ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

4) dafs der Verfasser dieser Sätze in ihnen zurückweist auf eine als erster Teil vorausgegangene Schrift εì xαQuoμátov und überleitet zu einer Schrift, in der er zur Sicherung der Ordnung in der Gemeinde die apostolische Überlieferung fixieren will,

5) dass ein lapsus oder error, der in der Kirche kürzlich entstanden ist, den Anlafs zu solchem Unternehmen gab, 6) dass man auf solche Sicherung der apostolischen Überlieferung in jener Zeit besonders bedacht war.

Schon diese Merkmale würden auf Rom und zwar auf Hippolyt genügend hinweisen, auch wenn uns der Name Hippolyts am Kopfe von Texten, die mit Apost. Const. VIII, 4 parallel gehen, nicht überliefert wäre. Durchschlagend ist aber, dass auf der Hippolyt - Statue die Schriften ɛqi yαρισμάτων und ἀποστολικὴ παράδοσις untereinander aufgeführt sind (Zeile 9—11); das hat schon Achelis (a. a. O. S. 269 ff.) richtig gesehen. Aber nun erst gewinnt seine These Sicherheit, während die Form von Apost. Const. VIII, 3 unmöglich dem Hippolyt zugeschrieben werden konnte.

Wenn auch in sehr verdorbener Textgestalt, so besitzen wir in diesen Sätzen des äthiopischen Fragments den Anfang des ursprünglichen Textes der Kirchenordnung Hippolyts. Das steht nicht im Widerspruch zu der Annahme von Achelis und Ad. Harnack, dafs auch der am Anfang der arabischen Canones stehende lateinische Satz in seinen wesentlichen Bestandteilen dem Anfang der hippolytischen Schrift angehörte. Vielmehr haben wir in L (Veronensis) und E (Aethiopiacus) die ersten allgemein einleitenden Sätze, während im Anfang von C. H. uns der erste einleitende Abschnitt de fide erhalten ist, auf den dann weitere Abschnitte über die Bischofsweihe, Abendmahl, Taufe usw. folgten. Der Stil und der Geist jener Anfangssätze von C. H. ist durchaus der gleiche. Die Tendenz ist hier wie dort gegen Menschen gerichtet, welche die rechte Überlieferung zu verwirren drohen. Demgegenüber gilt es: eos qui ignorant certiores facere. Hippolyt hat sich von Kalixt getrennt; seiner Gemeinde will er sagen, wie man die Überlieferung in der Kirche recht bewahre; deshalb fixiert er im folgenden die ,, apostolische

Überlieferung" nicht im Interesse der „Lehre“, sondern im Interesse der kirchlichen Praxis. Solch Unternehmen ist neu und war bisher nicht nötig. Wegen des kürzlich entstandenen Irrtums mufs es geschehen. Zum ersten Male eine Kirchenordnung für die, welche den Gemeinden vorstehen! in Zeiten der Verwirrung niedergeschrieben, und durch diese Sätze eingeleitet, wahrlich ein historisches Dokument von grofser Bedeutung! Auch das Datum steht damit fest. Die Sätze sind ca. 218-220 in Rom von Hippolyt geschrieben. Von dieser Beleuchtung aus mag es auch gelingen, den einzelnen Sätzen einen bestimmten Sinn abzugewinnen.

Die Überschrift lassen wir als sekundär beiseite. In der Wenwas das Wort betrifft" mag das in Apost. Const. VIII, 3 erhaltene Τὰ μὲν πρῶτα τοῦ λόγου verborgen sein.

dung

Satz 1 ist in sich völlig klar und im Anfang von Apost. Const. VIII, 3 in griechischem Wortlaut erhalten; er bildet die Überleitung vom ersten λόγος: περὶ χαρισμάτων zum zweiten: ἀποστολικὴ παράδοσις.

Satz 2 beginnt mit einem ,,früher" im Gegensatz zu einem ,,jetzt aber" im Anfang von Absatz 3: es wird also ein Unterschied gemacht zwischen alttestamentlicher und neutestamentlicher Offenbarung (vgl. Hebr. 1, 1). Der Unterschied besteht augenscheinlich in der früheren Bildlichkeit und Mehrdeutigkeit der Offenbarungsform des Alten Testaments und der Sicherheit und Unmittelbarkeit der Offenbarung durch den Sohn Gottes selbst. Danach dürfte Dr. Flemmings Übersetzung die richtige sein: ,,Dem Irrtum unterworfene Bilder (Gleichnisse)". Nach Dr. Bartbs Übersetzung müfste man an irre gegangene Menschen (Ebenbilder Gottes) denken.

[ocr errors]

Satz 3 setzt die Sicherheit der neutestamentlichen Offenbarung dem vorigen entgegen. Dr. Flemming vermutet mit leiser Textänderung,,durch seinen geliebten Sohn". Sohn" fehlt in den älteren äthiopischen Handschriften. Dann wäre Christus hier nur mit o yanquévos oder άyanŋtos bezeichnet; eine leise Textänderung im Äthiopischen ergibt beim Fehlen von „,Sohn" den lateinischen Text ,,ex caritate". Letzteres könnte freilich auch aus AIAIHTON durch falsche Worttrennung entstanden sein. Die Bezeichnung der Christen als of you ist bei Hippolyt die gewöhnliche.

Satz 4 bildet noch eine Fortsetzung zu 3, wenn dort,, durch seinen Geliebten zu lesen ist. To zoovqatóτator ist also der Gipfelpunkt der göttlichen Offenbarung, welcher zugleich die

gröfste Sicherheit des Lernens und Erkennens ermöglicht. Die Entstehung der Lesart quae catechizat aus Mifsverständnis von xarxovoa halte ich für sicher. Der Satz ist partizipial konstroiert gewesen als Apposition zu dem „,wir" des nächsten Absatzes. Satz 5 bringt die Möglichkeit absolut sicherer Erkenntnis und zweifelsfreier Überlieferung zum Ausdruck auf Grund der gegebenen objektiven Gottesoffenbarung.

Satz 6 fügt die subjektive Bedingung der Sicherheit der Überlieferung hinzu; sie bleibt nur sicher, wenn wir durch genaue und sorgfältige Beobachtung selbst fest bleiben.

Satz 7 hat im Cod. Veronensis (LXVIII, 7) eine Lücke von zwei Buchstaben, in E ist solche Verwirrung, dafs Dr. Flemming auf eine Übersetzung verzichten wollte; jedoch bestätigte er mir, dass alle Elemente des lateinischen Textes sich finden. An diesen werden wir uns zu halten haben. Wir können ihm aber nur entnehmen, dafs hier von dem Irrtum die Rede war, der kürzlich ausgebrochen war und nun die Sicherheit der Überlieferung in Frage stellte.

Satz 8 stellt hos qui ignorant gegenüber Absatz 9 eis qui recte credunt. In beiden Fällen sind die gemeint, welche aus Anlass der entstandenen Verwirrung der Ermahnung bedürfen. Denen, die unwissend sind, soll man unter Beistand des heiligen Geistes die vollkommene Gnade lehren, so dafs ihr Mangel an Erkenntnis ergänzt werde.

Satz 9: Denen, die recht glauben, soll man die Überlieferung sagen, damit sie erkennen, wie man die kirchliche Überlieferung recht bewahre. Eos qui ecclesiae praesunt sind wohl die, welche das Subjekt solches Ermahnens sind. Der unbestimmte Ausdruck läfst wohl absichtlich offen, ob sie níoxoлoι oder πρεσβύτεροι sind. Es könnten allerdings auch die sein, die,,überliefern" sollen. Wahrscheinlich ist mir aber, dass hier das Subjekt stand zu dem Satz, dessen Objekte 8 und 9 genannt sind.

Im ganzen ist der Sinn der Einleitung völlig klar und liegt ganz im Gedankenkreis des Hippolyt. Sie begründet die Notwendigkeit, eine bestimmte Gemeindeordnung schriftlich zu fixieren, und zeigt uns, dafs dies auch in Rom noch ein Novum war. Sie pafst vorzüglich in den Mund eines Mannes, der dem Zephyrin vorwarf, er sei änɛigos tãv ἐκκλησιαστικῶν ὅρων. Was diese Gemeindeordnung enthalten hat, kann hier nicht entschieden werden, aber es kann doch kein Zufall sein, dafs C. H. I, 1 anfängt mit: Ante omnia nobis disserendum est de fide sacra, dafs im Cod. Veronensis

und in Apost. Const. VIII der Abschnitt über die Weihen, in diesem Fragment der über die Taufe folgt und dafs der Schlufs der ägyptischen Kirchenordnung auf Abschnitte über Taufe, Eucharistie und Auferstehung der Toten Bezug nimmt. Danach dürfte der Inhalt von Hippolyts ἀποστολικὴ παράdoos sich nahe berührt haben mit dem, was wir im Hebräerbrief (6, 1f.) lesen: Θεμέλιον καταβαλλόμενοι μετανοίας ἀπὸ νεκρῶν ἔργων, πίστεως ἐπὶ θεόν, βαπτισμῶν, ἐπιθέσεώς τε χειρῶν, ἀναστάσεως νεκρῶν καὶ κρίματος αἰωνίου. Die arabischen C. H. und das 8. Buch der apostolischen Konstitutionen sind verschiedene orientalische Bearbeitungen der Gemeindeordnung Hippolyts, zu dessen wichtigsten Bestandteilen eine Taufordnung gehört haben muss. Denn gerade an die Taufpraxis knüpften sich wichtige Streitfragen in der Gemeinde. Die in C. H. erhaltene Taufordnung kann aber nicht die Hippolyts sein. Das zeigt die Form des Bekenntnisses sehen wir also zu, ob das in unserem Fragment auf die Sätze Hippolyts folgende Taufbuch ihm angehören kann.

3. Das äthiopische Taufbuch
(Horner S. 162-178).

Im Unterschiede von der Taufordnung in C. H. und in der ägyptischen Kirchenordnung bietet dieses Taufbuch nicht nur kurze Anordnungen für die Tauffeier, sondern teilt auch die Gebete vollständig mit, welche bei den einzelnen Akten gebraucht werden sollen. Die einzelnen Handlungen sind wesentlich dieselben wie in der ägyptischen Kirchenordnung und in den arabischen Canones, aber die kurzen Anordnungen stimmen nicht wörtlich überein. Klar liegt auch auf der Hand, dass das äthiopische Taufbuch, so wie es hier vorliegt, nicht das Werk des Hippolyt sein kann. Mehrere Dubletten, die Wiederholung einzelner Akte und die Zahl der für jeden Akt gegebenen Gebete zeigen, dass hier wie in den meisten liturgischen Formularen der christlichen Kirche Altes und Neues, Erhabenes und Triviales zu einem komplizierten Ganzen vereinigt sind. Ein Vergleich mit dem von E. Trumpp nach einem Kodex der Mün

1) E. Trumpp, Das Taufbuch der äthiopischen Kirche nach Cod.

chener Staatsbibliothek herausgegebenen Taufbuch der äthiopischen Kirche zeigt wichtige Übereinstimmung in einzelnen Stücken, läfst aber auch erkennen, dass wir in der hier vorliegenden Gestalt ein viel älteres Stadium der Entwickelung vor uns haben.

Der mir hier zur Verfügung stehende Raum gestattet es nun nicht, die Analyse des Taufbuchs in extenso vorzuführen. Stellt man zunächst die offenbaren Dubletten fest, achtet man dann auf die Anreden und andere stilistische Eigentümlichkeiten und stellt dann die Gebete mit den altertümlichsten Wendungen zusammen, so erhält man drei deutlich erkennbare Schichten, von denen jede alle wichtigen Taufakte berücksichtigt, wenn man an wenigen Punkten gemeinsames Eigentum annimmt. Zur Erleichterung der Diskussion habe ich den Text in 50 Abschnitte zerlegt, die älteste Quelle bezeichne ich mit H. In ihren höchst altertümlichen Gebeten glaube ich die Hand Hippolyts deutlich erkennen zu können. Sie enthält alle wesentlichen Bestandteile der Taufhandlung im 3. Jahrhundert.

In sie hineingeschoben ist eine zweite Schicht von Gebeten, die sich der Terminologie der kirchlichen Taufliturgie der griechischen Kirche bedeutend annähert, aber im ganzen noch einfache kirchliche Verhältnisse voraussetzt, die Gebete tragen den Charakter etwa des 4. Jahrhunderts. Ihr wird alles. zuzurechnen sein, was nicht zu H gehört oder sich deutlich als später charakterisiert. Ich nenne diese zweite Quelle I.

Eine dritte Schicht enthält nur Dubletten mit Erweiterungen und Ergänzungen, teils zu H, teils zu I, und verrät sich durch Voraussetzung eines reich gegliederten Klerus als die späteste, vielleicht sehr junge Schicht. Ich bezeichne sie mit K.

Die nachfolgenden Texte und Erörterungen sollen den Nachweis der Richtigkeit solcher Quellenscheidung bringen. Zur Orientierung stelle ich aber folgende Übersicht voran:

aeth. 29 der Münchener Staatsbibliothek (Abhandlungen der bayerischen Akademie der Wissenschaften, philos.-histor. Klasse XIX, 31878). Aus demselben Kodex gab Karl v. Arnhard in einer Leipziger Dissertation 1886 die äthiopische Liturgie zum Tauffest am 11. Januar heraus. Auch in diese Liturgie ist eines unserer alten Gebete übergegangen.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »