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hatte vor, alsbald nachzukommen (12,14. 20f.; 13,1 f. 6. 10); doch bestimmten ihn, als er schon unterwegs war, beruhigende Mitteilungen, welche ihm Titus oder Andere zugehen ließen, sich vorerst in freundlicherem Tone den Corinthern wieder zu nähern; die Fortsetzung des Schreibens unterbrach er zweimal, weil er jeden Tag den Titus zurückerwartete, so daß der Brief in drei Absätzen: a. 1,1-2,11; b. 2,12-7,3 (ohne 6,14-7,1); c. 7,4-16; c. 9; 13,11-13 allmählich entstand.

Brieg.

Lorenz.

Bekenntnisgebundenheit und Lehrfreiheit. Academische Festrede, gehalten zur Feier des 27. Januar 1897 an der Universität Berlin von Dr. theol. et iur. Wilhelm Kahl. Berlin 1897, Verlag von Julius Becker; 30 S.

Am letzten Geburtstage des Kaisers und Königs hat sich der Berliner Kirchenrechtslehrer Kahl, ein hervorragender Führer und wol der freimütigste Redner unserer preußischen kirchlichen Mittelpartei, eine Lebensfrage für die Kirche der Reformation wie für die Wissenschaft, eine Frage höchsten Interesses für den Staat“ zum Thema seiner academischen Festrede erwählt. Die Rede ist in fortschrittlichen Blättern ebenso kritiklos gefeiert wie in reactionären unverständig verurteilt worden; wir werden ihr gerecht zu werden suchen.

Vorab aber müssen wir uns verwahren gegen die Einmischung eines theologifirenden Generals, der die Rede des Berliner Professors, ohne ihren Wortlaut zu kennen, zu ihrem Nachteil mit der Dryander'schen Festpredigt verglich (unter dankender Hervorhebung der kaiserlichen Textwahl aus dem heutzutage so viel kritisirten und verdächtigten Alten Testamente"!) und zum „Kampfe mit den Waffen des Evangeliums" aufrief für die

Inspirationslehre, wie sie uns von den großen Kirchenpatronen des 4. und 5. Jahrhunderts und den lutherischen Dogmatikern des 16. und 17. Jahrhunderts überkommen ist". Wer in dem kindlichen Wahn befangen ist, daß „es noch viele Dogmatiker gibt, welche unverbrüchlich an der altprotestantischen Inspirationslehre festhalten", der hat kein Recht in diesen Dingen mitzureden. Für seine persönliche Glaubensüberzeugung einzutreten, soll jedem unverwehrt bleiben, dem General-Lieutenant v. Herßberg wie dem Oberst-Lieutenant v. Egidy. Zur Beurteilung theologischer Dinge aber gehört etwas mehr, als guter Wille und fröhliche Zeugnisbereitschaft oder gar blinder Parteieifer. Die positive" Hofdame, die gegen die Berufung eines negativen" TheologieProfessors agitirt, den sie vom Hörensagen nur im Zerrbild kennt, ist dem „deutsch-freifinnigen" Bezirksvereinsredner ebenbürtig, der alle orthodore" Theologie kurzweg als Muckerei verächtlich macht.

Die Krisis der Gegenwart

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so führt D. Kahl aus

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ist das Ergebnis einer von langer Hand vorbereiteten Entwickelung in Theologie und Kirche selbst. Die kritische Richtung in der Theologie überhaupt ist die Ursache, der Vorstoß Einzelner Brotestantische Monatshefte. 1. Jahrg. Heft 3. 9

der zufällige Anlaß des öffentlichen Conflicts. Dazu die veränderte Lage in der Kirche mit ihrer Synodal-Verfassung und dem synodalen Parteiwesen.

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Auf die Frage: gibt das Recht die Mittel, des Conflictes Herr zu sein? ist mit einem bedingungslosen Nein zu antworten. Nur die römische Kirche, der jeder Glaubenssatz Rechtsgebot ist, hat das Glaubensgebiet in seiner ganzen Ausdehnung gegen auflösende Einflüsse irgendwelcher Provenienz durch rechtliche Mittel fichergestellt. Dem Protestantismus aber ist kein Glaubenssaß Rechtsgebot und zwangsweise Durchseßung von Lehre mittels Ausübung von Rechtsgewalt ist evangelischer Kirchenordnung grundsäßlich fremd. Allerdings sind Lehrprocesse gegen Geistliche die gefahrvollste Klippe für das geistliche Wesen der evangelischen Kirche. Aber auch hier handelt es sich nicht (?) um strafende Reaction. Indem die Kirche, zum Aeußersten schreitend, die Amtsenthebung wegen bekenntniswidriger Lehre verfügt, zieht sie die Consequenz aus dem eigenen Verhalten des Geistlichen. Er hat aufgehört, Beauftragter der Kirche zu sein. Denn die Legitimität seines ministerium verbi beruht nur und eben auf der freien Uebereinstimmung mit der Kirchenlehre“ (S. 13).

Hier dürfen wir wol den verehrten Redner fragen: muß denn der evangelische Geistliche nicht durch die hohe Schule evangelischer Theologie gegangen sein? und soll er nicht auch als Pfarrer Theologe bleiben in lebendiger Anteilnahme an der gewissenhaften Fortführung der negativen und positiven Kritik der kirchlichen Bewußtseinsformen und Bekenntnisformeln durch die theologische Wissenschaft? Einige Zeilen nach jener wenig glücklichen Wendung erklärt ja der Redner selbst, daß die Reformation nicht mit Luther's Tode abschließt, sondern ein sich fortsetzender Vorgang der Reinigung vom Katholicismus, der Erneuerung im Geiste ist". Und welcher Unfug mit „bekenntniswidriger" Lehre von evangelischen" Kirchenbehörden in Inquisition und Vivisection evangelischer Pfarrer getrieben worden ist, ist ihm aus der neuesten Kirchengeschichte jedenfalls zur Genüge bekannt.

Nicht allein am angeführten Orte erscheinen hergebrachte kirchenjuristische Wendungen wie die sehr anfechtbare vom „Bekenntnisstande", zu dessen Sicherung das Recht seine volle Kraft" leihen soll — neben freimütigen Aeußerungen geschichtlicher und evangelischer Erkenntnis. Es ist die Kirche, welche in den Bekenntnisschriften bekennt. Daher find sie notwendig Norm und Schranke für das amtliche Handeln ihrer Diener." So lesen wir S. 16. Auf S. 17 aber wird unumwunden zugestanden, daß „die Jahrhunderte an dem Inhalt der Bekenntnisschriften eine Arbeit spontaner Auflösung verrichtet haben, welche jede unmittelbare Anwendung dem Geistlichen verwehren muß". Ist damit nicht die Notwendigkeit gegeben, die kirchlich überlieferten Bekenntnisformen aus dem Wesen der christlichen Religion im Geist des Protestantismus umzubilden? Und liegt nicht ebenso die Notwendigkeit vor, diese neugestalteten religiösen Bewußtseinsformen in Uebereinstimmung zu bringen mit der seit der Reformation erwachsenen neuen Welterkenntnis des denkenden Geistes? Und derjenige evangelische Geistliche, dem diese Notwendigkeit auf dem Gewissen liegt, sollte im Dienst an einer evangelischen Gemeinde, deren mündige

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Glieder gleichfalls von ihr überzeugt sind, bei Verkündigung des lebendigen und nur in der Freiheit lebenschaffenden Wortes Gottes an die überlieferten Bekenntnisse als das Schriftverständnis der Kirche", als „Norm und Schranke für das amtliche Handeln ihrer Diener" gebunden bleiben müssen? Wer in das Herz so manches tüchtigen und treuen protestantischen Pfarrers gesehn hat, dessen gutes evangelisch-christliches und theologisches Recht ebenso wie das Recht seiner Gemeinde im Namen „der Kirche“ mit dem Buchstaben des geschriebenen Rechtes niedergeschlagen wurde, darf sich wol verpflichtet halten, einem hochangesehenen Kirchenrechtslehrer gegenüber solch ernste Fragen aufzuwerfen. Uns scheint, daß über die Frage der Bekenntnisgebundenheit des evangelischen Pfarrers unser unvergeßlicher D. Karl Holsten auf dem vorleßten, D. Eduard Grimm und Karl Lühr auf dem letzten Berliner Protestantentage flarer und wahrer geredet haben.

Gegen die Ausführungen der Kahl'schen Festrede über die Lehrfreiheit der academischen Lehrer der Theologie haben wir in der Sache keine Bedenken. Daß die evangelisch- theologischen Facultäten der Gegenwart einen Dienst nicht in der Kirche, wol aber an der Kirche haben", ist auch uns selbstverständlich. Und wenn sich D. Kahl freudig zu der Ueberzeugung bekennt, eine Theologie vermöge nur in der Art der Kirche wahrhaft zu dienen, daß sie mit absolutem Wahrheitssinn, und ebendeshalb immer in religiöser Grundstimmung befindlich, auf keins der von Gott selbst gegebenen wissenschaftlichen Erkenntnismittel verzichtet", nur eine Theologie der Freiheit" vermöge zum rechten Gemeindedienst wehrfähig zu machen so begrüßen wir diese Ueberzeugung wie ihre mannhafte Aeußerung mit aufrichtiger Freude und Dankbarkeit angesichts des schwächlichen Zurückweichens gewisser Consistorial - Präsidenten und General Superintendenten vor dem „positiven" Ansturm im letzten Spätherbst.

Wir haben nur eine formelle Ausstellung zu machen. Sie gilt dem Ausdruck „kirchliche“ Theologie, den der Redner zwar S. 23 schön und warm rechtfertigt, der ihm aber von einem hochfahrenden Beurteiler aus dem positiven" Lager den Vorwurf der Phrasenhaftigkeit eingetragen hat. Jenen Namen hat nun einmal eine bestimmte theologische Richtung für sich in Beschlag genommen, die wie der freilich auch sehr hochfahrende und keineswegs gerechte Ritschl'sche Kritiker der Kirchlichkeit der sog. kirchlichen Theologie" treffend bemerkt unter dem richtigen Eindruck, daß den von der Aufklärung zerseßten Lehren unveräußerliche religiöse Motive zugrunde liegen, und vom Werte der geschichtlichen Gemeinschaft der Kirche durchdrungen, nach Wiederherstellung der alten Dogmatik strebt. Fanatisch, wie jede auf die Dauer ohumächtige. Reaction, wird diese sogar in ihrer lange behaupteten Festung Leipzig zurückgedrängte Richtung eine Theologie der Freiheit", die sich auch kirchlich, ja wahrhaft kirchlich" nennt (Kahl S. 23), nach ihrem alten edlen Brauche als „falschmünzerisch" verdächtigen und verdammen. „Die Kirche steht über dem Gewissen“, hat der lauteste Wortführer der kirchlichen Reaction in Preußen 1893 vor versammelter Synode dreist behauptet. Prof. D. Kahl, der S. 24 feierlich erklärt: Das evangelische Gewissen erträgt kein

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imperatives Mandat“, dürfte die Theologie, die er zu rechter Vorbereitung für den Gemeindedienst fordert und deren Geistesarbeit er keinerlei rechtliche Schranken entgegen. gesetzt sehen will, mit Fug und Recht eine evangelisch - protestantische nennen, wenn auch der Ehrenname „Protestantisch" zurzeit in preußischen Regierungskreisen wieder einmal sehr anstößig sein soll.

Man hat dem Festredner der Berliner Universität öffentlich das Unziemliche der Behandlung eines solchen Themas am Geburtstage des Königs vorgehalten. Hätte er Wasser auf die gegenwärtig so geräuschvoll klappernde Mühle der positiven" Agitation gegen die academische Lehrfreiheit geleitet, so hätten sich die jetzigen Tadler das Thema höchstwahrscheinlich gern gefallen lassen. Statt dessen stellte er gleich an den Anfang seiner Rede ein denkwürdiges Wort des Großen Kurfürsten als Stützpunkt für die in den kirchlichen Bekenntniskämpfen der Gegenwart von neuem auf die Probe gestellte Lehrfreiheit". Es ist der Bescheid Friedrich Wilhelms auf die Beschwerde eifernder Geistlicher gegen den Vortrag der Cartesianischen Philosophie an seiner Universität Duisburg: „daß keiner der Professoren für seine Lehre einer Synode oder Kir. chenversammlung verantwortlich sei".

An diesem gut protestantischen Grundsatze wollen wir festhalten!

J. W.

Jesus von Nazareth nach neutestamentlichen Quellen von Amicus veritatis. 3weite verm. u. verb. Aufl. Heilbronn 1896, Kielmann; 104 S.

Ein Theolog, der in Jung Stilling's Geisterwelt zuhause ist, aber auch die schärfste historische Kritik nicht scheut, sucht in den Spuren des Marcusberichtes unter Verwendung der übrigen Synoptiker, auch einzelner johanneischer Stellen, ja fogar etlicher von Resch festgestellten außercanonischen Aussprüche Jesu, die Gestalt des Herrn in Lehre und Tat durch biblische Worte mit kurzen Bemerkungen und Erläuterungen seinerseits in geschichtlicher Treue zu zeichnen. Geburts- und Kindheits-, wie Himmelfahrtsgeschichte bleiben beiseite. Der Begriff des Gottesfohns fällt mit dem des Danielischen Menschensohns zusammen, das Gottesreich, das Jesus verkündet, wird im prophetischtheokratischen Sinn verstanden.

Die Schrift zerfällt in fünf Abschnitte, deren längster die „galiläische Zeit“ behandelt. Die Speisung in der Wüste (rationalistisch erklärt) und die Nachstellungen des ängstlich gewordenen Herodes schließzen diese Freudenzeit. Der zweite Zeitraum umfaßt die Zeit, da Jesus im Heidenland weilt und dann flüchtig durch Galiläa reisend nach Jerusalem zieht. Der dritte Abschnitt behandelt die Jerusalemische Periode mit den Streit und Wiederkunftsreden, letztere nach dem Verf. durch spätere Zusätze stark jûdisch gefärbt, aber unleugbar den Glauben Jesu an baldige siegreiche Wiederkehr zum Weltgericht widerspiegelnd. Es folgt die Leidensgeschichte und die Auferstehung. Der Verf. nimmt an, daß der Geist des Getöteten seinen Leib wieder an sich genommen und gleichsam aufgezehrt und vergeistigt habe. Die spiritistische Dentweise wenn der

Ausdruck erlaubt ist

gestattet dem Verf. auch in der Wunderfrage, bezüglich der Dåmonen und ihrer Austreibung, sowie in Hinsicht des Satans in der Versuchungsgeschichte und sonst noch öfter eine vollkommen „positive" Haltung.

Bei der Unterbringung der einzelnen biblischen Abschnitte in den verschiedenen Zeiträumen und in der Zuteilung der Reden Jesu an die einzelnen Gruppen kann man dem Verfasser geniale Blicke und Griffe nicht absprechen; und sofern es ihm gelungen ist, in den Gang der Dinge Uebersicht zu bringen und die sozusagen dramatische Entwickelung deutlicher hervortreten zu lassen, wird niemand diese Schrift ohne Anregung lesen. In mancher der knapp gehaltenen Erläuterungen erkennen wir das Ergebnis selbständiger tieferer Forschung; andere erwecken troß ihrer Bestimmtheit entschiedenen Widerspruch. Die Behauptung auf S. 7, daß wir nichts von einer übernatürlichen Geburt Jesu wissen, läßt sich gegenüber der Lucanischen Kindheitsgeschichte doch nicht halten. Die auf S. 25-29 gegebenen Ausführungen über die Geburt Jesu dagegen zeigen wichtige biblische Gesichtspunkte, wenn auch die altrationalistische Zurückführung der Lucanischen Stelle auf Jesaia 7, 14 keineswegs zur Erklärung der Geburtssage" ausreicht.

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Die freie Stellung zum Johannesevangelium und die Art, wie der amicus veritatis die, wie er sagt, erbauliche Erzählung des Lebens und der Gedanken des Herrn in diesem Evangelium für unsere Zeit verwertet wissen will, ist in einer anderen kürzeren Schrift desselben Verfassers dargelegt, die unter dem Titel „Was uns Jesus noch weiter sagt" in gleichem Verlag erschienen ist. A. Werner.

Protestantische Zeitsstimmen X. Berlin 1896, Jul. Springer; VIII und 64 S.

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Von den Protestantischen Zeitstimmen", die der ehrwürdige, um die evangelische Freiheit treuverdiente Prof. Dr. Albrecht Weber zumeist in der National-Ztg. lautwerden läßt, ist zu Jahresanfang eine neue Sammlung erschienen als dankenswerter Beitrag zur Geschichte der evangelischen Landeskirche in Preußen in den Jahren 1895/96. Dies 10. Heft beginnt mit einem kleinen Aufsaß, den Albrecht Weber im Sommer 1895 unter der Ueberschrift „Katholisch ist Trumpf!" in unserer Prot. K3. veröffentlichte, und schließt mit der Ankündigung des evangelischen Gemeindeblattes „Der Protestant“ und der Protestantischen Monatshefte", denen der „Laie", wie er sich bescheiden nennt, mehr Sympathie entgegenbringt, als gewisse lutherische Zunfttheologen in ihrem glaubensrichterlichen Hochmut bekundet haben. Aus dem Vorwort, das die gegenwärtige Lage der altpreußischen evangelischen Landeskirche beleuchtet, könnten auch neupreußische Ritschlianer und außerpreußische liberale Theologen etwas lernen, die den Berliner Evang. Ober-Kirchenrat in letzter Zeit nicht immer gerecht kritisirt haben. — Im Gegensatz zu der Befürchtung unseres hochverehrten Freundes hoffen und wünschen wir von Herzen, daß dies 10. Heft nicht das letzte sein möge! J. W.

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