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Beiträge zur Geschichte von Ravenna in spätrömischer und byzantinischer Zeit.

Von Ernst Stein.

I.

Chronologie der ravennatischen Bischöfe vom Ende des vierten bis zur Mitte des achten Jahrhunderts.

Agnellus berichtet vom Tode des Bischofs Ursus: . . . infirmitatem modicam sensit corporis, quasi eructuans reddidit spiritum Idus Aprilis; in tali pace et tranquillitate vitam finivit in die sanctae resurrectionis. Daraus folgt, daß im Todesjahre des Ursus Ostern auf den 13. April fiel, und das ist innerhalb des in Betracht kommenden Zeitraumes nur in den Jahren 385 und 396 der Fall; daß 396 das richtige Datum sei, kann man daraus erschließen, daß dann die vier Bischöfe zwischen dem 343 nachweisbaren Severus und dem Ursus, der nach Agnellus 26 Jahre Bischof war, sich bequemer einfügen lassen und auch im Hinblick auf die Reihe der Nachfolger des Ursus das Jahr 396 allein möglich erscheint1). Die Bischöfe, die Agnellus zwischen Ursus und dem sicher am 26. Mai 521 verstorbenen Aurelianus auf einander folgen läßt, sind Petrus, Neon, Exuperantius, Johannes und Petrus. Davon ist durch einen Brief des Papstes Leo I. 2) Neon für das Jahr 458 sicher bezeugt, ferner steht fest, daß Petrus Chrysologus am 3. Dezember 450 gestorben, also des Agnellus Angabe, daß Neon auf einen Petrus gefolgt sei, richtig ist. Weiter ist sicher, daß von 477-494 ein Johannes den bischöflichen Stuhl innehatte), und auch daß, wie Agnellus erzählt, dieses Johannes Nach

1) Agn. c. 23. Daß Rubeus p. 58f. und die, welche ihm folgten, aus den Worten: Et in tali vero die ab eo dedicata est ipsa ecclesia et vocata Anastasis haben herauslesen wollen, die Anastasis sei an einem gleichfalls auf den 13. April fallenden Ostertage, also 385 (Rubeus irrt um 1 Jahr und schreibt 384) geweiht worden, ist unbegreiflich. Natürlich will Agnellus nichts anderes sagen, als daß die Weihung der Ursiana auch an einem Ostertage stattgefunden hat. Nach meiner Chronologie (s. unten) ist 385 als Zeitpunkt für den Tod des Ursus geradezu ausgeschlossen.

2) J.-K. 543 vom 24. Oktober 458.

3) Das lehrt seine Grabschrift CIL XI 304.

folger und des Aurelianus Vorgänger ein Petrus war, wird dadurch bestätigt, daß für die Jahre 501, 502, 516 und 519 ein Bischof dieses Namens nachweisbar ist1).

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Daß dem Agnellus ein im ganzen zuverlässiger Bischofskatalog vorlag, hat Lanzoni 2) nachgewiesen und dadurch wird die schon bisher herrschende Meinung noch mehr gesichert, daß Exuperantius zwischen Neon und dem 477 auf den bischöflichen Stuhl gelangten Johannes an seinem Platz und die Verlegung der Ermordung des Patriziers Felix, die 430, und die Erhebung der Eudoxia zur Augusta, die 438 stattfand, in seine Zeit einer der zahlreichen Anachronismen des Agnellus ist. Gleich hier sei bemerkt, daß der Episkopat des Exuperantius sicher ein sehr kurzer war; nicht nur wird sein hohes Alter ausdrücklich bezeugt, sondern auch die Inhaltlosigkeit seiner Vita im Gegensatz zur großartigen Bautätigkeit des Neon zwingt uns zu dieser Annahme 3). So steht die Reihe der ravennatischen Bischöfe für die zweite Hälfte des V. Jahrhunderts fest; umso größere Schwierigkeiten bietet sie in der ersten Hälfte desselben. Daß die Chronologie des Agnellus unmöglich ist, liegt auf der Hand. Schon die Brüder Ballarini, die im XVIII. Jahrhundert die Werke Leos d. Gr. herausgaben, haben erkannt, daß Agnellus dem zweiten Petrus jene Geschehnisse zuweist, die dem ersten zukommen). Nachdem nun jener Petrus, der dem Neon vorausgeht, sicher der Chrysologus war, so muß nach den Ballarini Ursus dessen unmittelbarer Vorgänger gewesen sein und 396 kann selbst dann nicht das Todesjahr des letzteren sein, wenn man die Angabe, der Chrysologus sei von Papst Sixtus III. (432-440) konsekriert worden 5), verwirft. Diese Meinung der Brüder Ballarini hat 1909 Mgr. Testi-Rasponi wieder aufgenommen und mit großem Scharfsinn zu begründen gesucht; bevor ich seine Darlegung teils verkürzt wiedergebe, teils widerlege, müssen wir einen anderen Versuch, die bestehenden Schwierigkeiten zu lösen, erörtern, denn es wird sich zeigen, daß das Richtige in der Mitte liegt.

Die Vita des Bischofs Johannes bei Agnellus c. 34-46 ist sowohl durch ihre außerordentliche Länge, als auch durch die in ihr enthaltenen

1) Acta synhodi a. 501, M. G., Auctt. antt. XII p. 432, § 25, 2. Acta synh. a. 502, a. a. O. p. 447, § 9. p. 451, § 19, 3. Avitus v. Vienne, ep. ad div. 30 (M. G., Auctt. antt. VI 2, 68 f.). Anon. Vales. §§ 81. 82.

2) Riv. scienze stor. VI (1909) 441 ff. Seinen Nachweis nimmt Testi-Rasponi, Atti e mem. della R. dep. di stor. patr. per la Romagna XXVII (1909) 290-294 an.

3) Agn. c. 31. Lanzoni a. a. O. 438 stellt die Beispiele dafür zusammen, daß Agnellus welthistorische Ereignisse, von denen seine Quellen berichten, willkürlich in die Zeit dieses oder jenes ravennatischen Bischofs verlegt. Der Sarkophag des Exuperantius, durch eine dem VIII. oder IX. Jahrhundert angehörende Inschrift (CIL XI 303) bezeichnet, steht jetzt im museo arcivescovile. 4) Testi-Rasponi a. a. O. 289. 5) Agn. c. 49.

besonders grotesken und handgreiflichen chronologischen Irrtümer auffällig. Es werden einerseits Ereignisse in die Lebenszeit dieses Bischofs. verlegt, die in das dritte und teilweise vielleicht noch in das zweite Jahrzehnt des V. Jahrhunderts fallen'), andererseits Ereignisse, die der Zeit des Odovacar und Theoderich angehören 2). Diese Tatsachen, zu denen die Nennung eines Bischofs Johannes in der unten S. 48 ff. besprochenen Fälschung eines Diploms Valentinians III. hinzukommt, sowie der Umstand, daß Agnellus auf seinen Johannes einen Petrus folgen läßt, der von ihm mit dem Chrysologus identifiziert wird, haben jene, welche an den von Agnellus gebotenen Daten festhalten wollen und daher die Lücke zwischen 396 und nach 432 ausfüllen müssen, veranlaßt, zwischen Ursus und Petrus Chrysologus einen Petrus - den von Agnellus mit dem Beiworte antistes bezeichneten 18. Bischof seiner Reihe und einen Johannes I. anzunehmen3).

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Dieser Ansicht, die Lanzoni eingehend begründete, vermochte aber Testi-Rasponi den vollkommen gelungenen Beweis entgegenzusetzen, daß ein Petrus vor dem Chrysologus nicht existiert hat. Den Beweis führt er in der Weise, daß er zeigt, daß alle von Petrus antistes erzählten historischen Tatsachen einem anderen Petrus zuzuschreiben sind. Agnellus nennt c. 24 den antistes den Erbauer der ecclesia Petriana, aus c. 28 geht aber mit Evidenz hervor, daß vielmehr Petrus Chrysologus den Bau dieser Kirche begonnen hat. Unzweifelhaft auch irrt Agnellus, wenn er c. 27 sagt, Placidia habe jenen Petrus antistes in S. Giovanni Evangelista musivisch abbilden lassen, vielmehr handelt es sich auch hier um den Chrysologus, wie es in Ravenna überhaupt Brauch war, das Bild des Bischofs in einer Kirche anzubringen, der sie geweiht hatte. Der von Agnellus c. 26 dem Petrus antistes zugewiesene Sarkophag gehört ihm nicht, denn der antistes war nicht archiepiscopus, wie die a. a. O. überlieferte Inschrift besagt, und von einer späteren Ueberführung, bei deren Gelegenheit die Inschrift eingegraben worden wäre, kann auch nicht die 1) c. 34. 40. 2) c. 39. Die Geschichte über Attila (c. 37), die im J. 452 spielen soll, ist eine durchsichtige und tendenziöse Erfindung, durch die ein ravennatisches Gegenstück zur berühmten Szene zwischen Leo d. Gr. und dem Hunnenkönig geschaffen werden sollte (Lanzoni a. a. O. 440); sie scheidet daher in diesem Zusammenhang für uns aus.

3) Bacchini und Holder-Egger in ihren Ausgaben des Agnellus (1708 bzw. 1878). Lanzoni, Riv. scienze stor. 1909, 452 ff. Die haltlosen Aufstellungen des Amadesi (In chronotaxim etc. 1783) erwähne ich weder hier noch anderwärts. Ebensowenig brauchbar ist D. Giani, Studi storici 1898, 461 ff., dessen Behauptung, es habe vor dem 477 auf den bischöflichen Stuhl gelangten Johannes keinen ravennatischen Bischof dieses Namens gegeben, von Testi-Rasponi wieder aufgenommen und eingehend begründet worden ist, so daß es genügt, den letzteren zu widerlegen.

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Rede sein, weil in der Kapelle des hl. Jakobus zu Classe, in der der Sarkophag stand, über demselben das Bild des Toten, umgeben von der (erwähnten) Inschrift domnus Petrus archiepiscopus zu sehn war, woraus erhellt, daß es sich um eine ursprüngliche Grabstätte handelt'). Ferner ist der domnus Petrus antistes auf dem von Agnellus c. 27 erwähnten Evangeliar nicht jener fiktive Nachfolger des Ursus, sondern der Chrysologus, zwischen dessen Namen und der Bezeichnung antistes offenbar eine nicht mehr zu ergründende Beziehung bestanden haben muß2). Weiter ist es gewiß, daß die von Agnellus dem Chrysologus zugeschriebenen Bauten nicht von diesem, sondern von Petrus, dem Zeitgenossen Theoderichs ausgeführt wurden, wodurch die Behauptung der Brüder Ballarini (s. o. S. 41) erwiesen wird. Petrus Chrysologus hatte die Petriana in Classe erbaut (s. o. S. 42), der nächste Petrus ließ das dazugehörige Baptisterium herstellen. Er hat auch das monasterium s. Andreae

1) Testi-Rasponi a. a. O. 311 ff. Über den Sarkophag 316-318. Er gehört Petrus II., dem Zeitgenossen Theoderichs, da es sich weder um den Chrysologus, der in Imola begraben war (Agn. c. 52 ex.), noch um Petrus III. (570 bis 578) handeln kann, von dem wir wissen, daß er in der Ardica des hl. Probus neben der Basilica der hl. Euphemia bestattet worden war, von wo sein Sarkophag später anderswohin gebracht wurde (Agn. c. 97). -Woher Testi-Rasponi weiß, daß das monasterium s. Jacobi lange nach dem Anfang des V. Jarhunderts erbaut sei, ist mir unerfindlich. Ich vermag daher nicht, in diesem Belang seiner Argumentation mich anzuschließen, aber seine übrigen Beweise sind vollauf genügend.

2) Die Chronica episcoporum Ravennatensium v. J. 1296 (Muratori, Rer. It. scr. II 188 ff.), denen Testi-Rasponi größere Glaubwürdigkeit beimißt, als sie wohl im allgemeinen verdienen, sagen: Petrus Ravennas antistes qui et Chrysologus. Noch wichtiger ist der Umstand, daß das große im Jahre 1112 angefertigte Mosaik der Ursiana (s. Felix Rav. 5, tav. 13) zum Bild des Chrysologus die Inschrift zeigte: Petrus Ravennas, „dove evidentemente“, wie Testi-Rasponi zutreffend bemerkt, „per ragioni di spazio fu soppresso l'Antistes", so daß die ganze Inschrift lauten sollte: Petrus Ravennas antistes. Dagegen kann ich TestiRasponi nicht zustimmen, wenn er sagt, der Ausdruck antistes bedeute im Sprachgebrauch jener Zeit den Metropoliten, und der Chrysologus, nach seiner Meinung der erste und nicht ohne schwere Kämpfe anerkannte Inhaber der Metropolitanwürde von Ravenna, habe sich seiner mit besonderem Nachdruck bedient. Die von Testi-Rasponi p. 321 Anm. beigebrachten Belege beweisen mit nichten die von ihm behauptete enge Bedeutung von antistes; so ist die Anrede des Kaisers Constantius II. an die Synode von Rimini: venerabiles antistites doch an alle Väter und nicht nur an die Metropoliten gerichtet, und an anderen der von Testi - Rasponi zitierten Stellen ist nach seinem eigenen Ausdruck antistes lediglich nel senso di capo di una comunità, also ganz allgemein (vgl. unser „Kirchenfürst“) gebraucht. So wird auch auf einer etwa 465, kaum 15 Jahre nach des Chrysologus Tode, eingegrabenen Inschrift (Cantarelli, Bull. com. 1896, 67 ff.) der Bischof von Porto, der doch nicht Metropolit war, antistes genannt und wahrscheinlich ließe sich noch mancherlei Material in dieser Richtung beibringen.

(die heutige Cappella S. Pier Crisologo) und die Tricolis im erzbischöflichen Palast erbaut. Für die letztere ist die Bauinschrift des Bischofs Maximianus beweisend (Agn. c. 75), für das erstere die Tatsache, daß aus Agnellus hervorgeht, daß das unter Maximianus hergestellte Bild des Petrus in der Tricolis mit dem in der Andreaskapelle dieselbe Person darstellte, daher wohl nur eine Kopie des letzteren war, und der Umstand, daß Agnellus es zusammen mit dem sicher Petrus II. zuzuschreibenden Baptisterium bei der Petriana und mit der Tricolis ein und demselben Bischof zuschreibt. Auch hat schon Bacchini bemerkt, daß die Latinität der Inschrift im monasterium s. Andreae auf die cassiodorische Zeit hinweist1). Es zeigt sich also, daß von einem Bischof Petrus vor dem Chrysologus auch nicht die geringste Tatsache bekannt 2) ist und daher ein solcher zwischen diesem und Ursus nicht eingeschoben werden darf. Wenn daher Petrus, der im Jahre 955 den Bischofsstuhl von Ravenna innehatte, und dem Vorstehenden zufolge nur der vierte seines Namens sein kann, in der Vita s. Probi (Muratori, Rer. Ital. scr. I 2, 555) und einer Urkunde vom 2. Juli jenes Jahres (Fantuzzi, Monumenti Ravennati I p. 135) als iunior quartus bezeichnet wird, so ergibt sich daraus lediglich, daß der am Ende des X. Jahrhunderts in Ravenna herrschende Sprachgebrauch, demzufolge das Wort iunior einer Ordinalzahl rein pleonastisch und ohne deren Ziffernwert zu ändern, beigesetzt wird3), schon in der Mitte des X. Jahrhunderts in Aufnahme gekommen war. Hat also Testi-Rasponi mit der Behauptung

1) Agn. c. 50. Testi-Rasponi a. a. O. 325 ff., der p. 327 ff. Anm. die Identität der Cappella S. Pier Crisologo und des monasterium s. Andreae erweist.

2) Auch die Bemerkung des Agn. c. 26: Cum coepisset Valentinianus imperare, in ipso introitu imperii eius beatus iste Petrus vita expoliatus astra petivit möchte ich auf den Chrysologus beziehen. Nur handelt es sich nicht um die nominelle Thronbesteigung des sechsjährigen Kindes im J. 425, sondern um den Zeitpunkt, wo Valentinianus III. durch den Tod seiner Mutter tatsächlich, soweit seine persönlichen Eigenschaften es zuließen, an die Spitze des Staates gestellt wurde. Galla Placidia starb am 27. Nov. 450, der Tod des Chrysologus, der als lebend sonst nach dem Juni 449 nicht mehr nachweisbar ist, und dessen Tod man schon bisher vor dem Konzil von Chalcedon ansetzte, da er dessen nirgends Erwähnung tut (s. Lanzoni, Riv. sc. stor. 1910, I 333. 336–338), fällt auf den 3. Dezember (Agn. c. 52). Gewiß ist also Petrus Chrysologus am 3. Dezember 450, 6 Tage nach dem eigentlichen Regierungsantritt des Valentinianus, gestorben und die Notiz im Agnellus, die wohl der annalogia des Maximianus entnommen ist, bezieht sich auf dieses Jahr. Da also der Petrus antistes des Agnellus nach alledem mit dem wirklichen Chrysologus identifiziert werden muß, so ist wohl auch die Notiz in c. 173 auf den letzteren zu beziehen.

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3) Otto III. heißt tertius iunior in den beiden von Testi-Rasponi p. 330, Anm. 3 unter 3o. und 4o. zitierten Urkunden, deren eine in den Annales Camaldulenses (1. App. 147 f.) überliefert ist, während die andere sich im Staatsarchiv in Bologna befindet und von Testi-Rasponi a. a. O. 345f. als Anhang n. 3 publiziert wird. Sie stammen aus den Jahren 998 und 997.

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