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Tage gefördert, das hat jetzt der böse Wille unter der Aegide des Gesetzes in's Werk gesezt. Und uns wehrt man das freie Wort. Die bestehenden Gesetze sind gegen solche Polemik — ich weiß es! Aber nicht wir haben die bestehenden Geseze umgangen, und die Licenz für Privatzwecke und An- und Absichten gemißbraucht.

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Ich bitte mithin um mein Recht, um das Recht, das jedem Verbrecher zusteht, das einer ungehemmten Rechtsvertretung und Vertheidigung, und versichere Sie, daß keine Rücksicht mich abhalten soll und wird, innerhalb der gefeßlichen Schranken der ganzen Verhandlung eine Deffentlichkeit zu geben, zu der mir bei dem Gemeingeiste, der alle Jünger Israels beseelt, wo die gemeinschaftliche Ehre angegriffen ist, weder Gelegenheit noch Mittel und Wege fehlen dürften, wenn ich genöthigt werde, sie in Anspruch zu nehmen.

Es bietet diese ganze Intrigue, deren Ursprung Ihnen wie mir bekannt ist, zu viele schwache Seiten, an denen sie zu fassen ist, als daß es nicht allen dabei Betheiligten wünschenswerther sein sollte, sie im Wege der Ordnung und Mäßigung zu schlichten, als ihre Vertretung durch briefliche Mittheilung der freien Waltung fernstehender Wortführer zu übertragen.

Indem ich Ihre Vermittelung in dieser Angelegenheit noch einmal in Anspruch nehme, verharre ich mit ungeheuchelter und aufrichtiger Hochachtung und Verehrung, die mir Ihr loyales und humanes Verhalten eingeflößt

Ihr gehorsamst ergebenster

Mannheimer,
Prediger."

Das Schreiben blieb ohne Erfolg. Bei einer Audienz, die Mannheimer mit den Vertretern bei dem Erzherzoge Ludwig, dem damaligen alter ego des Kaisers Ferdinand, hatten, wurde ihnen versichert, daß die von Professor Rosas vorgebrachten Beschuldi gungen keinen Einfluß auf die Maßnahmen der Regierung haben werden.

Indem wir diese Skizze schließen, sprechen wir zunächst den

mtigen ihm Wiele nadbeifert כמותו ירבו בישראל ! Sunfdb au8

und nachstreben das Heil und den Ruhm ihres Volkes zu fördern. Ihm selber wünschen wir, daß es ihm noch lange gegönnt sein möge, den Dienst des Herrn in ungeschwächter Kraft des Leibes und des Geistes zu versehen; und der Gemeinde, daß der würdigste Priester im Hause des Herrn noch lange über sie den Segen spreche, der sich in außerordentlicher Weise bewährt hat.

Beilagen.

I.

(3u Seite 7.)

Aus dem Cabinetsschreiben an den Grafen Saurau de dato 4. Jänner 1830.

„Obschon seitdem beinahe 10 Jahre verflossen sind (Vorschläge bezüglich der Judensteuern zu machen), so ist in dieser Sache doch noch immer nichts geschehen, was dem beabsichtigten Zwecke näher gebracht hätte. Um daher einer weiteren Verzögerung dieser in mehrfacher Beziehung wichtigen Angelegenheit vorzubeugen, trage Ich Ihnen auf, sogleich gemeinschaftlich mit Meinem Finanzminister, den Ich unter Einem zur gehörigen Mitwirkung bei diesem Geschäfte auffordere, die in sämmtlichen Provinzen in Absicht auf die Judensteuer bestehenden Gesetze und Einrichtungen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, die Mittel und Wege, das Abgabenwesen der Juden auf die Grundsäße einer gerechten Besteuerung zurückzuführen, und zugleich den Finanzen für den etwa hieraus entspringenden Entgang den erforderlichen Ersaß zu verschaffen.“

II.
(3u S. 7.)

Aus der Note der Hofkanzlei an das Finanzministerium de dato 14. Jänner 1830.

"

In der That ließ sich die besondere Besteuerung der Judenschaft nur so lange rechtfertigen, als es Steuern gab, welche nur den Christen und nicht den Juden auferlegt waren, wie es z. B. mit der Classensteuer der Fall war, oder persönliche Obliegenheiten, zu welchen die Juden nicht beigezogen wurden, wie die Stellung zum Wehrstande, und auch da hätte diese besondere

Besteuerung das Verhältniß eines billigen Aequivalents nicht überschreiten sollen. Nachdem aber dieser Titel einer besonderen Besteuerung ebenfalls aufgehört hat, so kann dieselbe nur als ein Ueberrest aus jenem Zeitalter betrachtet werden, wo die Juden. als eine von den übrigen Unterthanen schon ihrer Religion wegen verhaßte und auch in moralischer Hinsicht keines Besserungsversuches lohnende Menschenclasse angesehen wurden, für deren Duldung sich die Regierung durch besondere Abgaben zu entschädigen suchen mußte.

Diese Ansicht widerspricht aber der von Sr. Majestät im Jahre 1820 ausgesprochenen landesväterlichen Gesinnung und den Zwecken, welche Allerhöchstdieselben mit eben so vieler Weis. heit als Huld anzudeuten geruhten, denn diese besondere Besteuerung ist ungerecht, weil die Judenschaft ohnehin alle übri gen Lasten, wie die übrigen Unterthanen trägt, sie vermindert, eben weil sie ungerecht ist, und die Juden sich folglich als eine in der Unterdrückung lebende Menschenclasse betrachten müssen, die Anhänglichkeit an die Regierung, zu deren Vertheidigung der Jude doch ebenso wie der Christ berufen wird, endlich begründet eben diese Unterdrückung den engen Verein unter der Judenschaft, durch welchen sie eigentlich den übrigen Staatsbürgern schädlich wird."

III.
(3u S. 7.)

Kaiserliche Entschließung.

Es ist allerdings Meine Absicht, und es ist von dem Grundfaße auszugehen, daß die Juden in Absicht auf die Staatslasten jeder Art mit Meinen übrigen Unterthanen gleich behandelt, sie daher von jenen Abgaben befreit werden, die ihnen dermal noch überdieß obliegen.

In welchem Zeitpunkte, hat der Finanzminister anzugeben.
Wien, 31. Juli 1832.
Franz.

IV.

(3u S. 19, Anm.)

Aus dem Vortrage der Hofkanzlei, 24. Juli 1819. „Die Bemessung dieser Taxen stammt also offenbar aus einer Zeit, wo man überhaupt jede Gelegenheit benußte, der Juden

schaft Abgaben abzufordern, daher auch diese Abgabe unter den außerordentlichen jüdischen vorkommt. Gegenwärtig sind aber schon die ordentlichen Abgaben der Judenschaft so bedeutend, daß der Druck solcher zufälligen Nebenabgaben, die im Ganzen doch nur einen sehr unbedeutenden Ertrag abwerfen, um so empfindlicher wird, und die Einbringung dieser letteren gewöhnlich mit Zurücksehung der ordentlichen Abgaben geschieht.“

Hierauf rescribirte der Kaiser:

„Ich will, daß für die Bewilligung zur Errichtung jüdischer Begräbnißstätten keine Tagen abgenommen werden, wovon die Hofkammer zu verständigen ist.

Wien, 17. September 1819.

V.

(3u S. 24.)

Franz."

Tiersch's Formular der Meineid serinnerung.

Jud! Ich beschwöre dich bei dem einigen allwissenden Gotthabbore Schomajim vehooretz, und durch die Toro oder das Geseß, das er gegeben hat seinem Knechte Mosche auf dem Berg Sinai, daß du mir wahrhaft oder beemes sagen wollest, ob dieses Sepher oder Buch dasjenige Sepher sei, darauf ein Jud einem Christen oder Juden ein Schvuo chamuro kedin ablegen möge oder solle.

Jud! Ich bin dir maggid beemes, und sage dir, daß wir Christen anbeten den einigen, allmächtigen und allwissenden Gott, den habbore Schomajim vehooretz, den Gott Abrohom, Jizchack und Jaikov, daß wir außer demselben keinen andern Gott erkennen und anbeten, dieses sag' ich dir darum, damit du nicht etwa glaubest oder gedenkest, du wärest von dem allmächtigen Gott entschuldigt, wenn du eine Schekere Schvuo für Christen thäteft, welche du für akum und ovde Elilim haltest, und einer falschen und Schekere Emuno beschuldigest; ich sage dir also und vermahne dich, daß du für uns Christen, die wir anbeten den einigen, allwissenden, allmächtigen Gott, den Gott Abrohom, Jizchack und Jaikov mechujev seiest, eine Schvuo chamuro beemes, beli mirmo uvli Scheker zu leisten, da dich deine Emuno und die toro, wie in den Neviim rischonim in Sepher Jehoschua stehet,

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