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denken, denn die Arbeit, welche diese Zeit der Heilsaneignung jedem auf sein Gewissen legt, gelangt erst zum endgiltigen Abschlusse, wenn das Gericht des jüngsten Tages die Rechnung zieht. Es kommt als weiterer Grund hinzu, dass die Heilsaneignung in einer solchen Weise von uns geschieht, dass wir nur mit Beugung und Herzeleid daran gedenken können: es geht so langsam, so unmerklich, so freudlos vorwärts, gar häufig treten böse Rückfälle ein, häufiger noch kommt es zum Stillestande und selbst wenn Alles fröhlich vorwärts ginge, dürfen wir so unsrer fleischlichen Schwachheit, so des listigen Satans vergessen, dass wir ruhen könnten in hochfestlicher Stimmung auf den errungenen Lorbeeren? Feste zu feiern will nicht angehen nur im Ausblick auf die Vollendung, mit welcher der Herr unser Gott ohne unser Verdienst, aus seiner freien Gnade unsre Arbeit in seinem Namen krönen will, lässt sich das Herz stillen. Daher ist es nicht Zufall, sondern wohlbegründet, dass die wenigen Freudentage, welche die ev. Kirche in dieser Trinitatiszeit begeht, in ihre letzte Hälfte fallen. Auch dieser Theil des Kirchenjahres gewährt einen erhebenden Anblick! Ein Neues wird gepflügt, der inwendige Mensch des Herzens ist der Acker, er wird wiedergeboren aus dem Wasser und dem Geiste! Er erkennt das Ziel seiner himmlischen Berufung, er trachtet ihm nach in der mannigfaltigsten Erweisung der Gottseligkeit. Und siehe! nicht nur er wächst und reift heran, mit ihm wachsen und reifen alle Dinge ihrer Vollendung entgegen. In der Tiefe des Menschenherzens wird ein Grund gelegt, welcher vor jedem Menschenauge verborgen ist: der h. Geist, der einem Winde gleichet in seinem Kommen und Gehen, thut solches. Von diesem Grunde aus wird neu des Menschen Herz, neu des Menschen Leben, ja neu des Menschen Wohnung. Die Gnade, welche zuerst ihre belebenden Strahlen in des Menschen Herz hineinfallen liess, zieht immer grössere Kreise, bis dass sie Mensch und Erde soweit geheiligt hat, dass die Erde der Freudensaal und der Mensch die Braut des himmlischen Bräutigams wird, der da wieder kommt.

Diess ist die Eintheilung, welche die Mehrzahl vom Kirchenjahre bietet. Allgemein ist sie nicht angenommen; die Katholiken schwanken leicht zwischen Dicho-, Tricho- und Tetrachotomie, auch Dieffenbach hat in seiner ev. Hausagende das Kirchenjahr in drei grosse Abtheilungen zerlegt. Es besteht nach ihm aus drei Festkreisen: aus dem h. Weihnachts-, dem h. Oster- und dem h. Pfingstkreise, von welchen Kreisen der erste das Walten Gottes des Vaters, der zweite das Walten Gottes des Sohnes und der dritte endlich das Walten Gottes des h. Geistes umfasst. Wenn es nicht zu leugnen ist, dass die Aneignung des Heiles sich als ein Werk der dritten Person darstellen lässt, so müsste doch der eschatologische Schluss der Trinitatiszeit nicht den h. Geist, sondern den Herrn als die Ursache dieser Vollendung hervortreten lassen. Die Perikopen wären dann sehr taktlos gewählt. Es ist gewiss wahr, dass die h. Schrift die Lehre von der h. Dreieinigkeit enthält, wie sie in den ökumenischen Bekenntnissen der Kirche ausgesprochen ist: doch darf mit derselben Bestimmtheit behauptet werden, dass die h. Schrift diese drei Personen nicht als drei verschiedene Ursachen nach oder gar neben einander wirken lässt. Ohne den Sohn gibt es keinen Vater, keinen h. Geist: der Sohn ist der einige Mittler zwischen Gott und den Menschen.

Wir können hiermit aber noch nicht abbrechen: wir müssen erst eine

Grenzstreitigkeit schlichten. Es ist die Frage, ob das Fest der h. Dreieinigkeit das Halbjahr des Herrn beschliesst, oder ob es selbst das andere Halbjahr der Kirche eröffnet.

Das Trinitatisfest hat seine eigene interessante Geschichte. Der Abt Potho von Prüm ist der Erste, welcher es erwähnt: miramur satis, quid visum fuerit hoc tempore quibusdam monasteriis mutare colorem optimum, novas quasdam inducendo celebritates. Numquid patribus doctiores aut devotiores sumus? Superba mente praesumimus, quidquid ipsorum in talibus prudentia praeterivit. Neque vero nos in hujusmodi aliquid invenire possumus, quod illorum quiverit diligentiam praeteriisse. Quae igitur ratio haec_festa celebranda nobis induxit? Festum scilicet s. Trinitatis etc. (de statu domus Dei. 1,3.) Papst Alexander III. (1160-1181) wies die ihm angemuthete Einführung mit dem Bescheide ab: ecclesia Romana in usu non habet, quod in aliquo tempore hujusmodi celebret specialiter festivitatem, quum singulis diebus,,Gloria Patri et filio et Spiritui sancto" et caetera similia dicantur ad laudem pertinentia (cf. decret. Gregor. IX. lib. 9. Tit. 9 de feriis c. 2). Nichtsdestoweniger ging aber dieses neue Fest schnell in den kirchlichen Gebrauch über, so dass Durandus von seiner Zeit in dem ration. div. offic. 6, 114 sagen konnte: in plerisque locis in octava pentecostes fit festum s. trinitatis: postquam enim celebrata est festivitas patris in nativitate, et postquam celebratum est festum filii in pascha et festum spiritus s. in missione ipsius, merito in octava pentecostes fit festum eorum s. trinitatis, ut ostendatur, quod tres personae sunt unus Deus. Der Papst Johannes XXII., welcher 1334 starb, fand sich schliesslich bewogen, zu bestimmen, ut prima post pentecosten dominica ab universali celebretur ecclesia, wie Prosper Lambertini, der nachherige Papst Benedikt XIV. de festis Dom. 1, 12, 10 erzählt (vgl. Rheinwald, kirchl. Archäologie S. 208 und Alt, der christl. Cultus. 2, 37 und 38). Die römische Kirche hat es aber, wie es scheint, nie überwinden können, dass dieses Fest ihr gleichsam aufgedrängt wurde. Sie betrachtete es wohl gar als ein Fest, welches den grossen Festtag in der Woche, die mit diesem Sonntage beginnt, in den Hintergrund schieben sollte. So kam es, dass das Trinitatisfest von römischen Liturgikern nicht unter die hohen Feste gerechnet wurde es gehört nur unter die dominicae majores primae classis - und dass die folgenden Sonntage nicht nach ihm, sondern nach Pfingsten gezählt wurden.

Wenn schon Durandus die Bedeutung des Trinitatisfestes ganz richtig erkannte und Vincentius Ferrerius im serm. 2 de trinit. sagt, als wäre es allgemein so angenommen: sicut ecclesia celebrat solemnitatem Sanctorum, et si in particularibus solemnitatibus sit aliquid neglectum, Sanctos etiam omnes veneratur in una solemnitate simul in supplementum negligentiae, scilicet in festo omnium Sanctorum: sic de qualibet persona divina facit hodie specialem solemnitatem, quod bene congruit ad significandam distinctionem personarum et unitatem essentiae: so lässt die katholische Kirche die zweite Hälfte des Kirchenjahres doch mit dem Trinitatissonntage, wie sie ihn wohl nennt, ihren Anfang nehmen.

Mehrere protestantische Schriftsteller sind der katholischen Auffassung beigetreten, unter Andern auch Kliefoth-1. c. S. 224 und Matthäus. Der grössere Theil der Protestanten aber hält es mit Lisco, Strauss, Alt u. A., welche das Trinitatisfest als den Schlussstein des ersten Halbjahres ansehen.

Der Entscheid darf hier nicht aus der Perikope des Tages geholt werden: 1) denn, da diese Perikope einer Zeit angehört, welche an solch eine Feier nicht dachte, sondern diesen Sonntag als ersten Sonntag nach Pfingsten bezeichnete, kann sie natürlich der Dreieinigkeit in erster Linie nicht Rechnung tragen. Da nun aber die evangelische Kirche gewöhnt ist, die lange Zeit zwischen Pfingsten und Advent als Trinitatiszeit zu benennen, also denn Feste allein haben solch eine Bedeutung, dass sie als Anfang einer Zählung sich gebrauchen lassen - den ersten Sonntag nach Pfingsten als Fest, ja als ein hohes Fest begeht, da ferner die Entwicklung des Kirchenjahres über den Zustand zu der Zeit der Perikopenbildung weiter fortgeschritten ist, wie ja desshalb in das karolingische Homiliar für diesen Tag ein tractatus de s. Trinitate später eingeschoben wurde, und Luther, wie schon oben erwähnt wurde, gerade wegen des hohen Artikels von der Dreieinigkeit an diesem Sonntage sich das Evangelium von des Herrn Taufe im Jordan wünschte; so sehen wir uns genöthigt, das Trinitatisfest als den Schluss des Halbjahres des Herrn zu setzen.

4. Wie schon in der Natur der Schritt der Zeit dreifach ist und alles Leben in drei Perioden verfliesst: wie der Tag sich z. B. theilt in den Vormittag, Mittag, Nachmittag und die Nacht in den immer tiefer hereinsinkenden Abend, in die Finsterniss der Mitternacht, in den immer mehr grauenden Morgen; so zerfällt auch jede Festzeit in drei verschiedene Epochen: in eine Vorfeier, Hauptfeier und Nachfeier. Es kann nicht anders sein. Das Kirchenjahr ist ein lebendiger Organismus, ein lebendiges Ganze: wo aber Leben ist, da ist kein Atomismus, da ist eine fortschreitende Entwicklung, ein in einander scharf eingreifender Zusammenhang. Die Vorfeier kann nicht entbehrt werden. Von der Höhe des Festes, welche das Centrum bildet, wendet sich die Betrachtung der Vergangenheit zu. Die grossen Gottesthaten, welche uns auf jene Höhe stellen, fallen ja nicht, so zu sagen, aus dem Himmel, der Herr unser Gott wirkt nicht in der mechanischen Weise eines deus ex machina: es gibt eine göttliche Oekonomie und die grossen Heilsthatsachen treten ein, nicht bloss durch das Wort, sondern auch durch das Werk vorbereitet und zugerüstet. In der Vergangenheit liegen die Keime, die Anfänge, die Ansätze der festlichen Gegenwart. Aber jedes Fest muss ein Janushaupt haben. Wie könnten wir auf den Gedanken kommen, ein Fest mit geziemender Freude zu begehen, wenn dieses Fest spurlos, bedeutungslos für uns vorüberginge? Feiern wir ein Fest, so muss ein Sieg gewonnen sein und von einem Siege können wir dann allein reden, wenn ein Heil, ein Segen auf die kommenden Tage hinüberströmt. Die Nachfeier hat diesen Einfluss der gefeierten Gottesthat uns zur Anschauung zu bringen: wenn die Vorfeier zeigt, wie sich die helle Festsonne allmälig aus dem Schosse der Nacht erhebt, und in immer hellerem Glanze über den Bergen aufgeht, von welchen unsre Hülfe kommt, so hat die Nachfeier zu weisen, wie diese Festsonne, welche an dem Tage, den der Herr selbst gemacht hat, uns die Augen erleuchtet und das Herz entbrannt hat, ein herrliches Licht ringsum verbreitet, dass der Tag der Erlösung, der grosse Tag des Herrn immer gewaltiger emporsteigt. Es ist in vielen evangelischen Ländern Sitte, des Sonntags in drei Pulsen zur Kirche zu rufen, den Sonn

1) Was Balduin thut und daher katholisirt.

tag oder wenigstens die hohen Feste drei Mal einzuläuten: hier zeigt sich etwas sehr Aehnliches. Die Vorfeier ist das Einläuten, die Nachfeier das Ausläuten: hier ist der Schall der Festposaune, welche in das Land tönt, dort das Echo, der Nachklang der Festfreude, welcher noch durch die Lüfte zieht.

Wir brechen hier ab und behalten uns vor, in den Einleitungen zu den beiden Semestern des Herrn und der Kirche das Nähere über deren Gruppirung und Charakter zu sagen.

Drittes Kapitel.

Von dem Werthe des Perikopensystems.

1. Da das Perikopensystem, dessen allmäliges Entstehen das erste und dessen zu Grunde liegende Idee das zweite Kapitel dieser Einleitung darstellte, nicht allgemeine Anerkennung in der evangelischen Kirche gefunden hat, da vielmehr das Perikopensystem durch mancherlei Gründe in unsren Tagen mehr und mehr in Misskredit gekommen ist, so wird es wohl erlaubt sein, über den Werth oder Unwerth desselben hier ein bescheidenes Wort zu reden. Als eine oratio pro domo mea wolle Niemand dieses Kapitel ansehen, ich werde mich bemühen, in strengster Unparteilichkeit nicht bloss über die Verhandlungen zu berichten, sondern selbst über diese streitige Frage zu richten. Es ist nicht erst neuerdings, sondern schon im reformatorischen Zeitalter, wie im vorigen Jahrhunderte durch den berühmten Johann Georg Walch, die Sache so dargestellt worden, als sei die Perikopenfrage eine Controverse zwischen dem lutherischen und dem reformirten Bekenntnisse, als stehe die lutherische Kirche in pleno für die Perikopen, während die reformirte Kirche in Haupt und Gliedern sich gegen die Perikopen erkläre. Es ist aber nicht so.

Welche Stellung Luther selbst zu den Perikopen einnahm, ist in dem ersten Kapitel schon mit hinlänglichen Belegen aus seinen Schriften dargethan worden. Er hatte ein freies Urtheil über die Perikopen und es waren äussere Umstände, welche ihn bestimmten, es bei den alten Perikopen sein Bewenden haben zu lassen. Diese lutherische Freiheit ward nun freilich nicht in dem ganzen Umfange des lutherischen Bekenntnisses erhalten.

Die von Bugenhagen entworfene Braunschweigische Kirchenordnung vom Jahre 1528 sagt ausdrücklich: „Epistolen und Euangelien, wille wy lesen, alse se vp dat gantze jar verordenet synt." Nur für den Tag Johannes des Täufers und für Mariä Heimsuchung werden hier andre Texte angeordnet, nämlich für den ersten Tag statt Jesaja 49, 1-7 nunmehr 40, 1-5 und statt Jesaja 11, 1-5 an dem zweiten jetzt Lukas 1, 46-55 (cf. Richter, 1. c. 1, 114). Die Wittenberger Kirchenordnung vom Jahre 1533, welche jene Braunschweiger vielfach benutzt, will, dass der Pfarrer nehme, zur Messenpredigt „das Euangelium von dem Tage", zur Vesper „was für guet wirt angesehen aus der heiligen schrifft oder die Epistel vom Tage" (R. 1, 220), was die sächsische Kirchenordnung von 1539 (R. 1, 312) und die Generalartikel von 1557 bestätigen, sie sollen „jhre Predigten also

ordenen unnd disponiren das allewege auff die Sonntage, unnd andere Christliche Fest das Evangelium früe geprediget werde" (R. 2, 184). In Brandenburg sieht es ebenso aus, siehe die Kirchenordnung von 1540 (R. 1, 326) und die Visitations- und Consistorialordnung von 1573, wo es heisst es sollen auch die Pfarrer die Evangelia und Episteln des Sonntags oder Festtags fleissig predigen, R. 2, 364. Die Hamburger Kirchenordnung vom Jahre 1529, R. 1, 132, die Mindener von 1530, R. 1, 140, die Göttinger von 1531, R. 1, 143, die Lübecker und Goslarer aus demselben Jahre, R. 1, 147, 155, die Pommersche von 1535, R. 1, 258, die Lippesche von 1538, R. 2, 494, die Kirchenordnung Herzogs Heinrich von Sachsen von 1539, R. 1, 312, die Bergedorfer von 1549, R. 2, 76, die Hadeler, Ritzebüttler und Hildesheimer aus dem Jahre 1549, R. 2, 73, 78, 80, die chursächsische Kirchenordnung von 1580, R. 2, 412, die Nassau-Saarbrücker von 1617, sowie die von Bugenhagen für Dänemark verfasste, 1539 aber auch in Norwegen und Island eingeführte Kirchenordnung und die Bestimmungen des 1593 in Upsala abgehaltenen schwedischen Nationalconcils sprechen sich auf das Bestimmteste für Beibehaltung der herkömmlichen Perikopen aus.

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In dem Herzogthume Preussen besteht eine viel freiere Uebung. Schon in der Kirchenordnung, welche Herzog Albrecht 1525 entwerfen liess, wird bestimmt, dass damit die Biblische schrifft so vil bekanter unter dem Christen volck werden müge, und sonderlichen die yenigen, so yn künfftigen zytten prediger werden sollen, by der heyligen geschrifft auffgezogen werden, soll die gantze Biblische schrifft yn Metten, Messe und Vesper, ordentlich Capittel weysse eyngetheylt und gelesen werden - doch also das man etliche Capitel, als von erczelung der geschlecht oder volcker, oder sonst dergleychen ym alten Testament, so dem volck undienstlich, aussen lasse" R. 1, 28. So soll nun der Priester in der Messe „czur Epistel — eyn halb oder gantzs Capittel auss dem Newen Testament, yn Paulo anczufahen durch alle Episteln der Aposteln, und Acta Apostolorum, am Sontag und Feyertagen lesen, dann nach einem Gesange soll er „ein gantz oder halb Capittel des Euangelions lessen, anczufahen vom Matheo biss czum Ende Johannes, mit der form und an den orten, wie bei der Epistel gemelt ist", S. 30. Es ist aber hiermit keine Aufhebung des Kirchenjahres beabsichtigt, denn, heisst es ausdrücklich: „auff solche fest sol die predig sonderlich vom gedächtnyss des festes geschehen, damit die grossen heylwartigen wercke unsers Gotes so vil weniger bey den kalten ynn vergessung kommen mögen". (In der Mette soll der Kaplan oder Pfarrer nicht singen, sondern lesen mit einer ganz kurzen angehefteten Anzeigung des Verstandes und Brauchs oder Nutzens ein ganzes oder ein halbes Kapitel ordentlich nach einander aus dem alten Testament von Anfang bis auf die Propheten und in der Vesper soll er dann ein oder ein halb Kapitel aus dem alten Testamente, anzufangen bei den Propheten, bis zum Ende der Bücher des alten Testamentes laut lesen mit einer kurzen Deklaration); cf. Richter 1, 32. Aus der Kirchenordnung vom Jahre 1544 geht hervor, dass solches bishere zu Königsberg lauts der vorigen Kirchenordnung gehalten ist worden“, „ynn andern Steten und Dörffern behelt und lieset man die Epistel, so auff den Sontag von alters gelesen ist worden, wie sie ynn den Postillen verzeychent. Und das hat auch seyn ursach darauff soll das Euangelion, wie von der Epistel gesagt, gelesen werden", cf. Richter

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