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ständiger Druck ist) am Schlusse die Notiz hat: Impressum est hoc opusculum Venetiis per Franciscum Renner de Hailbronn 1484. Der Druck des Supplements entstammte aber offenbar derselben Druckerei und wohl auch derselben Zeit (vgl. Hain 2165). 2) Eine Ausgabe (Hain 2168), die am Schlusse des Supplements die Jahreszahl 1490, am Schlusse des II. Anhangs die Zahl 1488 aufweist. Ein kurzes Schlufsgedicht nennt den Nürnberger Antonius Koburger als den Drucker. In dieser Ausgabe fehlt ein in der sub 1) genannten sich findender III. Anhang, der die (wie der Brief am Schlusse zeigt) vor dem 17. November 1441 verfafste, seinerzeit viel verbreitete Schrift des Rechtsgelehrten Alexander de Nevo enthält: „Consilia contra Iudaeos foenerantes".

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Die Verbreitung der Pisana cum Supplemento war ausserordentlich grofs, schneidet aber mit dem Ende des 15. Jahrhunderts ab.

Die Leistungen des Franziskaners Nicolaus de Ausmo stehen auf derselben Höhe wie die des Dominikaners "Bartholomaeus a Sancto Concordio, dessen Werk er neu bearbeitete. Da dessen Pisanella einmal eingebürgert war, führte sich nun auch das Supplementum leicht ein, und insbesondere in den siebziger und achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts war diese von den Autoren beider Bettelorden den Konfessoren dargebotene Sammlung von casus conscientiae bei diesen die beliebteste Summa. Sie wird dann gänzlich in den Hintergrund gedrängt durch die vier grofsen Summen, die wir in unserer dritten Periode vorfinden.

Die Ergänzungen, die das Supplement zu dem von der Pisanella über die Indulgenzen Gesagten bringt, sind äusserst geringe und unbedeutende. Nikolaus beschränkt sich darauf, einige Hinweise auf andere einschlägige Stellen einer von ihm zur Ergänzung angezogenen Summa confessorum 2

1) Er ist wohl auch (wennschon bei Wadding nicht erwähnt) Franziskaner gewesen, denn im Anfange seiner Schrift finden sich mehrmals Worte wie: in nomine Jesu Christi et eiusdem gloriosissimae matris et virginis Mariae et divini Hieronymi ...

2) Es ist die Johanns von Freiburg. Die Franziskaner haben zum Teil (vielleicht auch Nik.) ihren Ordenskollegen Joh. lector de Herfordia für den Verfasser der dominikanischen Johannina gehalten (vgl. auch Wadding über diesen).

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DIETTERLE, DIE SUMMAE CONFESSORUM.

zu geben, und verweist noch einige Male auf die Raymundina und deren Glosse.

Vgl. oben S. 170.

Zu 1) bezüglich der potestas iuris dictionis sagt das Supplement, dafs sie in dem Falle beschränkt werde, wo es sich um ein peccatum handelt, ex quo ligaretur aliqua censura ecclesiastica. Und weiter wird zu der Schlufsbestimmung in 1. erwähnt: Et non solum episcopi sed etiam proprii sacerdotes inferiores hoc possunt concedere secundum quosdam usw. mit Berufung auf Hostiensis und Guil. Durantis.

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Zu 8) wird im Anfang bemerkt: Sed Hosti. dicit simpliciter quod ex vi indulgentiae non valent huius modi defunctis remissiones cum non sint de foro ecclesiae. Sed bona opera quibus quis meretur indulgentiam, ut elemosynae vel peregrinationes valent eis sicut et alia suffragia ecclesiasticae emunitatis 1 ut in su. con. eo. ti. qu. 191. Sed certe non videtur ratio quare ad defunctos possit transferri meritum bonorum operum. et non meritum Christi vel militantis ecclesiae. Es wird nicht versäumt, die Stelle aus der Glosse zur Raymundina nachzuholen, die Barth. weggelassen hat: unde si papa huius modi faceret indulgentias. non deberemus os ponere in coelum de plenitudine eius temere dubitando.

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1) Emunitas cf. du Cange: emunitas Hostiensi in summa est libertas concessa ecclesiis, vel Ecclesiasticis personis, et rebus aliis ad eas spectantibus: et dicitur ab Extra et Munia i. officia vel onera a quibus ecclesiae sunt immunes. emunitas schon bei Raymund von Pennaforte. Daselbst ausführliche Erklärung des Wortes in Lib. I, p. 117 der Ausgabe von 1603.

ANALEKTEN.

1.

Aus den Tagen der Zusammenkunft Papst
Klemens' V. und König Philipps des
Schönen zu Lyon,

November 1305 bis Januar 1306.
Von

Karl Wenck (Marburg a. L.).

Kaum je im Laufe der Jahrtausende hat sich in den Beziehungen des Papsttums zu einer weltlichen Macht ein so jäher Umschwung vollzogen, als in seinem Verhältnis zu Frankreich vom Jahre 1303 auf 1305. So unvergleichlich hoch Bonifaz VIII. die Ansprüche auf Überordnung des Papsttums auch in weltlichen Dingen gespannt hatte, so nachgiebig und dienstfertig zeigte sich zwei Jahre nach seinem Tode sein zweiter Nachfolger Klemens V., gegenüber den weltlichen Interessen, deren Förderung der französische König von ihm erbat. Vor dem übermächtigen Drucke Philipps des Schönen von Frankreich wich er nicht nur mit der Dekretale,,Meruit" (dat. 1. Febr. 1306) zurück von dem Standpunkte, den Bonifaz VIII. in der Bulle Unam sanctam" eingenommen hatte, er verstand sich nicht nur gegen die Stimme seines Gewissens dazu, in Frankreich zu bleiben, er stellte sich

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1) Das Material für die Beurteilung dieses Entschlusses hat sich, seit ich in meinem Buche:,,Klemens V. und Heinrich VII.", Halle 1882, S. 41 f., vgl. S. 169, aus dem Schreiben des Papstes an König Eduard I. von England, dat. Bordeaux, 25. Aug. 1305, nachwies, dafs Klemens V. zur Zeit dieses Briefes noch beabsichtigte, sich am Allerheiligenfeste in Vienne krönen zu lassen und dann über die Alpen zu ziehen, wesentlich vermehrt: Aus dem Berichte der päpstlichen Legaten Wilhelm Durand des Jüngeren, Bischof von Mende, und Pilifort, Abt von Lombez, über

auch gegenüber den grofsen Staatsaktionen, die König Philipp alsbald in der Lyoner Tagung (November 1305 bis Januar

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ihre Friedensmission in Mittelitalien, den Davidsohn, Forschungen zur Gesch. von Florenz III (1901), S. 287 f. (vgl. E. Göller in Rom. Quartalschr. 1905, S. 14 f.) leider unvollständig veröffentlicht hat (ich besitze eine vollständige Abschrift), ergibt sich (Davidsohn S. 293 u. 295), dafs die Legaten das Kommen des Papstes nach Rom in sichere Aussicht gestellt und zunächst für die Zeit vor Ostern 1306 erwartet haben, ferner, dafs die Nachricht, Klemens V., der im Februar 1306 von Lyon westwärts zog, habe sich nach Bordeaux zurückgewandt, der Wirksamkeit der Legaten für den Frieden neue Schwierigkeiten schuf. Gleichgültig für die Frage, wann Lyon zum Ort der Krönung gewählt wurde, scheint mir die Meldung des Seneschalls der Gascogne an König Eduard I. von Ende September 1305 über die Abreise des Papstes von Bordeaux am 4. September,, versus Lugdunum pro coronatione sua (Mitteilung Ch. V. Langlois' in: Revue histor. 40 [1889], p. 54), denn damit wurde nur die Richtung der Reise, nicht der Ort der Krönung bezeichnet. Er war Ende September noch nicht endgültig festgestellt, wie sich sogleich ergeben wird. Wichtiger ist das für diese Frage auch noch nicht benutzte merkwürdige Schreiben Klemens' V. an König Alb echt I. vom 13. Oktober 1305, dat. Saussan (zwischen Béziers und Montpellier), das v. Oefele aus den Papieren Aventins herausgegeben hat (Sitzungsber. der königl. bayr. Akad. philos.-hist. Kl. 1889, S. 273-5). Wir erfahren daraus, dafs der Papst mit nur geringem Aufschub gegenüber dem Programm vom 25. August gedachte, am bevorstehenden Allerheiligenfeste ,,vel circa" in Lyon and bald darauf in Vienne zu sein, und dann (in Vienne oder Lyon?) den deutschen König selbst oder seine Boten zu Verhandlungen zu empfangen bereit war. Der Krönung gedenkt Klemens hier mit keinem Worte, aber die Fassung scheint zu verbürgen, dafs er noch an Vienne als Ort der Krönung festhielt. Am selben 13. Oktober schrieb er allerdings an König Philipp von Frankreich (Baluze, Vitae pap. Av. II, 62), dass er bisher unterlassen habe, ihm zu schreiben, weil er ihm Tag und Ort der Krönung habe anzeigen wollen, und wenn er in diesem Briefe, der von sehr geheimen Verhandlungen spricht, darüber nichts Weiteres gibt, so liegt die Erklärung nahe, dafs er schwankte zwischen dem ursprünglich gedachten Vienne und dem von Philipp gewünschten Lyon. Nach des Königs Wünschen hat er dann in den nächsten Wochen Lyon zum Orte der endlich am 14. November erfolgten Krönung bestimmt. Philipp begehrte, zur Förderung der eifrig von ihm betriebenen und wenige Jahre später verwirklichten Annexion Lyons, eben hier seine Intimität mit dem Papste zur Schau zu stellen. Diese positive Werbung Philipps für Lyon wird viel mehr von Einflufs gewesen sein, als die Erklärung König Eduards I. vom 4. Oktober, dafs er bei der Kürze der Zeit nicht zur Krönung kommen könne. v. Oefele übersieht die Lage nicht völlig, wenn er meint, jene erste Anberaumung zum 1. November nach Vienne scheine aufgegeben zu sein, als Eduards Absage eingetroffen sei. Die Entscheidung für Lyon, die mindestens im Keime den Entschlufs, in Frankreich zu bleiben, in sich schlofs, ist der erste grofse Erfolg Philipps gegenüber dem neuen Papste. Dies sollte hier betont werden. Unter demselben Zeichen schwächlicher Nachgiebigkeit auf der ganzen Linie steht dann die Zusammenkunft in der Rhonestadt. Für die Beziehungen Klemens' V. zu König Albrecht werde ich über v. Oefeles Forschungen hinaus ein andermal manches Neue bieten.

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1306) an den Neugekrönten heranbrachte, so wenig energisch abweisend, dafs Philipp dadurch ermutigt wurde, den Prozess gegen das Andenken Bonifaz' VIII. weiterzuführen und den Gedanken der Vernichtung des Templerordens, gegen den sein rechtgläubiger Eifer und seine Habsucht in gleicher Weise entbrannt war, fortzuspinnen.

Bis auf die neueste Zeit unbekannt aber war, in wie weitem Mafse Klemens V. dem französischen Könige gleich in den Tagen von Lyon von vielfältigem Kirchenraub Absolution gewährt hat, ohne ihm der herrschenden Übung 2 gemäfs die Pflicht der Wiedererstattung aufzuerlegen. Nachdem mir durch die grofse Güte meines Pariser Kollegen Élie Berger auf meine Bitte eine vollständige Abschrift dieses Gnadenbriefes im vorigen Herbste zugekommen ist 3, möchte ich das merkwürdige Schriftstück, von dem bis dahin nur Brocken, welche den Zusammenhang (nicht erkennen lassen, auch ohne Datum, bekannt geworden waren, vollständig zur Kenntnis bringen.

Ich gebe zunächst den Gedankengang in grofsen Zügen wieder. Das Schreiben setzt ein mit einer jener Lobeserhebungen König Philipps, die uns auch weiterhin in den Briefen Klemens' V. so manchmal begegnen und unsere Empfindung verletzen, weil sie den Träger der Tiara verlustig erscheinen lassen des Gefühls für die Würde des zu Anagni so schwer beleidigten Papsttums. Philipps Ergebenheit gegen Gott und den apostolischen Stuhl gibt dem Papste, so sagt er, Anlafs, seinen Wünschen besonders in dem, was des Königs Seelenheil betrifft, entgegenzukommen. Der König hatte sein Verhalten entschuldigt, indem er den Angriff äufserer Feinde und gleichzeitige Rebellion im Inneren des Reiches, eine überaus kritische Lage, als den Anlass bezeichnete, nicht nur einmal, sondern wiederholt die Münze zu verschlechtern 4, zum

1) Philipp urkundet in Lyon zuerst am 8. November 1305, zuletzt am 3. Januar 1306. Recueil des histor. des Gaules 21, 446. Die früheste Datierung des Papstes aus Lyon dürfte vom 29. Oktober sein (Reg. Clem. V. Ann. I, Nr. 166), vorher am 17. in Montpellier, am 26. in Viviers (ebd. Nr. 223, 81 und 106), die letzte stammt wohl vom 13. März 1306 (ebd. Nr. 226), aber schon reichlich einen Monat früher nach anderen Datierungen wird Klemens Lyon verlassen haben. Eine Feststellung des Itinerars Klemens' V. auf Grund der Regesten und des sonstigen Materials wäre sehr erwünscht.

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2) Hinschius, Kirchenrecht V, 146.

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3) Vgl. meine Abhandlung:,,Philipp der Schöne von Frankreich, seine Persönlichkeit und das Urteil der Zeitgenossen." Marburger Rektoratsprogramm 1905, auch im Verlag von Elwert, Marburg 1905, S. 66. Ich konnte dort nur auf wenigen Zeilen von dem Schreiben handeln. Es diente mir damals zur Bezeugung des Bedürfnisses König Philipps nach Absolution, also seiner kirchlichen Gesinnung, hier erscheint es als ein Beitrag zur Charakteristik des nur allzu gefälligen Papstes.

4) Nach kirchlicher Anschauung des 13. Jahrhunderts war der Fürst

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