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bezahlen will. Eine Warnung vor dem Fegfeuer hier zu sehen ist kaum möglich. Denn Jesus spricht sonst nirgends, oder nur, Luc. 12, 47-48, von einer zeitweiligen Bestrafung nach dem Tode; und auch hätte er Gott oder das Gewissen schwerlich unter dem Bilde eines Widersachers dargestellt, mit dem wir uns, wäh rend wir auf dem Wege sind, aussöhnen sollen.

Vers 29-30.

»Aergern<< bedeutet hier wie überall in Luther's Bibelüberseßung arg machen, zur Sünde verleiten. Es ist eine etwas freie Uebersehung eines griechischen Ausdrucks, der, in seiner ursprünglichen Bedeutung, auf das Stellholz hinweist, womit in einer Falle ein Thier gefangen wird. Kann aber »das rechte Auge oder die rechte Hand« uns zur Falle werden, uns zur Sünde reizen? Vom Auge läßt sich dies vielleicht behaupten, besonders wenn man bei diesem Ausspruch an den im Vers 28 verbotenen Blick denken will; aber »die rechte Hand« kann selbst beim Diebstahl oder beim Mord nicht als der Ausgangspunkt der Sünde angesehen werden, geschweige denn bei Sünden der Unkeuschheit. Und selbst wenn man dem Auge und der Hand den ersten Antrieb zur Sünde zuschreiben wollte, begriffe man nicht, warum das rechte Auge und die rechte Hand hier als besonders gefährlich genannt werden könnten. Auch glauben wir nicht, daß Jesus den Zustand des Menschen nach dem Tode so körperlich sich vorgestellt habe, wie er es hätte thun müssen, wenn er diesen Ausspruch im buchstäblichen Sinn genommen wissen wollte. Allerdings schildert er gewöhnlich die Freuden und Leiden der Unterwelt unter den in der Volkssprache ihm gebotenen Bildern: jene, als eine ewige Mahlzeit; diese als Finsterniß, Feuer, Wurm, Zähneknirschen und Heulen, doch sagt er einmal, indem er offenbar seine eigenste Meinung ausspricht, daß die Auferstandenen sein werden, wie die Engel Gottes im Himmel,« und erklärt ganz unzweideutig, daß er sich den Körper der Engel jedenfalls nicht als einen fleischlichen dachte. (Vergl. Luc. 20, 35-36.) So scheint denn

die buchstäbliche Auffassung dieses Ausspruchs unzulässig. Doch muß man sich hüten die Umrisse des hier gebrauchten Bildes gänzlich zu verwischen, und wer jemals, wie der jugendliche Origenes, diesen Spruch mit dem Cap. 19, Vers 12 aufbewahrten in Verbindung gebracht und nach leßterem gehandelt hat, von dem kann man nicht behaupten, daß er mit der hier sich aussprechenden Gesinnung in Widerspruch gewesen sei. Im Allgemeinen kann man wohl annehmen, Jesus wolle hier sagen: »der Uebel größtes sei die Schuld« und der Mensch solle kein Opfer scheuen, so schmerzlich es auch sein möge, um der Sünde, ja um den ersten Regungen der Sünde sich zu entreißen; doch bleibt bei dieser Ueberseßung in's Abendländische ein irrationeller, aber nicht unbedeutender Rest des Originals unüberseßt: die heftige, leidenschaftliche Energie des Abscheues vor dem Bösen.

Vers 31-32.

Nach dem mosaischen Gesetz hatte der Mann das Recht, sein Weib zu entlassen, »wenn sie nicht Gunst fand in seinen Augen, weil er an ihr etwas Häßliches fand.« Doch mußte er ihr einen Scheidebrief geben, wodurch er ihr die Erlaubniß gab, sich wieder zu verheirathen. (Vergl. V. Mos. 24, 1ff.) Ueber den genauen Sinn dieses Geseßes, namentlich über die Bedeutung der Worte: »etwas Häßliches« waren die Rabbinen, zur Zeit Jesu und schon vor ihm, nicht einig. Manche gingen so weit, daß sie dem Mann das Recht gaben, sein Weib zu entlassen, wenn es ihm die Speisen schlecht zubereitete. So Hillel's Schule. Rabbi Schammai aber und manche Andere meinten, »das Häßliche,« von dem hier die Rede ist, sei Ehebruch oder voreheliche Unzucht. Auf die Seite dieses strengen Gesetzeslehrers stellt sich Jesus, und erklärt jede anders motivirte Ehescheidung für unzulässig, und wenn sie geschehen ist, für nichtig. Ein Blatt Papier, gleichviel was darauf geschrieben ist, kann das von Gott geknüpfte Band der Ehe nicht lösen, und ein Eheweib, auch wenn es einen Scheidebrief bekommen hat, bleibt

das rechtmäßige Weib seines Ehemanns. So lange ihr Mann lebt, kann niemand, ohne ein Ehebrecher zu werden, sie zum Weibe nehmen. Und der Mann, der ihr im Scheidebrief die Erlaubniß gegeben hat, sich wieder zu verheirathen, hat ihr die Erlaubniß gegeben zum Ehebruch. Die Ehe ist unauflöslich. Nur wenn das Weib frevelhaft sie bricht, kann der Mann sie als thatsächlich aufgehoben betrachten und sein Weib entlassen. Ob sie in diesem Falle sich wieder verheirathen dürfe, untersucht Jesus weder hier noch sonstwo. Dieser Fall lag jenseits seines Wirkungskreises, außerhalb seines Reiches. Auch wollte er mit diesem Ausspruch, obwohl er ihn gelegentlich wiederholte, (vergl. 19, 3ff.) kein förmliches Gefeß aufstellen.

Uebrigens ist noch zu beachten, daß Lucas und Marcus diesen Ausspruch in einer wesentlich andern Form uns aufbewahrt haben. Sie haben nämlich beide die hier so wichtigen Worte: »es sei denn um Ehebruch weggelassen. (Vergl. Luc. 16, 18 und Marc. 10, 11-12.) Nun ist beides denkbar: entweder daß Jesus selbst diese Worte nicht gesprochen, und daß Matthäus oder die von ihm befolgte Ueberlieferung sie dem ursprünglichen Worte Jesu beigefügt habe, oder auch, daß Jesus sie ursprünglich gesprochen, daß aber Lucas und Marcus sie weggelassen haben, vielleicht um gewiße daraus hervorgehende, für den hier gegebenen Grundsaß sehr gefährliche Consequenzen von vornherein abzuschneiden. Denn sehr nahe liegt der Gedanke, daß ein Weib noch anders, aber ebenso wirksam und vollständig als durch Ehebruch, die Ehe auflösen könne; z. B., durch einen auf ihren Mann oder ihre Kinder gerichteten Mordversuch oder durch irgend ein den Mann entehrendes Verbrechen. Auch kann die eheliche Gemeinschaft von Gott selbst, der sie gestiftet hat, aufgehoben werden, nicht blos durch den Tod, sondern auch durch unheilbare körperliche oder geistige Krankheiten und es fragt sich, ob in allen derartigen Fällen, die von Jesus hier zugegebene Ausnahme nicht zur Geltung komme, ob hier nicht das paulinische Wort angewandt werden dürfe: »Es ist der Bruder oder die Schwester nicht gefangen, (eigentlich »nicht geknechtet«) in solchen Fällen?«

I. Cor. 7, 15. »Die Schwester, nicht blos der Bruder.« Denn das Weib, das Jesus hier, vielleicht weil er zu Männern und für Männer spricht, gar nicht berücksichtigt, hat in dieser Sache dieselben Rechte als der Mann, sonst wäre ja die Ehe dem Verhältniß zwischen dem Sklavenbesißer und dem Sklaven durchaus ähnLich - und also wesentlich auflösbar.

Vers 42.

Die buchstäblich genaue Befolgung dieses Rathes wäre auch dem Reichsten unmöglich und den Armen verderblich. Doch kann man daraus nicht schließen, daß Jesus, als er diesen Ausspruch that, nicht die Absicht gehabt habe, seine Zuhörer aufzufordern, so viel sie nur konnten, jedem Bittenden zu geben, und Jedem, der borgen will, zu leihen. Daß Jesus ein leidenschaftlicher Freund der Armen war, und daß er die Schattenseiten des Almosengebens nicht fah, geht aus vielen seiner klarsten und beredtesten Aussprüche unzweideutig hervor. Man vergl. u. A. Luc. 12, 16-21. 14, 12-14. 16, 1-13. 19-31. Doch wäre nicht unmöglich, daß dieser Spruch, der, vom Almosengeben und vom Geldleihen verstanden, schlechterdings nur in sehr beschränktem Maaß befolgt werden kann, ursprünglich auf etwas ganz anderes sich bezog, nämlich auf das Geben geistiger Gaben, das in sehr vielen Fällen ein Leihen ist oder ein Austausch.

VI, 9—13.

Mit Recht hebt der Evangelist die Kürze dieses Mustergebets hervor. Denn es enthält nur fünf Sprüche, nämlich eine Anrufung, drei Bitten (nicht sieben!) und ein Schlußwort.

In der Anrufung vergegenwärtigt sich der Betende beides, die Liebe und die Größe Gottes: seine Liebe, indem er ihn Vater nennt; seine Größe, indem er emporblickt zum Himmel, zum leuch tenden Thron der göttlichen Herrlichkeit. Nachdem er aber Gott genannt hat, preist er, nach jüdischer Sitte, seinen heiligen Namen. » Geheiligt,« in diesem Zusammenhang bedeutet so viel als »gepriesen.«

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Die erste Bitte wird in zwei Säßen ausgesprochen, doch wird in diesen zwei Säßen offenbar nur eins und dasselbe verlangt. Denn Gottes Reich wird auf Erden gekommen sein sobald, aber nicht eher, als Gottes Wille auf Erden wie im Himmel, durch die Menschen, wie durch die Engel vollbracht wird. Daß aber Gottes Reich auf Erden komme, das, und nicht irgend etwas anderes, soll die erste Bitte des wahren Israeliten sein. Vergl. 6, 33.

Zweitens darf und soll er auch um das tägliche Brot bitten für sich und für seine Brüder, an deren Bedürfnisse sein eigenes Bedürfniß ihn erinnert. »Das Brot, « das Nothwendige, nicht das Ueberflüssige, soll er verlangen, und zwar an jedem Tag nur für heute, ohne für den morgenden Tag zu sorgen'). Aber das Brot, obwohl es anscheinend durch das Zusammenwirken der Natur und des Menschen gemacht wird, soll er im vollen Ernst als eine Gabe Gottes ansehen. Sieht er Gott nicht in der Entstehung und Bereitung des Brotes, so wird er ihn schwerlich in irgend etwas anderem sehen. Denn »fürwahr der Herr ist ein verborgener Gott, « und nur dem Frommen, dem das Unsichtbare Schauenden, ist seine alle gute Gaben ausschüttende Hand offenbar.

In der dritten Bitte wünscht der Betende sich und seinen Brüdern, erlöst zu werden, nicht »vom Uebel,« wie Luther irrthümlich überseßt hat, sondern »vom Bösen.« Das Böse aber denkt er sich entweder unpersönlich als die in ihm und in seiner Umgebung wirkende Sünde, oder persönlich, als den in der Sünde und durch sie herrschenden Teufel. Von dieser Macht will der Fromme befreit werden. Zur vollen Befreiung aber gehört zweierlei: die

(Rönsch und

1) Das griechische Wort, das Luther im zweiten Vers mit »täglich« überseßt hat, ist unklar. Nach einigen Schriftforschern bedeutet es: »für den morgenden Tag;« nach andern: »das überwesentliche,« nach andern: »das genügende;« nach andern: »unser gerechtsames Brot, unser Kindesbrot « Hieronymus zusammentreffend). Lettere Erklärung ist wohl die wahrscheinlichste. Die erste brächte Jesus in Widerspruch mit sich selbst. Vergl. 6, 34. Jedenfalls ist hier von keinem »überwesentlichen,« geistlichen Brot die Rede. Solche Allegorie wäre in diesem volksthümlichen, kindlichen Gebet ein Mißklang.

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