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wird auch bei abschaffen und abstellen: „nach und nach“ u. dgl. gesezt. Abbringen etwas nach und nach aufhören machen. Denn bis man es dahin bringt, daß eine gewohnte Art zu handeln aufhört, muß fortgesezte Mühe angewendet werden. Dieß aber weist auf keinen höheren Befehl oder ein Gesez, wie abschaf= fen und abstellen, und kann darum von jedem Menschen ausgehen, eben so wie das Aufbringen einer Handlungsweise. Kein Befehl z. B. kann den Aberglauben abschaffen, noch eine Uebereinkunft ihn abstellen; er kann nur durch allmählige Aufklärung nach und nach abgebracht werden. 3) Abstellen und abschaffen können auch von Einer Person allein gesagt werden, die einer ihrer eignen Handlungsweisen ein Ende macht; abbringen dagegen fann nur in Bezug auf Andere gesagt werden, bei denen eine Handlungsweise aufhören gemacht wird.

1) Sic flogen vor dem [den] Richter bald, Wie ihm die Sachen ward erzalt, sie sollten singen. (Docen I, 284.) Schuf [befahl] er,

G

11. Abdanken. Abseßen. Entsegen. Entlassen. Von seinem Amte entbinden. Ver= abschieden. Abschied geben. Abschied er theilen. Ü. Jemanden erklären, daß dessen Dienstverpflichtung aufgehört habe. V. 1) Verabschieden, Abschied geben und Abschied ertheilen sind die allgemeinsten Bezeichnungen, und können von Personen jedes Standes und jedes Dienstes gesagt wer den. Verabschieden machen, daß jemand von seinem Dienste ab d. i. aus seinem Dienste scheidet, ihn nicht mehr hat. Abschied geben und Abschied ertheilen sagen dieß deutlicher und darum nachdrücklicher, zumal da das schriftliche Zeugniß des Dienstaustritts, das der Bedienstete empfängt, selbst Abschied genannt wird, z. B. bei Soldaten. Nur drückt Abschied ertheilen den Begriff feierlicher und mit höherer Achtung aus, als Abschied geben; denn ertheilen, d. i.,,zu Theil werden lassen", bez. eine Handlung der Achtung, der Zufriedenheit, des Wohlwollens. 2) Entlas= sen und von seinem Amte entbinden weisen zunächst auf Befreiung von der Dienstpflicht hin, durch welche der Bedienstete gehalten oder gebunden ist, und verbinden nicht selten den Nebenbegriff, daß man durch den Dienst belästigt werde und sich nach der Aufhebung der Dienstpflicht sehne. Der allgemeinste Ausdruck von beiden ist entlassen. So entläßt z. B. der Fürst nach geschlossenem Fries den einen Theil seines Heeres, er entläßt seine Minister, und ein Gutsherr entläßt seine Leibeigenen, indem er ihnen die Freiheit gibt. Der ehrenvollste Ausdruck ist: von seinem Amte entbinden, und wird auch vorzüglich da gebraucht, wenn jemand, der verschiedene Amtspflichten in sich vereinigt, von einer derselben befreit wird. 3) Abdanken sagt man, wenn man jemanden in seinem Dienste nicht mehr haben will und ihn aus demselben fortschickt. Man dankt gleichsam für seine ferneren Dienstleistungen, es mag nun dieses Danken belobend oder ironisch sein (s. Danken), und

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zwar mit dem Nebenbegriff, daß der Bedienstete fort(ab-)gehen solle, weßhalb das Wort denn auch vorzüglich nur von geringeren Personen steht. So trifft man z. B. abgedankte Soldaten, Bediente, Arbeiter u. dgl. 4) Ab- und entsegen unterscheiden sich von allen den vorigen Ausdrücken dadurch, daß sie den Bediensteten als in einer Würde stehend, d. i. durch seine Stellung über das Gemeine erhaben bezeichnen, und den Nebenbegriff der Unzufriedenheit der Behörde mit seiner Amtsführung verbinden, denn z. B. Wohlverhaltens wegen wird Niemand abgesezt oder entsegt. Deßhalb können ein gemeiner Soldat, ein Bedienter, Arbeiter u. dgl. nicht abgesezt oder entsegt werden, weil sie keine f. g. Würde bekleiden, und ist das Ab- und Entsegen immer schimpflich. Absegen aber ist stärker als entsegen. Denn dieses bed.,,aus einem Dinge heraussehen" (S. Entsegen), — vgl. entwischen -; jenes aber heißt, von etwas Höherem in die Tiefe niedersehen, wie z. B. ein Pferd seinen Reiter ab segt. Absehen hat also zugleich deutlich den Nebenbegriff des Erniedrigens, wie ihn entsegen ursprünglich nicht hat. Auch schon goth. ist afsatjan absegen = (aus Unzufriedenheit) ent(ab-)lassen 1).

1) «Skuldu sijai maun qen afsatjan» ist es erlaubt einem Manne das Weib zu ent(ab-)lassen, d. i. sich zu scheiden von ihm (Mark. 10, 2.). Ei pau bipe afsatjaidau us fauragaggja (Luk. 16, 4.), d. i. bei Luther: « wenn ich [nämlich der yngerechte Haushalter] nun von dem Amt gesezt [abgefeßt] werde.

12. Ab danken. Seine Entlassung neh men. Seinen Abschied nehmen. Sein Amt niederlegen. Ü. Jemanden erklären, daß man aus dessen Diensten treten wolle. V. Seinen Abschied nehmen, der allgemeinste Ausdruck, seine Entlassung nehmen und abdanken find aus dem vorigen Artikel klar. Doch gebraucht man abdanken gewöhnlich nur von eigentlichen Diensten, weniger von Aemtern; auch deutet das Wort nicht selten darauf hin, daß man aus Unzufriedenheit aus seinem Dienste treten wolle, denn danken ist oft= „nicht annehmen" und auch ironisch gebraucht (S. Nr. 11.). Sein Ami niederlegen steht nur von hohen Aemtern; denn nur was hoch ist, kann nieder gelegt werden. So legen Minister und andere hohe Staatsbeamten ihre Aemter oder Stellen nieder. Unabhängige Würden aber können nur niedergelegt werden; so z. B. wenn ein Fürst seine Regierung niederlegt.

13. Abendessen. Abendmahl. Abendmahlzeit. Abendtafel. Abendbrot. Ü. Speise, welche, als legte regelmäßige Kost des Tages, zur Abendzeit verzehrt wird. V. Abendessen heißt sie in jedem Falle; Abendbrot, wenn sie schlicht und spärlich ist, wohl weil Brot" den nöthigsten und gewöhnlichsten Nahrungsbedarf anzeigt (S. Unterhalt. Brot.); Abendtafel dagegen, wenn sie reichlich und vornehm ist und aus vielen Speisen besteht, besonders wenn in großer Zahl zusammen gespeist wird. Abendmahl, ursprüngl. = Abendversammlung,

hier im Besondern zum Speisen, ist seht nur noch gebräuchlich von dem Sacramente des Brotes und Weines. Früher war es ein großes feierliches Abendessen, wobei viele Gäste anwesend waren: "Es war ein Mensch, der machte ein groß Abendmahl und lud viel dazu“ (Luf. 14, 16.). Abendmahlzeit bez. eig. mur bestimmt, wegen Zeit, das regelmäßige Abendessen aus dazu bereiteten Speisen bestehend; wegen Mahl aber bez. es auch ein Essen, das sich über das Gewöhnliche erhebt, und bei welchem man sich viele Personen gegenwärtig denkt (S. Mahl. Mahlzeit.). Abendmahl für Abendmahlzeit ist als das Allgemeine für das Bestimmte edler, und als der alterthümliche Ausdruck feierlicher.

14. Abenteuer. Begebenheit. Ereigniß. Vorfall. Vorgang. Zufall. Ü. Etwas, das geschieht. V. 1) Begebenheit was sich bei d. i. in die Nähe gibt, zu uns kommt, in die Wirklichkeit tritt; Ereignis was geschieht, indem es uns bemerkbar vor die Sinne tritt und sonach wahrgenommen werden kann. Auf diese Bestimmung weist Begebenheit nicht hin. Ereigniß nämlich, eig. Eräugniß zu schreiben, ahd. diu araugnissa (araugnisst) ist = das Darzeigen, Vor-die-Augen-treten, Offenbar-werden 1). (S. Ereignen.). 2) Fall gibt den Nebenbegriff des Plöglichen. Daher Vorfall =was plöglich und unerwartet geschieht, aber oft, wegen vor (= im Wege od. in den Weg), mit dem Nebenbegriffe des Hindernden und Störenden. Zufall was unvorhergesehen und unabsichtlich, aber zugleich plöglich geschieht, gleichsam uns zufällt (S. Loos). Vorgang, ahd. forakanc, was nach und nach, allmälig geschieht oder erfolgt; denn gehen = sich mit_Maß_fortbewegen. 3) Abenteuer oder Ebenteuer v. d. Franz. aventure, avanture, und diese v. d. mittelalterlichen Lat. aventura f. adventura quod advenit, was zukommt, zufällt, und eventura (b. Du Fresne) = quod evenit. Davon, an Abend angelehnt, im Altd. ofentiar (S. Schilt. Gl. Vorrede S. 39.), abentewr, ebinture =Zufall, Vorfall, auf gut Glück. Daraus entwickelte sich dann die Bedeutung: ungewöhnliches und auffallendes Ereigniß 2), besonders wenn gegen dasselbe der Mensch, insofern er es als hindernd in seinem Wirken ansieht oder in seiner Bekämpfung Ruhm zu gewinnen hofft, in fühn gewagtem Unternehmen auftritt. Endlich wurde der Ausdruck auf die Handlung in einem solchen Ereignisse, und sogar auf die Erzählung desselben übergetragen, z. B. ein Buch voller Abenteuer = worin solche erzählt sind; ja auch die abenteuerliche Person wird so benannt, z. B., Da fist das Abenteu'r mit weiten Ärmeln da, Der König Hasenfuß!" (Göthe, d. Mitsch. I, 1.)

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1) 3. B. von Johannes dem Täufer: Ther Knecht [nabe] uuohs, inti uuard gistrengisot [gestärkt] geiste, inti uuas in uuôstinnu unzan [bis an] then tag sînero arougonessi [Hervortretung] zi [d. i. vor das Volk] Israhel. (Tat. IV, 19).

2) «Des Abenteuers Seltsamkeit bedenkend » (Schiller J. v. Orl. Prol. 3.).

15. Abenteuerlich. Auffallend. Seltsam. Sonderbar. Wunderbar. Wunderlich. Wundersam. Ü. Sich hervorhebend als nicht gewöhnlich. V. Das Ungewöhnliche liegt bei den drei legten Ausdrücken in dem NichtNatur-Gemäßen ), bei seltsam im wenig Wahrnehmbaren, bei auffallend im plöglichen Erregen unsrer Aufmerksamkeit, bei sonderbar in dem Abweichenden von allem Andern, und bei abenteuerlich in dem kühn Gewagten oder in dem Ungereimten. Denn seltsam, ahd. seltsâni (gloss. mons. u. Otfr.), mhd. seltsaene, ist wenig wahrnehmbar an der Zahl, wenig vorkommend, ist = und wird überhaupt von solchen Gegenständen gesagt, die selten vor die Sinne treten und natürlich darum die Aufmerksamkeit besonders auf sich ziehen 2). Sonderbar eine Sonderheit an fich tragend (S. Trage. Bahre.), d. i. von dem Gewöhnlichen abgesondert, geschieden und darum die Aufmerksamkeit auf sich ziehend. Auffallend = unfre Aufmerksamkeit plöglich und uner wartet (wegen fallen) in hohem Grade erregend und auf sich ziehend. Abenteuerlich (ebenteuerlich) nach Art eines Abenteuers (S. Abenteuer), einem Abenteuer gleich, d. i. einem Ereignisse gemäß, bei welchem ein freies Wesen thätig ist und besonders in Ankämpfung gegen jenes auftritt. Oft aber ist bei abenteuerlich der Begriff des Seltsamen hervorstechend gedacht und das Wort bed. daher: bis zum Ungereimten seltsam. Derglei chen sind z. B. Don Quixote's Kampf gegen die Windmühlen, die er für Riesen ansieht; das Springen zweier Lanzensplitter in einem Ritterkampfe bis zum Sonnenkreise, woher sie verbrannt zurückkehren, bei Ariost im rasenden Roland, u. dgl. m. Wunderbar = ein Wunder an sich tragend oder darstellend (bar s. Trage. Bahre). Wunderlich, abd. wuntarlih zu bewundern 3), oder cinem Wunder gleich, so wie ein Wunder; daher im jezigen Sprachgebrauch: so daß man sich darüber wundert od. verwundert," also nur auf die Thätigkeiten lebender Wesen eingeschränkt, was bei wunderbar und wundersam nicht der Fall ist. Z. B.,,Wenn Euer Gnaden gleich die Wunderlichkeit an sich hat und nicht leiden kann, daß man sagt, fie träumen" (Wieland). Wundersam einem Wunder gemäß, ähnlich. Diese drei legten Ausdrücke waren noch zu Luthers Zeiten ununterschieden gebraucht. Übrigens kann jeder derselben mit den übrigen verbunden stehen ). Abenteuerlich aber wird nur von Thätigkeiten freier Wesen gesagt, während die übrigen Ausdrücke auch von Äußerungen oder Erscheinungen der leblosen Natur stehen. Ein Steinregen z. B. ist wohl ein höchst auffallendes, seltsames, sonderbares, Manchen auch ein wundersames, ja gar wunderbares oder wunderliches Naturereigniß, aber kein abenteuerliches. Eben so kann ein Affe auffallende, seltsame, sonderbare, wunderliche Sprünge machen, aber keine abenteuerliche; wenn sie indessen auch nicht wunderbar und wundersam genannt werden können, so ist dieß ganz natürlich.

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Und

1) Z. B. Das ist nicht in dem Laufe der Natur, darf ich Bischof, darf ich Wunder glauben? (Schiller, I. v. Orl.)

2) 3. B. von den zu Jerusalem angekommenen Weisen aus dem Morgenlande, die dem Sterne gefolgt waren: Si zaltun [erzälten] seltsáni [feltsame d. i. unerhörte Dinge] ioh zeichan filu uuâhi [denkwürdig] uuuntar filu hebigaz [großes]. uuanta er [denn eher] ni [nicht] hôrta [hörte] man thaz.» (Otfr. I, 16, 15 f.) Die Kaufleut haben das beste Kleinod aus ihrem Kaufmann-Schatz, nemlich die Gerechtigkeit verlohren. Und ob man zu Zeiten zu einer Seltsame [ als eine auffallende Seltenheit] einen findet, der es hat, so bewart er es nicht lang (Kaysersberg, Post.).

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3) Notker Ps. 8, 2.:

uuerlte. Dieß erklärt er:

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Uuie uuunderlich din namo ist in allêro
Uuie sie sih alle din uuunderónt. »

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4) 3. B. « Seltsam, bei Gott! höchst wunderbar und selt: fam! (Schiller, J. v. Orl. I, 9.). Thiu seltsin auntar fon themo uuuntarlíche » d. i. die seltsamen Wunder von dem Wunderbaren, nämlich Christi Wunder (Otfr. III, 1. 2 f.) «Seltsamer Stimmen wundersamen Klang Vernimmt man oft.» (Schiller, J. v. D. Prol. 2.)

16. Aber. Abermals. U. Als wiederholende Nebenwörter der Zeit bezz. sie einen Zeitpunkt, in welchem etwas einem Vorhergegangenen Gleiches geschieht. Die V. ist wie bei da und damals, welche Nr. 430. nachzusehen sind.

17. Aber. Allein. Doch. Ü. Entgegenseßende Bindewörter (conjunctiones adversativae), welche mit einer Einräumung entgegnen. V. Aber in der Hinsicht, das etwas nachfolge, dazu gesezt werde; allein, daß trog der Einräumung Eines als widerstreitend hervorgehoben und darauf hingewiesen wird. Doch weist besonders auf den Gegensag hin, und ist Nr. 484. näher erklärt.

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Anm. Aber ahd. afar, avar, abur urspr. nach folgend, v. d. Wurzel ap od. av (f. Pott I, 255. 11. ab Nr. 3. u. Grimm III, 259.) = ein Nach seiendes, Hinteres, Nicht-dabei-befindliches, woher fanskr. apara der Andere, goth. afar nach, hinter, nachher, und ahd. avar, abur, afar wiederholt, ferner, ingleichen, folglich u. dgl., avarôn wiederholen; erst hieraus entgegenseßend. Ther the giloubit inti gitoufit uuirdit, ther uuirdit heil [felig], ther thar abur ni`[nicht] giloubit, ther uuirdit forniderit [verdammt].» (Tat. CCXLII, 4.). «Wir Männer können tapfer fechtend sterben; Welch Schicksal aber wird das eure fein. » (Schiller, Tell I, 2.) S. Graff I, 177 ff. Allein, mhd. in Tristan u. Ifolt aleine, gleichwohl, jest, eig. ganz eines, nur das Eine, das Behauptete durch etwas Widerstreitendes einschränkend. Doch, ahd. doh, dhoh, thoh, goth. thauh, lat. ta-m-en, ist dem Demonstrativ des goth. thata entsprossen, und deutet diesem nach bestimmt auf etwas als ein Entgegenstehendes hin, wie lat. tamen, das nur ein fortgebildetes tam ist (Grimm III, 176 f.; Becker, ausf. d. Gramm. I, §. 207). - ist ouh so il forn Hert ist gerstûn kornes hût iu [je] uuesta [wußte] sînes leibes krusta; Thoh findu ih melo thar inne. (Otfr. III, 7. 26 ff.). «Den König, meinen Gatten, ließ ich morden, Und dem Verführer schenkt' ich Herz und Hand! Streng büßt' ich's ab mit allen Kirchenstrafen Doch in der Seele will der Wurm nicht schlafen (Schiller, R. St. V, 7.).

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