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beiden feindlichen Korps zu kommen, um so weniger, als hier, wie es scheint, Verwirrung herrschte (BA 81, 1). So wird eine Hilfskonstruktion notwendig; Veith zögert nicht, seine Hypothese durch eine zweite zu stützen. Er vermutet S. 480 ff., Casars Aufmarsch sei nie zur Vollendung gekommen; der rechte Flügel, an der Spitze die 10. Legion, sei vor beendetem Aufmarsch ohne Befehl vorgebrochen und habe so Cäsars Plan, den überraschten Gegner beim ersten Zusammenstoß völlig zu vernichten, vereitelt. Abgesehen von dem schweren methodischen Bedenken widerspricht diese Hypothese allem, was wir über den Verlauf der römischen Feldschlacht zu Casars Zeit wissen; außerdem geht aus der Quelle selbst das Gegenteil hervor.

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Es steht fest, daß die cohortatio militum instructa acie stattfand; das beweist außer vielen anderen Stellen BG II, 20, 1, wo die Tätigkeit des Oberfeldherrn beim Aufmarsch zur Schlacht also resümiert wird: Caesari omnia uno tempore erant agenda: vexillum proponendum, signum tuba dandum acies instruenda, milites cohortandi, signum dandum. Ein allocutio aber hat nach der bestimmten Angabe des Auctor bell. Afr., Kap. 81, nach Aufstellung der Schlachtlinie stattgefunden; sie wird sogar sehr anschaulich geschildert, wobei der Verfasser resp. Redakteur mit größter Kunst durch die Mittel der Sprache die aufs höchste aufregende Situation zu veranschaulichen weiß:,Quo postquam Caesar pervenit et animadvertit aciem pro vallo Scipionis constitutam elephantis dextro sinistroque cornu conlocatis et nihilo minus partem militum castra non ignaviter munire, ipse acie triplici conlocata, legione X. VIII. que (?) dextro cornu, XIII. et XIIII. (?) sinistro oppositis, quintae legionis in quarta acie ad ipsa cornua quinis cohortibus contra bestias conlocatis, sagittariis, funditoribus in utrisque cornibus dispositis levique armatura inter equites interiecta, ipse pedibus circum milites concursans virtutesque veteranorum proeliaque superiora commemorans blandeque appellans animos eorum excitabat. Tirones autem, qui numquam in acie dimicassent, hortabatur, ut veteranorum virtutem aemularentur eorumque famam, locum, nomen victoria parta cuperent possidere. Nun könnte ja eingewendet werden, die Ansprachen seien. während des Aufmarsches erfolgt, jeweils an die in die Linie eingerückten Truppenteile und der wiederholt gebrauchte Ausdruck conlocare gehe auf die Dispositionen zur Schlacht, die Ordre de bataille, nicht auf die Aufstellung selbst. Diese Auffassung verbietet sich aber; denn BA 82, 2 wird ausdrücklich berichtet, die Legaten und Freiwilligen, also altgediente Krieger, hätten Cäsar dringend um das Signal zum Kampf gebeten. Man kann kaum annehmen, daß dies geschehen wäre, wenn die Aufstellung nicht vollendet gewesen wäre. Nun hätte Veith, um seine Hypothese zu halten, noch die Möglichkeit, den Bericht Pludarchs über Casars epileptischen Anfall vor der Schlacht (Caesar 53) für glaubhaft zu erklären, wie ich es tat, und zu behaupten, der Anfall habe Casar gehindert, zum Angriff blasen zu lassen. Dagegen müßte ich einwenden, daß der Bericht Plutarchs mit der von mir angenommenen militärischen Lage sehr wohl im Einklang stände, dagegen mit Veiths Auffassung nicht.

Mit dieser unverständlichen Hypothese Veiths fällt auch seine willkürliche Interpretation der viel umstrittenen Worte sibi non placere eruptione pugnari (BA 82, 3). „Hier hat Cäsars eruptione pugnari einen Sinn: dieses unaufhaltsame Vorbrechen ohne regelrechten Aufmarsch war eine tatsächliche eruptio. Cäsar aber wollte eine rangierte Schlacht und mit gutem Grund" (S. 841). Ich muß an meiner Erklärung dieser Stelle, die ich B. phil. Woch. 1907, 1278f., gab, festhalten. Ich beziehe eruptione pugnare auf das Vorbrechen aus der festen Stellung vor Thapsus gegen den anrückenden Feind.

Damit ist der 1. Hypothese Veiths, Cäsar habe sich in Thapsus absichtlich einkreisen lassen, um gegen den geteilten Feind einen vernichtenden Schlag zu führen, jede Grundlage entzogen. Denn hatte Casar diesen Plan gefaßt, warum wollte er den einzigen Zeitpunkt, der sich ihm für die Durchführung bot, unbenutzt lassen? Auch die neue Lokalisierung von Aggar, die allerdings richtiger erscheint als die Versuche Tissots und Stoffels, weil sie keine gewaltsamen Textänderungen erfordert (Veith S. 811 ff.), macht Veiths Hypothese nicht annehmbarer; im Gegenteil, sie stützt meine Annahme, daß Cäsar durch eine Umgehung zum Rückzug auf Thapsus gezwungen worden sei. Labienus hatte hier nur das Manöver von Uzitta zu wiederholen: indem er den Kamm des in südwestlicher Richtung verlaufenden Hügelzuges, auf dessen äußerster Spitze Cäsars Lager nach Veith stand, besetzte, gewann er eine beherrschende Stellung und schnitt Cäsar völlig vom Innern des Landes ab.

Ich halte deshalb an meiner Auffassung des Feldzuges und der Schlacht fest, wie ich sie vor allem B. ph. Woch. 1907, 1278f., Klio IX, 395.; B. phil Woch. 1911, 948 ff. dargelegt habe. Ja, ich gehe noch weiter. Im Gegensatze zu Veith behaupte ich, daß die Bedrängnis, in die Cäsar durch seinen früheren Legaten Labienus gebracht wurde, ihn gar nicht dazu gelangen ließ, einen Feldzugsplan aufzustellen. Die Strategie der Umklammerung, die Labienus gegen Cäsar anwandte, schnürte den großen Schlachtenmeister, dem die Schlacht immer und überall verweigert wurde, so ein, daß ihm der Atem benommen wurde. Er ist von Labienus völlig in die Defensive gedrängt worden. Immer erneuert Labienus seine Versuche zur Einkreisung Cäsars, vor Ruspina, Uzitta, Aggar; immer enger wird das Operationsfeld, bis bei Thapsus der Ring geschlossen wird. Man sieht, Labienus hatte aus den Kämpfen zwischen Crassus und den Parthern, zwischen Cäsar und Vercingetorix gelernt. Er hat systematisch die Offensivkraft der Legionen Caesars lahmgelegt. Indem er die von Hannibal geübte Einkreisung des Gegners in der Feldschlacht zur strategischen weiter entwickelte, die Überlegenheit seiner Reiterei voll ausnutzte und die Feldbefestigung meisterhaft verwendete wie vor Uzitta, brach er die Stoßkraft der Legion völlig und stellte sich in eine Reihe mit den größten Feldherrn aller Zeiten, mit Alexander dem Großen, Hannibal, Cäsar, Friedrich dem Großen und Napoleon. Friedenau b. Berlin.

Die erste syrische Statthalterschaft des P. Sulpicius Quirinius (mit einem Anhang über M. Servilius Prosopogr. Imp. Rom. III S. 226 n. 419 und Volumnius PrIR III S. 479 n. 639. 610).

Von Dr. F. Bleckmann.1)

C. Carista[nio]

C. F. Ser. Front[oni]

Caesiano Iuli[0]

praefecto) fabr(um), pontifici],

sacerdoti, praefecto

P. Sulpici Quirini duumviri,

praefecto M. Servili.

Huic primo omnium

publice decurionum) d(ecreto) statua
posita est.

1) Geschrieben 1914, ergänzt 1916.

Die vorstehende Inschrift mit dem Namen des aus dem Lukasevangelium (c. 2) bekannten Statthalters Quirinius vermehrt die schon beträchtliche Zahl lateinischer Inschriften, die dem Boden des alten Antiochia Pisidiae entstammen, wohin unter Augustus eine römische Kolonie entsandt wurde. W. M. Ramsay hat die Inschrift im Expositor 1912 S. 401 publiziert und mit zwei ausführlichen Kommentaren versehen1).

Ihm kommt es vor allem darauf an, auf Grund der neuen Inschrift nachzuweisen, daß die Glaubwürdigkeit des Lukasberichtes über die Schatzung unter Quirinius zur Zeit der Geburt Jesu keinem Zweifel mehr unterliegen könne. Ich gehe auf dieses meines Erachtens aussichtslose Bemühen nicht ein. Wohl aber scheint es mir auch nach Ramsays Erörterungen lohnend, die Frage nach der Zeit der ersten syrischen Statthalterschaft des Quirinius aufzuwerfen, da sich hierfür aus der Inschrift allerdings etwas lernen läßt.

P. Sulpicius Quirinius wurde im Jahre 6 n. Chr., als die Römer nach der Entsetzung des Ethnarchen Archelaos Judäa übernahmen, Statthalter von Syrien und führte als solcher den in dem neu übernommenen Lande notwendigen Census der Bevölkerung durch. (Josephus Ant. Jud. [AJ] XVII 355. XVIII 1. 26.) Aber längst hat man erkannt, daß Quirinius schon vorher einmal syrischer Statthalter war. Diese Annahme stützt sich auf eine Stelle in Tacitus' Annalen (III 48). Tacitus erzählt den im Jahre 22 n. Chr. erfolgten Tod des Quirinius und sagt: nihil ad veterem et patriciam Sulpiciorum familiam Quirinius pertinuit, ortus apud municipium Lanuvium: sed impiger militiae et acribus ministeriis consulatum sub divo Augusto, mox expugnatis per Ciliciam Homonadensium castellis insignia triumphi adeptus, datusque rector Gaio Caesari Armeniam obtinenti Tiberium quoque Rhodi agentem coluerat. Der Konsulat des Quirinius fällt in das Jahr 12 v. Chr., die Dienste, die er C. Cäsar in Armenien leistete, in das Jahr 3 n. Chr. Zwischen 12 v. Chr. und 3 n. Chr. kämpfte also Quirinius gegen die Homonadensier. Das räuberische Bergvolk der Homonadensier im Taurus hatte im Jahre 25 v. Chr. Amyntas, den letzten König von Galatien, erschlagen und harrte seitdem seiner Bestrafung durch die Römer, die das Erbe des Galaterkönigs angetreten hatten. Den Kampf gegen die Homonadensier konnte aber Quirinius nur als Statthalter einer kaiserlichen Provinz führen, da nur einem solchen eine größere Truppenmacht zu Gebote stand. Von den in Betracht kommenden Provinzen Cilicien und Syrien scheidet Cilicien aus, da es aller Wahrscheinlichkeit nach damals mit der Provinz Syrien vereinigt war.

Die

1) Eine zweite, ähnliche Inschrift aus Antiochia Pisidiae bestätigt die Angaben der erstgenannten. Sie findet sich in Ramsays zusammenfassendem Buch The bearing of recent discovery on the trustworthiness of the New Testament (1915) S. 291; das mir durch die Güte von Herrn Professor Deißmann zugänglich gemacht ist, und lautet:

C. Caristanilo C. F. Ser(gia)

Frontoni Caesiano

Iulio praef(ecto) fabr(um), tribuno mil(itum)

leg(ionis) XII fulm(inatae), praef(ecto)

coh(ortis) Bos(porianae),

pontifici), praef(ecto) P. Sulpici

Quirini

II vir(i), praef(ecto) M. Servili, praef.

Daselbst S. 285 die obenstehende Inschrift mit einer Photographie des Steines.

Tacitusstelle nötigt also zu dem Schluß, daß Quirinius zwischen 12 v. Chr. und 3 n. Chr. Statthalter von Syrien war. Mommsen, der diesen Nachweis im Anhange zu seiner Ausgabe des Monumentum Ancyranum führt, meinte, die erste syrische Statthalterschaft des Quirinius nicht anders unterbringen zu können als in der Lücke, die zwischen Quinctilius Varus und C. Caesar klafft, und setzte sie in die Jahre 3/2 v. Chr. Ihm folgten v. Rhoden und Dessau in der Prosopogr. Imp. Rom. III S. 287 n. 732 und, wenn auch zweifelnd, Schürer in der Gesch. d. jud. Volkes zur Zeit Jesu Christi I2 260.

Diese Ansetzung ist durch die neue Quiriniusinschrift ins Wanken gebracht. Was sagt nun die Inschrift? C. Caristanius Fronto Caesianus Iulius, der Sohn des Gaius, aus der Tribus Sergia, gehört einer Familie an, die, wie wir schon aus einer Reihe von Inschriften wußten, in Antiochia Pisidiae sich großen Ansehens erfreute und, wie wir jetzt sehen, schon unter der ältesten Bevölkerung der Kolonie vertreten war. Auch er bekleidete verschiedene Gemeindeämter und war Präfekt des P. Sulpicius Quirinius. Kein Zweifel, daß der Statthalter gemeint ist. Die neue Inschrift vermehrt die geringe Zahl der Zeugnisse dafür, daß nicht nur Angehörige des Kaiserhauses, sondern auch hochgestellte Private es sich gefallen ließen, daß Gemeinden ihnen eines ihrer vornehmsten Gemeindeämter, den Duumvirat, übertrugen. (Vgl. Pauly-Wissowa, RE V2 Sp. 1820). Quirinius konnte natürlich das Amt nicht selbst bekleiden und bestellte den Caristanius zu seinem Präfekten. Es ist auch klar, wofür die Kolonisten in Antiochia dem Quirinius die Auszeichnung des Duumvirates zu teil werden ließen: den Anlaß gab ihnen sein Kampf gegen die Homonadensier, dessen Erfolge nicht zuletzt ihnen zu gute kamen.

In welche Zeit gehört nun die neue Inschrift? Die Inschrift sagt am Schluß Ihm als dem ersten von allen ist von staatswegen auf Beschluß der Dekurionen eine Statue errichtet worden." Unsere Inschrift, die unter dieser Statue stand, gehört demnach zu den ältesten Inschriften, die in der neuen Kolonie aufgezeichnet wurden. Nun beweist ein Meilenstein von Comana mit der Kaisertitulatur (CIL III 6974), daß im Jahre 6 v. Chr. die Straße schon vorhanden war, die Antiochia Pisidiae mit den anderen in Cilicien und Pisidien begründeten römischen Kolonien verband. Die Gründung der römischen Kolonie in Antiochia fällt mithin vor das Jahr 6 vor Chr., was ja auch durch die vor Ramsay, The bearing usw. S. 283 erwähnte Tatsache erwiesen wird, daß die Kolonie für zwei Jahre nacheinander den Drusus Germanicus zu ihrem Duumvirn machte, der schon im Jahre 9 v. Chr. starb. Das alles legt es nahe, den Homonadensierkrieg und die Statthalterschaft des Quirinius früher anzusetzen als Mommsen, und es soll nun untersucht werden, erstens, ob eine frühere Ansetzung möglich ist, zweitens, welche Gründe für eine solche sprechen.

Wir müssen die uns bekannten syrischen Statthalter des letzten vorchristlichen Jahrzehntes kurz durchmustern. Da steht zunächst durch das Zeugnis von Münzen (Eckhel, Doctr. num. vet. Pars I vol. III S. 275. Mionnet, Descript. des Médailles V S 156) fest, daß in den Jahren 6-4 v. Chr. P. Quinctilius Varus Statthalter der Provinz Syrien war, derselbe, der später in Germanien endete. Eine unter seiner Statthalterschaft geschlagene Münze aus dem 25. Jahre der aera Actiaca beweist, daß er jedenfalls vor dem Herbst des Jahres 6 nach Syrien kam. Anderseits kann man über das Jahr 6 nicht hinaufgehen, weil sonst nicht genug Zeit für seine Vorgänger bleibt. Sein unmittelbarer Vorgänger war C. Sentius Saturninus (Joseph. AJ XVII 89: Ovagos Kovivrikios diάdoxos pèv Σατουρνίνῳ ἀπεσταλμένος). In die Zeit seiner Statthalterschaft fällt eine Fulle

von Ereignissen: Der Feldzug des Herodes gegen die Araber, die drei Gesandtschaften, die Herodes aus Anlaß dieses Krieges nach Rom schickt, die Gesandtschaft, die die Söhne des Herodes bei Augustus verklagt, der Gerichtstag in Berytos, und auch nach dem Tage von Berytos und der Hinrichtung der Söhne des Herodes muß Saturninus eine geraume Zeit in Syrien gewesen sein. Man muß also annehmen, daß er mindestens zwei Jahre Statthalter war, vielleicht drei Jahre; drei Jahre aber höchstens (Sanclemente, De vulgaris aerae emendatione p. 338 sqq. meint freilich: ad minus integrum triennium), sonst bleibt für seinen Vorgänger kein Platz. Die Statthalterschaft des Saturninus fällt danach in die Jahre 9-6 oder 8-6 v. Chr. Sein unmittelbarer Vorgänger war M. Titius. Zwar sagt das Josephus nicht mit ausdrücklichen Worten. Aber er erwähnt den M. Titius (AJ XVI 270) kurz, bevor er erzählt, daß Herodes seine dritte Reise nach Rom antritt. Im nächsten Kapitel (XVI 277) erzählt er die Rückkehr des Königs, und da ist bereits Saturninus Statthalter. Da ferner Josephus die Ereignisse ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge nach berichtet und des Titius erst Erwähnung tut, nachdem er die Einweihung Cäsareas erzählt hat, die in das Jahr 10/9 fällt (AJ XVI 136 ff.) kann die Statthalterschaft des Titius keinesfalls vor dem Jahre 10 abgelaufen sein. Daß er besonders lange in Syrien gewesen ist, wird durch die Überlieferung jedenfalls nicht nahegelegt. Nur Strabo XVI 1, 28 p. 748 berichtet, daß ihm Phraates seine vier Söhne als Geiseln übergab, um sie nach Rom zu schicken. Weiteres über seine Zeit s. gleich unten. Wenn man weiter hinaufgeht, so kommt man auf Agrippa, den vertrauten Freund des Augustus. Er verwaltete seit dem Jahre 23 v. Chr. in der Stellung eines collega minor, wie es Mommsen nennt, die ganze östliche Reichshälfte und kehrte erst nach zehn Jahren, 13 v. Chr., endgültig nach Rom zurück. (Jos. AJ XVI 86). In die Lücke zwischen Agrippa und M. Titius ist des Quirinius erste Statthalterschaft zu setzen. Im Jahre 12 v. Chr. war er Konsul, im Jahre 11 kam er nach Syrien, in den Jahren 11/10 oder, wenn man will, 11/9 kämpfte er mit den Homonadensiern, im Jahre 10, evtl. im Jahre 9, triumphierte er. Die Statthalterschaft seines Nachfolgers M. Titius fällt danach, je nachdem, in die Jahre 10-9 oder 10-8 oder 9—8. Das Ergebnis, zu dem wir soeben gelangten, wird durch mehrere Erwägungen gestützt und bestätigt.

Daß Agrippa, der das ganze Reich jenseits des jonischen Meeres, wie Josephus sagt, verwaltete, der bald hier, bald da eingriff, der auch gar nicht immer im Osten weilte, nicht dazu kam, die Homonadensier zu züchtigen, ist begreiflich. Schwer begreiflich aber wäre es, weshalb man in Rom, als in der Verwaltung Syriens, wie überhaupt der östlichen Provinzen, wieder normale Verhältnisse eingetreten waren und wieder Statthalter geschickt wurden, die unmittelbar dem Kaiser unterstanden, die Bestrafung des räuberischen Volkes, die schon zwölf Jahre auf sich warten ließ, noch weiter hinausgeschoben haben sollte, und gar noch zehn Jahre, wie man bei Mommsens Ansetzung annehmen müßte. Vielmehr scheint es, daß Quirinius im Jahre 13, dem Jahre der Rückkehr des Agrippa, zum Konsul für das Jahr 12 v. Chr. designiert wurde gerade im Hinblick darauf, daß er alsbald nach Ablauf seines Konsulates das Kommando im Orient führte sollte. Nichts steht der Annahme im Wege, daß er sogleich im Jahre 11 den Kampf gegen die Homonadensier begann. Ramsay, der sich nicht ganz klar darüber ausspricht, in welche Jahre die erste syrische Statthalterschaft des Quirinius falle (vgl. Expositor 1912 S. 400. 404. 406. 481), meint, er habe den Kampf vor dem Sommer 10 nicht eröffnen können, weil erst die

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