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ausgeführt wurden. Ich halte daher die von mir (Mythologie 130, Anm. 34) aufgestellte Vermutung, daß Hafuri von einem alten Verbum hafuru = haberu ,,ehrfürchtig dienen, aufwarten", sc. den Göttern, abzuleiten sei, noch für angänglich. Hafuri wäre dann etymologisch: der [den Göttern] Aufwartende, der Opferer.

Eine sehr alte Bezeichnung für Shintōpriester ist auch Negi,,der Beter“, der im Rang gleich hinter dem Kannushi kam, kaum wesentlich von diesem verschieden war und in vielen Schreinen als Hauptpriester waltete. Seine Einsetzung erfolgte wie die des Kannushi mit kaiserlicher Genehmigung (chokkyo). Mit der Zeit ist seine Stellung etwas nach unten verschoben worden, und er gehört jetzt zu den subalternen Beamten von Hannin-Rang. Die Oberpriester des Großen Schreins von Kidzuki in Idzumo und des Nichisen-gu oder Hinokuma Schreins in der Provinz Kii führten bis in die neueste Zeit noch den weltlichen Titel Koku-zō (sinojap. für kuni no Miyatsuko, Kuni-tsuko), was eigentlich Statthalter einer Provinz bedeutet. In diesem Titel hat sich die Erinnerung daran bewahrt, daß sie ursprünglich nicht nur geistliche, sondern auch weltliche Herren waren. Rein lokaler Art ist die Benennung Imi-bi,,rituell-reines Feuer" für den Kannushi des Miwa Schreins in Yamato und den Hafuri des Mikami Schreins in Ōmi, der daher rührt, daß diese Priester auf rituell reines Feuer für ihren Gebrauch ganz besonders strenge Obacht geben und das gewöhnliche Feuer der anderen Leute meiden müssen. Der in Mikami verehrte Gott soll unter der Kaiserin GENSHO (815-823) vom Himmel herabgestiegen sein. Von der Schar anderer Namen, die zum Teil auch nur lokal gebraucht waren, wie Oh-mono-imi,,großer Abstinenzler", Oh-uchi-udo,,Großinnerer", Adzukari,,Hüter", Bettō,,Verwalter" usw. dürfen wir hier absehen und wollen nur noch die für die Zeit des gemischten Shintō charakteristischen Sha-sō oder Ku-sō,,Schreinbonzen" erwähnen, welche in den jingū-ji, den vereinten Schreintempeln, Dienst leisteten, sowie die zur selben Gattung gehörenden Mi-ya-ji, welche in den Shintōschreinen Hiyoshi, Gion, Kitano usw. dienten.

Nach der Restauration hat die Regierung die Shintōpriesterschaft unter Anlehnung an ältere Gepflogenheiten neu geordnet. In der langen Zeit der Herrschaft des Buddhismus und der Vernachlässigung des Shintō durch den Staat war in die Organisation der Priesterschaft ebenso wie in die der Schreine Verwirrung eingerissen, die ganz besonders durch das System der Vererbung der Priesterstellen hervorgerufen wurde. Die Shintōpriester bildeten ja niemals wie die buddhistischen Mönche, oder wie die katholischen Priester bei uns, einen von den Laien scharf gesonderten Stand. Sie heirateten und hatten Familie wie jeder Laie. Da im Mittelalter nun die Staatsaufsicht über die Schreine allmählich aufgehört hatte, waren die Schreine bis zu den kleinen Dorfschreinen herab durch Vererbung der Priesterstellen in den altangesessenen Familien praktisch das Privateigentum der Priester geworden, und die Einkünfte der Schreine wurden als

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I persönliches bzw. Familieneinkommen betrachtet. Bei der Restauration, in deren ersten Jahren ja der Shintō zur Staatsreligion erklärt wurde, ging die Regierung daran, die Erblichkeit abzuschaffen und die Finanzaufsicht ganz wieder in ihre Hände zu bringen. Die Shintōpriester wurden vom Staate besoldete Beamte, jin-kwan,,Gottesbeamte"; die Erblichkeit der Stellen wurde im Prinzip abgeschafft; die Ernennung der Priester geschah nunmehr durch die Behörden unter Voraussetzung oder Prüfung einer gewissen geeigneten Vorbildung. Man sah sich jedoch veranlaßt, mit dieser Neuregelung nicht allzu schroff vorzugehen. Denjenigen Priestern, deren Familien seit mehr als zehn Generationen im Genuß des Amtes standen, wurde die Weiterführung des Amtes gestattet, und da dies in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle zutraf, ist es vorläufig eigentlich beim alten geblieben.

Bei der Einteilung der Shintōpriester in Klassen teils nach alten Mustern, teils mit Rücksicht auf die neueren Verhältnisse, hat man verschiedene Versuche hin und her gemacht. Das jetzt gültige Regulativ ist 1902 erlassen und 1911 revidiert worden. Danach sind für die Gottesbeamten an Reichs- und Provinzschreinen (kwan-kokuheisha) die folgenden Ränge festgesetzt:

1. Gūji,,Schrein vorsteher", Hauptpriester, einer an jedem Schrein.

2. Gon-gūji,,Unterschreinvorsteher", als Gehilfe des Gūji, an den großen Schreinen von Atsuta und Kidzuki.

3. Negi,,Beter", einer an jedem Schrein.

4. Shuten,,Satzungsmeister" und

5. Shashō (vorher Shishō),,Schreinverwalter", als Unterpriester.

Die beiden letzteren fungieren auch als Priester der fuken-sha und darunter, die Shashō nur als Priester der Dorfschreine und ranglosen Schreine. Gūji und Gon-gūji sind mittlere Beamte von Sōnin Rang, die übrigen sind Subalterne von Hannin Rang. Die Priester an den Reichs- und Provinzschreinen erhalten Gehälter vom Staat; doch können unter Umständen diese Aemter auch ehrenamtlich verwaltet werden.

Ueber den obengenannten Klassen gibt es noch zwei außerordentliche Aemter: im großen Schrein von Ise das höchste Amt des Saishu,,Kultherrn", das früher in der FUJINAMI-Familie erblich war und jetzt immer einem Prinzen verliehen wird; und im Jingū von Atsuta (früher auch in denen von Kashima, Usa, Aso usw.) als Oberpriester einen Dai-Gūji „Groß-Schreinvorsteher".

Die Zahl der Priester an Landbezirks-, Dorf- und ranglosen Schreinen hat während der letzten Jahrzehnte abgenommen. Sie beläuft sich für die Landbezirksschreine auf etwa 3417, für die Dorfschreine auf 8682, für die ranglosen auf 926. Dagegen hat die Zahl der Priester in den höheren Klassen, von den fukensha an aufwärts, zugenommen, nämlich von 1345 im Jahre 1880 auf 1707 im Jahre 1919. Die Gesamtzahl im Jahre 1920 betrug 14 742. Da auf 53 000 Dorfschreine nicht einmal 9000 Priester kommen, so ergibt sich, daß die meisten von ihnen überhaupt keine Priester haben, während in den großen Schreinen eine Vielheit von verschiedenen Rangstufen tätig ist, in Ise z. B. 73, in Kidzuki 7 (1 Gūji, 1 Gongūji, 1 Negi, 4 Shuten) nebst etwa 20 in Kult und Verwaltung Assistierenden 1).

1) Im Jahre 1870 betrug die Zahl der als shinshoku,,Gottesbeamten“ gerechneten Personen am Großen Schrein zu Kidzuki 72, dazu 316 andere Personen als KaguraTänzer, Musiker, Miko usw.

Die Shintōpriester tragen für gewöhnlich Laienkleidung. Nur während des Dienstes, bei Darbietung der täglichen Morgen- und Abendopfer im Schrein, und an den Festtagen tragen sie eine besondere Priestertracht: das hitatare, ein langes loses weißes Gewand, mit einem Gürtel um die Lenden, und eine schwarze Taffetmütze, die sogenannte eboshi. In der Hand halten sie als Zeichen ihrer Würde ein shaku, d. i. eine Art Zepter aus Shii-Holz (quercus cuspidata), 16 Zoll lang, 3 Zoll breit und 1⁄2 Zoll dick, welches einst auch die Hofbeamten im kaiserlichen Palaste trugen. Die Tracht der Kannushi ist überhaupt keine eigentliche ausschließliche Priestertracht, wie die der buddhistischen Mönche, sondern eine alte Hoftracht, mithin eher dem Predigertalar der protestantischen Geistlichen zu vergleichen, der ja auch ursprünglich kein echter Priesterornat, sondern der Professorenornat Luthers war.

Die im obigen beschriebenen Aemter sind sämtlich mit Männern besetzt. Aber auch das weibliche Geschlecht spielt beim Shintōkult eine gewisse Rolle, die in alter Zeit sogar eine recht bedeutende genannt werden konnte, entsprechend der Tatsache, daß in dem von chinesischen Anschauungen noch nicht beeinflußten Alt-Japan die Frauen im öffentlichen Leben weit mehr hervortraten als später. Jetzt ist die Beteiligung der Frauen am Kult im allgemeinen darauf beschränkt, daß Mädchen von 10-12 Jahren, gewöhnlich Töchter von Priestern, an einer Anzahl größerer Schreine als Kagura-Tänzerinnen dienen. Sie heißen Miko,,erlauchte Kinder" oder Kanko (aus Kamu no ko),,Gotteskinder". An kleineren Schreinen helfen sie auch bei der Darbringung der täglichen Opfergaben und bereiten die Opferspeisen. Früher waren sie an noch mehr gottesdienstlichen Handlungen beteiligt, am Beten, am Reinigungsprozeß (harai), am Weissagen1). Beim Eintreten der Mannbarkeit verließen sie den Dienst, den sie damals schon mit sieben Jahren antraten, denn Menstruation ist rituell unrein. Nur im Oh-Yashiro von Kidzuki blieben sie auch über die Pubertätsjahre hinaus; dort dienten sogar meistens Mädchen zwischen 16 und 19 Jahren, mitunter selbst verheiratete Frauen. Sie stammten aus gewissen Familien, in denen seit undenklicher Zeit das Miko-Amt erblich war. Bis 1870 dienten im Oh-Yashiro 24 Miko, seitdem nur noch 3.

Aus den alten Zeremonialtexten ersehen wir, daß die Mi-kanko geradezu priesterliche Funktionen in den Schreinen des Palastes und anderswo ausübten und eine Oh-Mikanko,,Ober-Mikanko“ die Dienst tuende Priesterin des wichtigen Schreins der,,Acht Gottheiten" im Kaiserlichen Palast war (vgl. Qu. 433 ff.). Im Kashima-Schrein von Hitachi stand eine Mi-ko unter dem Namen Mono-imi,,Vermeiderin [unreiner] Dinge" an der Spitze der ganzen Priesterschaft und wurde durch Divination für dieses Amt be

1) Z. B. Vollziehung der yu-date Zeremonie, wo eine Mi-ko Bambusblätter in kochendes Wasser taucht, sich zur rituellen Reinigung damit besprengt und dann eine göttliche Inspiration bekommt.

stimmt. Im Kamo-Schrein zu Kyōto dienten die Töchter der Priester als Imi-ko,,[Unreines] vermeidende Kinder"; im Ise Schrein fungierten Korano-ko,,Mädchenkinder" als Kagura-Tänzerinnen und Bereiterinnen der Opferspeise usw. Daß manche der wichtigsten Priesterämter der Urzeit von Frauen ausgeübt wurden, ersehen wir auch aus einer Stelle im JIMMU-KI (Qu. 232), wo in Ermangelung einer Frau während des Kriegszuges für eine Kulthandlung zwar ein Mann zum Iwai-nushi,,Kultherrn“ ernannt, diesem aber der weibliche Titel Itsu-hime,,heilige Frau“ beigelegt wird. Priesterinnen von außergewöhnlich hoher Stellung waren die beiden Sai-wō,,Kultprinzessinnen“, welche bis zum 14. Jahrhundert den Schreinen von Ise und Kamo bei der jeweiligen Thronbesteigung eines Kaisers zugeteilt wurden. Man kann sie mit den Vestalinnen vergleichen, denn sie mußten unverheiratet sein und bleiben. Sie wurden durch Divination aus der Zahl der ledigen kaiserlichen Prinzessinnen oder, wenn eine solche gerade nicht vorhanden war, aus den gewöhnlichen Prinzessinnen ausgewählt. Die Ise-Vestalin mußte eine dreijährige Vorbereitungszeit mit zahlreichen Reinigungszeremonien durchmachen, ehe sie den Dienst als Hohepriesterin des Naigu, wo sie den hl. Spiegel der Sonnengöttin zu behüten hatte, antreten konnte. Dies Amt datiert aus der Zeit des Kaisers SUJIN. Wir sahen oben, daß dieser Kaiser das Zusammenwohnen mit der Gottheit aufgab und ihr Emblem, den Spiegel, und das hl. Schwert einschreinen ließ. Infolgedessen konnte er persönlich die üblichen Morgen- und Abendopfer nicht mehr darbringen, und diese Kulthandlungen wurden von nun an einer Vestalin als seiner Stellvertreterin übertragen. ToyO-SUKI-IRI-BIME, eine Tochter des Kaisers, war die erste Saiwō 1). Das Amt der Vestalin des Kamo-Schreins, wo die kaiserlichen Ahnengottheiten verehrt werden, wurde erst Anfang des 9. Jahrhunderts unter Kaiser SAGA eingeführt. Auch dieser Umstand spricht für die verhältnismäßig späte Entstehung eines geordneten Ahnenkultus, worauf wir schon früher hinwiesen.

Die Bezeichnung Miko oder Kannagi,,Götterbesänftigerin" wird auch für außerhalb des offiziellen Tempeldienstes stehende Frauen gebraucht, die angeblich mit Gottheiten oder den Geistern von Verstorbenen in Verbindung stehen und gegen Bezahlung die Kunst des Wahrsagens ausüben.

§ 17. Gebet und Opfer.

Die Gottes verehrung der Shintoisten besteht heute noch geradeso wie in der ältesten Zeit in Gebet und Opfer an den Stätten des öffentlichen Kultus oder im Wohnhause. Die Gebete sind in der Regel Bitt- oder Dankgebete, die mit lauter Stimme gesprochen oder leise ge

1) Man nennt sie auch Itsuki-no-miya, sinojap. Saigu,,Kultpalast", was eigentlich die Benennung ihres Wohnorts ist. Zum Unterschied von ihr hieß die im KamoSchrein dienende Kultprinzessin Itsuki-no-In oder Sai-In. Näheres s. Qu. 258, Anm. 22.

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murmelt werden, mit der charakteristischen, Ehrfurcht andeutenden seufzenden Einziehung des Atems. Sie sind ausschließlich auf eudämonistische Güter gerichtet: auf Befreiung von Uebeln, Krankheiten, Gefahren, Dürre, Ueberschwemmungen, Erdbeben, Feuersbrünsten; auf Erlangung von Gesundheit und langem Leben, Kindersegen, guter Ernte, Erfolg in den Lebenstätigkeiten, Glück und Segen für die betende Person, seine Familie, sein Land, seinen Fürsten, Frieden und Kriegsglück. Gebete um höhere innere Werte kommen in neuerer Zeit vor, sind aber nicht rein shintoistisch, sondern von außen her hineingebracht. So hat der Theologe HIRATA ein Gebetbuch für privaten Gebrauch verfaßt (TAMA-DASUKI), worin er die rechte Art des Betens vorschreibt früh aufstehen, Gesicht und Hände waschen, den Mund spülen, den Körper reinigen, dann nach Yamato gewendet zweimal in die Hände klatschen, den Kopf neigen und das Gebet sprechen und hat eine Menge von Gebetsmustern aufgestellt, die da, wo sie über die gewöhnlichen irdischen Dinge hinausgehen, buddhistischen oder konfuzianischen Einfluß verraten, so sehr auch HIRATA als fanatischer Shintoist diese fremden Dinge zu vermeiden meint. Da dem Shinto ursprünglich eine positive ethische Einstellung fehlt, so werden an die Götter mitunter auch Bitten auf Erfüllung sittlich bedenklicher Wünsche gerichtet, wie Befriedigung von Rache, reiche Kundschaft im Dirnengewerbe. In dieser Beziehung genießen die Inari-Schreine, namentlich der von Fushimi bei Kyōto, einen zweifelhaften Ruhm. Die wirksamste Stätte für das Gebet ist natürlich der Schrein, wo die anzurufende Gottheit wohnt. Fromme Leute besuchen den Schrein sogar zweimal an einem Tage, morgens und abends. Gewöhnlich wird der Schrein selber nicht betreten, sondern die Andacht möglichst kurz davor verrichtet. Der Beter zieht an dem Strang der Schelle (suzu), die vorn am Eingang hängt, wirft eine Münze in den Opferkasten (saizembako), klatscht in die Hände, was nach alter Sitte eine Ehrfurchtsbezeigung ist, verbeugt sich zweimal, spricht stehend mit geneigtem Kopf oder auf den Fersen hockend, mit aneinandergelegten oder gefalteten Händen sein Gebet, klatscht dann wieder zweimal und zieht sich zurück. Mitunter wird das Gebet schriftlich eingereicht und im Schrein hingelegt; auch kommt es jetzt oft vor, daß der Besucher seine Visitenkarte zurückläßt. Falls man einen Schrein betritt, wird die Fußbekleidung (Sandalen, Holz- oder Lederschuhe) abgelegt, genau wie beim Betreten eines Wohnhauses; auch die Kopfbedeckung wird jetzt wohl allgemein abgenommen, sofern sie nicht zeremonieller Art ist, wie die Eboshimütze, welche die Shintōpriester beim Gottesdienst tragen. Die einfachste Gebetform ist der wiederholt ausgesprochene Name der Gottheit, vor den man oft das dem buddhistischen Stoßgebet namu Amida Butsu entlehnte Sanskritwort namu,,Verehrung sei dir" setzt. Ein jetzt häufig gebrauchtes Allgemeingebet, unserm Vaterunser entsprechend, ist:,,Ich flehe um Frieden des Landes, Sicherheit der Familie, Gesundheit, Bewah

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