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gehörte unter dem Abt Comgallus dem Kloster Bangor in England an und zog mit zwölf Genossen um das Jahr 590 nach Gallien. In Burgund wurde er von dem König Childebert II. ehrenvoll aufgenommen und gründete drei Klöster. Einem derselben, dem zu Luxeuil, stand er selbst als Abt vor und gab diesem dadurch eine Auszeichnung vor den andern. Der König Theodorich, welcher seinem Vater in der Regierung Burgunds nachfolgte, ward des Columba überdrüssig und wollte ihn 610 auf einem Schiff in die Heimat zurückbringen lassen. Die dargebotene Gelegenheit zur Flucht benußte Columba, und blieb nun, den Rhein aufwärts ziehend, unter dem Schuße des austrasischen Königs Theodebert II., des Bruders seines Verfolgers auf deutschem Boden. Nach einem dreijährigen Aufenthalt zu Bregenz ging er über die Alpen und gründete in Italien das Kloster Bobbio, dessen Abt er bis an seinen etwa 615 erfolgten Tod blieb.

Ich habe den neuerdings allgemein gebrauchten Namen Columba1) beibehalten, möchte aber damit nicht etwa seine ausschließliche Berechtigung zugestehen. Wenn man behauptet, dies sei der von ihm selbst gebrauchte Name, so ist das nur bis zu einem gewissen Grade richtig. Es spielt nämlich dieser Mann ganz offenbar mit seinem Namen. Die Briefe, welche wir von ihm besigen, enthalten vier Namen, die er sich beilegte. Er nennt sich Jonas und sagt,

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Columba Leben und Schriften, besonders über seine Klosterregel. Stud. und Krit. 1875, III. p. 396-454. Fr. Loofs, De antiqua Britonum Scotorumque Ecclesia. Lipsiae. 1882. O. Seebaß, Über Columba von Luxeuils Klosterregel und Bußbuch. Inaug. Diss. für Leipzig. Dresden. 1883. Hauck, Über die sogenannten Instructiones Columbani in der Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft und kirchliches Leben. VI. Jahrgang. 1885. p. 357-364. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands. I, p. 240Wilh. Gundlach, Über die Columban-Briefe im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde. 1890. p. 497-526. Columbas Schriften führe ich an nach Migne, Patrologiae cursus completus. Paris, 1844 ff. Series II, Tomus LXXX.

293.

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1) Ebrard, Die iroschott. M. p. 16. Seebaß p. 3 f. Anm. 1. c. p. 400.

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dies sei sein früherer Name gewesen.) Er überseht diesen Namen mit Columba, auch mit Palumbus,2) endlich mit Peristera. Will man nun auch nicht zu der Vermutung sich versteigen, die Briefe, welche zumeist kirchenpolitischen Inhalts sind, und in denen der Name des Propheten Jonas öfters3) in geschickter Weise zum Nußen. des Briefschreibers in Anspruch genommen ward, gebrauchten absichtlich, um dieser Anspielung willen den Namen Columba, so wird man doch zugestehen müssen, die Möglichkeit, daß sonst auch der Name Columbanus für diesen Mann gebraucht worden sei, ist nicht ausgeschlossen. Und daß Jonas, sein Biograph, der im Kloster Bobbio schrieb, drei Jahre nach Columbas Tode dort ankam und etwa 640 sein Werk verfaßte, unterstüßt von Männern, welche den Stifter des Klosters noch persönlich gekannt, obwohl ihm die Form Columba nicht unbekannt war1) ausschließlich die Form Columbanus gebraucht, spricht doch sehr für die Berechtigung dieser Form. Ebenso fehlt es nicht an Zeugnissen dafür, daß auch sonst in Luxeuil bald nach dem Tode des großen Abtes diese Form seines Namens angewendet wurde.3)

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Es wird sich sogleich zeigen, warum diese Auseinandersetzung über den Namen Columbas nicht umgangen werden durfte. Dieser Mann hat nämlich das eigentümliche Geschick gehabt, daß man teine seiner Schriften unangezweifelt gelassen hat, außer seinen Briefen, die sehr viel Persönliches enthalten. Kommen Kriegsläufte über ein Land, dann ist die Rücksicht auf den Kampf

1) Ep. V. Migne Tom. 80. p. 282. C. Ob auch die Stelle verderbten Text darbietet, ist dies doch zweifellos der Sinn der Worte:,,mihi, Jonae Hebraice, Peristerae Graece, Columbae Latine, potius tamen vestrae idiomate linguae nuncupato, licet prisco nitar Hebraeo nomine."

2) ibid p. 274 C.

3) Ep. II, p. 267. B. Cap. V. Ep. IV, p. 273 sq. Ep. V, p. 282 B.

4) Mabillon Acta Sanctorum ordinis S. Benedicti Paris 1668 ff. Venet. 1733 ff. Saec. II, p. 5. Cap. 6: Columbanus igitur, qui et Columba dicitur.

5) Seebaß 1. c.

allein maßgebend. Dem friedlichen Bürger wird der Acker verwüstet, der Wald gefällt, Hab und Gut entführt. Er muß dann noch einmal von vorn beginnen sich Eigentum zu erwerben, oder doch die unter einander geworfene Habe zu ordnen. Eine ähnliche Aufgabe fällt der Wissenschaft zu, nachdem der Kampf um die alten Briten und Skoten entbrannt ist, und mannigfaches Interesse Zweifel an der Echtheit der alten Überlieferung geltend gemacht hat. Man darf es als ein anerkanntes Ergebnis der bisherigen Untersuchungen aufführen, daß die Mönchs- und Klosterregel1) wirklich dem Columba zugehört. Schlimmer steht es mit den Predigten, welche Hauck2) entschieden dem Columba abspricht, nachdem Ebrard3) dies nur in Bezug auf die 15. gethan hatte.

Aber auch gegen die Gedichte verhält sich Hertel1) ablehnend. Haud) dagegen läßt die Gedichte des Columba unter den echten Schriften erscheinen. Ebenso ist Seebaß für ihre Echtheit eingetreten.") Ich möchte gerade auf diese zunächst hinweisen, weil sie uns sehr einfach den Schlüssel zum Verständnis für Columbas Schriften darbieten, es auch erklären, warum so viele innere" Gründe gegen die Echtheit der Schriften dieses Mannes sich auffinden ließen. So= bald man nämlich zugiebt, daß Columba sich auch Columbanus genannt haben kann, fällt der gewichtigste Grund gegen die Unechtheit dieser Gedichte weg. Hertel') nimmt nämlich „ganz besonders“ daran Anstoß, daß der Verfasser sich Columbanus nennt im Akrostich des

"

1) cf. Seebaß 1. c. Hauck, Kirchengesch. I. p. 247. Anm. 1. Regula coenobialis bei Migne p. 209–224.

entspr.

2) 1. c. p. 240 und in der Ztsch. f. k. W. und k. L. 1. c.

8) Ebrard, die irosch. M. p. 100 Anm. 25. p. 120 Anm. 41 u. 42

4) 1. c. p. 427 ff.

5) Kirchengesch. I. p. 240 Anm.

6) 1. c. p. 65. So urteilen auch neuerdings W. Gundlach. N. A. XV. p. 525 sq. und M. Manitins, Geschichte der christl.-lateinischen Poesie bis

zur Mitte des 8. Jahrhunderts. Stuttgart, Cotta. 1891. p. 391.

7) 1. c. p. 428.

ersten Gedichtes, sowie im 2. Verse des 2. Gedichtes.1) Ich will
nicht auf das Zusammenstimmen der in diesen Gedichten ausge-
sprochenen Gedanken mit denen Columbas2) hinweisen, nicht auf die
Anklage, welche der Dichter3) gegen sich erhebt, wie es auch Columba
that, daß er zu viel rede. Ich glaube aber, so lange man nicht
zwingendere Gründe gegen Columbas Urheberschaft beibringt, dürfen
ihm diese Gedichte nicht abgesprochen werden. *) Sie tragen nun
ein Motto,3) mit dem der Verfasser sein Verfahren bekennt, daß er
nicht eigene Arbeit, sondern von alten Schriftstellern Ent=
lehntes darbiete. Es lassen sich leicht die von Goldaft®) an=
geführten Stellen aus Horatius, Ovidius und anderen Dichtern
vermehren, die hier zu einem Ganzen zusammengewoben sind.
Man darf nun nicht Anstoß nehmen an den hier ausgesprochenen
Gedanken und behaupten, dieser oder jener stimme nicht zu der
strengen Gestalt des Columba, nicht zu seiner sonstigen Denkweise.
Ganz richtig bemerkte Hauck') einmal, daß zwei ganz verschiedene

2) Dies hat Seebaß in einem Falle p. 65 gethan. Der Gedanke an die

Vergänglichkeit und Flüchtigkeit dieses Lebens und der von der Verachtung
irdischer Güter ist doch in Columbas Schriften der herrschende. Man ver-
gleiche z. B. das Gedicht Nr. I. ad Hunoldum p. 285 A-287 B. Be=
sonders aber das III. ad Fedolium p. 291 C-294 A, und das V. De
vanitate et miseria vitae mortalis p. 293-296, welches wortgetreu mit
der Ep. VI. p. 283 B-284 C übereinstimmt.

3) p. 292. vers 110-113. cf. Instr. XIII, p. 254 A. cf. Ep. V, 13

p. 281 C.

4) Es ist zwar richtig, was Hertel gegen Knottenbolt 1. c. p. 430 be-

merkt, daß Jonas nur von den Jugendgedichten Columbas berichtet, aber

unrichtig oder doch unbewiesen mindestens ist die Behauptung, später habe er

nicht mehr die Dichtkunst geübt. Ebenso ist es nicht richtig, daß der Inhalt

der Gedichte nicht in die von Columba gepflegte Kategorie der Lehrgedichte

passe.

Seiten des einen Mannes in seiner Regel hervortreten, ohne uns zur Annahme verschiedener Verfasser zu berechtigen. Es war die Schriftstellerei Columbas, wie die noch vieler mittelalterlicher Gelehrter nach ihm weiter nichts als ein Zusammenseßen des Vorgefundenen.1)

Unschwer ist es nun zu erkennen, daß die Predigten des Columba das gleiche Verfahren einschlagen. Unter dem Namen Instructiones variae Scti Columbani2) werden nämlich 15 Reden überliefert, als Nr. 16 wird eine Betrachtung über die Zukunft, als Nr. 17 wird eine Unterweisung über die acht Todsünden zugefügt. Beide Stücke entbehren der Predigtform.3) Endlich findet sich eine 18. Rede dabei, die aber dem Faustus von Reji zuge= hört.4) Die Justruktionen 1-13 bilden einen vollständigen Cyklus von Reden, so nämlich, daß eine oft auf die vorhergehende zurückgreift oder auf die folgende verweist. Die V. Instruktion nun, welche einen ganz maßgebenden, alle anderen Reden mit beherrschenden Gedanken einführt, findet sich in den ältesten Handschriften unter den Briefen des Columba.5) Wer diese also für echt hält, darf auch die Authentie der Instruktionen nicht bestreiten. Die 14. Rede weist zurück auf einen abgeschlossenen Cyklus von Reden über die Sittlichkeit. Da nun aber der Prediger zugleich erwähnt, er habe) von dem „Ernst und der Schamhaftigkeit" geschrieben, so muß

1) Gundlach 1. c. weist auch die Benutzung römischer Dichter in den Prosastücken Columbas nach.

2) Migne p. 229-260.

3) Die Bibl. Max. giebt auch diese Instructio XVII. p. 23. F. sqq. als Traktat an andrer Stelle.

4) Maxima Bibliotheca veterum patrum et antiquorum Scriptorum ecclesiasticorum XII. Lugduni 1677. p. 21 B. wird es angemerkt, ohne daß die betreffende Rede näher kenntlich gemacht wäre. Sie aufzu finden ist mir nicht gelungen weder in dem citierten V. Bande noch im VIII. Bande unter den Werken des Faustus, noch im VI. Bande unter den Ho= milien, welche als dem Faustus zugehörig bezeichnet sind.

5) Die Übereinstimmung von Brief und Instructio hat Gundlach N. A. XV, p. 500 Anm. 2 nachgewiesen.

6) p. 256 A.

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