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heimer hielt in diesem Jahr die Festpredigten während der Herbstfeiertage, zur Zeit der Messe, in Leipzig. Herr M. L. Biedermann war zur Messe daselbst und er war, nicht minder wie die andern Zuhörer, von den Predigten Mannheimer's entzückt und begeistert. In Wien erhoben sich eben die Mauern des neuen Tempels an der Stätte des alten Bethauses im Dempfingerhofe. Die Predigerfrage wurde eine brennende. Herr Biedermann schlug daher nach seiner Rückkehr nach Wien Herrn Mannheimer zum Prediger vor und einstimmig wurde er im November desselben Jahres erwählt. Doch noch waren alle Schwierigkeiten nicht behoben. Es fragte sich nämlich, unter welcher Form Herr Mannheimer anzustellen wäre. Den Titel Prediger oder Rabbiner*) konnte man ihm nicht beilegen, da die Wiener Israeliten, wie bereits be richtet wurde, keine Gemeinde bildeten. Nachdem jedoch in demselben Monat der damalige Religionslehrer Herr Herz starb, wurde Herr Mannheimer als Religionslehrer angestellt, mit dem Titel: Director der Wiener k. k. genehmigten öffentlichen israelitischen Religionsschule."

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Um den langwierigen Verhandlungen bei den Behörden wegen der Einbürgerung Mannheimer's, da er im Auslande geboren wurde, zu entgehen, machte man geltend, daß dessen Vater ein geborner Desterreicher, aus Ungarn, sein Unterthansrecht im öfterreichischen Kaiserstaate nicht aufgegeben habe. Die Behörden ließen diesen Grund gelten, jedoch mußte Mannheimer nach dem damaligen Geseze sich in eine jüdische Gemeinde Ungarns incorporiren lassen. Nachdem ihn Graf Zichy in die Judengemeinde Carlburg aufgenommen hatte, bestätigte am 7. Juli 1826 die Polizei-OberDirection im Namen der niederösterreichischen Regierung diese Wahl. Herr Mannheimer trat jedoch bereits im Juni 1825 sein Amt an und weihte im April 1826 den neuerbauten Tempel in Gegenwart der höchsten Staatsbehörden ein.

Mannheimer's Wirksamkeit in der Schule begann im October 1825 und dauerte bloß bis zum Jahre 1829. Es war die physische Unmöglichkeit vorhanden, daß er bei seiner fast aufrei

*) Zur Entscheidung ritueller Fragen bestellten die Vertreter einen Beamten, welcher den Titel: „Koscherfleischauffeher" führte.

Wolf, Mannheimer.

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benden Thätigkeit die Gemeinde zu organisiren noch länger dieses Amt hätte führen können; aber während dieses kurzen Zeitraumes streute er segenreiche Saaten aus.

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Zu jener Zeit verfiel man von einem Extrem in das andere. Während bis dahin der Unterricht der Bibel im Urtexte und der Comentatoren den ganzen Religionsunterricht ausmachte, wobei man jedoch auf den Geist und das Wesen der Religion gar nicht oder nur wenig einging, wollte man nun das Hebräische gänzlich verdrängen, und deutsche Religionslehrbücher sollten die Bibel ersetzen. Dem entsprechend heißt es auch im Protokolle der Vertreter vom 26. December 1824: Der Zweck der hiesigen israelitischen Religionsschule ist dahin gerichtet, daß der Religionsunterricht nicht auf die ehemals unter den Israeliten gewöhnliche talmudisch-rabbinische Art ertheilt, sondern daß der landesväterlichen und weisen Absicht der h. Staatsverwaltung gemäß nach den vorgeschriebenen Lehrbüchern mit Benüßung und Allegirung paffender Schriftstellen vorgetragen und der israelitischen Jugend auf eine mit ihrer jetzigen Erziehung und Bildung übereinstimmende Weise vermittelst dem hohen Gegenstande angemessener, auf den Verstand sowohl, als auch auf das Herz einwirkender Vorträge tief eingeprägt werde."

Wenn wir nun auch den Werth von Religionslehrbüchern für die israelitische Jugend während jenes Uebergangsstadiums, so wie für Mädchen oder Knaben, welche die Schule verlassen, nicht in Abrede stellen wollen; so kann ihnen doch ein weiter blickendes Auge keine Ausschließlichkeit gewähren, und müssen vernünftige jüdische Pädagogen, denen es um den Religionsunterricht ernst war und ist, auf den Unterricht der Bibel im Urtexte hinweisen und diesen empfehlen. Von dieser Ansicht ging auch Mannheimer aus. Wir finden daher in einem Protokolle der Vertreter 2c. vom 8. Januar 1826 einen Beschluß, worin es heißt:

„Besonders ist die Kenntniß der hebräischen Sprache höchst nothwendig, um:

a) die Bibel im Grundtexte lesen und verstehen, und daraus die Religionslehre und das Ceremonialgeset kennen zu lernen,

b) die hebräischen Gebete ebenfalls zu verstehen und dadurch die Andacht auf eine entsprechend würdige Weise zu verrichten.“

Wie sehr Mannheimer das Lehrfach mit Liebe pflegte, geht daraus hervor, daß seine Schüler ihm mit vieler Liebe anhingen, und noch heute denken seine ehemaligen Schüler mit Vergnügen an ihren vortrefflichen Lehrer zurück. Er hatte übrigens auch nach jener Zeit öfters Gelegenheit als Lehrer, beim Confirmanden-Unterterrichte zu wirken, und gehörte die Confirmation selbst zu den aus, gezeichnetsten, herzgewinnendsten Leistungen seines Berufes als Lehrer und Prediger. Bis auf den heutigen Tag wendet er überdieß seine rege Aufmerksamkeit der Religionsschule zu.

Seine Thätigkeit war übrigens, wie bereits bemerkt, nach allen Richtungen hin außerordentlich.

Der Entwurf zu den Statuten des Bethauses, der Wohl. thätigkeitsanstalten, des Begräbnißwesens u. s. m., wurde von ihm angeregt und zumeist ausgeführt. Ebenso führte er aus eigenem Antriebe im Jahre 1826 die Geburts-, Trauungs- und Sterbebücher) ein, die zu führen ihm erst im Jahre 1831 von Seite der Landesregierung und später, 1837, in Folge einer allerhöchsten Anordnung aufgetragen wurde.

Wir geben hier einen Auszug aus dem Rescripte der Landesstelle vom Jahre 1831, weil dieses die Stellung Mannhei mer's den Behörden gegenüber bestimmt.

Mannheimer wurde nämlich, wie oben angeführt, unter dem Titel „Religionslehrer“ bei der Gemeinde angestellt. Seit dem Jahre 1829 war er es aber factisch nicht mehr. Den Behörden gegenüber stand er nun ohne Boden. Doch seine segenreiche Thätigkeit hatte sich auch nach Außen Anerkennung errungen. Wenn die Gemeinde in Mannheimer den ausgezeichneten Prediger verehrte, so achtete ihn die Behörde wegen seiner Wirksamkeit als tüchtigen Beamten, und daher heißt es in jenem Rescripte:

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*) Bekanntlich wurde den Juden zur Zeit, als ihnen der Grundbesit verboten war, der Ankauf eines Gottesackers gestattet wofür sie allerdings bis zum Jahre 1719, Beil. IV, eine Taxe zu entrichten hatten. Den verstorbenen Juden gewährte man in solcher Weise die Gleichberechtigung in Beziehung auf Grundbesit. Den verstorbenen Juden wurde auch zuerst die Gleichberechtigung gewährt, in den allgemeinen Todtenzettel aufgenommen zu werden. Als nämlich im Jahre 1615 die Blatternepidemie in Wien herrschte, wurde befohlen, auch die verstorbenen Juden in die Todtenliste aufzunehmen, um in solcher Weise den Grad der Epidemie richtiger beurtheilen zu können 4).

"In Berücksichtigung, daß die Geburts, Trauungsund Sterbebücher vom israelitischen Religionslehrer sowohl, als auch von der k. k. Polizei-Oberdirection als Controle geführt werden, hat künftig der erste Religionslehrer, welcher sämmtliche religiösen und alle darauf Bezug habenden Geschäfte beim israelitischen Bethause versieht und die Stelle des Rabbiners vertritt, alle Geburts-, Trauungs- und Todtenscheine . . . . auszustellen."

Somit schuf sich Mannheimer eine Stellung, an die man. anfänglich nicht gedacht hatte.

Wir müssen hier auch bemerken: Während der langjährigen Wirksamkeit Mannheimer's in Wien hat derselbe nie im eigenen Interesse einen Schritt zu den Behörden gemacht. Nichtsdestoweniger oder auch vielleicht deßwegen wurde er wiederholentlich von verschiedenen Behörden unter den verschiedenen Systemen, die in Oesterreich während dieser Zeit herrschten, um Gutachten über verschiedene religiöse, cultuelle und pädagogische Fragen angegangen. In sämmtlichen Gutachten gibt sich der Eifer kund, die gute Sache zu fördern und das Beste für sein Volk herbeizuführen.

Die Gemeinde erkannte auch in vollem Maße die Hingebung dieses Mannes für seinen Beruf an, und es mag hervorgehoben werden, daß Mannheimer dem häufigen Abfalle vom Glauben wegen weltlicher Vortheile, oder weil manche Juden kein Behagen am Fudenthume fanden, weil sie dessen Lehren nicht kannten, Einhalt that. Er lehrte die Juden Achtung vor dem Judenthume und Würdigung deffen Inhaltes, so daß sie sich nicht ihres Glaubens schämten. (Vergleiche hierüber meine; „Judentaufen in Desterreich" S. 104.) Alt und Jung war begeistert und Einer wollte es dem Andern in der Anerkennung zuvorthun. In Poesie und in Prosa gab sich dieser Enthusiasmus kund, und es stünde uns eine große Auswahl derartiger Ergüsse zu Gebote. Wir führen abgesehen von den Belobungsdecreten von Seite der Behörden eine Zuschrift der Vertreter vom 25. Februar 1838 an, worin ihm eine Pension für seine Frau zugesichert wird:

„Längst schon nähren wir den Wunsch, Ihnen unsere aufrichtige Anerkennung des vielen Guten und Großartigen, das Sie für unsere Gemeinde erwirkt und angestrebt haben,

zu bezeugen, und das, unabhängig vom begleitenden Erfolg, schon durch die Lauterkeit der Gesinnung, welche es hervorrief, Ihnen ein bleibendes Denkmal sichern würde.

Dabei können wir nicht umhin, mit Rührung und Verehrung auch jenes edlen Selbstgefühles zu gedenken, welches Sie bewog, während einer zwölfjährigen Anstellung und des steten Zuwachses Ihrer Familie ungeachtet, nicht einmal unsere Aufmerksamkeit auf Ihre persönlichen Verhältnisse zu lenken, wiewohl Sie jederzeit voraussetzen durften, daß uns dieselben nahe am Herzen lägen.

Um Ihnen hievon einen sprechenden Beweis zu geben, und von dem Wunsche beseelt, daß niemals eine drückende Sorge, das Loos der Ihrigen betreffend, Ihnen einen Augenblick den Seelenfrieden rauben möge, den wir Ihnen so herzlich gönnen, sichern wir durch Gegenwärtiges Ihrer Gattin für den hoffentlich lange nicht zu erlebenden und

nach unseren Wünschen stets zu früh eintretenden Fall der Verwitwung eine jährliche lebenslängliche Pension zu." Diesem Schreiben fügen wir eines aus der neuesten Zeit an: „Sehr verehrter Herr Mannheimer!

Mit dem heute anbrechenden Feste*) schließt sich ein dreißigjähriger Zeitraum Ihres umfassenden Wirkens als Prediger und Seelsorger dieser Gemeinde ab. Wir bringen Ihnen hiezu unsern Glückwunsch und unsern Dank dar: unsern Glückwunsch, daß Sie am Abende Ihres Lebens als derselbe rüstige Gotteskämpfer da stehen, der Sie an Ihrem Lebensmorgen erstanden; unsern Dank nicht nur im Namen der von uns repräsentirten Gemeinde, sondern Aller im Vaterlande und weit über dessen Marken hinaus, wohin Ihr beredtes Wort, Ihr heilbringender Vorgang die Wirfung entfendete. Ein treuer Hirt, wie es der fromme Patriarch gewesen, können Sie wie er sagen: „War ich am Tage, verzehrte mich Hiße, und Frost in der Nacht, und es entfloh der Schlaf aus meinen Augen" können aber gleich ihm auf den wohlerhaltenen Stand der Ihnen anvertrauten Herde mit Selbstgefühl hinweisen. Vordem! wie Viele unter *) Pessach 5616 (1856).

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