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lauten Z. 5f.: ὅπως ἄν καλῶς ἔχῃ τοῖς πολίταις τὰ περὶ τὴν θεὰν παρθέν]ον καὶ τῆς γενομένας | [δι' αὐτὸν) βοηθείας] ἐνδεχομένων ὁ δέ μοι Χερσοναστῶν αὐτῶι φαίνηται χάριν | [ἀποδιδοὺς, πρότερόν τε] σωθεὶς δι' [αὐτὰν [ [ἐκ τῶν μεγίστων κιν δύν]ων καὶ νῦν ἐκπεπο|[ρευμένων τῶν οἰκητ]όρων μετὰ τέκνων κτλ. (das Folgende läßt sich kaum mit genügender Sicherheit ergänzen).

Die Lage der Stadt im III. Jahrh. v. Chr. war sehr gefährlich. Das große skythische Reich am Nordgestade des Schwarzen Meeres ging allmählich in Trümmer. Philipp, Alexander und seine Feldherrn, später Lysimachos und die von ihm besiegten Thraker sowohl wie die keltischen Einfälle drängten die Skythen nach dem Osten, die von Osten anrückenden Sarmaten schoben sie nach dem Westen, in den Steppen um Olbia herrschte vollständige Anarchie, wie sie uns das Protogenische Dekret) veranschaulicht. Die Skythen wurden dadurch in das Gebiet der Krim und der anliegenden Steppen zusammengedrängt und suchten sich an dem Gebiete der griechischen Städte schadlos zu halten. Besonders schwierig wurde die Lage von Chersonnesos. Die Chersonnesiten suchten Hilfe und fanden sie vor allem bei den anrückenden Sarmaten und den ihnen befreundeten Städten, hauptsächlich Herakleia. Auch am Bosporos, welchem dieselbe Gefahr drohte, versuchten sie einen Anhalt zu finden, wie es uns das Dekret für Syriskos veranschaulicht. Die Lage der Stadt in diesen Zeiten illustriert die von Polyaen überlieferte Geschichte der sarmatischen Königin Amage3), und für eine etwas spätere Zeit der Bündnisvertrag mit dem pontischen Könige Pharnakes, welchen Löper in demselben Hefte der Izvestija, wo er auch die Syriskosinschrift veröffentlichte, publiziert hat1). Beide Dokumente habe ich kürzlich in einem besonderen Aufsatze besprochen und möchte darauf nicht zurückkommen"). Diese Zeiten, welche allmählich zu den Zuständen führten, welche im Verlaufe der Zeit die Chersonnesiten veranlaßten, sich dem mächtigen pontischen Könige zu ergeben, um durch seinen Feldherrn Diophantos von den Skythen befreit zu werden, waren voll von größten Gefahren und täglichen Überraschungen. Eine derselben schildert die oben angeführte Inschrift.

In diesen Zeiten der höchsten Not vertiefte sich das religiöse Gefühl der Chersonnesiten, sie suchten und fanden öfters Hilfe bei ihrer mächtigen Göttin Parthenos.

Nach einer überstandenen, besonders großen Gefahr machte nun Herakleides unter dem Eindruck einer glänzenden Epiphanie der Göttin seinen Vorschlag, welcher wohl dahin zielte, irgendwelche Ehren für die Göttin zustande zu bringen. Sollte es nun Zufall sein, daß in derselben Zeit derselbe Mann auch eine Belohnung für den Geschichtsschreiber Syriskos befürwortet?

Es dünkt mich sehr wahrscheinlich, daß in dem verlorenen Teile des von Latyschew ergänzten Dekrets Herakleides vorgeschlagen hat, die Parthenos

1) Diese Worte ergänze ich auf Grund des folgenden di altar in Z. 9. augarrias statt Boŋ9ɛiag zu schreiben erlaubt weder der Sinn, noch die Länge der Lücke.

2) Dittenberger, Syll.3, 495; IOSPEux. I, 16 vgl. S. 220; die Zeit des Dekrets fällt noch in das III. Jahrh. v. Chr., wie Schmidt, Latyschew und Dittenberger erwiesen haben.

3) Polyaen, Strateg. VIII, 56.

4) Löper, Izvestija 45, S. 25 ff.

5) Schriften der Odessaer Ges. f. Gesch. und Altert. XXXI.

dadurch zu ehren, daß man einem literarisch gewandten Manne, dem Syriskos, auftrug, im Anschluß an die letzte Epiphanie der Göttin ihre früheren Wunder zu schildern und zugleich die Geschichte der Stadt in den letzten Zeiten, ihre diplomatischen Beziehungen und die quar9gone mit den Städten und den bosporanischen Königen zu beschreiben. Es ist, beiläufig gesagt, sehr wahrscheinlich, daß tatsächlich nicht die Parthenos, sondern die Bundesgenossen die Stadt aus ihren Nöten befreit haben.

Damit bekommen wir ein Werk nicht besonders großen Umfangs, welches auch bequem der Bürgerschaft vorgelesen werden konnte.

Der ganze Vorgang würde demnach dem offiziellen Vorgange bei der Bestellung und Abfassung der lindischen Chronik ähnlich sehen. Wer weiß, ob nicht ein Zufall uns auch die Bruchstücke des Werkes des Syriskos wieder schenken wird? Denn es ist nicht unwahrscheinlich, daß, wenn nicht das ganze Werk, so doch wenigstens die Aufzählung der qérica der Göttin auch auf Stein publiziert worden ist.

Ob nun Syriskos für sein Werk, wie der Verfasser der lindischen Chronik, nicht nur offizielle Aufzeichnungen über die supérɛici und die Abschriften der Originalverträge oder die Verträge selbst, sondern auch eine ältere geschichtliche Literatur ähnlichen Schlages benutzen konnte, bleibt vorläufig unbestimmbar.

Ähnliche Aufzeichnungen der göttlichen páre lassen sich in der griechisch-römischen Welt auch sonst nachweisen. Ohne jeden Anspruch, das ganze darauf bezügliche Material vorzuführen mache ich auf folgende schon von Wilhelm (a. a. O.) teilweise zusammengestellten Fälle aufmerksam.

Eine göttliche augarria, welche sicherlich aufgezeichnet wurde, gab den Anlaß zur Errichtung des dyor otɛqaritng zu Ehren der Artemis Leukophryene in Magnesia am Maeander (s. Dittenberger, Syll.3, 557, 10; 558, 7; 559, 11; 560,8; 561, 13; 562, 13; vgl. besonders Dittenberger, OGI, 233, 35).

Ähnlich wie in dem Tempel der Athena zu Lindos existierte wohl auch im Tempel der Artemis zu Ephesos ein Verzeichnis der gária der Göttin, welche verschiedene Geschenke und Weihungen an die Göttin verursachten; s. Dittenberger, Syll.3, 867, 35: dìù tùg và' abtis perouéras tragyris Ex[yarriag]. Auch König Attalos II. verweist bei der Begründung des Sabazioskultes in Pergamon auf die wohl von den Priestern verzeichneten área des Gottes, Dittenberger, OGI, 332, IV, 52: Ezgirauer diù tùs is abroi perouiraç itigarrias. Es bedarf wohl nicht großer Mühe, um diese Beispiele zu vermehren. Sehr lehrreich, auch für die Geschichte der römischen Annalistik, ist die bekannte Erzählung des Dionysios Hal., Ant. II, 68, 1 über die Eugária der Vesta, welche wohl auf offizielle Aufzeichnungen der Pontifices im letzten Grunde zurückgeht: πάνυ δ ̓ ἄξιον καὶ τὴν ἐπιφάνειαν ἱστορῆσαι τῆς θεάς, ἣν ἐπεδείξατο ταῖς ἀδίκως ἐγκληθείσας παρθένοις, πεπίστευτα γὰρ ὑπὸ Ῥωμαίων εἰ καὶ παράδοξα ἐστι, καὶ πολὺν πεποίηνται λόγον ὑπὲρ αὐτῶν οἱ συγγραφεῖς. Es folgen eine Polemik gegen die ungläubigen Philosophen ἁπάσας διασύροντες τὰς ἐπιφανείας τῶν θεῶν τὰς παρὰ Ἕλλησιν ἢ βαρβάροις γενομένας und zwei Erzählungen der göttlichen Hilfe der Vesta.

Doch auf die sich daran anknüpfenden Fragen kann ich nicht eingehen.
Petersburg.

Die Abstammung des ökumenischen Patriarchen Germanus I.

Von Ernst Stein.

Im Pauly-Wissowa-Artikel Justinianus Nr. 2 (danach Studien zur Gesch. des byz. Reiches 98f.) bin ich durch Kombination der griechischen und orientalischen Quellen mit Greg. Tur. Hist. Franc. V 30 zur Vermutung gelangt, der zugleich mit Mauricius am 5. August 582 vom todkranken Tiberius zum Caesar und kaiserlichen Schwiegersohn erhobene Germanus, von dessen weiteren Schicksalen wir mit Bestimmtheit nur wissen, daß er am 11. August schon aufgehört hatte, Caesar zu sein1), sei der Sohn des berühmten Feldherrn und gelegentlichen Kronprätendenten Justinianus, Sohn des Germanus und dadurch Großneffen Kaiser Justinians I. Ausgangspunkt meiner Erwägungen bildete die bekannte Erscheinung, daß häufig Enkel die Namen ihrer Großväter führen; nachweisen aber konnte ich diesen Brauch für die in Rede stehende Seitenlinie des justinianischen Hauses nicht. Nun steht in der Chronik des Logotheten (Leo Gramm. 159 B.) und bei Zonaras (XIV 20, Bd. III, p. 316 Dindorf) die Notiz, daß Kaiser Constantin IV. nach der im Februar 6692) erfolgten Niederwerfung des Usurpators Mžež (Mezezius) mit diesem und den anderen Mördern Constantius' II. auch den Patrizier Justinianus hinrichten, dessen Sohn Germanns aber, den aus dem Bilderstreit berühmten späteren Patriarchen, kastrieren ließ. An einem Zufall ist hier nicht zu denken; vielmehr ist durch jene Notiz bewiesen, daß in der Nachkommenschaft des Germanus, des Neffen Kaiser Justinians I., die Namen Justinianus und Germanus tatsächlich abwechselten. Damit gewinnt meine Behandlung von Greg. Tur. V 30 erheblich an Sicherheit; es ergibt sich ferner die bemerkenswerte Tatsache, daß der Patriarch Germanus ein Blutsverwandter Justinians II. gewesen ist, und schließlich fällt auch auf die Stärke legitimistischen Empfindens im dunkelsten aller Jahrhunderte ein interessantes Streiflicht. Die, wie aus der erwähnten Notiz hervorgeht, auch den Byzantinern befremdliche Kastrierung des späteren Patriarchen, der schon über das Alter hinaus war, in welchem die zum Eunuchentum Bestimmten gewöhnlich der Operation unterzogen wurden, findet ihre Erklärung in der Furcht Constantins IV., der Jüngling könnte ähnliche Aspirationen nähren wie drei Menschenalter früher sein Urgroßvater Justinianus, der Sieger von Melitene. Daß aber Eunuchen trotz der durch die Eparchen Eleutherius und Olympius gegebenen Beispiele in dieser Hinsicht als ungefährlich galten, ist bekannt.

Wien.

Personalien.

Sam Wide in Upsala, der Verfasser der Lakonischen Kulte (1893), der Darsteller der griechischen und römischen Religion bei Gercke-Norden, Einleitung II (2. Aufl. 1912) ist während des Krieges gestorben; mit ihm ist ein treuer Freund deutscher Forschung und deutscher Art uns entrissen, worden.

1) Die von Ducange, Familiae byzantinae p. 103 erwogene Möglichkeit, daß dieser Germanus mit dem gleichnamigen Schwiegervater des Theodosius, Sohnes des Manricius, identisch sei, liegt wohl sehr ferne.

2) Vgl. Brooks, Byz. Zeitschr. XVII (1908) 455 ff.

Otto Crusius ist am 29. Dezember 1918 dahingegangen. Er, der die heilige Not des Vaterlandes besungen, hat dessen Zusammenbruch nicht lange überlebt. Er wird als Präsident der bayrischen Akademie der Wissenschaften und als General-Konservator der wissenschaftlichen Sammlungen des bayrischen Staates, als Herausgeber des Philologus und des Erbes der Alten schwer zu ersetzen sein. Seine Würdigung von Erwin Rohde's Lebenswerk, seine Bearbeitung von E. Hiller's Anthologia lyrica, seine Forschungen auf dem Gebiete der Volkskunde und Religionsgeschichte und über Theorie und Geschichte der Musik kommen der Kulturgeschichte des Altertums in gleicher Weise zugute wie der klassischen Philologie im engeren Sinne, die ihm namentlich die Untersuchungen zu den griechischen Paroimiographen, zu den Miniamben des Herondas sowie über die neu aufgefundenen Delphischen Hymnen verdankt. Als sein Nachfolger wurde Eduard Schwartz in Straßburg berufen.

Hugo Blümner-Zürich ist am 1. Januar d. Js. gestorben. Über sein Spezialfach von Anfang an weit hinausgreifend, hat er viele Gebiete der antiken Wirtschafts- und Kulturgeschichte mit gutem Ertrag bearbeitet und uns Werke von dauerndem Wert geschenkt wie die Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste bei Griechen und Römern, 4 Bde. 1874—1888, Bd. I in 2. Aufl. 1912, die Neuauflage der Griech. Privataltertümer von K. Fr. Hermann, 3. Aufl. 1882, Die Römischen Privataltertümer in Müllers Handb. der Klass. Altertumswiss. IV, 2, 2, 3. Aufl. 1911, vor allem aber den ausgezeichneten Kommentar zu Mommsens Ausgabe des Maximaltarifs des Diokletian, 1893 und die Behandlung der archäolog. und topogr. Probleme in der großen Pausanias-Ausgabe seines Züricher Kollegen H. Hitzig, Berlin 1896--1910. Zu Berlin 1844 geboren, ist er seinem Vaterland auch in der Ferne treu geblieben und hat noch im Jahre 1911 die Röm. Privataltertümer der Universität Breslau zur 100jähr. Jubelfeier als „dankbarer Schüler" gewidmet.

Adolf Bauer, dem die Untersuchungen über die Entstehung von Herodot's Geschichtswerk und über die Cyrussage, die Entdeckung und Herausgabe des Codex Matritensis der Chronik des Hippolytos, sowie die tiefgründigen und ansprechenden gemeinverständlichen Darstellungen Vom Griechentum zum Christentum und Vom Judentum zum Griechentum zu danken sind und der in Graz solange segensreich gewirkt hatte, ist am 12. Januar d. J. einem längeren Leiden erlegen, nachdem er nur kurze Zeit als Nachfolger Bormann's in Wien hatte tätig sein können.

C. F. Lehmann-Haupt ist als Ordinarius für Geschichte des Altertums an R. von Scala's Stelle von Konstantinopel nach Innsbruck berufen worden und hat sein neues Lehramt zu Beginn des Wintersemesters angetreten.

Wilhelm Weber in Frankfurt a/M. wurde auf das durch den Weggang von Ernst Kornemann erledigte Ordinariat in Tübingen berufen. Sein Nachfolger wird Matthias Gelzer in Straßburg.

Walther Kolbe in Rostock wurde Matthias Gelzers Nachfolger in Greifswald und trat sein neues Lehramt am 1. April 1919 an.

Friedrich Pfister-Marburg ist als Extraordinarius für klass. Philologie nach Tübingen übergesiedelt.

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Die letzten Ziele der Politik Alexanders des Großen1).

Von Ernst Kornemann.

Noch immer haben wir zwei Alexander in der Literatur. Der eine ist ein Phantast, der unerreichbaren Zielen nachstrebt, dabei ein Herrenund Gewaltmensch sondergleichen, der wirklich groß nur als Militär gewesen ist, der andere ein Realpolitiker großen Stils, der genial veranlagt, als Feldherr sowohl wie als Staatsmann gleich große Leistungen vollbracht hat2).

1) Dieser Aufsatz war schon einige Zeit vor dem Krieg niedergeschrieben. Die während des Krieges gehaltenen und herausgegebenen Vorträge über Alexander:

1. Walter Otto, Alexander der Große, Marburger Ak. Reden Nr. 34, Marburg 1916, 2. U. von Wilamowitz, Alexander der Gr., Reden aus der Kriegszeit V, 1916, 3. Walther Kolbe, Das Weltreich Alexander des Gr., Sonderabdruck aus der Weihnachtsgabe Rostocker Universitätslehrer 1916,

haben die Herausgabe meiner Untersuchung nicht unnötig gemacht. Nur Wilamowitz (S. 18f.) hat die Probleme gestreift, die im Folgenden in den Vordergrund gerückt werden. Bemerkt sei noch, daß der Krieg uns auch eine neue Ausgabe von Droysens Gesch. Alexander des Gr. gebracht hat mit einem Vorwort von Sven Hedin und einer Einleitung von A. Rosenberg, Berlin, R. von Deckers, Verlag 1917.

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2) Einen dritten Alexander hat K. J. Beloch geschaffen. Nach ihm war Alexander „weder ein großer Staatsmann noch ein großer Feldherr", Griech. Gesch. III 1, S. 66. Mit Recht bemerkt Joh. Kromayer, Histor. Zeitschr. 100, 3. Folge 4 S. 23 hierzu: Droysens „Panegyrikus kommt der Wahrheit... gleich näher, als der kühle, fast philisterhafte Alexander, den Beloch uns darstellt und der in seiner beleidigenden Nüchternheit überhaupt kaum noch ein Alexander genannt werden kann". Nirgends hat Belochs Bewertung des genialen Makedonenkönigs Zustimmung gefunden, selten ist auch eine geschichtliche Größe stärker verzeichnet worden als in diesem Falle. Nur Rosenberg, der Neuherausgeber von Droysen, wagt nicht zu entscheiden, ob Droysens oder Belochs Alexander der Wahrheit näher kommt (Einleitung S. XIV). Nach Rosenberg (ebda. S. XIX f.) irrt Droysen, wenn er „durchweg den König selbst als den geistigen Leiter des Krieges" einführt, während tatsächlich Alexander in den meisten Fällen nach dem Rat seiner Adjutanten gehandelt haben wird". Die Quellen geben uns nicht das Recht, so zu urteilen. Wie anders lautet auch das Urteil eines so vorzüglichen Kenners wie Ulrich Köhler, der einmal von "genialer Sicherheit und Konsequenz" gesprochen hat, welche Alexander vom Tage der Thronbesteigung an als Regent und Heerführer an den Tag gelegt hat" (S.-Ber. der Berl. Ak. 1898, S. 134).

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XVI 3/4.

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