Isak Noa Mannheimer, Prediger: eine biographische Skizze

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F. Knöpflmacher & Söhne, 1863 - 102 ˹éÒ

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˹éÒ 14 - Synagoge und nur nach dem hergebrachten Ritus ohne die geringste Neuerung in der Sprache und in der Ceremonie, Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Herkommen, gehalten werden soll.
˹éÒ 86 - Criminalverfahren vernommen wird, bewegen können, sich durch unbestimmte Aussagen, durch welche der gewünschte Beweis nicht hergestellt werden kann, an den Christen und der bürgerlichen Gesellschaft zu rächen. Der bestehende Eid für die Israeliten stimmt also mit den Religionsbegriffen derselben so wenig überein, und hat so wesentliche Gebrechen, daß schon aus diesem Grunde eine Abänderung desselben sich als nothwendig darstellt. Noch unzweckmäßiger wird er jedoch durch den Abscheu, welchen...
˹éÒ 10 - Die Vermehrung und Ausbreitung der Iuden ist auf keine Weise zu begünstigen und für keinen Fall die Duldung derselben auf andere Provinzen, als wo sie schon dermalen stattsindet, auszudehnen, und bis Ich etwas Anderes anordne, die wegen selben bestehenden Gesetze und Vorschriften genau zu beobachten.
˹éÒ 77 - Religionsgrundsätzen und geläuterten Begriffen über ihre Pflichten gegen den Staat und ihre Nebenmenschen, beherrscht von Habsucht und dem Bestreben, andere Personen, besonders Christen zu bevortheilen, stets geneigt ihre Pflichten ihrem Interesse aufzuopfern ; sie erlauben sich besonders in Galizien im Verkehre mit Christen, größtentheils drückende, ja sogar die gewissenlosesten Wucherbedingungen, welche meistens nur durch die von ihnen zu schwörenden Parteien» und Zeugeneide entdeckt werden...
˹éÒ 9 - Und es bestehen doch noch Leibzölle, und zwar, meine Herren, nicht in den Provinzen, sondern in der Residenz, in der Metropole, da, wo die Bildung, wo die Intelligenz ihren Sitz hat, wo die Blüthe des Staates ist, da bestehen diese Leibzölle. Sie werden von den Iuden erhoben. Meinen Sie, vom Eigen
˹éÒ 11 - Prüfung vollkommen zureichende Beweise einer gründlichen Kenntniß der philosophischen Wissenschaften und der jüdischen Religionslehre abgelegt hat.
˹éÒ 18 - Die Kenntnis der hebräischen Sprache ist höchst notwendig, um: a) die Bibel im Grundtexte zu lesen und zu verstehen und daraus die Religionslehre und das Zeremonialgesetz kennen zu lernen; b) die hebräischen Gebete ebenfalls zu verstehen und dadurch die Andacht auf eine entsprechend würdige Weise zu verrichten.
˹éÒ 10 - Prüfung zwar aus einem allgemeinen Gesichtspunkte, aber in der Anwendung mit Rücksicht auf die Provinzialverhältnisse unterzogen werden. Dieser Gesichtspunkt bezielt den Zweck, die Sitten, sowie die Lebens...
˹éÒ 86 - Eriminalverfahren hingegen manche — selbst bedeutende strafbare Handlung nicht anzeigt, um seine Aussage darüber nicht beschwören zu müssen, wodurch nicht nur seine eigene, sondern auch die allgemeine Sicherheit und die Strafrechtspflege überhaupt bedeutenden Schaden leidet. Unberechenbar ist...
˹éÒ 77 - Anstoß, weil sie sich selbst sagen, daß dieselben nicht gegen sie, sondern gegen den ungebildeten Theil ihrer Glaubensgenossen erlassen sind, welcher in der That strengere Formen der Eidesleistung bedürfe. Von Vorurtheilen befangene, unwissende und ungebildete Menschen brauchen heftigere Mittel der Gemüthserschütterung bei der Ablegung eines Eides, um vom Meineide abgehalten zu werden. Bei den Iuden insbe...

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