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nur die drei letzten Zeichen übrig, während in 18 sein ATANA ganz verschwunden ist').

35. 36. Vertrag der Athener und Aitoler 219 (oder 200) v. Chr. In v. - Nr. 2618. Gefunden am 10. Juni 1895. Fundort nicht angegeben, Standort: Museumskeller. Fragment einer Marmorstele, rings gebrochen, Rückseite erhalten (fein gekrönelt); h. 261/2 max., br. 29 max, dick 41/2 (rechts nur 4 cm, weil hinten eingeschnitten).

5

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[

- [τὸν δεῖνα τοῦ δεῖνος] Αλαιέα, Αριστόδημ[ον Κηφισοδώρου? Ξυπεταιῶνα? -

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χέωνται τῶν Αἰτωλῶν καθὼς η

τοῖς ἐν ̓Αθήναις πολιτευόντοις καὶ τὰν νίκαν

5 [ἀλλὰ τὴν ἀσφάλειαν καὶ ἀσυλίαν εἶμεν αὐτοῖς πᾶσι τὰ ἀπ' Αἰτωλῶν καὶ τῶν ἐν Αιτωλίαι κατοικεόντων]

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1) [Korrekturnote. Während des Druckes machte mich v. Hiller freundlichst auf einen kürzlich von T. Walek herausgegebenen delphischen Text in Rev. de phil. 37, 262f. aufmerksam, der sich als unser όρκος-Stein herausstellt. Wir hatten diesen 1909 im Inventar ermittelt, und nach wochenlangem Suchen gelang es 1910 E. Rüsch, den ganz verstaubten Stein im äußersten Winkel des Museumskellers aufzufinden. Erfreut teilte er den Fund dem damaligen Ephoros mit, worauf am andern Tage Martinaud die Quader hinaustrug und photographierte. Diese Photographie nebst einer Abschrift hat Walek in Paris von Bourguet erhalten und jetzt beides a a. O. publiziert. Da ihm aber weder Abklatsche noch eine genaue, im Augenblick der Ausgrabung gemachte Abschrift zu Gebote standen, ist sein Text an zwei entscheidenden Stellen unrichtig und die Ergänzung der Anfangslücken bisweilen ungenau. Seine Varianten sind: 1 [σιταρχῆσαι?] τους. 2 statt [γεγραμμένους nur 7-8 Punkte. 3 [τὰς συνθήκας] statt (τήν τε συμμαχίαν. 4 [καὶ 11-12 litt.] αι. Bourg. gibt To . ΙΛΙ, was zu Kontoleons ιτωλίαι (s. oben) gut stimmen würde. 14 fehlt [το] vor γένος. 16 [Εἰ δέ τις φίλ]ος Βοιωτοῖς ἢ σύμμαχος statt der subskribierten Datierung. 17 ΣΓ, ΕΟΣ statt Θεσπιέος. 18 fehlt. Nach sehr langen Erörterungen über die politischen Konstellationen der 2. Hälfte und Mitte des III. Jhdts., die bei richtiger Verwertung des überflüssig gewesen wären, und nach Eliminierung der letzten Jahrzehnte des IV.Jhdts. kommt W. zuletzt auf dieselbe Zeit, die von uns oben angegeben war, und präzisiert sie genauer als den zweiten der boeotischen Aufstände gegen Demetrius 292 v. Chr. Man darf in dieser Übereinstimmung gewiß eine Gewähr für die Richtigkeit der Datierung selbst erblicken.]

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Die dünne Marmortafel muß sehr breit gewesen sein: da aber nur ein kleines Mittelstück von den langen Zeilen erhalten ist, läßt sich an eine Ergänzung kaum denken. Trotzdem ist es klar, daß Nr. 35 ein attisches Psephisma enthält (vgl. ¿r άzoo.różɛt. die Bezeichnung des einen Gesandten nach dem Demos Akai, den anderen mit der nichtdorischen Namensform 'Aquoτódnuos), dem in Nr. 36 das entsprechende aitolische folgt. Die kurze Überschrift des letzteren und manche Wendungen stimmen so genau zu den Aitoler-Dekreten Syll. 280 (vgl. Z. 11) für Teos a. 203 und Syll.2 923 (Z. 18-20) für die Magneten a M. a. 207, daß man zunächst versucht ist, an dieselbe Zeit zu denken, obschon die Schrift etwas älter erscheint. Desgleichen schien der Inhalt auf die Anfänge des II. Makedonischen Krieges zu führen; denn abgesehen von der kurzen Hilfe, die Aitolien auf Betreiben des Olympiodoros im J. 306 den Athenern gegen Kassandros leistete (Beloch III, 1, 163), ist von irgend einem Bündnis beider Staaten nichts bekannt geworden. Wir lernen durch unsere Inschrift die Existenz einer orazia kennen, die sich zwar nicht notwendig auf Aetolien und Athen beschränkt zu haben braucht, die aber doch die zwei Staaten mitumfaßt haben wird. Denn anders wird man die wiederholte Nennung Athens (Nr. 36, Z. 4 u. 10), seiner лožitevortes, die Garantierung seiner Asylie, d. h. die Befreiung von aitolischer Piraterie usw. kaum verstehen können. Alles das könnte zu der Feindschaft der Aitoler und der Römer gegen Philipp im J. 201 stimmen (Niese II, 588f.); vgl. die antimakedonische Gesandtschaft der Römer bei beiden Völkern (Niese II 591), die Kriegserklärung der Athener und die Anstrengungen des Attalos, auch die Aitoler zum Krieg zu bewegen (II 592); sodann die Gesandtschaft der Athener auf der Bundesversammlung zu Naupaktos neben den römischen und makedonischen Gesandten, von denen letztere die Aitoler vom Kriege abzubringen versuchten (II 598); endlich die Kriegserklärung des aitol. Bundes unter dem Strategen Damokritos im J. 200 (II 603).

Aber auf der anderen Seite spricht Vieles für den Anfang des Bundesgenossenkrieges, aus dessen erstem Jahr 219 (att. . Xaigegor) wir die mehrfachen Gesandtschaftsreisen des attischen Strategen Demainetos zu dem aitol. Bunde und zu Philipp kennen (IG II 619b, vgl. Niese II 463), und wohin die aitol. Zusage der Unterlassung der Piraterie sowie die Schrift besser passen würden, als zum J. 200. Denn gleich nach des Antigonos Tod hatten die großen Beute- und Raubzüge der Aitoler um 220 v. Chr. eingesetzt (Niese II 409), über die unten auf S. 12 genauer gehandelt wird. Freilich könnte dann mit der oruuazia nur der hellenische Bund gemeint sein, an dem die Athener keinen Anteil hatten, und da auch der Nesiotenbund ovuμazia hieß (vgl. Swoboda, Staatsalt. 416, 3), möchte ich diese Auffassung für die wahrscheinlichste halten. Wir würden klarer sehen, wenn wenigstens die Namen der athenischen Gesandten in Nr. 35 erhalten wären, deren erster, ganz verlorener, Demainetos (Adμorevc) gewesen sein könnte. Dann folgt ein Alcers, und als dritter 'Aptoτódnuos, vielleicht der Vater des Kephisodoros Pros. Att. n. 8380, der einzige Aristodemos, der in dieser Zeit bezeugt ist (Pr. A. n. 1819). Auch hier darf man hoffen, daß neue Stücke hinzugefunden werden.

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37. Grenzfestsetzung zwischen Meliteia und Xyniae, und Sympolitie zwischen Meliteia und Perea. Diesen wichtigen Stein hatte der erste Herausgeber Laurent nicht wiedergefunden, er konnte den Text nur unvollständig nach Jouguets flüchtiger, im Augenblick der Ausgrabungen angefertigter Kopie herausgeben (Bull. 25, 344). Einige Stellen besserte der Abdruck in IG IX, 2 p. XI, n. III, brachte aber auch Irrtümer hinein. Darum sei unsere Abschrift und die fehlende Steinbeschreibung hier mitgeteilt.

Inv.-Nr. 3272. Gefunden im Oktober 1895 (nicht 1896) verkehrt im Pflaster der heiligen Straße nahe dem Gelondreifuß. Kalksteinplatte in zwei schräg aneinander passende Stücke gebrochen, H. 46, Br. 32/2, Dicke 102-11. Längs der Oberkante ist ein 5 cm hohes Profil abgeschlagen. Oberseite glatt, Rückseite grob gekrönelt; rechts, links, unten rauh, also wohl Anschluß. An dem zweiten Text fehlen unten ca. 43 Zeilen, er war also noch um etwa 62 cm länger als jetzt. Will man nicht Wiederverwendung der Platte und Zerschneidung in zwei Hälften annehmen, wobei auch an der linken Seite ein Streifen von 9 Buchstabenbreiten (etwa 92 cm) abgehauen sein müßte, bliebe nur die Zugehörigkeit zu einer Plattenwand, etwa einer Postamentverkleidung übrig, obwohl die Dicke dafür etwas schwach erscheint. Die in Syll.2 425 31 dekretierte Aufstellung einer Stele in Delphi würde die Einmeißelung auf einer Plattenwand nicht ausschließen, wie mehrere Beispiele beweisen.

(Text siehe S. 10.)

--

Zur Textfeststellung: A. Die am Ende von Z. 2-5 unterstrichenen Buchstaben waren zur Zeit der Auffindung des Steins von Jouguet abgeschrieben, scheinen aber bald abgebrochen zu sein, da sie nicht nur heut, sondern schon in Kontoleons Inv.-Abschrift fehlen. 1 Zur Schreibung Mɛntɛiai vgl. IG IX, 2, n. 205, 30, und Dittenberger Hermes 1906, 170 (Stählin, briefl.). 2 Πολειμίδα Joug., heut nur l'OMEN erhalten, also wohl einst Ioɛuite, wie IG IX 2, 75 26′ 4 Die hier und weiterhin mit Fragezeichen versehenen Namen entsprechen den Lücken, sollen aber natürlich nur Vorschläge sein. Αρίστωνος Joug. 6 TONI und am Ende VII auf Stein, zur Ergänzung vgl. Z. 24. 9 Laurent gab nur: A EN [eiμεv] MELITC[for] tùs [ógas]. Zur Ergänzung vgl. Z. 24f. (Syll. n. 425). 10 Anf. ué Kern. Ende tov IPOITO Joug.; statt I' erkannte Klaffenb. IE auf Abklatsch. 11 Joug. beginnt mit NIAN, aber [7]àv váлav auf Stein. 12 NTOEIO Joug.; v. Hiller emendierte []v tò viuos, was der Stein hat. || .. eiαi ά[a]ò тov N... Joug.; auf Stein Ergoßɛia ANTOYNĘ.. Statt des erwarteten z oder dлò steht av da, das kaum zum vorigen gezogen werden kann (Etoóßei aiav?); vielleicht ist ausgefallen, äv(o) toù véμɛoç(?). 13 Laur. beanstandete mit Recht Joug.'s ἁμαξιτάν, der Stein hat -τόν. Ζη [τὴν ὁδόν ist nicht recht Platz, aber τάν darf kaum fehlen (suppl. Laur.). || Das nächste ist noch nicht sicher; év tav 'Opı . . . Joug.; OPE oder OPM auf Stein. Wegen Z. 14 ov tov 'Iovetov, wo dieselbe Ortsangabe wiederkehrt, würde man v tà Nog.. schreiben, wenn ein griech. Wort mit Nog begänne. So aber darf man das N wohl eliminieren. 14 ΝΤΩ . . ΝΝΩ Joug., IE2NTONIONEL ON auf Stein (auch von Hiller auf Abkl. bestätigt). Aber der Name 'Ióvɛa bleibt problematisch. || Ende to [yov] Laur., jedoch ist Alvvatov hier und in Z. 15 sicher. 15 Anf. nur veiov v Joug. || tov Xa[oάdgov] id., auf Stein Tóv. 17 Anf. I[táv].... da Joug., ZYTAPIAA auf Stein, was zur Not Evapida oder Avṛapida gewesen sein könnte. Vorher ist wohl nicht vážav, sondern naɣáv zu ergänzen, vgl. die Quelle IIɛλλaviç in Lakonien Paus. III, 21, 2. 18 . . . ίωνος Joug., Σκορπίωνος aut Stein. 19... ov Joug., auf Stein -vízov. || Ende Kovo- fehlt bei Joug. 20 ..o Joug., Oiquot auf Stein; ein Ethnikon vermutete schon Laurent. 21 ΤΩΝΕΙΝΙΑΣ . . . . ΚΟΣ Joug., bei dem auch K am Zeilenschluß fehlt.

A

Inv.-Nr. 3272 = Bull. 25, 3441.

[Στραταγέο]ντος Πανταλέωνος τὸ πέμπτον, ἐν δὲ Μελιτεί
[αι ἀρχόντων Μενεδάμου τοῦ Θρασυδάμου, Πολεμίτα

[τοῦ . . . . ο]υ, Φείδωνος τοῦ Εὐκράτεος, ἐν δὲ Ξυνίαις Δαμο[στράτου του Συμμάχου, Νικία τοῦ ̓Αριστίωνος, Φιλλίδα [το] 5 [... ]ος, ἔκριναν οἱ δικαστ[αὶ οἱ αἱρεθέν]τ[ε]ς ὑπὸ τῶν [Αἰτωλ]ῶν, τῶν πόλεων ἐξ ὁμολόγων ἐπιχωρησ]άτων, ὁ δει] [να . . . .]« Γ.... a[s], Κ[αλλείδης? . . . oro]ς Πελλανεύς], Το δεῖνα ]εος Πελλανεύς?, Φιλώτας Θεοδότου Α[πέ[ραντος. Ὅρια εἶμε]ν Ξυνια[ίοις καὶ Μελιταιεῦσι τῆς χώρας, 10 [ἂν ἡμὲ περιαγή]σαντο οἱ Μελιταιεῖς, ἀπὸ τοῦ ἱεροῦ τοῦ

α[ς],

[Βορρᾶ ἐν τὰν νάπαν ἐν τὰμ παγὰν τοῦ Χαράδρου καὶ [ἐκ [τᾶς παγᾶς ἐν τὸ νόμος τὸ ποτὶ τᾶι Στροβείαι· ἀν(?) τοῦ νέ[μετ [ος ἐν τὰν ὁδὸ]ν τὴν ἁμαξιτόν· ἐκ τῆς ὁδοῦ ἐν τά(ν) ὄρη [τὰ [Ιόνεια· ἐξ ὀ]ρέων τῶν Ἰονείων ἐν τὸ νόμος τὸ Αἰrg[τον 15 [ἐκ τοῦ νέμελος τοῦ Αἰνναίου ἐν τὸν ποταμὸν τὸν Χάρα[δρον· ἐκ τοῦ] Χαράδρου ἐν τὸ χῶμα· ἐκ τοῦ χώματος ἐν [τὰν παγὰν] Ενταρίδα καλουμέναν. Μάρτυρες Λυκίσ [κος Λύκου], Λυκίσκος Σκορπίωνος, Ανδρόνικος Βίττου, Δά[μων? Ελλανίκου, Δίκων Πολυχάρμου, Δικαίαρχος Κρινο20 [λάου, ὁ δεῖνα] Λαμίου, Νικόμαχος Μάχωνος Θέρμιοι· Εὐρύ

[δαμος, Δάμων, Ξενίας, Αυ]κίσκος Εἰδαῖοι Λοχαγός ΚαλλιΒ [πολίτας. - Μελιταιέοις καὶ Πηρέοις ἔκριναν οἱ ὑπὸ τῶν Αἰτω[λῶν [αἱρεθέντ]ες δικασταὶ Δωρίμαχος, Πολεμαῖος, Αργείος Καλ

[λυδώνιοι, α]ὐτῶν ἐπιχωρησάντων ἐξ ὁμολόγων. Ὅρια μεν 25 [είμεν τᾶς χώρ]ας Μελιταιέοις καὶ Πηρέοις, ὡς ὁ Ἀκμεὺς ἐμ[βάλλει] [ἐν τὸν Εὐρ]ωπόν· καὶ ἀπὸ τοῦ Ἀκμῆος ἐν τὰν παγὰν [του] Γαλαίου καὶ ἀπὸ τοῦ Γαλαίου ἐν τὴν Κολώναν ἀπὸ τῆς [Κο[λώνας ἐπὶ τὸ Ἑρμ]αῖον ἐπὶ τὰ Εὐρύνια] κτλ.

Β.

Der fehlende Hauptteil steht Syll.2 425 = IG IX 2, n. 205.

22-28 Hier hat Laur. den größeren Teil der Buchstaben eingeklammert ergänzt, während die meisten auf dem Stein erhalten sind. Ich bemerke nur, daß 'Ακμπος (Ζ. 26) sicher ist (Ακμέος Jong.) und daß das hinter Κολώναν (Ζ. 27) von Laur. ergänzte zai auf dem Stein fehlt.

An Einzelheiten ist zu erwähnen: 7 die oben ergänzte Vierzahl der Richter befremdet, gewöhnlich wird eine ungerade Zahl bestellt. Desgleichen ist der Πελλανεύς auffallend. Weder das achäische, noch das lakonische, noch das thrakische Pellana können in Betracht kommen; daher muß man wohl das nur selten erwähnte phthiotische Pella erkennen1). Da Steph. Byz. unter den 4 homonymen Pella-Städten auch das Ethnikon Πελληναίος (neben Πελλαίος) bezeugt, wird daneben noch die Form

1) Steph. Βyz. Πέλλα πόλις Μακεδονίας, Θεσσαλίας, Αχαΐας, Συρίας. Clem. Alex. Protr. 3: Μόνιμος δ ̓ ἱστορεῖ ἐν τῇ τῶν Θαυμασίων συναγωγῇ, ἐν Πέλλῃ τῆς Θετταλίας Αχαιὸν ἄνθρωπον Πηλεῖ καὶ Χείρωνι καταθύεσθαι.

Пe22aver's existiert haben können. 8 Der Vater Θεόδοτος Απέραντος war Hieromnemon c. 216/08 (τqat. Aattáμov, Bull. 26, 274) und vielleicht schon 255/1 v. Chr. (Praochos). Vgl. den in der Aperantia gefundenen Grabstein des Theodotos und Philotas IG IX, 1 n. 432 usw. 10f. In dem Grenzstreit zwischen den Melitaeern-Chalaiern und Peumatiern Bull. 25, 338 12 (IG IX, 2 p. XI) findet sich als einer der ersten Grenzpunkte tò Boo[oй iεg]ór, das ich darum auch oben ergänzt habe. 12 Der OTOOẞEs ist ein Werkzeug des Walkers (zvageve); darf man darum OTOOẞeia als Walkmühle verstehen, die an fließendem Wasser oder Quellen zu liegen pflegten? 16 Die Herausgeber schreiben to Xoua, es ist aber kein Eigenname, sondern der Damm des Gebirgsflusses Charadros. 17 Zu der Quelle (?) Ξνταρίδα vergleicht F. Stählin τὸν Κυρσιλίδα τόπον IG IX, 2 p. XI nr. II 11 (briefl.). || Vgl. Aézos Avziozov 'Apotoevs 1G Αρσινούς IX, 1, 4174 || Der Vater von Avziozos Exopriovos war gewiß der Hieromnemon Skorpion . Ag[zéλa] um 217 v. Chr. (s. Bd. XIV S. 308). Ein später Nachkomme der Familie ist wohl Σκορπίων Αγήσωνος Φιστός IG IX, 1 n. 418. || Nizavdoos Bittov Toyovers, Stratege a. 190, 184, 177, ist wohl der Bruder unseres Zeugen, falls im Anfang von Z. 19 oder 20 ein Ethnikon verloren wäre. 20 Aitoler, die Aduoc hießen, kennen wir schon fast 1/2 Dutzend (Hieromnemonen aus Latyia a. 216, Lysimacheia a. 213, Oichalia a. 203, Apollonia a. 202). 21 Das Ethnikon Eidato ist sicher und auch bei dem Hieromnemon Polemarchos (a. 213 unter Polykleitos) herzustellen, wo man bisher Ellaios las (Bull. 20, 622). Die Stadt oder besser zoun ist unbekannt und bei Swoboda, Staatsalt. 332 Anm. hinzuzufügen; sie hat weder mit dem Kastell "Elaos, noch mit 'Elaia etwas zu tun (vgl. dagegen Syll.2 924, not. 4). || Der letzte Zeuge ist der spätere Stratege Λοχαγός Αγήτα Καλλιπολίτας vom J. 179 v. Chr.

Die Inschrift enthält zwei verschiedene Texte, die als éine Urkunde zusammengefaßt sind. Denn B beginnt in der Schlußzeile 22 von A sogleich nach dessen letztem Wort1). Bekanntlich ist B, der Grenz- und Sympolitievertrag zwischen Meliteia und Perea, vollständig auf einer Marmorbasis in Meliteia selbst erhalten (IG IX, 2 n. 205 Syll.2 425), während an unserem Exemplar unten fast 6/7 des Textes fehlen. Dafür ist aber A auf dem Meliteiastein nicht vorhanden und gibt die Datierung nach Pantaleons 5. Strategie auch für B. Dieses Datum ist für uns das Wichtigste an Text A und verlangt eine kurze Besprechung.

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Nach der Schrift würde man unsere Platte frühestens um 200 v. Chr. ansetzen und könnte bis 170 herabgehn. Der Meliteiastein aber müßte - nach delphischer Steinmetztechnik taxiert erst gegen die Mitte des II. Jhdts. gesetzt werden und könnte keinesfalls vor 200 gehören (vgl. die Faksimileprobe IG IX, 2 p. 53). Ich habe daher immer wieder versucht, diese 5. Strategie Pantaleons in die Jahre 173-169 zu setzen,

1) Genau ebenso sind in der vorangehenden Inschrift Bull. 25, 338 zwei Grenzfestsetzungen, die zwischen den Melitaiern-Chalaiern und den Peumatiern (Z. 1-16) und die der Melitaeer für die Pereer und Phylladonier gegen die Peumatier (Z. 16-37), als ein Text zusammenfaßt.

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