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Die rechte Gestalt

einer

vom Staate unabhängigen

Evangelisch-Lutherischen Ortsgemeinde.

Eine

Sammlung von Zeugnissen aus den Bekenntnißschriften der
evang. - luth. Kirche und aus den Privatschriften
rechtgläubiger Tehrer derselben.

Dargestellt
und

auf Beschluß der ev.-luth. Paftoralconferenz zu St. Louis, Mo.,
der Deffentlichkeit übergeben

von

C. f. W. Walther.

Zweite unveränderte Auflage.

St. Louis, Mo.

Gedruckt bei Aug. Wiebusch u. Sohn.

zu haben bei M. C. Barthel,

Agent für die deutsche evang.-luth. Synode von Missouri, Ohio u. a. St.

1864.

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6-3-58 Rev. Wiese

610.8 4/237.4r 1864.

Vorwort.

Gegenwärtige Schrift wurde ursprünglich als ein Re

ferat für die Situngen der Synode von Missouri westlichen Districts in Crete, Will County, Illinois, am 15. Mai 1862 und die folgenden Tage aufgesezt. Da aber die Zeit nicht mehr, als die Verlesung und Besprechung der ersten sechszehn Paragraphen, in jenen Sizungen gestattet hatte, so drangen nun die Glieder der St. Louis-Pastoralconferenz darauf, daß das Referat durch den Druck veröffentlicht würde. Ursprünglich lediglich zu einer Unterlage für Discussionen bestimmt und daher der nöthigen Vollständigkeit und Ebenmäßigkeit der Ausführung ermangelnd, erschien dem Referenten die Arbeit zur Veröffentlichung in Buchform ungeeignet. Die Conferenz urtheilte jedoch anders und achtete gerade die Gegenwart für einen Zeitpunct, in dem eine Darstellung der rechten Gestalt einer vom Staate unabhängigen Ortsgemeinde auch in der vorliegenden so unvollkommenen Form erwünscht und von Nußen sein dürfte. So hat denn Referent, seinem eigenen Urtheile mißtrauend, nachgegeben und legt derselbe hierdurch seine geringe Arbeit öffentlich vor.

Enthielt die vor eilf Jahren erschienene Schrift: „Die Stimme unserer Kirche in der Frage, von Kirche und Amt" (Erlangen 1852, bei A. Deichert), die Lehre, auf welche sich die rechte Gestalt einer vom Staate unabhängigen Particularkirche gründet, so soll die gegenwärtige Schrift die praktische Ausfü hrung dieser Lehre darlegen, und zeigen, daß jene Lehre keineswegs, wie vielfach ausgesprochen worden, consequent zu anarchischen, ochlokratischen, anabaptistischen und independentistischen Zuständen führe, sondern gerade die festeste Grundlage bilde, auf welcher sich eine Particularkirche in rechter Gestalt erbaue. Zugleich liefert die gegenwärtige Schrift den Thatbeweis dafür, daß unsere alten rechtgläubigen Lehrer, obwohl in einer Staatskirche unter consistorialer Verfassung lebend, sich auf Grund ihrer Lehre von Kirche, Amt, Kirchenregiment 2c. die Gestalt einer vom Staate unabhängigen Ortsgemeinde nicht anders gedacht haben, als sich dieselbe hier dargestellt findet.

Schließlich sei noch erinnert, daß dem Leser hiermit nicht Unerprobtes für neue Verfassungserperimente dargeboṭen, sondern eine Kirchengestaltung vor das Auge geführt wird, wie sie bereits seit vierundzwanzig Jahren hier besteht und unter welcher durch Gottes Gnade eine nicht unbedeutende, von Jahr zu Jahr wachsende Anzahl in Einem Glauben und Bekenntniß und in dem Werke der Liebe auch äußerlich fest verbundener Gemeinden in reichem Segen sich erbaut hat und noch erbaut.

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