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Die Untersuchung der einzelnen Stücke würde sich für jede einzelne Quelle durchführen lassen. Ich halte mich aber für verpflichtet, den Text in der bei Horner mitgeteilten Reihenfolge wiederzugeben. Jedem der Abschnitte lasse ich die wünschenswerten Erläuterungen folgen und hoffe damit den Beweis für die Richtigkeit obiger Quellenscheidung zu

bringen. Die Abfassung der ältesten Gebete durch Hippolyt ist ja natürlich nicht streng zu erweisen; nachdem wir aber in dem Einleitungsstück die Abfassung durch Hippolyt erkannt haben, so erhalten auch die im folgenden vermerkten Parallelen zu Hippolyts Schriften doppelte Bedeutung.

Nach der Überschrift:,,Betreffend die Ordnung der Taufe", die der späteren Redaktion angehört, folgt zunächst eine allgemeine Anordnung betr. die Anmeldung und Prüfung der Täuflinge:

1) Die, welche getauft werden sollen, mit denen verhält es sich also sie sollen [in die Baptisterien] kommen und ihre Namen angeben, und dann soll man zuerst ihre Lebensführung prüfen, ob ihre Würdigkeit (oder trouuoia) für die Taufe da ist und ob sie die Schriften gelesen und auch die Psalmen (den Psalm ?) gelernt haben. Und ebenso sollen Bürgen (sponsores) da sein für den, der getauft werden soll, und also soll er Bürge sein, indem er weifs, dafs er darüber Rechenschaft geben muss am Tage des Gerichts.

Die Zugehörigkeit dieser Worte zu H kann kaum zweifelhaft sein. Die schlichte Art, in der auf die Prüfung der Touaσía der Täuflinge und auf die Verantwortung der sponsores hingewiesen wird, atmet den Geist der Zeit Tertullians. Der Hinweis auf den Tag des Gerichts ist dem Hippolyt sehr geläufig (vgl. Dan. K. IV, 12, 1 und dazu RES VIII, S. 135). Die entsprechende Verordnung in C. H. XIX (102) spezialisiert die sittliche Lebensprüfung. Das ,, laudes cecinisse" berührt sich mit dem hier erwähnten Lernen der Psalmen. Auffallen mufs die Erwähnung der Baptisterien, die in einer Berliner Handschrift (d) übrigens fehlt. Es steht bei der Unsicherheit der Textüberlieferung nichts im Wege, diese Worte als späteren Zusatz anzusehen, da wir ein Baptisterium zur Zeit Hippolyts in Rom kaum voraussetzen dürfen. Es ist auch in den folgenden Stücken von H nirgends vorausgesetzt.

Nun lässt unser Text ein sehr eigentümliches Gebet folgen, das in späteren Liturgien nirgends eine Parallele hat. Der einleitende Satz:

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,Und er (vermutlich der Bischof) soll ein Gebet nach der Prüfung folgen lassen und sprechen"

ist die ursprüngliche Einleitung in H. Dagegen dürfte die Überschrift:,,Gebet betreffend die, welche ihre Namen geben" sekundär sein. Das Gebet lautet:

2) Menschenfreund und Erbarmer, [barmherziger] Urheber des Segens, dessen Gewohnheit (?) Güte ist [du Quelle alles Segens], du hast Nicht-Seiendes zu Seiendem gemacht in (is oder ¿v) einem Geschaffenen; Gröfse hast du ihm gegeben und Ort (oder Raum), du vermagst zu entfernen und wegzunehmen.

So nimm denn jetzt weg, Herr, und entferne diesen deinen Knecht (oder: diese Seele) aus der Bosheit hinein in die Güte. Schenke ihm die Sobnschaft, zu erben den Segen in den Himmeln, damit er also ganz und gar ein Sohn nicht des Fleisches werde, sondern in Wahrheit sei (emphatisch) [und bleibe in deinem Gehorsam], gemäfs der Verheifsung (inayyɛhía) durch deinen [einzigen] Sohn [unseren Herrn Jesus Christus, durch welchen dir sei samt ihm und dem heiligen Geist Herrlichkeit und Macht] jetzt und immerdar und in alle Ewigkeit. Die eingeklammerten Worte fehlen in den älteren Handschriften. Der Grundgedanke des Gebets ist klar. So wie Gott alles Geschaffene aus dem Nichtsein zum Sein geführt hat und ihm Gröfse und Raum gibt, so soll er den Täufling aus dem Bösen (dem Nichtseienden) zum Guten führen, damit er nicht ein Sohn des Fleisches sei, sondern in Wahrheit ein Seiender. Das sind durchaus dem Hippolyt naheliegende Gedanken (vgl. Bonwetsch, Studien T. U. N. F. 1, S. 34 f.). Als griechischen Wortlaut möchte ich vorschlagen: Diλávθρωπε καὶ οἰκτῖρμον, χορηγὸς πάσης εὐλογίας, οὗ οὐσία ἐστὶν ἀγαθότης, ὁ παραγαγὼν τὰ οὐκ ὄντα εἰς τὸ εἶναι (ἐν ἑνὶ κτισθέντι oder εἰς ἕνα κτισθέντα?)· χῶρον καὶ τόπον ἔδωκας αὐτῷ καὶ δυνατὸς εἶ ἐξελεῖν καὶ μετατιθέναι· αὐτὸς καὶ νῦν, κύριε, ἐξελοῦ καὶ μετάθες τοῦτον τὸν δοῦλόν σου ἐκ τοῦ πονηροῦ εἰς τὸ ἀγαθόν. χάρισαι αὐτῷ τὴν υἱοθεσίαν ἵνα κληρονομήσῃ τὴν εὐλογίαν τὴν ἐν τοῖς οὐρανοῖς, ἵνα οὐδαμῶς γένηται υἱὸς τῆς σαρκός, ἀλλὰ ἀληθῶς ᾖ κατὰ τὴν ἐπαγγελίαν διὰ τοῦ παιδός σου δι ̓ οὗ σοι δόξα καὶ κράτος εἰς τοὺς αἰῶνας. Zu vergleichen sind die Gebete Serapion Nr. 8 und in Goars Euchologium p. 346.

Diesem alten Gebete in H sind nun aus I zwei andere Gebete beigefügt, welche den Charakter der orientalischen Gebete des 4. und 5. Jahrhunderts tragen:

Zeitschr. f. K -G. XXVII, 1.

2

3) Das Gebet für die, welche ihren Namen gaben: [Und wieder] Wir flehen dich an, Gott, den Allmächtigen, den Vater unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi, für die, welche ihre Namen gaben, dafs er öffnen möge das Ohr ihres Herzens und erleuchten die Augen ihres Sinnes und ihnen das Licht der Erkenntnis gebe, er, der Gewalt hat über Barmherzigkeit, der Herr unser Gott.

4) Und der Diakon soll sagen: Betet für die, welche ihren Namen gaben.

[Und der Bischof soll sagen:] Allmächtiger Gott, der da riefst deine Knechte, die ihre Namen gaben, aus der Finsternis zum Licht und aus der Unkenntnis zur Erkenntnis (oder: dafs sie erkennen) der Wahrheit; vertilge jede Spur des Irrtums aus ihren Gedanken; pflanze dein Gesetz und dein Gebot in ihr Herz und gib ihnen Erkenntnis, wie es sich geziemt (oder: des Geistes), teil zu haben, beide, Männer und Frauen, an dem Bade der Wiedergeburt zur Vergebung der Sünden. Mache sie zu Trägern des heiligen Geistes, durch unseren Herrn Jesum Christum, durch welchen dir sei samt ihm und dem heiligen Geist, Herrlichkeit und Macht jetzt und immerdar usw.

Das erste Gebet (3) findet sich in dem von E. Trumpp herausgegebenen Taufbuch a. a. O. S. 172 (mit der Wendung: ,,wir bitten dich und flehen dich an", vgl. Nr. 10, 15) und hat zahlreiche Gedankenparallelen in griechischen Katechumenengebeten. Insbesondere hat die Wendung diάvoişov tà ὦτα τῆς καρδίας καὶ φωτίσῃ τοὺς ὀφθαλμοὺς τῆς διανοίας καὶ δώσῃ τὸ φῶς τῆς γνώσεως, häufge Parallelen vgl. bei Goar p. 45. 334. 337. 338; auch Brightman p. 4, 15.

Das zweite Gebet (4) steht mit gleicher Einleitung durch den Diakon als Bischofsgebet im äthiopischen Taufbuch bei E. Trumpp a. a. O. p. 169 mit geringen Varianten. Der hier gebotene Text ist der ältere. Zu beachten ist, dass das Hauptstück des Gebets auch übergegangen ist in das eucharistische Fürbittengebet der koptischen und der abessynischen Jakobiten (vgl. Brightman p. 157, 30-158, 3 und p. 221, 26-222, 4). Danach handelt es sich also um ein altes Katechumenengebet der ägyptischen Kirche. Zu vergleichen ist auch das Gebet vor Verlesung des Evangeliums in der Jakobusliturgie (Br. 36, 15. 2. Kolumne). Diese Parallelen zeigen, dass wir es auch hier mit einem alten orientalischen Katechumenengebet zu tun haben, das schon der Entstehungs

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