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fahrung und Gewohnheit erforderlich; man könnte diese Überlegung denjenigen zuschreiben, die sich bei der Beratung über die zu wählende Staatsverfassung für die Wiederherstellung des Königtums erklärt hatten, cf. Dionys IV 72, 2.

Von den in Bekkers Lexikon überlieferten Fragmenten haben wir eins, Fragm. 7, bereits besprochen. Die übrigen sind m. E. bis auf eines mit Hilfe des Dionys zu bestimmen, und ich möchte sie, teilweise in Anschluß an v. Gutschmid und Boissevain, folgendermaßen verteilen:

Fragm. 5a aus der ersten Rede der Gesandten des Tarquinius, cf. Dionys V 4, 2, S. 143, 6ff. Jacoby.

Fragm. 4 aus der zweiten Rede der Gesandten, cf. Dionys V 5, 2, S. 144, 14 ff. Jac.

Fragm. 5 aus derselben Rede, cf. Dionys V 5, 2, S. 144, 17ff. Jac. Fragm. 6 aus der Antwort des Brutus, cf. Dionys V 5, 3 S. 144, 23. Dieser Antwort mag auch Fragm. 11 entstammen, während m. E. ihr wohl mit Sicherheit Fragm. 10 (Exc. de Sent. 20) zuzuweisen ist, wie Boissevain angenommen hat. Die Folge der ganzen Reihe würde also sein: Fragm. 1 (Exc. de Sent. 15), cf. Dionys. IV 71, 3, S. 117, 1f.

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Natürlich haben die hier vorgeschlagenen Beziehungen zwischen den dionischen Fragmenten und einzelnen Dionys-Stellen nicht alle den gleichen Grad von Wahrscheinlichkeit. Sie dürften aber einander gegenseitig stützen, und die Berechtigung, sie überhaupt vorzuschlagen, liegt in der oben (S. 86) nachgewiesenen Übereinstimmung von Dio und Dionys in der Darstellung der betreffenden Ereignisse. Wer aber diesen Beziehungen, auch nur zum Teile, zustimmt, wird vor die Alternative gestellt, daß entweder Dio den Dionys benutzt hat oder beide einer gemeinsamen Quelle folgen. Die Erörterung dieser Frage wird besser einer anderen Gelegenheit vorbehalten.

Gehen wir über zu den letzten von Macchioro besprochenen Fragmenten. Über seine Vermutungen zu Fragm. 15 und Fragm. 57, 80

können wir uns kurz halten. Es sind beide ganz kleine, nur aus wenigen Worten bestehende Fragmente, die in Bekkers Anecdota überliefert sind mit Angabe der Zahl des Dionischen Buches, aus dem sie stammen. Boissevain hat nicht gewagt, sie auf ein bestimmtes Ereignis zu beziehen. Die von Gutschmid, Kleine Schriften V S. 556 über dieselben ausgesprochenen Vermutungen dürften das Richtige getroffen haben, jedenfalls sind sie nicht schlechter als diejenigen Macchioros. Bei der Winzigkeit der beiden Fragmente ist aber eine sichere Entscheidung unmöglich.

Von größerer Wichtigkeit und beim ersten Blick sehr ansprechend sind Macchioros Erörterungen über Fragm. 32 (Exc. de Sent. 52): dióteg που, καίπερ οὐκ εἰωθὼς ἐκβολαῖς τοῦ λόγου χρῆσθαι, άλλως τε ἐπεμνήσθην αὐτοῦ καὶ τὴν ὀλυμπιάδα προσέγραψα, ἵν' ἐπειδὴ λανθάνει τοὺς πολλοὺς ὁ χρόνος τῆς μετοικίσεως, ἐκφανέστερος ἐξ ἐκείνου γένηται. Da das 51. Exzerpt de Sententiis etwa auf das Jahr 370 zu bestimmen ist, und das 53. Exzerpt sich auf Ereignisse des Jahres 340 bezieht, hat Boissevain, in Anschluß an Gros, unser Exzerpt 52 auf den Einfall Alexanders von Epirus in Italien bezogen, welcher von Livius VIII 3, 6 im Jahre 340 gesetzt wird, hat aber dazu bemerkt, daß mit dieser Deutung der Ausdruck uɛroizio nicht gut stimme. Diese Bemerkung Boissevains nimmt Macchioro auf und fragt weiter ganz richtig, wie Dio die Zeit dieses Einfalles. die ja eben von Livius angegeben wird, als den meisten unbekannt" hätte bezeichnen können. Es handle sich hier um ein Ereignis, welches in der römischen Geschichte nur als Digression erörtert werden konnte und in früher, also ziemlich unsicherer, Zeit vorgefallen war, und dieses Ereignis sei eine Auswanderung. Diese Bedingungen träfen zu, wenn man annähme, es würde hier die älteste Einwanderung der Gallier nach Italien, unter ihrem Könige Bellovesus, gemeint, die Livius V 34 erzählt. Diese Deutung ist an sich sehr ansprechend, nur sieht man nicht gut ein, welchen Anlaß Dio haben könnte, bei der Erzählung der zwischen 370 und 340 geschehenen Ereignisse auf die älteste Geschichte der Gallier einzugehen: man erwartet eine solche Digression weit eher an der Stelle, wo die Gallier zum ersten Male in Beziehung zu Rom treten, also bei der Erzählung des ersten Gallierkrieges, wie es ja auch Livius a. a. O. gemacht hat. Dieses fühlt auch Macchioro, und will also Fragm. 32 vor Fragm. 25, welches die Ursache des ersten Gallierkrieges behandelt, stellen. Diese Umsetzung ist aber unmöglich, da dann das 52. Exz. de Sent. vor dem 47. stehen würde. Es bleibt also, wenn wir Macchioros Deutung des betreffenden Fragmentes annehmen, die Frage nach der Veranlassung zu einer solchen Digression bei der Geschichtserzählung der Jahre 370 bis 340 ungelöst: eine Deutung, welche diese Frage beantwortete, wäre unbedingt vorzuziehen, ist aber, bis jetzt, soviel ich weiß, noch nicht gefunden worden.

Wir kommen zum Schluß. Das letzte von Macchioro S. 358f. behandelte Fragment ist 57, 77 (Exz. de Virt. 51), S. 274 Boiss.:

πλεῖστοι ὅσοι ἐστρατεύσαντο, ὡς που πολλὰ ἑκουσίως πολλοὶ ὧν οὐδὲν (ν) ἀναγκαζόμενοι δράσειαν ποιοῦσι τὸ μὲν γὰρ προσταττόμενόν σφισι ὡς καὶ βίαιον δυσχεραίνουσιν, τὸ δ ̓ αὐθαίρετον ὡς καὶ αὐτοκρά τορες ἀγαπῶσιν.

Macchioro sagt von diesem Fragmente, S. 359: Queste parole suonano biasimo contro quei duci che di propria iniziativa fanno cose che non farebbero se costretti, mal sopportando gli ordini, come fossero imposizioni: Aber von Führern ist hier nicht die Rede: das Fragment sagt nur, daß „sehr viele ins Feld zogen, wie gewöhnlich viele freiwillig vieles leisten, was sie gezwungen nicht getan haben würden"; es werden also hier nicht Feldherren gemeint, sondern Leute, die sich freiwillig an einem Kriege beteiligen, milites voluntarii. Die falsche Auffassung Macchioros ist vielleicht aus dem Worte cuτozgáτoges entstanden, daß er als terminus technicus (imperator) verstanden haben mag, während es hier nur in seiner allgemeinen Bedeutung nach eigenem Ermessen handelnd" zu nehmen ist.

Gros und ihm folgend Boissevain a. a. O. haben unser Fragment mit Livius XXXI 8,3 in Beziehung gebracht, wo gesagt wird, daß beim Anfang des Krieges mit Philipp von Makedonien, im Jahre 200, der Consul Sulpicius vom Senate die Erlaubnis bekam, aus dem Heere, welches P. Scipio aus Africa zurückgeführt hatte, diejenigen Soldaten mit sich nach Makedonien hinüberzunehmen, die sich dazu freiwillig bereit erklärten: Sulpicio, cui novum ac magni nominis bellum decretum erat, permissum, ut de exercitu, quem P. Scipio ex Africa deportasset, voluntarios quos posset duceret: invitum ne quem militem veterem ducendi ius esset, und weiter mit Livius XXXI 14, 1 (Sulpicius) veteribus militibus voluntariis ex Africano exercitu in legiones discriptis. Hierzu stimmt der Sinn unseres Fragmentes vorzüglich, und da das ihm im Codex Peirescianus vorhergehende 50. Exzerpt de virtutibus (Fragm. 57, 73) sich auf das Jahr 203 bezieht, das ihm folgende 52. Exzerpt (Fragm. 62, 1) auf das Jahr 191, ist die vorgeschlagene Beziehung auf ein Ereignis des Jahres 200 durchaus möglich, wenn auch vollkommene Gewißheit hier nicht zu erreichen ist. Es versteht sich, daß Macchioro wegen seiner irrigen Auffassung unserer Stelle die Deutung von Gros und Boissevain ablehnte, und daß wir aus eben demselben Grunde die seinige von vornherein als verfehlt betrachten müssen. Das im Codex Peirescianus unserem Fragmente vorangehende Fragm. 57, 73 bezieht sich, wie gesagt, auf das Jahr 203, und nun bringt Macchioro auch unsere Stelle zu diesem Jahre in Beziehung, während dessen, als den Consuln und Praetoren ihre Provinzen zugeteilt worden waren, sie sich nichtsdestoweniger betrugen, als ob sie alle die Provinz Africa erlangt hätten, und vergleicht dazu Livius XXX 3, 1ff.: omnibus tamen, velut eam sortitis,

Africae cura erat... Itaque non ex Sardinia tantum, sicut ante dictum est, sed ex Sicilia quoque et Hispania vestimenta frumentumque, et arma etiam ex Sicilia et omne genus commeatus eo portabantur. Eine Wiederlegung dieser Deutung ist nach dem oben Gesagten wohl überflüssig. Geradezu komisch wirkt aber Macchioros Meinung, als habe er durch seine Auffassung die Autorität des Codex, mit welcher die Annahme von Gros und Boissevain sich nicht vertrüge, wieder hergestellt; er sagt nämlich: 11 frammento si adatta benissimo a questo episodio: quindi esso va restituito alla sua sede primitiva dopo il fr. 57, 73 senza violare l'autorità del codice, che non deve venir negletta, come fa l'ipotesi Gros-Boissevain, la quale trasporta il frammento dal libro XVII al XVIII. A volte giova più alla critica il rispetto alla tradizione che non l'audacia più coraggiosa e-indipendente. Wie wir aber sahen, verträgt sich die Reihenfolge der Exzerpte im Peirescianus sehr gut mit einer Zuweisung unserer Stelle an das Jahr 200; daß also Gros und Boissevain das Fragment von seiner ursprünglichen Stelle entfernt hätten, wohin es jetzt von Macchioro zurückgebracht sei, davon kann keine Rede sein. Daß Boissevain das Fragment dem XVIII. Buche zuweist anstatt dem XVII., macht hier gar nichts aus, da ja den in den Constantinischen Serien erhaltenen Exzerpten in den Handschriften nicht die Nummer des Buches beigeschrieben ist, aus dem sie entnommen sind.

Groningen.

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Poseidonios, Marinos, Ptolemaios.

Ein weiterer Beitrag zur Geschichte des Erdmessungsproblems im Altertum1).

Von Oskar Viedebantt.

'Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.' Gegen diese Lebensregel haben nach dem Urteil der Neueren) Poseidonios sowohl wie auch die jüngeren Geographen Marinos von Tyros und Ptolemaios schwer gefehlt; denn sie haben die im Resultat ebenso glänzende, wie in der Methode hochwissenschaftliche Erdmessung des EratosthenesHipparch leichtfertigerweise beiseite geschoben, um sie durch eine in der Methode unwissenschaftliche, im Ergebnis klägliche 'Messung' zu ersetzen, im Endwert 180000 statt 252000 Stadien herauszurechnen und den Grad von 700 auf 500 St. herabzusetzen. Die Stellungnahme des Poseidonios zu dem Problem habe ich oben (Bd. XIV S. 208 ff.) ausführlich untersucht; daß die Autorität des Rhodiers für den Ansatz des größten Kreises zu 180000 St. von Strabon zu Unrecht ins Feld geführt werde, war dabei das Ergebnis. Poseidonios hat vielmehr die eratosthenisch-hipparchische Messung, wie bald nach ihm sein Schüler Geminos, angenommen: doch hat er gelegentlich - und darüber berichtet uns der jüngere Stoiker Kleomedes diese Messung in der Methode einmal zu popularisieren versucht, und in diesem Falle hat er sich allerdings unter Verzicht auf den präzisen Wert von 252000 St. mit der Approximativschätzung von 240000 St. begnügt: jedoch keineswegs ohne diese Zahl ausdrücklich in eine entsprechende schützende Verklausulierung einzukleiden3).

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Nach Eratosthenes beträgt die Breitendistanz Alexandreia - Syene 5250 St. 7o 30', die Distanz Alexandreia-Rhodos 3750 St. 5° 21′ 26′′ (d. i. rund 5o 20')4). Hipparch erkannte, daß die Meridiangleiche der drei genannten Städte, die Eratosthenes vorausgesetzt hatte, nicht gegeben war, beobachtete vielmehr für Syene und Alexandreia einen west-östlichen Abstand von ca. 1600 St. oder etwa 2o 30', für Alexandreia-Rhodos

1) Im Manuskript abgeschlossen Juli 1914.

2) Vgl. u. a. Berger, Erdk. d. Gr. S. 591 ff. (unten S. 99f.).

3) Vgl. oben Bd. XIV S. 208 Anm. 6 a. E.; 230f.

4) Vgl. ebd. S. 216 ff.

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