτον Κούγκ]τιον Τίτου [υἱὸν Ῥω]-
[μαῖον ἀρετ]ᾶς [ν]εκει [καὶ εὐ]-
[νοίας τᾶς εἰς] α[ντ]ὼν ' [πόλλων].

(a. 189/8).

: Der Stein liegt jetzt vor dem Museum neben der Gortynierbasis (Inv. 4512). Buchstabenhöhe 311⁄2 cm in Z. 1, und 3 cm in Z. 2—4.

Die größeren und weiter stehenden Buchstaben von Z. 1 gestatten bei genauer Berechnung ihrer Achsweiten (51⁄2 cm) die Ermittelung der einstigen Steinbreite und damit der Zeilenlänge in Z. 2-4 (Achsweiten nur 3,8 cm). Da von dem römischen Gentilnamen -Tor sicher ist und auch der Vatername Tiroy auf Stein und Abklatsch feststeht, wird sich in jenen Jahren schwerlich ein anderer um Delphi verdienter Römer finden, dessen Name zu obigen Resten so genau paßt, als T. Quinctius Flamininus. Um die Nachprüfung dieser Ergänzung zu ermöglichen ist die maßstäbliche Wiederherstellung von Inschrift. und Platte in Abb. 21 beigefügt. Sie läßt erkennen, daß wir die Standplatte eines Postaments vor uns haben, die etwa 90-95 cm breit gewesen sein muß, daß dieses Maß wiederum zu der des Attalos (92 cm) trefflich paßt, daß wir also nicht mit Bulle an die „Oberstufe einer Stufenbasis" denken dürfen, sondern genau solches Reiterpostament zu rekonstruieren haben, wie bei Attalos und M.' Acilius. Abweichend wäre nur die Anbringung der Weihinschrift an der Standplatte, statt an dem Block darunter1); auch würde man bei ersterer das Abschlagen der Unterkante und damit des Unterprofils anzunehmen haben, was schon aus anderen Gründen oben erschlossen war.

1) Zu Philopoemen vgl. Klio IX 161 (Fouill. III 1, n. 47), zu Eumenes und Prusias Delphica III 111 und 113 (Berl. ph. W. 1912, 413 und 442). Diese drei Weihinschriften siehe jetzt Syll. II3 n. 625. 628. 632.

2) Vgl. Syll. II3 n. 653 B (Fouill. III 1, 218).

3) Die Publikation dieser Statue war schon Delphica III 59 und Philol. 71, 44 in Aussicht gestellt.

4) Auch bei der großen Reiterstatue des achaeischen Strategen Aristainos steht die Weihung oben an der Standplatte (ed. Delphica II 52=Berl. ph. W. 1909, 287).

Zeit und Veranlassung. Wie die Abb. 21 erkennen läßt, ist zur Ergänzung von Amtsbezeichnungen wie στρατηγὸς ὕπατος, ἀνθύπατος oder dergl. kein Platz; denn Z. 1 entspricht genau der Acilius - Inschrift, kann nicht länger gewesen sein, als angegeben, und fixiert daher auch die Länge von Z. 2-4. Das Fehlen des Titels führt uns notwendig in die Zeit nach des Flamininus Abreise aus Hellas 1), und genauer in das J. 189/8. Nämlich im II. Sem. des . Xenon steht in der delphischen Proxenenliste (Syll. II3 n. 585 v. 116): Τίτος Κοΐγκτιος, Τίτου υἱός, Ῥωμαῖος. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Proxenie und Statue gleichzeitig von der Stadt beschlossen wurden.

Wie kamen nun die Delphier dazu, dem Befreier Griechenlands erst im Januar-Juni 188 diese Ehren zu verleihen, als er in Rom die Censur verwaltete? Den Grund hierfür und den historischen Zusammenhang lassen die neuen Texte des Acilius-Denkmals erkennnn (s. unten Text 5

Nr. 119), aus denen wir erfahren, daß die zweite delphische Gesandtschaft an den Senat, die gleich der ersten alle ihre Wünsche nach Autonomie. etc. erfüllt sah, gerade im Anfang des jul. Jahres 188 aus Rom zurückkehrte. Augenscheinlich haben sich dieser Gesandten, die die Sanktionierung der Edikte des M.' Acilius erbaten, im Senat nicht nur die Philhellenen Flamininus und Acilius selbst tatkräftig angenommen, sondern auch die mit ersterem gleichzeitig zu Proxenen ernannten Römer Máagκος Αιμύλιος Λέπεδος Μαρκου υἱός und Λεύκιος Ακίλιος Καίσωνος υἱός (Proxenenliste Syll. II3 585, 119 und 122).

Von Lepidus, cos. 187, hatte schon A. Mommsen Philol. 24, 34 vermutet, daß er als Feind des M. Fulvius Nobilior, der Ende 189 Same belagerte (s. unten S. 130) und unter dessen verlängertem Oberkommando 188 Mittelgriechenland seufzte", von den Griechen alle Rücksicht und Ehren beanspruchen konnte und darum die delphische Proxenie erhalten hätte. Fraglos ist letztere sogleich nach der Rückkehr und dem Bericht der Gesandtschaft beschlossen worden, aber natürlich nicht für allgemeingriechische, sondern für speziell-delphische Verdienste. [Dies wird soeben bestätigt; des Lepidus Proxeniedekret folgt unten als Nr. 139].

[In Teil V Zusätze und Nachträge' wird eine neue Römerbasis ediert, deren Maße zu der oben rekonstruierten Standplatte vorzüglich passen. Es ist möglich, daß sie den vorderen Schaftblock des FlamininusDenkmals bildete und dessen Proxeniedekret trug oberhalb des erhaltenen des Lepidus; s. unten Nr. 138-140].

Zum Schluß noch ein Wort über des Titus früheres Verhältnis zu Delphi. Er hatte bekanntlich nach der Schlacht bei Kynoskephalae (197) kostbare Gaben nach Delphi geweiht: dem Apollo einen goldenen Kranz, den Dioskuren (zwei) silberne Schilde und seinen eigenen Schlachtschild 2). Daß ihm hierfür nicht schon damals die Proxenie und das

1) Flaminin verließ Griechenland das erste mal nach vierjährigem Aufenthalt 194, das zweite mal war er 192 und 191 dort.

2) Plut. Tit. 12: καὶ αὐτὸς δὲ μέγιστον εφρόνησεν ἐπὶ τῇ τῆς Ἑλλάδος ἐλευ

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Reiterbild zuerkannt wurden, lag wahrscheinlich daran, daß Delphi bis 191 unter der Herrschaft der Aitoler stand, der bittersten Feinde des Titus 1). Offenbar haben sie und das ist für die Art ihrer Suprematie bezeichnend der Stadtgemeinde nicht erlaubt, an den Feldherrn oder die verhaßten Römer Ehrungen zu verleihen. Erst unmittelbar nach der Schlacht bei Thermopylae und dem Zusammenbruch der Aetolermacht (Sommer 191) beginnen die zahlreichen römischen Proxenien2); vgl. hierzu Syll. II n. 585, v. 65. 70 usf.

2. Die Befreiung Delphis von der Aitolerherrschaft.
durch die Römer.

(Neue Senatserlasse aus den J. 189 ft.).

Schon in der Klio VII 443f. war auf die wichtigen unedierten Texte der Basis des M. Acilius aufmerksam gemacht worden und Proben aus

θερώσει. Ανατιθεὶς γὰρ εἰς Δελφοὺς ἀσπίδας ἀργυρᾶς καὶ τὸν ἑαυτοῦ θυρεόν
Extrgave
Ζηνὸς τὰ κραιπναῖσι γεγαθότες ἱπποσύναισι
κούροι, το Σπάρτας Τυνδαρίδαι βασιλεῖς,
Αιγεάδας Τίτος ἔμμιν ὑπέρτατον ὤπασε δώρον,
Eiror tiges auoir hærdegiar.

̓Ανέθηκε δὲ καὶ χρυσοῦν τῷ ̓Απόλλωνι στέφανον ἐπιγράψας

Τόνδε τοι ἀμβροσίοισιν ἐπὶ πλοκάμοισιν ἔοικε

κεῖσθαι, Λατοίδα, χρυσοφή στέφανον,

ὃν πόρεν Αιγεαδών ταγὸς μέγας. Αλλ', Εκάεργε,
ἀλκῆς τῷ θείῳ κῦδος όπαζε Τίτῳ.

Diese Weihgeschenke sind, vielleicht mit Ausnahme des Schlachtschildes, sicherlich im J. 83 von den Maidern geraubt worden, als sie Delphi plünderten und den Tempel in Brand steckten (Rh. Mus. 51, 365 ff.). Es fragt sich daher, woher Plutarch die mitgeteilte Einlage genommen hat; denn daß er die Anatheme nicht gesehen, geht aus dem Fehlen jeder Detailangabe hervor, und die Weihinschriften, sei es auf Basen, sei es auf Täfelchen, werden 12 Jahrhunderte nach dem Maiderraub nicht mehr existiert haben. Preger, Inser. gr. metr. n. 92, gibt an, daß Hecker die Verse auf Alcaeus (Messenius) zurückführe, von dem ähnliche über Kynoskephalae und über Flamininus in der Anthol. Pal. stehen, was an sich nicht unwahrscheinlich ist. Auf die textkritischen Schwierigkeiten der Disticha an Apollo möchte ich hier nicht eingehen.

1) Auch A. Mommsen, Philol. 24, 33 hat den Grund der Statuen-Verspätung in der Aitolerfeindschaft gesucht, schlägt aber eine erstmalige Proxenieverleihung vor der Schlacht bei Kynoskephalae vor, was Dittenberger Syll. 268, not. 15 mit Recht zurückwies. Über die Feindschaft zwischen Aitolern und Titus s. A. Mommsen a. O. p. 33 Anm. 65 und Niese II 654 ff. Die von ersterem angenommene Verschiedenheit der Weihungen: goldener Kranz im Winter 198/7 vor Kynoskephalae, silberne Schilde erst 194, als Titus Hellas verließ, ist abzulehnen. Beides sind sicher Akrothinia aus dem Beute erlös der Schlacht, und auch der Kampfschild selbst ist doch von ihr nicht zu trennen.

2) Vorher sind nur aus dem 1. Halbjahr 194 die Proxenieen für einen Canusiner und einen Römer bezeugt (Syll. ÏÏ3 n. 585 vs. 14 und 17), deren Geehrte unbekannt sind. Colin, Rome et la Grèce 263f. erklärt sie und alle in dieser Liste genannten Römer, die wir aus der Geschichte nicht kennen, für Handelsleute, die sich in Griechenland bereicherten und es aussogen. Ich halte das für irrig, weil man solche Blutsauger in jener Zeit nicht noch mit Ehren über

häuft haben würde.

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