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ὀγδόης ποιήσω. Will Harnack auch von diesen Berührungen behaupten: „Praeterea nonnulla in Iren. libris

runt, quae B. cognata videantur, probant"?

occur

sed notitiam ep. B. minime

Nicht anders verhält es sich, wie Unbefangene zugestehen werden, auch mit Tertullianus u. s. w. Unsere äusserste Kritik hat in Hinsicht äusserer Zeugnisse kaum ein ähnliches Widerstreben bewiesen, wie Harnack gegen die alte Bezeugung und weite Verbreitung des Barnabasbriefes.

Die Abfassungszeit des Barnabasbriefes will Harnack (p. LXVII sq.) immer noch mit Volkmar, dessen Gründe ich seit mehr als 20 Jahren beleuchtet habe, erst 120-125 ansetzen, wogegen ich den vollen Beweis für die Abfassung unter Nerva 97 gegeben zu haben meine. Die Stelle c. 4 p. 9, 16 sq., wo selbst Keim (aus d. Urchristenthum I, S. 229) ,,den schwachen Nerva, der die 3 mächtigen Flavier, die Zerstörer Jerusalems, über den Haufen wirft", anerkannt hat, sollnichts beweisen. Und doch kann auch Harnack nicht leugnen, dass der,,kleine König“ (Nerva) der elfte und letzte ist. Wie dann Barnabas um 120-125 noch von Beschleunigung der Zeiten reden konnte, damit der Messias in seiner Herrlichkeit komme (p. 9, 13-15), ist nicht abzusehen. Wer wird mit Keim den Nerva als „,11) resp. 9" zählen, um noch als nr. 10. 11 Trajanus und Hadrianus unterzuschieben, den „,kleinen König“ zwei grosse Könige unter seinen Flügeln bergen zu lassen? Die Abfassung in der ersten Zeit Hadrian's will Harnack freilich immer noch aus c. 16 p. 40, 6-9 erzwingen. Man urtheile aber, ob Unsereiner oder Harnack unter die „interpretes misere locum illum vexantes" gehört. Barnabas schreibt, nachdem er aus Jes. 49, 12. 66, 1 die Eitelkeit der Hoffnung der Juden auf ihren äussern Tempel dargethan: πέρας γέ τοι πάλιν λέγει Ιδου οἱ καθελόντες τὸν ναὸν τοῦτον αὐτοὶ αὐτὸν ἀνοικοδομήσουσι' (Jes. 49, 17), γίνεται. διὰ γὰρ τὸ πολεμεῖν αὐτοὺς καθηρέθη ὑπὸ τῶν ἐχθρῶν. νῦν καὶ αὐτοὶ (καὶ male add. S. Gebh.) οἱ τῶν ἐχθρῶν ὑπηρέται ἀνοικοδομήσουσιν αὐτόν. Wie kann in diesem Zusammenhange der zerstörte Tempel der Juden, ihr vermeintlicher oixos dɛou, nur anders als geistig, in der heidnischen Christenheit, wieder auferstehen? Ist doch auch im Folgenden nach andern Schriftstellen von der Zerstörung des äussern Tempels der Juden (p. 40. 9-13) und von dem Aufbau des geistigen Tempels der Christenheit (p. 40, 14 sq.) die Rede. Dieser Ansicht bürdet Harnack nicht nur ganz ungehörig die „aedificatio

ecclesiae christianae e Iudaeis et Gentilibus" auf, sondern er wendet auch sehr unzutreffend ein: „At vero totius capituli nexum diligenter perlustrantem certo non fugiet, autorem a versu primo usque ad versum quintum [p. 39, 15-40, 9] de uno atque eodem templo agere [ja von dem vaos Deo, welchen die Juden nur vermeintlich besassen, welchen erst die heidnische Christenheit wahrhaft herstellt], ita ut nulla relicta sit dubitatio, eum etiam vv. 3 et 4 [p. 40, 6-9] templi Hierosolymitani refectionem spectare. Geht Barnabas nicht von der Eitelkeit des jüdischen Tempels mit régas yɛ To,,schliesslich". zu dem wahren Tempel über, welcher nur der christliche sein kann? Dem falschen vaòs der Juden konnte er den wahren vaòg der Christenheit ebenso gut gegenüberstellen, wie er es c. 2 p. 6, 19 sq. c. 3, p. 7, 9 sq. mit Opfern und Fasten thut. Ebenso wie geistige Opfer und Fasten mit den äusserlichen Opfern und Fasten, kann auch der äussere Tempel mit dem geistigen zusammengefasst werden. An eine Herstellung des äussern Tempels in Jerusalem zu denken, ist hier geradezu unmöglich. Harnack (p. LXX, not. 12) macht es freilich möglich, in der Jesajastelle die wiederaufbauenden avtoi auf die Juden zu beziehen, wie wenn die Juden ihren Tempel selbst zerstört hätten! Er macht es möglich, den Barnabas durch den beginnenden Wiederaufbau des jüdischen Tempels, bei welchem vermittelst der sinaitischen Einschwärzung eines xai auch römische (am Ende gar kaiserliche) Bauleute den Juden zu Hülfe kommen sollen, nicht etwa die Bewährung, sondern die Vereitelung der jüdischen Hoffnung beweisen zu lassen! Wie man aber zu jener Zeit nur daran denken konnte, dass die Juden mit Hülfe von Dienern der Römer ihren Tempel wieder aufbauen würden, kann Harnack uns nicht denkbar machen, da er den vorgeblichen Spuren einer Erlaubniss oder eines Befehls Hadrian's zum Wiederaufbau des Tempels in Jerusalem selbst nicht traut. Daher die vage Behauptung: ,,ubi refici coeptum est templum, et Iudaeis et ei qui conscripsit epistolam persuasum fuisse, Iudaicum ab Hadriano templum restitui." Ein herrlicher Beleg für p. 40, 5. 6 ¿yváκατε ὅτι ματαία ἡ ἐλπὶς αὐτῶν! In dieser Hinsicht wäre es immer noch besser, mit Keim a. a. O. an die jerusalemische Colonisation Hadrian's, welche 129-130 begonnen habe, zu denken, weil sie wenigstens die Eitelkeit der jüdischen TempelHoffnung beweisen, freilich unmöglich den Wiederaufbau des zerstörten Tempels darstellen könnte.

Das Gute der vorliegenden Ausgabe wird schon seine

beredten Herolde finden. Aber zu der Förderung der Textkritik durch die nun bekannt gemachte Handschrift von Jerusalem hätte sie, meine ich, eine ganz andre Stellung einnehmen und in der höheren Kritik den früher betretenen Irrweg ganz verlassen sollen. A. H. Karl Wieseler, Die Christenverfolgungen der Cäsaren bis zum dritten Jahrhundert historisch und chronologisch untersucht. Gütersloh 1878. 8. XII und 140 S.

In dieser Schrift beabsichtigt Hr. D. Wieseler, wie er in dem Vorworte selbst sagt, nicht, alle einzelnen Verfolgungen der Christen durch die römischen Cäsaren während der beiden ersten Jahrhunderte aufzuzählen, „,wohl aber ihren allgemeinen Gang und die wichtigsten und der Erklärung bedürftigsten Punkte und Urkunden, welche sich auf sie während dieses Zeitraums beziehen, zu erörtern und an's Licht zu ziehen“. ,,Desshalb habe ich besonders in meiner ersten Abhandlung auch die allgemeine staatsrechtliche Stellung der Christen im römischen Reiche während dieses Zeitraums untersucht und die auf sie bezüglichen, öfter missverstandenen kaiserlichen Rescripte, so viele uns überliefert sind, eingehend nach ihrem Werthe, ihrer Aechtheit und ihrer Glaubwürdigkeit geprüft. Ferner habe ich namentlich die Martyrien der apostolischen Väter und Zeugen, Ignatius, Polykarp und Justin ausführlicher behandelt, weil diese, abgesehen von ihrem um ihres christlichen Glaubens willen erlittenen Tode, durch ihre weitreichende kirchliche Wirksamkeit und ihre uns erhaltenen Schriften nicht bloss für ihre Zeit von grosser Bedeutung sind, sondern uns auch wichtige Rückschlüsse auf die Zustände und die kanonische Literatur des Urchristenthums gestatten." Gelehrte Untersuchung wird hier nicht bloss den Theologen, sondern auch den Archäologen und Historikern geboten. Die Unbefangenheit des Urtheils wird jedoch durch einen bekannten Conservatismus mehrfach getrübt. Ueberhaupt erhalten wir nichts Ganzes, sondern nur mehr oder weniger werthvolle Vorarbeiten für die Geschichte der ältesten Christenverfolgungen.

Der erste Abschnitt bringt: „Die Christenverfolgungen der Cäsaren bis in die Zeit Trajan's und die betreffenden kaiserlichen Rescripte bis zum dritten Jahrhundert“ (S. 1—33). Wieseler bekämpft hier die weitverbreitete Ansicht,,,dass die Christen das ganze erste Jahrhundert hindurch von den Römern als jüdische Secte angesehen wären und darum wie die Juden nach Joseph. Ant. 14, 10, 8. 19, 5, 3 die günstige

Stellung einer (staatlich) erlaubten Vereinigung (collegium licitum) gehabt hätten". Insbesondere tritt er der Behauptung Overbeck's entgegen: die Christen,,seien erst durch das Edict Trajan's, welches im ganzen zweiten Jahrhundert bis zu der schweren Christenverfolgung durch Septimius Severus massgebendes Staatsgesetz gewesen sei, aus einem im römischen Staate erlaubten, wenn auch unter einigen Cautelen, ein strafbarer Verein geworden", also im Staate ungünstiger gestellt worden. In solcher Fassung lässt sich jene Ansicht freilich nicht aufrecht erhalten, da die Christen vor Trajanus eben in einem zweifelhaften Verhältniss zu dem Judenthum und dem römischen Staate standen. Aber es ist auf der andern Seite noch weniger richtig, dass die römische Obrigkeit schon zur Zeit Nero's die Christen bestimmt von den Juden unterschieden hätte, dass Domitianus die Christen gar nicht als Judengenossen verfolgt, den Consular Fl. Clemens und seine Gattin Domitilla nicht als Christen bestraft habe (S. 8). Kann man es leugnen, dass die Apostelgeschichte das Christenthum in staatlicher Hinsicht noch mit dem Schilde des Judenthums zu decken sucht? Den Briefwechsel des Statthalters Plinius und des Kaisers Trajanus versteht Wieseler (S. 16) schwerlich richtig, indem er die Frage des Plinius: nomen ipsum (christianum) si flagitiis careat, an flagitia cohaerentia nomini puniantur, zu Gunsten des zweiten Theils entschieden werden lässt:,,es sollen zugleich [!] die Schandthaten, zu welchen der Name Christianus, d. h. Anhänger Christi als Gottes und Messias führte, die Verachtung der Staatsreligion und des Kaisers, thatsächlich nachgewiesen werden." Entschieden wird vielmehr die Strafbarkeit des nomen christianum als solchen auch ohne wirkliche flagitia, d. h. Criminalvergehen (vgl. 1 Petr. 4, 15. 16, m. Einl. in d. N. T. S. 693 Anm. 1), nicht bloss solcher mit dem nomen christianum verbundenen Verbrechen, wie sie die Fama demselben beilegte. Hätte Plinius schon mit dem nomen christianum wirkliche flagitia unzertrennlich verbunden, so hätte er ja den Fall: „nomen ipsum si flagitiis careat" nicht einmal für möglich halten können. An dem christlichen Bekenntniss findet Plinius aber nur pertinaciam certe et inflexibilem obstinationem strafbar, daher mehr Verirrung als Schuld (vel culpae suae vel erroris). Aus dem Verhöre hat er herausgebracht: Christianos se,,sacramento non in scelus aliquod obstringere, sed ne furta, ne latrocinia, ne adulteria committerent, ne fidem fallerent, ne depositum appelati abnegarent". Auch durch die Folter hat er nichts ermittelt

144 Anzeigen: K. Wieseler, Christenverfolgungen.

als superstitionem pravam et immodicam, also erkannt, nomen ipsum posse flagitiis carere. Die Verfügung Trajan's, „durch welche die Lage der Christen wesentlich günstiger gestaltet worden sei", lässt Wieseler (S. 17) wohl bis 203 ohne erhebliche Veränderung bestanden haben, meint aber (S. 18 f.) mit ihrer Geltung die Aechtheit der von Keim überzeugend angefochtenen Verfügung Hadrian's und der auch von Gieseler beanstandeten Verfügung des Antoninus Pius vereinbaren zu können. Soll doch selbst das Schreiben M. Aurel's an den Senat über die Christen nur stark interpolirt sein (S. 20). Gewiss ein übertriebener Conservatismus!

Der zweite Abschnitt ist ,,Das Martyrium des Polykarp und dessen Chronologie" (S. 34-101). Das Martyrium wird mit Recht als ächt anerkannt, aber der Märtyrertod Polykarp's nicht 156, sondern am 6. April 166 angesetzt. Die Bestreitung von Waddington's Untersuchung über den Proconsulat des L. Statius Quadratus hat Lipsius (Das Todesjahr Polykarp's, Jahrbb. f. prot. Theol. 1878. IV, S. 751-768) bereits hinreichend beleuchtet. Die Berechnung des Todesjahrs Polykarp's werde ich demnächst weiter besprechen.

Der dritte Abschnitt ist „Das Martyrium des Bischofs Sagaris unter Sergius (nicht: Servilius) Paulus" (S. 102. 103). Dasselbe wird mit Recht nicht vor 170 angesetzt.

Der vierte Abschnitt „Das Martyrium Justin's und seine beiden Apologien" (S. 104-115) setzt die erste Apologie wenigstens nicht vor 141, die zweite dagegen (schwerlich richtig) erst 165 oder 166, worauf Justinus bald Märtyrer geworden sei.

Der fünfte Abschnitt ,,Das Martyrium des Bischofs Ignatius und das Schreiben des Präses Tiberianus" (S. 116–134) behauptet nicht bloss die Aechtheit der Briefe des Ignatius, welcher 107 Märtyrer geworden sein soll, sondern auch einen ächten Kern des Schreibens des Präses von Palästina Tiberianus an Trajanus: gewiss wieder ein übertriebener Conservatismus! Lernen kann man aus dem kleinen Buche genug, freilich grossentheils nicht durch Aneignung, sondern durch Ablehnung der Ansichten. A. H.

Verantwortlicher Redacteur Dr. A. Hilgenfeld.
Pierer'sche Hofbuchdruckerei. Stephan Geibel & Co. in Altenburg.

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