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Die unmittelbare Vorlage von Appians Emphylia.

Von Ernst Kornemann.

Der Wert Appians beruht ähnlich wie derjenige Diodors darauf, daß bei ihm zumeist ein ausgezeichnetes Primärquellenmaterial zugrunde liegt und daß er seinerseits sklavisch seine Vorlagen exzerpiert hat. Die Forschung hat sich zunächst bemüht, die Primärquellen, die seiner Darstellung zugrunde liegen, zu ermitteln und ist dann dazu übergegangen, die Frage zu beantworten, auf welchem Wege die Primärquellen zu ihm gelangt sind, d. h. welches die unmittelbaren Vorlagen des Alexandriners gewesen sind. Dabei hat sich herausgestellt, daß Appian in der Regel an größere zusammenfassende Werke sich gehalten hat, in denen das Rohmaterial bereits verarbeitet war. Eine offene Frage blieb nur, ob er ein oder mehrere Werke zugrunde gelegt hat. Schwartz hat in seinem Appian-Artikel hierauf keine bestimmte Antwort zu geben gewagt1). Ed. Meyer dagegen nimmt in seinen Untersuchungen zur Gracchenzeit 2) wenigstens für die Zeit von 140 bis 30 v. Chr. ein einziges, frühestens unter Augustus verfaßtes Geschichtswerk als die unmittelbare Vorlage Appians an3) und denkt dabei immer noch an Asinius Pollio1), daneben aber schon an eine große Gesamtdarstellung, wie etwa Juba 5). Denn er spielte schon damals mit dem Gedanken, auf Grund der Äußerungen Appians in praef. 12, daß dieser „für die ganze Geschichte Roms überhaupt nur ein einziges Werk benutzt hat)". Diese zweite Ansicht wird. dann in dem neuesten Werk des Berliner Forschers) allein noch vorgetragen. „Die Quelle ist, wie ja auch Appian ausdrücklich sagt, ein Werk, das die gesamte römische Geschichte behandelt hat 8)."

1) Pauly-Wissowa-Kroll, RE II Sp. 234: „Ob A. nun in dem erhaltenen Teil seiner Geschichte ein von der Kaisergeschichte wissen wir nichts oder mehrere Werke zerschnitt und exzerpierte, das wird niemand entscheiden können." Er sucht dann allerdings das Bild eines nach-livianischen Annalisten unter Augustus oder Tiberius zu zeichnen, dem Appian alles verdankt, erklärt aber diesen Versuch selber nur „als eine schwanke Phantasie“.

2) Wiederabgedruckt in den Kleinen Schriften (Halle, Niemeyer 1910) S. 381-439.

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7) Caesars Monarchie und das Principat des Pompejus (Stuttgart-Berlin, Cotta 2. Aufl. 1919) S. 606 ff.

8) A. a. O. S. 609.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XVII 1/2.

3

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Ich glaube, daß durch diese Einquellentheorie das Problem nicht gelöst wird. Schon Meyer selbst hat in der älteren Arbeit darauf hingewiesen, daß nur, wenn man Appians Äußerungen praef. 12 pressen will", die Annahme einer einzigen Vorlage möglich wird. Dazu kommt, daß ja Appians Darstellung in die Kaiserzeit hinein, also über den Zeitpunkt hinaus sich erstreckt, auf den die Vorlage zeitlich von Meyer festgelegt wird, so daß schon dadurch die Annahme weiterer Quellen nötig wird. Endlich ist zu beachten, daß neben der Vorrede zu dem Gesamtwerk noch eine zweite am Anfang der Bücher über die Bürgerkriege steht. Mit dieser wollen wir uns jetzt beschäftigen, da sie uns wichtige Fingerzeige zur Lösung des Problems gibt.

Die in Frage stehende praefatio umfaßt die ersten sechs Kapitel von Buch I der Emphylia (§ 1-25) und stellt sich dar als eine kurze Zusammenfassung, als eine Art Grundriß der dann mit Kap. 7 einsetzenden ausführlichen Darstellung. Der Verfasser verfolgt den Kampf zwischen Volk und Senat von der secessio plebis und der daraus hervorgegangenen Schöpfung des Volkstribunats ab und stellt fest, daß dieser Kampf in der älteren Zeit, abgesehen von der Rebellion des Marcius Coriolanus, immer unblutig verlaufen ist. Erst die Erinordung des Ti. Gracchus gab das Zeichen zum Bürgerkrieg. Seitdem hörten die Unruhen (oτάoes) in Rom nicht mehr auf und führten zu offenen Empörungen gegen den Staat, woraus sich mehrfach Gewaltherrschaften (dvrastrīα) einzelner Männer entwickelten. Der erste dieser otasiaozoi porazizoi (7) war Sulla, der nur dem Namen nach zum Diktator auf Lebenszeit gewählt war, in Wirklichkeit durch Gewalt und Zwang zum Alleinherrscher emporstieg, „ein Übel mit dem anderen heilend" (9), dann aber diese Gewalt aus eigenem Antrieb wieder niederlegte. Wenn auch die Ansicht mancher Leute gewesen ist, daß diese Gewaltherrschaft (Trparric) Sullas dem Staate Vorteil gebracht habe, so spricht doch der Verfasser als Kundgabe seiner Meinung „von dem Unheil, welches Sulla angerichtet hatte“ (12). Dann folgten die Gewaltherrschaften des Pompejus und Caesar, von denen der erstere wegen seiner kriegerischen Großtaten der Große" genannt wurde, schließlich aber dem Caesar unterlag (15). Nach dem Sieg stieg dann Caesar als zweiter zum Diktator auf Lebenszeit empor, aber die Tat des Brutus und Cassius, die hervorging aus Eifersucht auf die hohe Stellung des Diktators und aus Sehnsucht nach der von den Vätern überkommenen Verfassung (τgios лo2τría) brachte auch diesen Mann zu Fall, der der größte Volksfreund und der erfahrenste Politiker Roms war (duotizóτατον καὶ ἐμπειρότατον ἀρχῆς γενόμενον 16) und daher vom Volke tief betrauert und wie ein Gott verehrt wurde. Von neuem verfiel der Staat der Gewalt und kam unter die Herrschaft der drei Männer Antonius, Lepidus und Octavius, der sich auf Grund der Adoption Caesar umnannte.

Die drei gerieten natürlich in Streit; Sieger blieb Caesar, der an Verstand und Erfahrung unter ihnen hervorragte (αὐτῶν συνέσει τε καὶ ἐμ лειiα л00уZOV: 20), zunächst über Lepidus, dann bei Actium über Antonius, worauf er auch noch Ägypten, das einzige noch unabhängige Land der alten Alexandermonarchie, dem Römerreich einverleibte. Für diese glänzenden, alle Menschen in Erstaunen setzenden Taten wurde er als erster Mensch schon bei Lebzeiten von den Römern als Augustus angesprochen und so benannt und er machte sich mit noch ausgedehnterer Macht als sein Vater Caesar zum Herrscher über sein Vaterland und sämtliche dazu gehörigen Provinzen, ohne daß es dabei noch einer Wahl oder Abstimmung oder einer Maske (л00блоματos)1) bedurfte. Nachdem seine Herrschaft durch lange Dauer fest geworden war, hinterließ er, glücklich in allem und furchtbar, von sich aus ein Geschlecht und vererbte ihm seine Würde. Und abschließend heißt es dann: de pèr Ex ὧδε ἐκ στάσεων ποικίλων ἡ πολιτεία Ῥωμαίοις ἐς ὁμόνοιαν καὶ μοναρχίαν περιέστη (24).

Dieser Überblick über das in der praefatio Gebotene zeigt, daß eine in sich geschlossene Gedankenführung vorliegt, die die Geschichte der Bürgerkriege unter dem Gesichtspunkte der Entstehung der Monarchie zu geben versucht. Der Verfasser steht der Popularpartei und unter den orasiago den beiden Caesaren sympathisch gegenüber.

Wer ist der Verfasser? Appian oder der Autor, der die unmittelbare Vorlage des Griechen geschaffen hat? Will man auf diese Frage eine Antwort geben, muß man das Vorwort und die eigentliche Darstellung einmal etwas eingehender in ihrem Verhältnis zueinander betrachten. Wir stellen zu diesem Zweck einzelne Stellen, die eine zum Teil wörtliche Übereinstimmung beider Darstellungen beweisen, nebeneinander2):

praefatio:

4: πρίν γε Τιβέριος Γράκχος δημαρχῶν . . . πρῶτος ὅδε ἐν στάσει ἀπώλετο καὶ ἐπ' αὐτῷ πολλοὶ κατὰ τὸ Καπιτώλιον εἱλούμενοι περὶ τὸν νεὼν ἀνηρέθησαν.

Haupttext:

170: καν τῷδε τῷ κυδοιμῷ πολλοί τε τῶν Γρακχείων καὶ Γράκχος αὐτός, εἱλούμενος περὶ τὸ ἱερὸν, ἀνηρέθη κατὰ τὰς θύρας παρὰ τοὺς τῶν βασιλέων ἀνδριάντας).

1) Dieser Ausdruck wird auch mit Bezug auf Sulla gebraucht, von dem es I 456 heißt: δεόμενος δ' ἄρα καὶ τοῦ προσποιήματος αἱρετὸς εἶναι δοκεῖν. 2) Die wörtlichen Übereinstimmungen werden in Sperrdruck gegeben. 3) Über diese singuläre Lokalisierung der Mordtat, mit der plötzlich Appian von dem plutarchischen Parallelbericht in höchst sonderbarer Weise abweicht, habe ich Gesch. der Gracchenzeit, Klio-Beiheft I S. 5 und Klio IX, 1909, S. 382 Anm. 1 gehandelt und darin schon damals eine rhetorische Ausschmückung aus der Feder des Verfassers von Appians unmittelbarer Vorlage vermutet.

3*

praefatio:

10: ὁ δὲ Σύλλας βίᾳ μὲν καὶ ἀνάγκῃ, λόγῳ δ' αἱρετός, ἐς ἀεὶ δικτάτωρ γενόμενος.

10: ἐπεί τε ἐκορέσθη τῆς δυ ναστείας, πρῶτος ἀνδρῶν ὅδε μοι | δοκεῖ θαρρῆσαι τυραννικὴν ἀρχὴν ἑκὼν ἀποθέσθαι.

10: καὶ ἐπειπεῖν, ὅτι καὶ τοῖς μεμφομένοις εὐθύνας ὑφέξει.

12: (von Caesar) προυτίθει προκλήσεις ἢ ἄμφω τὰ στρατεύματα ἔχειν ἐς τὴς ἔχθρας τὴν ἀφοβίαν ἢ καὶ Πομπήιον οὓς ἔχοι μεθέντα ἰδιωτεύειν ὁμοίως ὑπὸ νόμοις.

15: (Πομπήιον) στασιώτην τε μέγιστον, ᾧ διὰ μεγαλουργίαν πολεμικὴν Μέγας ἐπώνυμον ἦν, οὗτος δὴ μάλιστα πολέμου κράτει σαφῶς καθελών.

16: καὶ στάσεις αὖθις κατεπαύοντο πᾶσαι, ἔστε καὶ τόνδε Βρούτος καὶ Κάσσιος ζήλῳ τε τῆς ἀρχῆς τοῦ μεγέθους καὶ πόθῳ τῆς πατρίου πολιτείας ἐν τῷ βουλευτηρίῳ κατέκανον.

16 nennt Caesar: δημοτικώτατον καὶ ἐμπειρότατον ἀρχῆς γενόμενον.

Haupttext:

1456: ὃ δὲ ἔργῳ βασιλεὺς ἀν ἢ τύραννος, οὐχ αἱρετός, ἀλλὰ δυνάμει καὶ βίᾳ.

1480f.: αὐτὸς δὲ τὴν μεγάλην ἀρ χὴν οὐδενὸς ἐνοχλοῦντος ἑκὼν ἀπέθετο. καί μοι θαῦμα μὲν καὶ τόδε αὐτοῦ καταφαίνεται τοσήνδε ἀρχὴν πρῶτον ἀνδρῶν καὶ μόνον ἐς τότε Σύλλαν οὐδενὸς ἐπείγοντος ἀποθέ σθαι, οὐ παισίν, ὡς Πτολεμαῖος.... ἀλλ' αὐτοῖς τοῖς τυρραννουμένοις.

1 484: ὃν γέ φασιν ἐπειπεῖν ἐν ἀγορᾷ, τὴν ἀρχὴν ἀποτιθέμενον, ὅτι καὶ λόγον, εἴ τις αἰτοίη, τῶν γεγονότων ὑφέξει.

Η 128: περιείχε δ' ἡ γραφὴ (Brief Caesars, der am 1. Jan. 49 den neuen Konsuln übergeben wurde) πρόκλησιν ὅτι θέλοι Πομπηίῳ συναποθέσθαι, ἄρχοντος δ' ἔτι ἐκείτου οὔτε ἀποθήσεσθαι καὶ τιμωρός αὐτίκα τῇ τε πατρίδι καὶ ἑαυτῷ κατὰ τάχος ἀφίξεσθαι.

Η 363: τόδε μὲν δὴ τοῦ βίου τέλος ἦν Πομπηίῳ τῷ μεγίστους πολέμους ἀνύσαντι καὶ μέγιστα τὴν Ῥωμαίων ἀρχὴν ὠφελήσαντι καὶ Μεγάλῳ διὰ ταῦτα ὀνομασθέντι.

Η 462: ἐξιέναι δ' αὐτὸν μέλλοντα πρὸ τετάρτης ἡμέρας οἱ ἐχθροὶ κατ ἐκανον ἐν τῷ βουλευτηρίᾳ εἴτε διὰ ζῆλον εὐτυχίας τε καὶ δυν άμεως υπερόγκου πάνυ γενομένης εἶθ', ὡς ἔφασκον αὐτοί, τῆς πατρίου πολιτείας ἐπιθυμίᾳ.

ΙΙΙ 1: οὕτω μὲν δὴ Γάιος Καίσαρ πλείστου Ῥωμαίοις ἄξιος ἐς τὴν ἡγεμονίαν γενόμενος ὑπὸ τῶν ἐχθρῶν ἀνήρητο und IV 562: χρησιμώτατον δὲ ὑπὲρ ἅπαντας τῇ τε πατρίδι καὶ τῇ ἡγεμονία γενόμενον.

praefatio:

17: καὶ τὸ σῶμα ἔθαψαν (!) ἐν ἀγορᾷ μέσῃ καὶ νεὼν ἐπῳκοδόμησαν τῇ πυρᾷ καὶ θύουσιν ὡς θεῷ.

18: καὶ φόνοι καὶ φυγαὶ καὶ ἐπὶ θανάτῳ προγραφαὶ βουλευτῶν τε καὶ τῶν καλουμένων ἱππέων, κατὰ πλῆθος ἀθρόως ἑκατέρων, ἐγίγνοντο, τοὺς ἐχθροὺς ἀλλήλοις τῶν στασιωτῶν ἀντιπαρεχόντων καὶ ἐς τοῦτο ἀμελούντων καὶ φίλων καὶ ἀδελφῶν.

Haupttext:

II 616: Verbrennung des Leichnams auf dem Forum, endigend: νῦν δ' ἐστὶ νεὼς αὐτοῦ Καίσαρος, θείων τιμῶν ἀξιουμένου.

IV 16: οἱ δὲ τρεῖς ἄνδρες ἐφ' ἑαυτῶν γενόμενοι τοὺς ἀποθανου μένους συνέγραφον, τούς τε δυνατοὺς ὑφορώμενοι καὶ τοὺς ἰδίους ἐχθροὺς καταλέγοντες οἰκείους τε σφῶν αὐτῶν ἢ φίλους ἐς τὴν ἀναίρεσιν ἀντιδιδόντες ἀλλήλοις καὶ τότε καὶ ὕστερον und IV 20: καὶ ἐγένοντο πάντες οἱ θανάτου τε καὶ δημεύσεως κατεγνωσμένοι ἀπὸ μὲν τῆς βουλῆς ἀμφὶ τοὺς τριακοσίους, ἀπὸ δὲ τῶν καλουμένων ἱππέων ἐς δισχιλίους.

Praefatio und Haupttext gehören also, wie dieser Vergleich deutlich erweist, aufs engste zusammen, aber immerhin könnte auch bei diesem Tatbestand noch die Ansicht vertreten werden, daß Appian, wie er die Vorrede zu dem Gesamtwerk selber verfaßt hat, auch dieses Prooemium geschrieben haben könnte, wenngleich es schwer einleuchten will, weshalb der Grieche seinem Exzerpt aus der Vorlage noch ein Exzerpt aus dem Exzerpt vorangestellt haben soll. Zwingend wird der Schluß, daß diese Vorrede aus der Vorlage mit übernommen ist, erst durch die andere Beobachtung, die der Leser längst selber gemacht haben wird, daß nämlich unsere Praefatio zeitlich viel weiter sich erstreckt als der Haupttext, insofern auch die Regierung des Augustus in ihr mitbehandelt wird. Genauer ausgedrückt: das uns von Appian überlieferte Vorwort gehört zu einem viel größeren Werk, als dessen Emphylia darstellen, zu einem Werk, das außer den Bürgerkriegen auch die Regierung des Augustus zur Darstellung gebracht hat, und in diesem Werk war offenbar die Schilderung der Regierung des Augustus, besonders der Schöpfung der Erbmonarchie durch ihn, die Hauptsache. Im Hinblick darauf war die ganze vorhergehende Geschichte konzipiert. Alle Ansätze zur Bildung von Einzelherrschaften werden hier vorgeführt. § 7 lesen wir: δυναστείαί τε ἦσαν ἤδη κατὰ πολλὰ καὶ στασίαρχοι μοναρχικοί. Von Sulla, einem dieser στασίαρχοι, heißt es (§ 9): μόναρχον αὑτὸν ἀπέφηνεν ἐπὶ πλεῖστον; seine Herrschaft wird bereits τυραννικὴ ἀρχή (10) bezw. τυραννίς (11) genannt. Von Caesar wird § 12 gesagt: αἱρετὴν ἀρχὴν ἐπὶ πολὺ δυναστεύων ἐν Γαλατία. Pompejus heißt § 15:

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