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an welchem alle Geschäfte und Tätigkeiten ruhen (denn es soll ein Tag der reinen, allgemeinen Freude sein), greift mit seinen vielfachen Vorbereitungen bis in die Mitte des Dezembers zurück und findet seinen endgültigen Abschluß erst am 15. Januar, wo der Neujahrsschmuck verbrannt wird. Zum Feste werden alle Häuser innen und außen geschmückt, draußen mit dem heiligen Strohseil, welches die bösen Geister abwehrt, mit Kiefer- und Bambusstämmen an den Türen und anderem symbolisch-magischen Schmuck, der Unheil fernhält und Glück herbeiruft. Besondere Speisen und Getränke glückbedeutender Art werden genossen, wie denn überhaupt im japanischen Volke die Sitte, bei jeder Gelegenheit und Feier Sonderspeisen zu genießen, eine ungeheure Rolle spielt. Die matsuri der Uji-gami setzen die ganze Gemeinde in lebhafteste Bewegung. Es sind Feste wie unsere Kirchweihfeste, mit allerlei Vergnügungen, Spiel, Musik, Aufführungen auf den Kagura-Bühnen, feierlichen Umzügen, Ausstellungen, Ringkämpfen, manchmal auch Pferderennen u. dgl. Der Gott, d. i. sein shintai, wird in die heilige Sänfte, mi-koshi, gesetzt und in großer Prozession in der Gemeinde herumgetragen. Viele Männer schleppen die schwere Sänfte an langen Tragbalken hüpfend und springend und johlend in fast ekstatischer Begeisterung durch die Straßen, von einer unabsehbaren Volksmenge begleitet; große von Ochsen und zugleich von Hunderten von Menschen an zwei Seilen gezogene Festwagen, dashi, auf denen unter Orchesterbegleitung (Trommeln und Flöten) pantomimische Tänze aufgeführt werden, schwanken mit kreischenden Rädern daher. Diese dashi sind oft mit groBen, ganz kostbaren Gobelins geschmückt. Die hl. Schreine von Ise und Idzumo stehen natürlich mit pomphaften Feiern bei großer Beteiligung von Pilgerscharen an der Spitze; aber die volkstümlichsten, durch ihre mit größtem Aufwand inszenierten historischen Umzüge bemerkenswertesten Feste werden in den alten Hauptstädten Kyōto und Nara gefeiert: das Aoimatsuri des Kamo-Schreins im Mai, das Gion-matsuri des Gion-no-yashiro (Yasaka-jinja) im Juli, das Kasuga-matsuri des Kasuga-Schreins zu Nara im Februar. Auch das Inari-matsuri des Inari-no-yashiro bei Kyōto (Mai), das Suwa-no-matsuri des Ō-Suwa-Schreins in Nagasaki (Oktober) und das Kanda-matsuri des Kanda-myōjin - Schreins zu Tōkyō (September) verdienen hervorgehoben zu werden.

§ 20. Der Shinto und Ryōbu-Shintō im Mittelalter.

Die Vermischung des Buddhismus mit dem Shinto seit dem Anfang des 9. Jahrhunderts in der Gestalt des Ryōbu-Shintō findet bei der Besprechung des Buddhismus ihren Platz; denn das buddhistische Element darin überwuchert das shintoistische vollständig. Vom shintoistischen Standpunkt ist dazu einiges nachzutragen.

Wenn sogar die Kaiser, die Hohenpriester des Shinto, die buddhistische

Religion annahmen, seit dem 8. Jahrhundert öfters nach kurzer Regierung abdankten und Mönche wurden, sich,,Knecht Buddhas" nannten, vom ,,Gehorsam der Kami gegenüber Buddha" sprachen und sich nach dem Tode schließlich nach buddhistischer Sitte verbrennen ließen 1), so ist es kein Wunder, daß das Zeremoniell der Shintō-Feiern bei Hofe in Verfall geriet und höchstens untergeordneten Personen anvertraut wurde. Selbst das shintoistische Hauptfest, das Daijōwe, die prunkvolle und segenbringende Feier des Reiskostefestes nach der Thronbesteigung, wurde von der Mitte des 15. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts vernachlässigt. Die vom Staat zu unterhaltenden Schreine ließ man größtenteils verfallen. Unter Kaiser HORIKAWA, Ende des 11. Jahrhunderts, sollen sie fast alle in Trümmern gelegen haben. Statt der Kannushi amtierten in den meisten Schreinen Bonzen, natürlich nach buddhistischem Ritus, und selbst die beibehaltenen shintoistischen Zeremonien, wie z. B. die Reinigungszeremonie (harai), gingen in die Hände der Beamten des Astrologischen Instituts, der Onyō-shi, der chinesischen Yin- und Yang-Leute, über. Charakteristisch für die Mischung der beiden Religionen ist das Bild eines Feldschreins, nono-miya, welches ASTON, Shinto 366, wiedergibt: vorn ein torii, dahinter drei kleine Schreine (hokora), wovon der mittlere größere dem shintoistischen Feuergott ATAGO mit dem Prädikat Dai-Gongen, die beiden seitlichen den buddhistischen Gottheiten BENZAITEN (Sarasvati) bzw. BISHAMON (Vaiśramana) geweiht sind.

Wie schon bemerkt, fehlt dem alten Shintō eine entschiedene sittliche Einstellung. Er kennt nur den scharf ausgeprägten Grundsatz der Reinheit, der aber auch nur kultisch, nicht ethisch begriffen wird. Die Heiligung des Menschen zeigt sich nur von negativer Seite in der Beseitigung und Vermeidung von Unreinheiten (vgl. das Reinigungsritual). Die Scheu vor ritueller Unreinheit, deren Aeußerungen wir verschiedentlich berührten, besonders bei Geburt und Tod, ist wahrscheinlich auch dafür verantwortlich, daß ein so wichtiges Ereignis wie die Eheschließung ganz ohne religiöses Beiwerk blieb, den im Alkoven des Zimmers, wo die Zeremonie stattfindet, aufgestellten Opferkuchen und geweihten Sake vielleicht ausgenommen. Erst ganz neuerdings ist man in Nachahmung westlichen Brauches dazu geschritten, die Hochzeitsfeier zu einer religiösen Feier in einem Schrein in Tōkyō wird dafür der Daijingū gewählt oder im Hause zu gestalten und das Paar durch einen Shintō-Priester einsegnen zu lassen. Vorläufig ist diese Sitte erst noch auf kleine Kreise der Vornehmen und Gebildeten beschränkt, wird aber wahrscheinlich bald größere Verbreitung gewinnen.

Richtschnur und Regeln für ein sittlich geordnetes Leben haben den Ja

1) Bis Mitte des 17. Jahrhunderts. Der Kaiser Go-KōмYō (1644-1654) ordnete die Erdbestattung seiner Leiche an, und seitdem sind die Kaiser wieder bis in die Gegenwart nach altem Ritus in der Erde bestattet worden.

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panern, auch den Shintō-Gläubigen, frühzeitig der Konfuzianismus und der Buddhismus gebracht und so den Shintō eigener Mühewaltung überhoben. Aus dem Mangel eines Regelkodexes haben die Shintō-Reformer des 18. und 19. Jahrhunderts eine Tugend zu machen gesucht. Nun machen zwar Regeln noch lange keine Sittlichkeit, aber in einem zu höherer Kultur sich entwickelnden Volke, wie die Japaner seit Mitte des ersten Jahrtausends u. Z. es waren, sucht man doch auch sich über die Gesetze klar zu werden, welche das sittliche und soziale Leben leiten. In sonderbarster Verblendung und in gänzlicher Verkennung dessen, was konfuzianische und buddhistische Ethik ihnen fertig in den Schoß geworfen hatten, verunglimpften die Shintō-Reformer diese wohltätigen Geschenke des Auslands. MABUCHI meinte, daß die alten Japaner von Natur aus so sittlich veranlagt waren, daß sie, ungleich den von Natur bösen Chinesen, keiner Moraltheorie bedürften, und ähnlicherweise beklagte MOTOWORI die Abwendung von der Primitivität Altjapans und die Aufnahme chinesischer und buddhistischer Gedanken als Verleitung durch böse Geister. HIRATA folgt ihnen in diesen Anschauungen und versuchte umfassende positive Konstruktionen, angeblich aus urjapanischem Material. Daß der Ryōbu-Shintō, eben durch die Entlehnung aus den fremden Religionen, sich auf eine beachtenswert hohe Stufe sittlicher Kultur erhoben hatte, geht aus einer gegen Ende des 12. Jahrhunderts entstandenen Sammlung sogenannter shintoistischer Orakel hervor, betitelt WA-RONGO,,Japanisches Lun-yü", über welche ASTON Shinto 367 ff. berichtet und woraus er Auszüge gibt. Es ist da wiederholt von Herzensreinheit und ihrem Wert die Rede, gegenüber dem Unwerte, den sogar die kami dem leeren Zeremoniendienst beimessen; besser als Gebete zu den kami sei die Ausübung kindlicher Pietät; die Eltern seien die Gottheit des ,,Innen und Außen" - ein deutlicher Hieb gegen das Zeremonienwesen des Naigū und Gekū von Ise. Mitten in der allgemeinen Auflösung des Shintō während des Mittelalters hielten sich, wie schon bemerkt, die heiligen Stätten von Ise und Idzumo so gut wie unberührt; auch bei einer Anzahl kleinerer Schreine, die wohl meist als zu unbedeutend der Aufmerksamkeit der Buddhisten entgingen, war dies der Fall. Schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts begegnen wir einem Versuch, den reinen Shintō wiederherzustellen, durch den Kultusbeamten YOSHIDA KANETOMO. Der von ihm begründete Yui-itsuShintō,,einheitlicher Shinto" (gekürzt aus der Formel ten-jin-yui-itsu Himmel-Mensch-nur-eins) kam aber in Wirklichkeit nicht über den Tendai-Buddhismus hinaus; nur daß Kannushi statt der Bonzen in den Yuiitsu-Schreinen dienten. Auch die im 17. Jahrhundert entstandenen Schulen des Ise Shinto-Priesters DEGUCHI NOBUYOSHI und des Gelehrten YAMAZAKI ANSAI (Suiga) erreichten keineswegs ihr Ziel. Erstere blieb im Yih-king, letztere im Chu-hi stecken. Das Ergebnis der Interpretationen unserer alten Quellen durch diese Männer war oft ein sonderbares. Der

phallische Gott SARUTAHIKO, der in der Mythe den Wegführer des vom Himmel herabgekommenen Sonnenenkels spielt, wird bei DEGUCHI, weil er ein Gott der Wege (michi, chinesisch tao) ist, zur Gottheit des sittlichen Verhaltens-tao im philosophischen Sinne gefaßt.

§ 21. Der offizielle Staats-Shintō der Meiji-Periode.

Die Wünsche der MABUCHI, MOTOWORI, HIRATA auf Wiederherstellung des Reinen Shintō und Verdrängung des Buddhismus aus seiner herrschenden Stellung sind im Gefolge der politischen Restauration von 1868 erfüllt worden. Wir teilen die allgemeinen religiösen Ergebnisse dieser tiefgreifenden Umwälzung, welche eine Zeitlang dem Buddhismus äußerst gefährlich wurde, bei der Darstellung des letzteren in der Meiji Periode in großen Zügen mit und haben nun noch einige Einzelheiten, die den Shinto insbesondere betreffen, ins Auge zu fassen.

Es galt vor allem, dem Shintō wieder eine wirksame kirchliche Organisation zu geben. Zu dem Zweck wurde 1868 zunächst die alte,,Tempelund Schrein - Behörde" J-sha Buggō, welche seit TOKUGAWA IEMITSU (1623-1650) die Beziehungen zwischen der Regierung und den religiösen Körperschaften geleitet hatte, abgeschafft, dem Buddhismus die staatliche Anerkennung entzogen, ein Teil seiner Besitztümer vom Staate eingezogen. Für die Verwaltung der Shintō Angelegenheiten wurde das Götterkultusamt, das Jingi-kwan, wieder eingerichtet und ihm zuerst eine Ausnahmestellung über allen Ministerien verliehen. Im September 1871 reihte man es aber als gleichen Ranges in die Zahl der übrigen Ministerien ein; im September 1872 löste man es auf und setzte an seine Stelle das Kyōbu-shō, die ,,Ministerialabteilung für religiöse Lehren". Dieser Abteilung wurde die Aufsicht über alle gesetzlich anerkannten religiösen Körperschaften anvertraut, der hinausgeworfene Buddhismus wurde darin wieder aufgenommen, die buddhistischen und shintoistischen Priester unterschiedslos als kyōdō-shoku,,Lehrer der Religion und Moral" bezeichnet. Den Shintōpriestern wurde fernerhin die ihnen früher versagte Erlaubnis erteilt, auf Gesuch ihrer Pfarrkinder sich amtlich an Begräbnissen, die seit vielen Jahrhunderten zum ausschließlichen Geschäftskreis der Bonzen gehört hatten, zu beteiligen. Buddhistische Priester erschienen bei offiziellen Gelegenheiten in Shintōpriestertracht, kurz, es fand eine erneute Annäherung zwischen Shintō und Buddhismus statt, die beinahe zu einem neuen Ryōbu-Shintō geführt hätte. Dies wurde durch Erlaß von Verboten 1875 verhindert und die Trennung der beiden Religionen wieder schärfer betont. Im Januar 1877 wurden die religiösen Angelegenheiten unter die Aufsicht eines neuen, dem Ministerium des Inneren angegliederten Amtes gestellt, genannt das Sha-ji Kyoku,,Büro für Schreine und Tempel". Dieser Zustand dauerte bis 1900, wo durch eine neue Gesetzgebung die Shintō

Schreine und was damit zusammenhängt vollständig von allen anderen religiösen Einrichtungen geschieden wurden. Bis dahin war der Shinto von der Regierung als Religion behandelt worden - die einzige berechtigte und vernünftige Auffassung, wie ein jeder zugestehen wird, der die Geschichte des Shinto verfolgt hat. Angesichts der Zwecke und Methoden der kultischen Feiern in den Schreinen ist es unmöglich, sie als etwas anderes denn Stätten religiösen Kultes zu betrachten, ihrem ganzen Wesen nach nicht verschieden von einem buddhistischen tera oder einer christlichen Kirche. Trotz alledem stellt sich die Regierung jetzt auf den Standpunkt, daß die Schreine des offiziellen Shintō nichts weiter als nationale Anstalten ethischen und historischen Charakters seien, Stätten, denen jeder Japaner seine Ehrfurcht zu bezeugen habe; daß der Shintō Kult nicht religiöser Natur sei, sondern bloßes Staatszeremoniell (koku-rei) — kurz, der Shintō wurde zur Nicht-Religion erklärt. Schon seit 1882, wo den Priestern höherer Ordnung (über den Präfekturschreinen) die Befugnis zur Teilnahme an Shintōbegräbnissen wieder entzogen worden war, sehen wir allmählich die Bewegung, die zum Entreligionisieren der Schreine geführt hat, einsetzen. 1884 wurde das Amt der kyōdo-shoku abgeschafft, 1900 schließlich fand die Bewegung ihren endgültigen Abschluß durch gesetzgeberische Maßnahmen. Das,,Büro für Schreine und Tempel" wurde aufgelöst, im Ministerium des Inneren statt dessen zwei getrennte Büros geschaffen, das eine für die Schreine, Jinja-kyoku, das andere für die ,,Religionen“, Shūkyōkyoku. Dem ersteren liegt der offizielle Shintōkult ob, dem letzteren die Aufsicht über die Angelegenheiten der Shinto-Sekten, des Buddhismus und der übrigen religiösen Körperschaften. Der Unterhalt der nationalen Schreine und ihrer Priesterschaft wird auf Staatskosten bestritten, je nachdem von den Zentral- oder Präfektur- oder Lokalbehörden; alles übrige ist reine Privatsache. Durch Gesetz vom 13. Juni 1913 wurde die Trennung noch insofern erweitert, als die beiden Büros verschiedenen Ministerien zugewiesen wurden; das Büro der Schreine blieb beim Ministerium des Inneren, das der Religionen wurde dem Unterrichtsministerium einverleibt. Zu gleicher Zeit wird mit bewußter Tendenz alles Gewicht auf die euhemeristische Ausdeutung des Shintō Kultes gelegt. Der Shintō sei nur ein nationaler Kult zur dankbaren Verehrung verdienstvoller kaiserlicher und anderer Vorfahren, ein Ausdruck des einheitlichen Nationalbewußtseins und der ehrfürchtigen Loyalität gegen das Herrscherhaus; die Shintōschreine seien Stätten, wo man der verstorbenen Heroen in ethischem Sinne gedenke. Das Motiv der Entreligionisierung des Shintō und seiner grundsätzlichen Trennung von den übrigen in Japan vertretenen Religionen ist offensichtlich. Die Regierung will dem Shintō, dem sie bei der Restauration der kaiserlichen Macht und dem Aufbau des modernen Staates so viel verdankte, und den sie deshalb zeitweise zur Staatsreligion erklärt hatte, seine überragende Stellung und seinen heilsamen Einfluß auf das politische

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