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Aus dem Lager der landeskirchlichen

preußischen Lutheraner.

Ueber die Genossenschaft, die von jeher die geschworene Feindin einer wahrhaft evangelischen Union, doch durch die Schuld eines schwachen und zwiespältigen Kirchenregiments eine reactionäre Großmacht in der unirten preußischen Landeskirche geworden ist und sich als solche durch die Schuld der Kögel-Stöcker'schen Partei der sog. „positiven Union" in engem Bunde mit ihr bis heut behauptet hat, urteilt Karl Hase: „Das Wesen dieser Partei, welche in Conventikeln und durch Tractätchen zur Partei erwachsen, sich 1827 ein energisches Organ in der Evang. Kirchenzeitung gründete, war ein Pietismus, der freifinniger und bequemer im Leben, als der des 18. Jahrhunderts, auch bereit sich in alle Mühen und Ehren der Weltlichkeit einzulassen, voll alttestamentlicher Anschauungen und Allegorien, seit 1840 sich immermehr mit lutherischer Orthodorie verbunden, auf ihre Geseßlichkeit berufen und ihren streitbaren Charakter angenommen hat.“ Jenes Hengstenberg'sche Parteiblatt für lutherische Sonderbestrebungen innerhalb unserer preußischen Landeskirche wird jetzt bekanntlich von dem Superintendenten Lic. Holzhener geleitet, dem auch vielleicht nicht zu neidloser Freude der an Zahl stärkeren positiv-unirten" Bundesgenossen - der Vorsitz im Generalsynodal-Vorstande zugefallen ist.

In seiner Evang. Kirchenzeitung veröffentlichte dieser Würdenträger jüngst unter der Ueberschrift Union und lutherische Kirche" eine Entgegnung auf einen Artikel der Neuen Luth. KZ., die von politisch reactionären Parteiorganen alsbald in der Hauptsache zur Kenntnis der Laienbrüder gebracht wurde. Wir geben die Holzheuer'sche Auslassung als ein Zeichen der kirchlichen Gegenwart in Preußen hier wieder:

„Das versichern wir ihm [dem Verf. des Art.] und dem Redacteur der Neuen Luth. 3., der seinerseits in einer redactionellen Anmerkung zu dem Artikel das Wort von Kahnis citirt, in der Union dürfe man wol lutherisch denken, aber nicht lutherisch sein, daß tatsächlich in der preußischen Landeskirche, soweit das lutherische Gebiet in ihr reicht, diejenigen, die lutherisch denken, auch lutherisch sind, und daß die lutherische Kirche in der preußischen Union keineswegs untergegangen ist, sondern besteht. Neu war uns die Kunde, die uns der Artikel bringt, daß trotz der Abneigung, welche man in den übrigen Bundesstaaten gegen die Preußen hege, die Union in den deutschen lutherischen Kirchen gern gesehen werde, daß man sie freilich vielleicht noch

lieber haben würde, wenn sie anderswoher als von Preußen käme, daß man sie aber auch so liebe. Sollte der Verf. hierin wirklich gut unterrichtet sein, dann könnten wir immer noch hoffen, daß es noch einmal zu einer Conföderation der deutschen evangelischen Kirchen käme, dieser einzigen Form von Verbindung, welche unserm lutherischen Bedürfnis entsprechen würde. Nach den Auslassungen des Verf. ist man, was wir jedoch auch sonst schon wissen, vielfach nicht blos in den landeskirchlichen, sondern auch in den freikirchlichen lutherischen Gemeinschaften kampfesmüde. Und durch den Gegensatz gegen die von den Stimmführern so sehr gehaßte und gefürchtete preußische Union wird man dort in weiteren Kreisen, wie wir glauben, auch nicht wieder kampfesfreudig werden. Den verstehen die Gemeinden dort gar nicht, be= sonders da niemand daran denkt, ihren Bekenntnisstand und ihre kirchliche Verfassung irgendwie anzutasten. Der Kampf, der heute zu kämpfen ist und der die Geister wirklich wachzurufen imstande ist, das ist der Kampf dafür, daß Jesus Christus wahrhaftig der Sohn Gottes ist, daß Er sich eine Gemeinde erlöst hat mit Seinem Blut, daß Er Selbst es ist, der da redet im Wort der Schrift, die von Ihm zeuget, daß Er Sich Selbst zu eigen gibt im Sacrament, und daß der Glaube das eigentliche Element des Lebens für die Menschen ist, während die Welt mit ihrer Lust vergeht. Im Kampf für dies alles steht auch in der preußischen Landeskirche eine Streiterschar, und zwar frohen Muts, im Feuer wider die Welt, das eigene Fleisch und den Teufel; und gerade der ausgesprochen Lutherischen sind in dieser Streiterschar nicht wenige. Je mehr fie in dem Einen lebt, was not tut, desto stärker wird diese Schar sein. Wenn aber die Lutheraner in den genuin lutherischen Kirchen sich mit uns Lutheranern in der preußischen Landeskirche mehr zusammenschlössen, so würde ihnen das nicht zum Schaden sein und uns auch nicht."

Der Wortführer der Lutheraner innerhalb der preußischen Landeskirche und Vorsitzende unseres Generalsynodal-Vorstands scheint also nach Analogie des Reformirten Bundes einen Lutherischen Bund zu wünschen auch eine Feier des Gedächtnisses Philipp Melanchthon's!

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Dieselbe Kirchenzeitung des Superintendenten Holzheuer, dessen AgendenRede auf der letzten General-Synode wir ebensowenig vergessen haben wie die des „pofitiv-unirten" Fractionsredners Dr. Zorn und die Apostolicums-Schlüsselrede des Lic. Plath von der vorhergegangenen Provinzial-Synode, beschäftigte sich unlängst mit der neuen preußischen Agende, die von 9112 Gemeinden der Landeskirche unbedingt, von 251 mit Beibehaltung einiger localer Zusätze und Observanzen, von 180 mit Reservaten angenommen ist, während 63 Gemeinden bei der alten agendarischen Ordnung geblieben. find. Dazu bemerkte die Kirchenzeitung des Vorsißenden des General synodalVorstands und auch diese edle Auslassung wurde sogleich von „positiv-conservativen" Parteiblättern in die gesinnungsverwandten Laienkreise getragen:

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Die Reservate kennen zu lernen, wird für die Gesamtheit von Wichtigkeit sein. Ein einziges Reservat hinsichtlich agendarischer Normen zu machen,

find die Gemeinden bei uns überhaupt nur berechtigt. Sie haben laut der GeneralSynodalordnung das Recht und dementsprechend auch die Pflicht, für die Sacramentsverwaltung den Bekenntnisstand zu wahren. Daß die reformirten Gemeinden dieses Rechts und dieser Pflicht in vollem Maße eingedenk sind, wissen wir. Aber wir möchten gern auch darüber etwas erfahren, wie viele lutherische Gemeinden bei dieser Gelegenheit die lutherischen Formulare unter Ausschluß der anderen für sich reservirt haben. Liturgische Reservatrechte anderer Art gibt es aber für unsere Gemeinden weder aufgrund unserer Verfassungsgesetze, noch aufgrund des Gefeßes, betr. die Einführung der erneuerten Agende. Allerdings ist längst bekannt, daß eine Anzahl von Gemeindekirchenräten unter dem Einfluß einer vom Protestantenverein ausgegebenen Parole beschlossen hat, hinsichtlich des Apostolicums eine reservatio mentalis dahin zu machen, daß die Verlesung des Apostolicums keineswegs das Bekenntnis zu den wichtigsten in demselben bezeugten Heilstatsachen bedeuten würde. Die Zurückweisung solcher Erklärungen, wo sie abgegeben sind, wird, wenn sie noch nicht geschehen sein sollte, zu fordern sein. Dies ist das Wenigste, was in dieser Hinsicht erforderlich ist, daß gegen diesen Versuch, durch Benußung einer Hintertür für den bei dem Erlaß der Agende unterlegenen Protest gegen das Apostolicum kirchliches Bürgerrecht zu gewinnen, ein klares Gegenzeugnis von der Gesamtgemeinde seitens ihrer Vertretung abgelegt werde."

Wir warten ruhig ab, welche veratorischen Maßregeln die verbündeten reactionären Kirchenparteien zur Ausnußung ihres leichten Sieges im Agendenstreite auf der bevorstehenden General-Synode empfehlen werden, die in ihrer bisherigen Zusammenseßung als „Vertretung der Gesamtgemeinde" anzuerkennen der Gefolgschaft der Stöcker und Holzheuer überlassen bleibt. J. W.

Theologische Ehrenpromotionen.

Am Melanchthon-Tage hat die theologische Facultät der Universität Jena unter dem Decanat von Geh. KR. Prof. D. Siegfried u. A. zwei unserer Mitherausgeber zu Doctoren der Theologie ernannt:

den Hauptpastor Dr. Eduard Grimm in Hamburg (oratorem copiosum atque facundum qui scriptis philosophicis et theologicis eruditionis abundantiam ingenii vim sermonis elegantiam luculenter demonstravit) und

den Superintendenten Gustav Rudloff in Wangenheim bei Gotha (virum ingenio scientiaque excellentem qui scriptis suis et theologiae amplam doctrinam et linguarum orientalium admirabilem peritiam ostendit).

Für die Redaction verantwortlich: D. Websky in Berlin W. Lutherstraße 51.
Druck und Verlag von Georg Reimer in Berlin S. W. Anhaltstraße 12.

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Erkenntnistheorie und Theologie

von

D. H. Lüdemann,

Professor der Theologie in Bern.

IV.

Geht man von Biedermann's Erkenntnistheorie zu den einschlagenden Erörterungen von Ritschl über, so bekommt man trotz allem was inhaltlich an der ersteren auszusehen ist — einen Eindruck, wie man ihn etwa gewinnt, wenn man in einer Gemäldesammlung von einem mit liebevoller Vertiefung ausgeführten Werk der alten Schule“ zu dem Erzeugnis eines secessionistischen Modernen gelangt: fahrige Willkür der Composition, Mangel an Folgerichtigkeit in der Durchführung, Gleichgültigkeit inbezug auf Vollständigkeit und Klarheit der Entwicklung im einzelnen das ist die Signatur; und zwar ist die ganze Auseinanderseßung je später desto unklarer geworden. Indes hat Ritschl offenbar recht wol gewußt, welche Erfolge grade mit dieser Manier unter modernen Verhältnissen zu erreichen sind. Er selbst sagt einmal (Rechtf. u. Versöhnung 3. Aufl. 390): „Je detaillirter das Programm einer Reformation im geistigen Leben ist, umso beschränkter ist sein Spielraum; je unbestimmter im einzelnen es ist, umso weiter und länger wirkt es.“ Nach diesem Recept für „die Herrschaft über die Welt" ist auch seine Erkenntnistheorie gearbeitet. Doch mehren sich neuerdings zusehends die Anzeichen, daß in der Wissenschaft solche Unbestimmtheit keinen dauernden Curs hat, sobald gewisse äußere Umstände wegfallen, die ihn eine Zeitlang aufrecht hielten.

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Besonders die letzte Redaction in der 3. Aufl. mutet dem Leser derartige Rätsel und Widersprüche zu, daß man diese Erkenntnistheorie" überhaupt nicht begreift, wenn man sich nicht dazu herbeiläßt, zugleich ihre Entwicklung zu studiren. Daher sind die sedes doctrinae, welche wir für die Kenntnisnahme von dieser Lehre zu berücksichtigen haben, etwas zahlreich. Wir haben zu behandeln in der 1. Auflage des Hauptwerkes § 1-3. §27-29; die Broschüre über Metaphysik und Theologie; in der 3. Auflage wieder die umgearbeiteten § 1-3 und § 27-29. Von den Besonderheiten der 2. Auflage gedenken wir abzusehen.

Protestantische Menatshefte. 1. Jahrg. Heft 4.

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1. Die erkenntnistheoretischen Erörterungen, mit denen Ritschl zuerst im Jahre 1874 hervortrat, sind noch ohne Vergleich harmloser, als die, mit welchen er, von seinen eignen Schülern auf gewisse Consequenzen seiner Position erst hingewiesen, unter mannigfachen Trübungen seines ersten Entwurfs geschlossen hat.

Nach diesem ersten Entwurf beabsichtigte Ritschl im 3. Bande seines Hauptwerkes imgrunde nur, mit dem Vorsaß, der seit Schleiermacher die protestantische Theologie mehr oder weniger beseelte, einmal vollen Ernst zu machen, das Ganze der christlichen Weltanschauung streng aus dem christlichen Princip heraus zu erzeugen. Daher er seiner Dogmatik die Form einer Monographie über die nach evangelischer Auffassung im Centrum des christlich-religiösen Interesses stehende „Lehre von der Rechtfertigung und Versöhnung“ gegeben hat. Die Organisation der „positiven Entwicklung der Lehre" ist deshalb die, daß zunächst der Gehalt der christlichen Heilsgüter selbst festgestellt wird; dann als seine Voraussetzungen die durch seinen Inhalt geforderte Theologie, Anthropologie und Christologie ausgeführt werden; hierauf folgt der Nachweis der inneren sachlichen Notwendigkeit des christlichen Princips und seiner Begründung im Werke Christi; und endlich werden die.Folgerungen gezogen für seine Verwirklichung in den Formen des religiösen und sittlichen Geistes lebens der Menschheit.

Es ist nicht schwer hierin die neuere Methode der Dogmatik überhaupt wiederzuerkennen; der formelle Unterschied ist im wesentlichen nur der, daß die Erörterungen, welche bei Schleiermacher, Biedermann, Lipsius u. A. zur Einleitung“ resp. zum ,,Principiellen Teil" vereinigt vorangestellt sind, hier auf verschiedene Stellen des Ganzen verteilt werden; wovon selbst die Ausführungen über Wesen und Aufgabe der systematischen Theologie und über die Erkenntnistheorie nicht ausgenommen find. Während wir es insbesondere sonst methodisch für notwendig halten, die Darstellung des christlichen Princips und den Nachweis seiner innerlich - sachlichen Berechtigung resp. Notwendigkeit im principiellen Teil als Erörterungen über das Wesen des Christentums“ und „das Wesen des Protestantismus" zur wissenschaftlichen Fundamentirung der speciellen Dogmatik vorauszusenden, bemüht sich Ritschl diese Darlegungen mit der dogmatischen Special Ausführung zu verbinden.

Wie so manches, worin Ritschl eigentümlich sein wollte, ging auch diese Neuerung, deren sachliche Bedeutung gering ist, wesentlich auf Kosten der Klarheit und stand im Dienst der anregenden" „Unbestimmtheit", mit der nun einmal sein ganzes Auftreten umgeben sein sollte.

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Insbesondere aber hält Ritschl im ersten Entwurf seiner Dogmatik noch ganz an der Intention fest, sie als Wissenschaft zu betrachten und als eine Leistung des eigentlichen theoretischen Erkennens geltend zu machen. Darüber liegen hier die zweifellosesten Aussagen vor. Wenn wir im Anfang dieser Studie (S. 5flg.) das Verlangen stellten, daß die Theologie sich im Kreise aller übrigen Wissenschaften als ein denselben erst wahrhaft integrirendes Glied zur Geltung bringe", und zeige, „daß ihre Lage als Wiffenschaft keine andere sei, als die der Geisteswissenschaft überhaupt"; wenn wir (S. 7) sagten,

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