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eine willkommene Handreichung gewesen, ist fast selbstverständlich und durch ihre Erwähnung in den portugiesischen Breviarien1) verbürgt. Außerdem aber bezeugt uns ein Coder 2) in der Bibliothek der medizinischen Schule zu Montpellier mit einer aus dem 10. oder 11. Jahrhundert stammenden Handschrift, daß Martins Predigt auch im südwestlichen Frankreich gebraucht wurde. Es stimmt nämlich die unter Nr. IV der Anecdota von Caspari veröffentlichte Rede eines ungenannten Verfassers an Getaufte zwar nicht auf das Wort, aber doch fast wörtlich mit Martins Schrift überein. Man kann diesen Sermon als einen freien Auszug aus der Schrift Martins ansehen. Es sollte das Bedürfnis nach einer kürzeren und einfacheren Predigt durch ihn gedeckt werden. Was zu gelehrt war, blieb darum weg.3) Unter den Zusäßen, die er bringt, ist zweierlei bemerkenswert: Der Schluß der ganzen Rede1) klingt an die in Kapitel XXXIII von Pirmin berührten Gedanken an. Und bei der Verkündigung der Sündenvergebung wird vorsichtig der unvergebbaren Sünde wider den heiligen Geist gedacht. Es heißt nämlich bei der Erklärung 3) von Lukas 15, 7 und Ezechiel 18, 21 ff., Sprüchen, die allerdings sehr frei angeführt sind: „Gott will einen Bußfertigen haben. Buße ist gerechtes Almosen, Fasten und Enthaltsamkeit, denn wer Buße gethan und gerechtes Almosen gegeben, hat ohne Zweifel Vergebung von Gott zu erhoffen. Weil es ganz gewiß Wahrheit ist, daß ein Sünder, er mag so verbrecherisch sein, als er will, und so viele Missethaten begangen haben, als er will (wenn er nur nicht was ferne sei! gegen den heiligen Geist gesündigt hat), wenn er gebeichtet und hat Buße thun wollen und sich vornimmt, daß er ferner zu den Verbrechen nicht wieder zurückkehren werde, zuversichtlich die Gnade Gottes er

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1) Caspari, p. XIV u. p. XIX.

2) Nr. 76. Caspari, p. LVIII.
3) Caspari, p. CVIII sq.

4) p. 202.

5) p. 201.

Aller Wahrschein

hoffen mag, daß er das ewige Leben besite." lichkeit nach hat aber Martins Schrift schon viel früher den Weg nach Frankreich gefunden. In den Excerpten nämlich, welche Audoënus oder Dado von Rouen (609-83) aus den Predigten eines älteren Freundes, des berühmten Predigers Eligius von Noyon (588-658 oder 659), bei Gelegenheit der Lebensbeschreibung desselben giebt, findet sich manches,1) das auf Martins Schrift als seine Quelle zurückweist.

Noch ein anderes Mal als durch Pirmin machte des Martin von Bracara Musterpredigt ihre Wanderung nach Deutschland. Einer aus dem 12. Jahrhundert stammenden Handschrift2) der Universitätsbibliothek zu Leiden ist nämlich die Rede entnommen ,,Qualiter infantes suscipiantur", welche Caspari unter Nr. V seiner Anecdota veröffentlicht hat. Sie giebt das letzte Drittel von Martins Schrift wieder. Nach Ansicht des Herausgebers hat sie mit einem historischen Teile, den beiden vorhergehenden Stücken entsprechend, begonnen. Es könnte aber auch das „Ergo", mit dem sie in der Handschrift anfängt, nur eine wörtliche Herübernahme des Sazes aus dem Originale sein. Oder endlich könnte der Prediger mit seinem Anfangsworte auf die Thatsache hinweisen wollen, daß die Hörer zum Gottesdienst der Christengemeinde versammelt sind. In seiner Abhandlung über des Martin von Bracara Schrift de correctione rusticorum erklärt sich der Herausgeber 3) selbst für diese Annahme, indem er meint, die fragliche Rede sei bei der Taufhandlung als Ermahnung für die Paten passend an ein vorausgegangenes Wort angeschlossen worden.

Ferner finden sich in einer angelsächsischen alliterierenden Homilie des Abtes Älfric (um 1000) deutliche Spuren von der Benuşung der Martinschen Arbeit. Gegen das dänische Heidentum

1) Caspari p. CIX-CXI.

2) Sie gehörte ursprünglich dem schwäbischen Benediktinerkloster Wib lingen.

3) p. CXXV.

Albert, Geschichte der Predigt.

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werden die Partien 1) derselben ins Treffen geführt, welche von der Entstehung des Gößendienstes und der Kreaturenvergötterung handeln. Ja es giebt sogar eine altnorwegische (isländische) Predigt, welche nichts anderes ist, als eine freie Wiedergabe von Älfrics Homilie.

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Ein ganz eigentümliches Licht wirft die Entstehung und Verbreitung der Schrift Martins von Bracara auf die Beschlüsse und Gebote, welche über die Predigt in dem Anfang des Mittelalters gegeben wurden. Sie begegneten bei der großen Menge der auch in bischöflichen Ämtern stehenden Geistlichen einer vollständigen Unfähigkeit, etwas auch nur einigermaßen Selbständiges oder den Verhältnissen Angepaßtes zu leisten. Auch bei der Betrachtung der durch Karl den Großen gegebenen Geseße über die Predigt wird man gut thun, von vornherein sich vor dem Schlusse zu hüten, daß ein jedes Gebot pünktlich und überall erfüllt worden ist.2)

2. Die Predigt im Lichte der Gesetzgebung Karls des Großen.

§ 12. Was verstanden die Gesetze Karls unter
„Predigen“?

In dem Strome, deffen trübe Fluten durch die Städte hindurch dem Meere zueilen, erkennt man die Quelle nicht wieder, deren klares Wasser denselben Namen schon führte, als es im Gebirge aus dem Felsen hervorsprudelte. Viele gleich lautere Zuflüsse

1) p. CXIV u. p. CXXI.

2) Dies ist der Fehler, dessen sich Linsenmayer schuldig macht, wenn er aus der Zusammenstellung der die Predigt betreffenden Verordnungen und Gesetze, das Recht entnimmt zu versichern, es habe von alters her gar vortrefflich mit der Predigt in der Kirche gestanden.

mehren von beiden Seiten des Stromes her auf seinem langen Laufe des Wassers Menge, ob man auch oberhalb seines Spiegels nichts davon wahrnimmt. Ganz ähnlich ist es mit der christlichen Predigt ergangen. Durch den Bestand der christlichen Kirche ist es unzweifelhaft verbürgt, daß der lebenskräftige Zufluß aus dem göttlichen Worte niemals völlig versiegt ist. Aber doch ist die ursprüngliche, evangelische Predigt oft in dem nicht wieder zu erkennen, was man zu den verschiedenen Zeiten und an den verschiedenen Orten. unter Predigen" verstanden hat. Vielerlei Mißverständnisse sind. ganz unvermeidlich, wenn man etwa in den Gefeßen aus der Zeit Karls des Großen ohne weitere Prüfung das Wort Predigen" im evangelischen Sinne hinnehmen wollte.

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Das sogenannte „Homiliar Karls des Großen“ als ein Hilfsmittel zur Ermöglichung und Verbesserung der Predigt an= zusehen, ist ein Irrtum, gegen welchen sich schon Cruel1) mit Sachkenntnis gewendet hat. Der fürstliche Urheber bezeichnete bei der angeblich im Jahre 7822) erfolgten Einführung dieses Werk nur als ein Lektionar für die Vigilien, das sind die nur in Kloster- und Kathedralkirchen damals noch gefeierten liturgischen Gottesdienste. Ich möchte zur Unterstüßung dieser Ansicht darauf hinweisen, daß der betreffende Brief Karls sich mit seinem Gruße3) schon an die

1) 1. c. p. 35–51. Hauck Kirchengesch. II, p. 222 schiebt diese That= fache einfach bei Seite und läßt das Bedürfnis der Prediger" die Ursache „zur Abfassung der Homiliensammlungen“ sein, unter denen das Homiliar die erste Stelle einnimmt.

2) Man geht sogar bis auf das Jahr 808 herab. Vgl. B. Simson, Jahrbücher des fränkischen Reichs unter Karl dem Großen II. Bd. Lpz. 1883. p. 569. F. Dahn, Paulus Diaconus, Leipzig 1876, p. 53 f. läßt dieses Werk in der Zeit zwischen 786-795 in Monte Cassino entstehen und noch vor 797 von Karl empfohlen werden. Ähnlich Boretius p. 80 zu C. 30.

3) Alfredus Boretius, Capitularia Regum Francorum. Hannoverae 1883. Hahn. Monumenta Germaniae Historica. Legum Sectio II. Tom. I. (Wenn ich es nicht besonders im Folgenden bemerke, ist immer nach Boretius citiert.) Cap. 30, p. 80, 20 ist die Überschrift „Encyclica“ auch geändert gegenüber Pert III, p. 44 sq.

Lektoren seines Reiches" wendet, denen die Sammlung zum Vorlesen in den christlichen Kirchen übergeben wird. Wir werden sogleich sehen, wie vorsichtig man sein muß gegenüber den in diesen Zeiten vorkommenden Ausdrücken. Man darf unter den Worten „Predigt", "Predigen“, „Homilien" und dergleichen nicht ohne weiteres die gegenwärtig damit verbundenen Begriffe verstehen.

Wenn nämlich Friedrich1) die Arbeit Rettbergs besonders darum als der Ergänzung bedürftig bezeichnet, weil dieser Gelehrte sich der negativen Kritik hingegeben habe, ist hier ein Punkt, an dem man im Gegenteil den Vorwurf der Kritiklosigkeit nicht unterdrücken

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ct. Jaffé IV, p. 372 sqq. Das Schreiben beginnt: Karolus religiosis lectoribus nostrae ditioni subjectis. Simson 1. c. Vgl. Hanke in Stud. und Krit. 1855 II. p. 382-396. Man darf sich also wohl nicht durch den später eingeführten Namen „Homiliar Karls des Großen“ bestimmen lassen, bei der Erwähnung von „Homilien der Väter“ in den Gesezen (C. 116, 6, p. 234. C. 117, 12, p. 225. Cap. 38, 10, p. 110) an das Werk des Paulus Diaconus zu denken, wie Rettberg (II, p. 774) es thut. Recht zu wünschen wäre, wie eine kritische Untersuchung über das Werk des Paulus Diaconus, so auch eine über das Verhältnis desselben zu der Homiliensammlung, welche Alkuin in 2 Bänden verfaßt haben soll. Sie ist nach Werner (Alkuin und sein Jahrhundert. Paderborn 1876 S. 38) in Köln 1530 gedruckt worden und nach Pertz, Archiv IX, 469 in Prag handschriftlich vorhanden. Nahe liegt allerdings die Vermutung, daß der Biograph dem Alkuin (Jaffé VI, 28, Nr. 12) das Werk des Paulus Diaconus zuschrieb, zu welchem Alkuin etwa Nachträge und Zusäße lieferte. Spätere Handschriften und Drucke konnten auch ohne diese biographische Notiz zu einer Verwechselung dieser beiden von Karl hochgehaltenen Gelehrten kommen. So sieht auch Christlieb die Sache an im Artikel „Homiliarium“ der Herzogschen Real-Encykl. Bd. VI, p. 294. 2. Aufl. In Dresden befinden sich auf der Kgl. öffentl. Bibliothek zwei alte Druckexemplare. Während die eine Ausgabe, welche Lugduni per Joannem Clein Alemannum 1520 gedruckt ist, Alkuin als Verfasser nennt, läßt die andere Ausgabe (1525 Coloniae) den Namen des Alkuin weg und rühmt sich ausdrücklich der Benutzung der ältesten Handschriften und der Korrektur vieler Fehler, wie man durch Vergleichung mit anderen Ausgaben leicht finden könne.

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1) Kirchengeschichte Deutschlands, Bamberg 1867. I,

p. VIII.

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