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es habe vor dem Chrysologus einen Bischof des Namens Petrus nicht gegeben, durchaus recht, so muß dagegen sein Versuch, auch die Existenz eines Johannes als Vorgängers des Chrysologus aus der Welt zu schaffen1), als mißlungen bezeichnet werden. Um in diesem Belang das Gegenteil seiner Behauptung zu erhärten, wird es am besten sein, deren Begründung Punkt für Punkt zu widerlegen, woraus sich dann der notwendige Schluß von selbst ergeben wird.

1. meint Testi-Rasponi aus der Tatsache etwas folgern zu können, daß das Wunder des Engelschauens lokal an der Kirche S. Agata hafte 2), woselbst das Grab des 494 gestorbenen Johannes sich befand; daher sei der Angeloptes mit diesem identisch. Aber weder steht es fest, wieviel in der überlieferten Erzählung vom Wunder echte Sage ist, wieviel auf Kombination des Agnellus beruht, noch wäre die Uebertragung einer Sage von einer historischen Persönlichkeit auf eine andere ohne Beispiel in der Geschichte. Doch zugegeben, daß der Nachfolger des Exuperantius jener Johannes ist, qui vidit angelum: für die Nichtexistenz eines gleichnamigen Bischofs vor ihm ist es keineswegs beweisend.

2. In einer Urkunde aus der ersten Hälfte des Juni 625 (Mar. 94) wird der damalige Bischof von Ravenna Johannes tertio iunior genannt. Es ist dies jener Johannes, der als Nachfolger des Maximianus von 619-625 die erzbischöfliche Würde bekleidete. Auf ihn folgt wieder ein Johannes"); nach diesem war der nächste Bischof, der den Namen

1) Testi-Rasponi a. a. O. 331–338. [Korrekturzusatz: Seither hat Mgr. Testi-Rasponi das ungedruckte Manuskript der vorliegenden Arbeit, in das ich ihm auf seine Bitte Einblick gewährt hatte, zum Gegenstand einer Polemik in der Felix Ravenna 13 (1914), 537 ff. gemacht, in der er überdies meine Datierung des Erzbischofs Theodorus ohne Angabe seiner Quelle verwendet ein Vorgehen, das er Felix Ravenna 15, 672 keineswegs entschuldigt hat. Welches Verhalten sich allein geziemt hätte, darüber kann er z. B. Klio XV 80 Belehrung finden. Was das Sachliche anlangt, so werden meine Bemerkungen durch die Testi-Rasponis m. E. umso weniger widerlegt, als auch im Anfang des XIV. Jahrhunderts durch Erzbischof Rainaldo Concorreggio ein völliger Neubau der Ursiana stattgefunden hat (s. Quast, Die altchristl. Bauwerke von Ravenna S. 2).]

2) Agn. c. 44. Wenn Testi-Rasponi aus der Inschrift CIL XI 279 schließt, daß S. Agata vom Chrysologus erbaut wurde, so irrt er; das betreffende Kapitell scheint erst bei der Restauration von 1494 an seine jetzige Stelle gekommen zu sein, gehörte ursprünglich vielleicht oder wahrscheinlich gar nicht zu diesem Bau und ist in keinem Fall für eine chronologische Fixierung desselben zu brauchen. An dem von den Kunsthistorikern allgemein gebilligten Ansatz in die Zeit um 420 ist also festzuhalten.

3) Nach der noch von Holder-Egger in seiner Agnellus-Ausgabe für das VII. Jahrhundert angenommenen Chronologie, die S. 57 ff. eben darum berichtigt wird, wäre allerdings dieser letztere Johannes der tertio iunior unserer Urkunde und Vierte seines Namens und es würde sich daraus ergeben, daß es vor dem Zeitgenossen des Odovacar keinen Bischof Johannes gegeben habe. Doch ist

Johannes führte, derjenige, der in einer Inschrift vom 29. Januar 731 (Spreti I p. 284, n. 325) praesul Johannes almus pontifex iunior in nomine quintus genannt wird und den als quintus iunior auch Agnellus bezeichnet1); es besteht also zwischen quintus iunior. und quinto iunior damals kein Unterschied. Lanzoni) hat an der Hand stadtrömischer Quellen (des Lib. pont. und eines Briefes des Papstes Hadrian an Karl d. Gr.) gezeigt, daß im VIII. Jahrh. in Rom eine Ordinalzahl in Verbindung mit iunior soviel bedeutet als die nächsthöhere Zahl ohne Beiwort. Durch ein Zitat aus der in den Acta Sanctorum des 1. Juni herausgegebenen Biographie des hl. Bonifatius, die dessen Schüler Willibald zum Verfasser hat, hat er ferner dargetan, daß dieser Sprachgebrauch nicht auf Rom beschränkt war und dann den naheliegenden Schluß gezogen, daß auch in Ravenna im VII.-IX. Jahrhundert solche Zahlbezeichnungen ebenso zu verstehen sind.

Dem aber hat Testi-Rasponi widersprochen, indem er unter Berufung auf die oben S. 44 zitierten Dokumente, aus denen hervorgeht, daß in der zweiten Hälfte des X. Jahrhunderts in Ravenna das Wort iunior ohne den Wert der Ordinalzabl zu verändern rein pleonastisch neben sie gestellt wird, behauptet, der Sprachgebrauch sei schon im VII. Jahrh. ein vom römischen abweichender gewesen, weshalb der Johannis tertio iunior von 625 als Johannes III. anzusehen sei3). Von dieser Meinung, welche sonderbarer Weise allgemeinen Beifall gefunden hat, hätten sprachliche Erwägungen einfachster Art, die freilich nicht angestellt wurden, abhalten müssen. Die Urkunde von 625 sagt tertio iunior, während alle anderen, dem VIII.-X. Jahrh. angehörenden Zeugnisse soweit erkennbar zugleich mit dem Wort iunior die Ordinalzahl deklinieren. Daß tertio iunior niemals tertius sein kann, muß doch einleuchten; es ist natürlich ein einfacher ablativus comparationis, eine gezierte Umschreibung, die man nur mit der nächste (jüngere) nach dem dritten" übersetzen kann — und das ist bekanntlich der vierte 4). iunior mit einem abl. comp. verbunden ist

=

das falsch, da der quintus iunior von 731, wie aus der im Text dargelegten, von der Logik gebieterisch erheischten Entwicklung des in Rede stehenden Sprachgebrauchs sich ergibt, sicher der sechste Johannes, daher unser tertio iunior der unmittelbare Nachfolger des Marinianus ist.

1) Lanzoni, Riv. sc. stor. 1909, 458 weist darauf hin, daß das an dieser Stelle erwähnte Erdbeben mit jenem zu identifizieren ist, dem die Petriana zum Opfer fiel (Agn. c. 151).

2) A. a. O. 453-457. Schon Giani (s. o. S. 42, Anm. 3) hatte bemerkt, daß unter tertio iunior der vierte gemeint ist.

3) Testi-Rasponi a. a. Ó. 331–334.

4) Daß es ein abl. comp. ist, hat auch Lanzoni nicht erkannt; er faßt tertio als Zahladverb, so daß iunior tertio o tertius ecc. doveva significare ... iunior per la terza volta, cioè quarto ecc."

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das Ursprüngliche, später begann man die Ordinalzahl, statt sie in den abl. zu setzen, mit iunior zusammen zu deklinieren, weil man die grammatische Bedeutung der Ausdrucksweise nicht mehr verstand, wozu beigetragen haben mag, daß beim mündlichen Gebrauch der Nominativ des Zahlworts infolge der Einwirkung der werdenden italienischen Sprache, in der das auslautende s geschwunden ist, wahrscheinlich nicht wesentlich anders lautete, als der Ablativ. Das letzte Stadium dieser Entwicklung ist jenes, das wir in der 2. Hälfte des X. Jahrh. antreffen: es erklärt sich wahrscheinlich so, daß, nachdem längere Zeit jene Ausdrucksweise überhaupt abgekommen war, man in Nachahmung älterer Muster, an denen die richtige Bedeutung der Wortverbindung nicht zu erkennen man unwissend genug war, auf sie zurückgriff, nun jedoch iunior als bedeutungsloses Anhängsel der Ordinalzahl verwendete, ohne sich darüber Rechenschaft zu geben, daß dann ein solcher Zusatz müßig und daher sinnlos ist. Ob der zuletzt erwähnte Sprachgebrauch sich auf Ravenna beschränkt, vermag ich nicht zu untersuchen; es ist für unsere Zwecke auch gleichgültig. Auf keinen Fall aber darf man, wie Testi-Rasponi es tut, annehmen, daß schon im VII. Jahrh. der in Rede stehende Ausdruck in Rom eine andere Bedeutung hatte als in Ravenna. Beide Städte gehörten nicht nur demselben Kulturkreis, sondern auch ein und demselben Verwaltungsgebiet an, auf beiden lastete die schwere Hand des Exarchen, und wenn seit der Mitte des VII. Jahrh. die ravennatischen Autokephaliebestrebungen einen bewußten Gegensatz zu Rom hervorriefen, so ist zur Zeit der Urkunde von 625 davon noch keine Spur vorhanden. Im Gegenteil, die Beziehungen zwischen Rom und Ravenna scheinen damals, zur Zeit des Bischofs Johannes, der nicht ganz 6 Jahre früher dem aufständischen Exarchen Eleutherius den Rat erteilt hatte, sich in Rom vom Papste zum Kaiser krönen zu lassen, besonders innige gewesen zu sein1). Daher weise ich einen Vergleich mit den durch die Ausdrücke calculus Florentinus und calculus Pisanus bezeichneten Verschiedenheiten in der Datierung seitens der Kanzleien italienischer Nachbarstaaten einer späteren Zeit von vornherein zurück, ehe noch ein solcher Einwand erhoben wird. Denn zwischen unabhängigen, miteinander rivalisierenden Freistaaten einerseits und zwei Bezirken einer und derselben Provinz andererseits läßt sich eine solche Parallele nicht ziehn.

1) Siehe S. 58f. Allerdings könnte man einwenden, Johannes habe vielleicht aus eigennütziger Tücke dem Papst die Krönung des Eleutherius überlassen wollen, weil er möglicherweise den Mißerfolg von dessen Unternehmen vorausgesehen und es vorgezogen habe, daß der Papst statt seiner vor der rechtmäßigen Regierung kompromittiert werde. Doch wie immer dem sei, eine solche Geste der Ergebenheit gegen die römische Kirche ist nur bei äußerlich ausgezeichneten Beziehungen denkbar.

Mithin ist der Johannes tertio iunior" von 625 der IV. seines Namens und muß daher 3 gleichnamige Vorgänger gehabt haben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in die von Agnellus gebotene Bischofsreihe einen Johannes einzufügen und das kann nur zwischen Ursus und Petrus Chrysologus geschehn, wie das folgende lehren wird.

3. Daß unzweifelhaft Tatsachen, die Agnellus in seiner Biographie des Johannes Angeloptes berichtet, in die Zeit des Honorius und Valentianus III. führen, sucht Testi-Rasponi1) dadurch aus der Welt zu schaffen, daß er behauptet, Agnellus habe sich durch das gefälschte Diplom Valentinians III. (s. unten S. 49 ff.) verführen lassen, den Episkopat des Angeloptes in monströser Weise nach rückwärts auszudehnen eine Behauptung, für die er den Beweis schuldig bleibt und deren Richtigkeit ich bestreite. Ferner glaubt er darum eine Lücke in der Liste, die Agnellus gibt, zwischen Ursus und Petrus Chrysologus nicht annehmen zu dürfen, weil Agnellus außer dem bis auf seine Zeit reichenden offiziellen Bischofskatalog 2) auch die „endothim" des Erzbischofs Maximianus) benützt hat, die deshalb besonders zuverlässig war, weil Maximianus als Verfasser einer auch die Zeit des Honorius und der Galla Placidia behandelnden Weltchronik), die Verhältnisse in der ersten Hälfte des V. Jahrh. gut kannte, zumal er selbst verhältnismäßig nicht lange danach lebte. Doch auch hier irrt Testi-Rasponi. Die Tatsache widerlegt ihn, daß eine andere spätere Lücke) in des Agnellus Liste besteht, auf die Ludo M. Hartmann hingewiesen hat), ohne daß allerdings die neuesten Arbeiten auf diesem Gebiete, darunter die Testi-Rasponis, davon Notiz nähmen. Ist es aber der Fall und wir können nicht daran zweifeln, daß dem Agnellus einmal ein solcher Fehler nachgewiesen ist, so ist es auch ein zweitesmal möglich. Das Versehen ist wahrscheinlich so zu erklären, daß Agnellus in dem ihm vorliegenden Katalog den Namen des ersten Johannes übersah, während er sich der „endothim", von der wir nicht viel wissen, die aber möglicherweise recht unübersichtlich war, vielleicht nur so bediente, daß er das im Katalog gefundene an ihr verifizierte, daher den Namen des Johannes in ihr nicht suchte und infolgedessen auch nicht fand.

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4. Nr. 57 in den papiri diplomatici des Marini gibt sich für ein von Kaiser Valentinianus III. dem „Johanni viro sanctissimo Archiepiscopo Ravennatae civitatis" ausgestelltes Privileg aus, worin diesem die Würde eines Erzbischofs über die 13 Bischofssprengel verliehen wird, aus denen in der Mitte des VII. Jahrh. die ravennatische Erzdiözese besteht,

1) A. a. O. 334 f.
3) Agn. c. 80.

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2) Siehe oben S. 41.

4) Agn. c. 42. 78. Lanzoni a. a. O. 432.

5) Ich meine den von Agnellus ausgelassenen Bischof Vitalis, s. unten S. 53 ff.

6) Gesch. It. I (1897) 401. 409.

sowie über einen vierzehnten, der wahrscheinlich im Beginn des VII. Jahrl. zu bestehen aufhört1). Daß es sich um eine Fälschung handelt, erhellt aufs unzweifelhafteste aus der Tatsache, daß von jenen 14 Sprengeln - noch im Jahre 451 nur 6 die Erzdiözese Ravenna bildeten 2). Testi

1) Dieser letztere ist Brescello; vgl. Duchesne, Mél. d'archéol. et d'hist. 1903, 86. Die Einäscherung Brescellos erzählt Paul. Diac. IV 28 zum J. €03; seither wird das Bistum nicht mehr erwähnt. Daß es im IX. Jahrh. nicht mehr existierte, lehrt Agnellus c. 40, der es Brintum nennt.

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2) Drei, nämlich Brescello, Reggio und Piacenza, unterstehen in diesem Jahre noch dem Erzbischof von Mailand (J.-K. 478); mit ihnen jedenfalls auch Parma, obwohl es in J.-K. 478 nicht erscheint. Drei andere, Forlimpopoli, Cesena und Sarsina, liegen in der Flaminia, deren Kirchen sämtlich noch am Ende des VI. Jahrh. direkt dem Papst unterstehn (J.-K. 621, vgl. 636, aus dem hervorgeht, daß auch Ravenna trotz seiner Metropolitanstellung in der Aemilia in der Immediatdiözese Suffraganbistum des Papstes war; Greg. I. reg. I 55. IX 138. XIV 6). Das achte Bistum, Adria, ist überhaupt erst in der ersten Hälfte des VII. Jahrh. gegründet worden, da es weder 579 (Troya, Cod. dipl. I p. 10) noch 590 (Paul. Diac. III 28) unter den Suffraganen Aquileias erscheint, zu dessen Sprengel sein Territorium gehört haben muß, so lange die alte Provinzeinteilung unversehrt bestand, die erst infolge der Fortschritte der langobardischen Invasion wesentlich modifiziert wurde (s. Diehl, Études sur l'adm. byz. 19ff. Hartmann, Unters. z. Gesch. d. byz. Verwalt. in It. 147 f. zu 43 f. Gesch. It. II 1, 128 f.); auf der römischen Synode von 649 erscheint der Bischof von Adria zum ersten Male u. zwar unter den Suffraganen Ravennas (Mansi X 867. 1167). Daß die 6 übrigen in Mar. 57 genannten Bistümer. wahrscheinlich alle schon bei der Gründung des ravennatischen Metropolitansprengels diesem zugeteilt wurden, ergibt sich daraus, daß Petrus Chrysologus die Bischöfe von Imola und Voghenza ordiniert (Petr. Chrys., Migne Lat. 52, 633. 656 f.), folglich auch aus geographischen Gründen Metropolit über die von Forli und Faenza sein muß, daß ferner die Bischöfe von Bologna und Modena 451 in J.-K. 478 offenbar deshalb fehlen, weil sie dem Bischof von Ravenna unterstehen. Im J. 482 wird von Modena ausdrücklich durch J.-K. 583 bezeugt, daß es zum ravennatischen Metropolitansprengel gehört, dasselbe gilt wahrscheinlich damals schon von der ganzen Aemilia, weil sonst der im angeführten Briefe des Papstes Simplicius gebrauchte Ausdruck Ravennatis ecclesiae vel Aemiliensis nicht genau wäre. Ebenso zeigen die Worte Pelagius I. De Liguribus atque Veneticis et Istriis episcopis quid dicam? (J.-K. 1019, aus der Zeit von 558-561), daß die Bischöfe der Aemilia, deren in diesem Zusammenhang keine Erwähnung geschieht, damals am Dreikapitelschisma nicht beteiligt, also dem Einfluß des Mailänder Erzbischofs nicht unterworfen waren. Was die flaminischen Bistümer anlangt, so ist Cesena zweifellos in der ersten Hälfte des VII. Jahrh. unter die Jurisdiktion Ravennas gelangt, da sein Bischof a. 649 zugleich mit einem ravennatischen Presbyter als Delegierter des abwesenden Erzbischofs von Ravenna auf der römischen Synode erscheint (Mansi X 866. 882 f. 886. 918. 1162); zugleich mit Cesena werden wohl Sarsina und Forlimpopoli aus römischen zu ravennatischen Suffraganen geworden sein. Am Anfang des VIII. Jahrh. erhielt dann der Erzbischof von Ravenna in dem neugegründeten Bistum Comacchio einen weiteren Suffragan, so daß er am Ende der byzantinischen Herrschaft insgesamt 14 Bischöfe unter seiner Jurisdiktion hatte. Klio, Beiträge zur alten Geschichte XVI 1/2. 4

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