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zu bemächtigen und zum Neujahrsfeste die für die legitime Herrschaft eines babylonischen Königs unerläßliche Zeremonie vorzunehmen').

Es ist daher sehr wahrscheinlich, daß nach assyrischer Auffassung, dem von Sammuramat angebahnten staatsrechtlichen Verhältnis entsprechend, Babylonien von Assyrien abhängig, nominell in Personalunion mit ihm war, während babylonischerseits diese Fremdherrschaft nicht anerkannt wurde 2). Dabei konnte entweder 1) der in Frage kommende Zeitraum ganz als Interregnum angesprochen oder 2) ganz der Regierung von Unterkönigen zugeschrieben werden, die von den Assyrern eingesetzt oder geduldet waren, oder es konnte 3) von einem Wechsel zwischen Interregnum und solchen Unterkönigen die Rede sein. Fall 2) liegt in den Berliner Fragmenten und anscheinend auch in der Königsliste vor; Fall 3) oder möglicherweise Fall 1) in der Chronik Br. Mus. 27859.

Auch ist nach dem Vorausgegangenen klar, daß nicht notwendigerweise die Angaben der Berliner Fragmente E und F vollständig mit der Königsliste übereingestimmt zu haben brauchen. Marduk-bêl-usûti z. B. könnte auf der Königsliste gefehlt haben und sein Eines Jahr seinem Bruder Marduk-zakir-šum zugerechnet worden sein3). Im Übrigen aber steht durch die Berliner Fragmente das Gesamtbild der achten und neunten Dynastie, abgesehen von den möglichen Verschiedenheiten der babylonischen und der assyrischen Anschauung, durchaus fest.

Wie sich die absolute Chronologie der Dynastie VIII gestaltet, ob sie sich mit dem völlig unkorrigierten Datum von Bavian verträgt, (dessen Verminderung um 100 Jahre, wie ich sie früher vertrat, ja gegenstandslos geworden ist, seitdem die Lücke, die in der Reihe der assyrischen Herrscher hinter den Söhnen Tiglatpileser's I. angenommen werden mußte, durch die Funde von Assur ausgefüllt ist)); wie sich nunmehr das Verhältnis zur Chronologie des Berossos darstellt und ob vielleicht durch ein astronomisches Datum ein sicherer Anhaltspunkt gewonnen werden kann all das wird im Folgenden zu erörtern sein. Vorläufig nur kurz das Folgende:

Weidner verlegt den Anfang der Dynastie VIII in das Jahr 996 v. C., fast genau in die Zeit, die ich unter der nach dem 1898 bekannten Gesamtbefunde höchst unwahrscheinlichen Voraussetzung, daß das

1) So Weidner S. 100.

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2) Vgl. Weidner a. a. O.: „Babylonische Könige hat es wohl auch in dieser Zeit gegeben, aber es werden nur Duodezkönige von Adad-nirari's Gnaden gewesen sein."

3) Auch Nabu-mukîn-zêr, dessen 4. Jahr bezeugt ist, wäre übergangen, falls er der Zeit der VIII. Dynastie (H) angehörte (Weidner S. 104) und nicht vielmehr der IV. Dynastie (D).

4) Vgl. Klio VI S. 534 f. und XV S. 244 f. Anm. 1.

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C. F. Lehmann-Haupt, Berossos' Chronologie.

unkorrigierte Datum von Bavian in Giltigkeit bleiben könnte, angesetzt hatte: Dynastie H 998-7541)." Selbst dieser Ansatz kann von Weidner nur erreicht werden unter der Annahme, daß der vierte König Samasmudammiq erst nach 42 jähriger Regierung sein Ende gefunden habe.

Ed. Meyer setzte das erste Jahr der Dynastie VIII ca. 1004 und konnte die 251 Jahre von 1004-754 nur ausfüllen, indem er, entgegen dem Befund der Königsliste, der Dynastie VIII 13 (statt höchstens 12) Könige und eine Summierung zuteilte 2).

Konstantinopel.

(Wird fortgesetzt.)

1) Zwei Hauptprobleme S. 49.

2) An und für sich genügen für diesen Zeitraum natürlich auch 12 Könige (zu rund 21 Jahren im Durchschnitt). Das hat Ed. Meyer wohl im Auge, wenn er auf meine Einwände Klio X S. 478ff. in der dritten Auflage seiner Geschichte S. 360f. erwiderte, ob man 12 oder 13 Könige ansetze, sei chronologisch ohne Belang. Die Daten aber, die uns für die Verteilung dieser Herrscher im Einzelnen zur Verfügung stehen, ließen (und lassen heute noch) ein Auskommen mit 12 Herrschern schwierig erscheinen. Daher meine Erwiderung Lit. Zentralbl. 1915 Sp. 526.

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Mitteilungen und Nachrichten.

Die Zahl der σιτοφύλακες in Athen.
Zu Lysias 22 § 8.

Von Wilhelm Göz.

In der von Wilamowitz1) eingehend behandelten Rede des Lysias gegen die Getreide händler heißt es § 8 bei der Wiedergabe der Aussage der otoqihazeg, auf die sich die Getreidehändler berufen hatten: zai oi pèr dio ovdèr ἔφασαν εἰδέναι τοῦ πράγματος, Ανυτος δ' ἔλεγεν ὡς τοῦ προτέρου χειμῶνος κ. τ. λ. So lautet die Überlieferung der maßgebenden Hs. X2), mit der die andern Hss. übereinstimmen.

Die Stelle ist insofern von Wichtigkeit, weil aus ihr, wenn man die Überlieferung hält, die Dreizahl der otopikczɛg zur Zeit der Rede, die Wilamowitz in die ersten Monate des Jahres 386 v. Chr. verlegt, sich ergibt. Für Boeckh3) stand denn auch, gerade im Hinblick auf unsere Stelle, die Dreizahl als die zuerst überlieferte Zahl fest. Th. Bergk1) unternahm zuerst den Versuch einer Besserung unserer Stelle. Er schlug vor, wohl veranlaßt durch Harpokration"), statt des überlieferten dio tiooɑges zu lesen, so daß sich die Gesamtzahl fünf ergab. Und zwar meinte er hiemit die oogikazes des Piraeus.

Thalheim verwarf dies freilich in seiner Ausgabe des Lysias (Teubner 1901), kehrte aber ebenfalls nicht zur Überlieferung zurück, sondern wollte 1) Aristoteles und Athen II, S. 374 ff. Hierauf ist für alle den Inhalt der Rede angehenden Fragen zu verweisen.

2) Siehe Hude in der praefatio seiner Ausgabe (1912) S. III.

3) Staatshaushaltung der Athener, 1. Aufl. S. 91; 2. Aufl. S. 118 und Anm. 1. 4) Commentationum de reliquiis comoediae Atticae antiquae libri duo (1838) S. 18 ... sed puto levem errorem subesse, scribendum potius est zai oi uèr téoσages, "Avvtos de ut intelligantur quinque illi, qui in Piraco rem frumentariam curabant. Siehe dazu Boeckh-Fraenkel, Staatshaushaltung der Athener II, S. 23*. Die Konjektur Bergks ging in der Folgezeit in die Ausgaben von Scheibe (Teubner 1852, 1874, 1880) und Rauchenstein-Fuhr (Schulausgabe bei Weidmann, 10. Aufl.), ebenso in die neueren Darstellungen des attischen Staatswesens und die Enzyklopädien über. Siehe Wilamowitz a. a. O. I, S. 220; Gilbert, Handbuch der griech. Staatsaltertümer 12, S. 289 f.; Schömann-Lipsius, Griechische Altertümer I, S. 448; Daremberg-Saglio, Dictionnaire des antiquités grecques et romaines IV 2, S. 1537 (sitopiλazes), wo Ch. Michel unsere Stelle als passage corrompu bezeichnet. Lübker, Reallexikon des klass. Altertums, 8. Aufl. 1914, S. 955.

5) Harpokration s. v. Groqihazıç ed. Bekker. Endgültig in Ordnung gebracht wurde die Zahlangabe erst durch Vömel, Zeitschr. f. Altertumswissenschaft 1852, S. 32.

schreiben: οἱ μὲν νῦν οὐδὲν ἔφασαν εἰδέναι τοῦ πράγματος, Ανυτος δὲ κ. τ. λ. Zugegeben, daß die Entstehung des déo aus rir palaeographisch nicht allzu schwierig zu erklären wäre, so vermißt man die Erwähnung der Amtsgenossen des Anytos. Diese mußten doch so gut wie Anytos befragt werden. Ferner erfordert, wie uns dünkt, das ver ein entsprechendes agótegor, da zur Herstellung des Gegensatzes die § 9 erwähnte Angabe, daß Anytos im vergangenen Jahre orgies war, auf die sich Thalheim beruft, nicht genügt. Daher würde Vermuten: οἱ μὲν νῦν οὐδὲν ἔφασαν εἰδέναι τοῦ πράγματος, τῶν δὲ πρόtegov "Avvtog z. t. i. Konservativ schließlich ist der Standpunkt, den C. Müller in seiner Ausgabe (Didot, Paris 1877) und neuerdings C. Hude (Lysiae orationes, recognovit C. Hude Oxford 1912) eingenommen haben. Unseres Erachtens, wie wir zu zeigen versuchen werden, mit vollem Recht.

man

Eine Hilfe allen Versuchen gegenüber, an der Überlieferung unserer Stelle zu rütteln, ersteht dieser in einer Inschrift aus Priene'). Hier liest man Ζ. 17.: Ἔδοξε τῆς βουλῆς καὶ τῶν δήμων· Ενετι - Απολλωνίου εἶπεν· ἐπειδὴ αρε θέντες σιτοφύλακες ὑπὸ τοῦ δήμου Ηγησίας Θρασυβούλου, Φίλισκος] Απολλωνίου, Ζωίλος Ευαγόρου κοινὴν ἐποιήσαντο τὴν ἀρχὴν καὶ τοῦ τε σίτου καὶ [τ]ῶν ἄλλων τῶν] κατὰ τὴν ἀγορὰν τὴν σιτόπωλιν πωλουμένων ἀεὶ] τὴν ἐνδεχομένην ἐπιμέλειαν ἐποιήσα[ντο κατὰ] τοὺς νόμους κ. τ. λ. Von dem entscheidenden Wort σιτοφύλακες sind zwar nur noch wenige Buchstaben erhalten, doch ist es durch den Inhalt des Folgenden gesichert. Die Annahme liegt nun nahe bei dem starken, von Athen ausgeübten Einfluß, mit dem wir bei der Neugründung Prienes wohl zu rechnen haben), daß hier nach dem Muster der athenischen ottoqihezɛg eine ebensolche Behörde ins Leben gerufen wurde. Daher auch die Dreizahl des Kollegiums in beiden Städten.

Auf eine gewisse Schwierigkeit stoßen wir freilich, wenn wir den Geschäftsbereich der athenischen und prienischen otoqihazeg vergleichen. Zur Zeit unserer Rede) nämlich und noch bei Demosthenes) erscheinen sie für die Versorgung der Bürgerschaft im Großen mit hinreichendem und genügend billigem Getreide verantwortlich und mit der Oberaufsicht über die Getreidezufuhr in den Piraeus betraut. Im Anschluß an die Einführung des Amtes der urogior yeżytai (Ar. 49. 7o., c. 51, 4) ist dann nach Wilamowitz die Änderung ihrer Kompetenz) erfolgt. Denn bei Aristoteles ('49. noi. c. 51, 3) sehen wir sie in ganz anderer Weise tätig: sie überwachen den Kleinverkauf des Getreides auf dem Markt, wobei sie Preisüberschreitung zu verhindern haben. Ebenso unterstehen die Bäcker und Müller ihrer Kontrolle, die sich auch auf die Nachprüfung des von ihnen festgesetzten Gewichts der Brote er

1) Inschr. v. Priene, herausgeg. v. Hiller v. Gaertringen nr. 81 = Inscript. in the British Mus. nr. 413 = Michel, Recueil 482.

2) Siehe Hiller v. Gaertringen a. a. O. S. X f., S. XIV. Von großer Bedeutung ist, daß z. B. die Phylennamen in Priene, soweit wir sie kennen, sich sämtlich mit den kleisthenischen Athens decken. Auch das Amt des ni tis divizijoros (J. v. Pr. 4, 14, 33, 87) zeigt attisches Gepräge.

3) Siehe bes. §§ 8. 9 der Rede; vgl. Wilamowitz a. a. O. II, 374 ff.; I, S. 220. 4) Rede gegen Leptines § 32, wo von der Getreidespende Leukons, des Beherrschers des Bosporus, die Rede ist. Hier führen sie Listen über das eingeführte Getreide (§ 32 καὶ τοῦτ' ἔκ τῆς παρὰ τοῖς σιτοφύλαξιν ἀπογραφῆς ἄν τις ἴδοι). 5) Wilamowitz a. a. O. I, S. 220.

streckt, was früher Sache der Agoranomen war). In überraschend ähnlicher Weise, nur etwas kürzer und gedrängter als bei Aristoteles, wird in unserer Inschrift das Wesen der prienischen Groqiiezeg gekennzeichnet.

Bekennen wir uns zu der Ansicht, daß, was als wahrscheinlich erscheint, Priene, ohne irgendeine Änderung an Zahl und Geschäftsbereich der ortopékezeig vorzunehmen, bei der Einsetzung des neuen Amtes sich streng nach Athen gerichtet hat, so kommen wir über die Annahme verschiedener Stufen in der Entwicklungsgeschichte der athenischen Groqezes nicht hinweg.

Zuerst, soweit unsere Überlieferung reicht, findet sich in Athen das Dreimännerkollegium der GTоqikazes, dem wir mit der schon geschilderten Kompetenz gerade in unserer Rede begegnen. Dieses wird durch die Behörde der uzogior quintai lem Wirkungskreis nach abgelöst. Ob wir bei den Topazes der früheren Kompetenz je einen besonderen Zweig für Stadt und Piraeus annehmen dürfen, womit wir zur Sechszahl gelangen würden, ist fraglich, da die urogiov ¿xieżyteì (Ar. 49. xoλ. c. 51, 4), obwohl viel stärker an Zahl, bei Aristoteles auch nicht geteilt erscheinen. Denn hauptsächlich im Interesse der Stadt befassen sie sich mit der Getreideeinfuhr in den Hafen und sorgen, daß zwei Drittel dieser Einfuhr der Stadt Athen zu gute kommen.

Hierauf müssen wir, wenn man an der Beeinflussung Prienes durch Athen festhält, eine Kompetenzänderung des athenischen Dreimännerkollegiums der oitoqikazɛş annehmen, nämlich den Übergang zur Aufsicht über den Kleinhandel mit Getreide und über die Müller nnd Bäcker. Da in Stadt und Hafen Verkaufsstellen waren, wo Brot und Mehl feilgeboten wurde), darf man jetzt unbedenklich je drei oogikazɛç voraussetzen. Mit diesen Befugnissen ausgestattet, ist das Amt von Athen nach Priene gekommen, wie eine Vergleichung der betreffenden Stelle unserer Inschrift (Z. 5-8) mit Ar. '49. noλ. c. 51, 3 sofort lehrt. Die Vermehrung der atopikazes von je 3 auf je 5 ist wohl sehr bald erfolgt, woraus sich das Schweigen des Aristoteles über diese Zwischenstufe erklären würde.

Denn wir müssen noch eine genügende Spanne Zeit für das Wirken der je fünfköpfigen Behörde bekommen, von der Aristoteles allein spricht, und die in dieser Stärke auch nicht allzu lange tätig war. Diese wurde nach der ansprechenden Vermutung von Wilamowitz beträchtlich vermehrt zur Zeit der großen Teuerung, die Athen in den Jahren 330–326 v. Chr. heimsuchte, so daß Aristoteles für seine Zeit 20 arropikazes in der Stadt und 15 im Piraeus kennt3).

1) Plut., rei publ. ger. praec. c. 15 com. Att. fragm. III nr. 1325 Kock, dazu Wilamowitz a. a. O. I, S. 220.

2) Eine gitóлonię oroά in der Stadt und im Piraeus s. Wachsmuth, Stadt Athen im Altertum II 1, S. 96, 101, 465 f. und Pauly-Wissowa, REI, S. 1637 f.; ferner Judeich, Topographie von Athen in Müllers Handbuch III 2, 2, S. 325 und S. 395.

3) '49. ñoλ. c. 51, 3. Die Zahl erscheint verderbt, da die Gesamtzahl 35 für eine attische Behörde sehr wenig einleuchtet und bis jetzt auch nicht belegt ist; s. Wilamowitz Ar. u. Ath. I, S. 219 Anm. 64. Mit Wilamowitz aber insgesamt 30 und so gleich eine Verdreifachung anzunehmen, sehen wir keinen Grund. Wir möchten vielmehr in zoot die vorangestellte Gesamtzahl erblicken, die bei Harpokration für die ueroovóuo (vgl. Vömel, Zeitschr. f. d. Altertumswissenschaft 1852, S. 32) und die zehn Mitglieder zählende Behörde der otrogéżczeg zu finden ist und daher auch mit Recht von Blass in den Text seiner Ausgabe aufge

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