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es bisher so viele andere fruchtlos angestellte Versuche gewesen sind“ *).

Saurau, Lazansky, Widmann (Ref.).

Es sei gestattet, uns unterbrechend, zu bemerken:

Die Ansichten der Hofkanzlei bezüglich der Abneigung der Juden vor körperlichen Anstrengungen, daß diese mehr schädliche als nützliche Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft sind 2c., hat die Zeit widerlegt. Tausende jüdische Hände sind mit schweren Handwerken beschäftigt, Viele betreiben Ackerbau, und würde man diejenigen Juden zusammenzählen, welche für die nüßlichen Dienste, die sie der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staate geleistet haben, sogar vom Monarchen ausgezeichnet wurden, so bekäme man ein artiges Sümmchen. Man darf übrigens nicht vergessen, daß die böse Saat, die achtzehn hundert Jahre gestreut wurde, nicht mit Einem Male vernichtet werden kann. Es gibt keinen Schwamm, der das, was die Geschichte mit blutigen Zügen auf ihre Tafeln geschrieben, mit Einem Male verlöschen könnte.

Die Ungerechtigkeit der Judensteuern wurde wohl von allen Seiten anerkannt, und geben wir darüber in den Beilagen I, II und III Belege; doch wurden dieselben fort beibehalten. Bloß für Böhmen erfolgte mittelst Allerhöchster Entschließung vom 15. Februar 1847 die successive Aufhebung der Judensteuern. In der Sigung des constituirenden Reichstages am 5. October 1848 wurde diese Schmach getilgt.

Mannheimer sprach damals unter Anderem:

"

„Meine Herren! Ich werde Ihnen nicht den ewigen Fuden vorführen und nicht seine Leidensgeschichte. Ich glaube, daß sie heute nicht an der Tagesordnung ist, möglich kommt die Zeit, und ich behalte es mir vor. Für heute möchte ich nur einige Worte über den betreffenden §. sprechen, und zwar nicht weil es eine Geldfrage ist da spreche ich nicht, sondern weil es eine Lebensfrage für meine Glaubensgenossen ist, eine Ehrensache ist, und die Ehre steht höher selbst als das Leben.

*) Die Votanten Stuppan und Lazansky stimmten für Emancipation, Lilienau für Realbesitzfähigkeit, Fradenek gegen Conceffionen, außer wenn gemischte Ehen gestattet werden.

Man hat gesagt, es wäre das keine Glaubens steuer, e8 wäre eine Steuer vom Eigenthum. Nun, meine Herren! Ich will Ihnen das in zwei einfachen Fragen anschaulich machen. Ich frage, ob das eine Eigenthumssteuer ist, die der Jude heute zahlt, morgen aber nicht zahlt, wenn er sich dem betreffenden Pfarrer zur Verfügung stellt? Ist sein Eigenthum, sein Besigthum morgen ein anderes, als es heute? Ist er selbst ein Anderer? Er ist der= selbe, sein Eigenthum dasselbe, sein Vermögen dasselbe; sein Glaube ist ein anderer. Es ist die Frage, ob der ein an

derer ist?

Man hat gesagt, es wäre eine Eigenthumssteuer und keine Glaubenssteuer. Ich frage Sie aber, wenn der arme Jude, und von dem spreche ich immer, wenn der kranke Jude zu seiner Stärkung und Kräftigung ein Huhn schlachten läßt, und nun von diesem Huhn, das bereits der Accise und Verzehrungssteuer unterlegen ist, von diesem Huhne eine bedeutende Steuer zu zahlen hat, weil es bei der Schlachtung einer religiösen Observanz unterliegt, während der reiche, gebildete Jude, der sich über diese Observanz hinwegsetzt, diese Steuer nicht zahlt, ich frage Sie, ist das eine Steuer vom Eigenthum, oder eine Glaubenssteuer?

Man hat gesagt, es wäre eine Capitaliensteuer. Meine Herren! dem muß ich ein für alle Male wiedersprechen. Ich kenne feine Capitalien und keine jüdischen Capitalisten, am wenigsten gilt es von denen, auf die Sie vielleicht Ihr Augenmerk haben, die als solche besteuert wären....

Ich gehe auf einen andern Gegenstand über. Die Frage liegt nahe, ob denn die Sache gar so dringlich sei, ob denn die Juden diese Steuer, die sie so lange gezahlt haben, nicht vielleicht noch das halbe Jahr oder das Jahr hindurch zahlen könnten? Die Dringlichkeit liegt nicht im Juden; der Jude trägt gar viel, und hat gar viel getragen, der Jude ist sehr zäher Natur, meine Herren! Wissen Sie, er hat mehr getragen als die Judensteuer, er hat getragen den Judenhaß! der drückt schwerer. Der Jude trägt noch, wenn es sein müßte, ein Jährchen diese Steuer fort. Aber wissen Sie, meine Herren, wo diese Dringlichkeit liegt? Die Dringlichkeit liegt nicht im Juden, fie liegt in Ihnen, fie liegt in Ihrer Mission, in Ihrem Berufe, in der Würde dieses Hauses.

Die Dringlichkeit liegt in dem Boden da, der uns trägt und hält; da liegt die Dringlichkeit. Sie sind der constituirende Reichstag, die erste constituirende Versammlung, die Vertreter des Volkes, Sie sind die Ersten, die der Regierung ein Budget, eine Steuer votiren; hier gelten allerdings die Fragen, ob nun Sie in diesem ersten Acte eine so abnorme, inhumane Steuer sanctioniren wollen; ob Sie für die Ungebühr der alten Zeit die Gewährleistung auf sich nehmen wollen; ob Sie das Unrecht von Neuem mit Ihrem Stempel versehen wollen?

Das ist die Dringlichkeit, meine Herren, sonst wir trügen sie wohl noch eine Weile.

Uebrigens bitte ich Sie, schauen Sie sich bei den übrigen Völkern um, ob noch irgendwo eine Judensteuer besteht? Nirgends! in feinem Lande! doch allerdings, in Einem in Rußland!

und ich muß dieß bemerken

Schließlich, meine Herren bezüglich eines Antrages, der auch vorhin gestellt wurde, — Kaiser Joseph hat bereits zu seiner Zeit die sogenannten Leibzölle, Leib. mauth abgestellt.

Damals hieß es ausdrücklich: „Sie dürfen unter keiner Form, Namen, Bezeichnung oder Benennung wieder aufkommen oder aufleben, fie gehören dem Mittelalter an und find verfallen." Und es bestehen doch noch Leibzölle, und zwar, meine Herren, nicht in den Provinzen, sondern in der Residenz, in der Metropole, da, wo die Bildung, wo die Intelligenz ihren Sit hat, wo die Blüthe des Staates ist, da bestehen diese Leibzölle. Sie werden von den Juden erhoben. Meinen Sie, vom Eigenthum? Nein, von dem fremden Juden, von dem reisenden, von jedem Juden. Der geehrte Herr Abgeordnete für Perchtolsdorf sprach vorhin von den Notabilitäten und Capacitäten unter den Juden. Nun sie werden von diesen Capacitäten und Notabilitäten der Juden erhoben, und hätten sie einen noch so glänzen. den Namen in der Kunst und Wissenschaft, sie werden erhoben, wenn sie nicht ausnahmsweise nachgesehen werden. Dem Gefeße nach müssen sie zahlen für jede 14 Tage, wo sie die Luft in der Residenz athmen. Die Leibzölle bestehen noch, und je nachdem heute der Beschluß ausfällt, bestehen sie noch ferner. Sind Sie für Leibzölle? so stimmen Sie gegen den Paragraph. Ich habe

mich der Kürze befleißigt; ich wünsche nur, daß wir uns bei der Abstimmung auch der möglichsten Kürze befleißen."

Zur Sache zurückkehrend, geben wir das Allerh. Rescript auf obigen Vortrag*):

„Die Vermehrung und Ausbreitung der Juden ist auf keine Weise zu begünstigen und für keinen Fall die Duldung derselben auf andere Provinzen, als wo sie schon dermalen stattfindet, auszudehnen, und bis Ich etwas Anderes anordne, die wegen selben bestehenden Gesetze und Vorschriften genau zu beobachten.

Indessen ist bei der großen Verschiedenheit der Bildungsstufe der Juden in den verschiedenen Provinzen Meines Reiches Meine Absicht darauf gerichtet, daß in jeder Provinz, wo Juden gesetzlich geduldet sind, die dießfälligen Gefeße einer Revision und Prüfung zwar aus einem allgemeinen Gesichtspunkte, aber in der Anwendung mit Rücksicht auf die Provinzialverhältnisse unterzogen werden.

Dieser Gesichtspunkt bezielt den Zweck, die Sitten, sowie die Lebens- und Beschäftigungsweise der Juden unschädlich zu machen und sie, so viel möglich, mit jenem der bürgerlichen Gesellschaft, in welche sie aufgenommen sind, allmälig in gemeinnützige Uebereinstimmung zu bringen.

Die Mittel, um zu diesem Zwecke zu gelangen, liegen allerdings in der angemessenen Einwirkung auf die religiöse, sittliche und intellectuelle Bildung der Juden, in der Aufmunterung zur

*) Während obiger Vortrag im Kabinete des Kaisers der Erledigung harrete, kam ein gewisser Elieser Liebermann, ein geborner Defterreicher, welcher längere Zeit in Norddeutschland gelebt hatte, nach Wien. Der Graf Sedlenisky machte der Hofkanzlei am 28. Juli 1819 die Anzeige, daß genannter Liebermann als Emiffär der Reformpartei in Defter= reich reise, und wolle ein Journal „Syonia“ herausgeben. Die Hofkanzlei bemerkte hierauf, es käme ihr diese Bewegung im Interesse der Juden sehr erwünscht. (Liebermann ließ sich dann taufen.) Die Polizeioberdirection in ihrem Berichte vom 19. August 1819 spricht sich ebenfalls für Reformen aus, da der jüdische Ritus ohnedieß seit den ältesten Zeiten nicht überall gleich war. Sie befürwortet deutsche Predigten, nar will sie nicht, daß die Vorsteher eigenmächtig reformiren. Sie weist auf einige tüchtige Männer hin, die in Wien leben: Ignaz Jeiteles, Beer Oppenheim, Schreiblehrer Koppel Mandel und Benjamin Landesmann 3).

Ergreifung solcher Erwerbszweige, welche ihr Interesse mit jenem des Staates in Uebereinstimmung zu bringen geeignet sind; endlich in der allmäligen Beseitigung der Isolirung und Absonderung der Juden in ihren Verhältnissen zu dem Staatsverbande. Allein die Anwendung dieser Mittel läßt verschiedene Stufen zur Entwicklung zu und macht sie bei den oben bemerkten Verhältnissen der Juden in Meinen Staaten sogar nothwendig.

Die Hofkanzlei hat daher die Länderstellen, die es betrifft, in Gemäßheit dieser Meiner Willensmeinung aufzufordern, die bestehenden Judengefeße aus dem oben bezeichneten Gesichtspunkte einer strengen Würdigung zu unterziehen und die Vorschläge zu den allenfalls erforderlichen Verbesserungen vorzulegen. Ueber die einlangenden Berichte der Länderstellen ist sodann mit dem Finanzminister zur Behebung der Gebrechen, die sowohl im Grundsaße als in der Vollziehung der Judensteuern stattfinden, das Einvernehmen zu pflegen, und Mir der Vortrag zu erstatten.

Gleich jest finde ich zu bestimmen:

1. Daß nach einer festzuseßenden angemessenen Zeit in Meinen Staaten fein Rabbiner mehr angestellt werde, der nicht in einer vorläufigen Prüfung vollkommen zureichende Beweise einer gründlichen Kenntniß der philosophischen Wissenschaften und der jüdischen Religionslehre abgelegt hat.

2. Daß für den angemessenen und gesicherten, übrigens von der Judenschaft zu bestreitenden Unterhalt der mit den vorges schriebenen Kenntnissen ausgerüsteten Rabbiner gesorgt werde.

3. Daß die Gebete, Religionsübungen und Belehrungen in den Synagogen nacheiner gleichfalls zu bestimmenden angemessenen Zeitfrist, falls keine Anstände, die Mir anzuzeigen wären, dagegen obwalten, in der deutschen oder der Landessprache abgehalten, und die in dieser Beziehung erforderlichen Ueberseßungen der Religionsund Gebetbücher veranstaltet werden.

4. Endlich daß die jüdische Jugend gehörig zum Schulbesuche verhalten, und dabei getrachtet werde, daß die jüdische Jugend außer der Religionslehre in den christlichen Schulen den Unterricht empfange. Wien, am 29. Jänner 1820."

Unter dem kleinen Häuflein tolerirter Israeliten, welche damals in Wien wohnten, bestanden zwei Parteien. Die Einen

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