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Anmerkung 1. Das Zeitwort sein ist ganz unregelmässig, aus verschiedenen Fort- und Umbildungssilben seine Formen bildend. Das Particip des Präsens seiend ist neue Bildung und kommt selten in Anwendung; die alte Participform we send findet sich z. B. in anwesend, abwesend, wesent (d)lich.

Anmerkung 2. Haben conjugirt regelmässig schwach; nur sind einige Formen zusammengezogen: die zweite und dritte Person du hast, er hat (statt: hab-est, hab-et); b ist im Imperfect zu t geworden, d. h. der darauffolgende Laut hat sich das b assimilirt (ähnlich gemacht): hatte (statt habte), hätte (statt häbte).

Anmerkung 3. Werden beugt seine Formen stark. Die Form ich wurde ist neu (statt ward). In der zweiten Person des Präsens du wirst ist das d ausgestossen (statt wird est); die dritte Person derselben Zeitform er wird hat ihre Endung abgeworfen (statt er wirdet). Wird das II. Particip geworden zur Bildung zusammengesetzter Zeitformen verwendet, so wirft es die Partikel (das Augment) ge ab: ich bin gesegnet worden (statt geworden).

§. 83.

Biegung der Modushilfswörter.

Sie sind mit Ausnahme von lassen, das starke Beugung hat (ich lasse, lies, habe gelassen), alle unregelmässig. Sie besitzen nämlich zwei Imperfectformen, eines starker, das andere schwacher Beugung und verwenden nun in Ermangelung einer Präsensform das starke Imperfect als Präsens. Die regelmässigen Verben bilden ihr Präsens, indem sie an die Hauptsilben die Modusendung ansetzen, also: lern-en, Präsens : lern-e; les-en, Präsens: ich les-e. Wären nun dürfen, können, mögen, sollen, wollen, müssen regelmässig, so würde das Präsens lauten: ich dürf-e, könn-e, mög-e, soll-e, woll-e, müss-c (statt darf, kann, mag, soll, will, muss).

Indicativ.

1. dürfen. Präsens: ich darf, wir dürfen, Imperfect: durfte,

II. Particip: gedurft (dürfen).

2. können. Präsens: ich kann, wir können, Imperfect: ich könnte,

II. Particip: gekonnt (können).

Conjunctiv.
ich dürfe,

ich dürfte,

ich könne,

ich könnte,

Högelsberger, d. Sprachwissenschaft.

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3. mögen. Präsens: ich mag, wir mögen,

Imperfect: ich mochte,

II. Particip: gemocht (mögen).

ich möge,
ich möchte,

4. sollen. Präsens: ich soll; conjugirt dann regelmässig schwach. II. Particip: gesollt (sollen).

5. wollen. Präsens: ich will, wir wollen, Imperfect: ich wollte,

II. Particip: gewollt (wollen).

ich wolle,

6. müssen. Präsens: ich muß, du must, er muß, wir müssen,

ich müsse,

ich müste,

Imperfect: ich muste,

II. Particip: gemust (müssen).

Anmerkung. Die Formen, welche als Infinitiv des Präsens aufgeführt werden, sind bei all diesen Verben die Participien des Perfects von den Verben, deren starkes Imperfect Präsens wurde. Die alten Participformen (nach Wegwerfung des ge) werden noch jezt gebraucht, so oft das Formzeitwort nach einem Begriffsverb steht; z. B. Es hat so kommen müssen (statt gemust). Es hat nicht gehen wollen, können, sollen, mögen, dürfen (statt gewollt, gekonnt, gesollt, gemocht, gedurft). Die neuen Formen werden gebraucht, wenn das Formverb allein steht oder einem Inhaltszeitworte vorangeht; z. B. Er hat nicht umhin gekonnt, ihm das Vergehen streng vorzuhalten. Ich habe es nicht über mich zu bringen vermocht, den alten Diener zu entlassen.

Regelmässige Conjugation.

§. 84. Vom Präsens, Imperfect und dem zweiten Particip werden alle anderen Verbformen gebildet; sie heißen deshalb auch Grundformen. Die Art und Weise ihrer Bildung gibt den Anhaltspunkt für die Eintheilung der regelmässigen Zeitwörter in starke und schwache Verben. Lautet der Selbstlaut in den Grundformen ab, so ist das Verb ein starkes; im Gegentheil, wenn die Grundform nur fortgebildet wird, nachlautet, ist ein Verb schwach. (§. 80.) Das regelmässige Verb kann wie das Hauptwort nicht stark und schwach sein, sondern nur entweder stark oder schwach.

A. Starke Biegung.

§. 85. Die neuhochdeutsche Schriftsprache unterscheidet dreierlei Klassen von stark gebeugten Verben:

a. vollkommen ablautende: singe, sang, gesungen;

b. unvollkommen ablautende: schreibe, schrieb, geschrieben; c. rücklautende: halte, hielt, gehalten.

Vollkommen ablautende Verben sind solche, die in

jeder Grundform einen andern Inlaut aufweisen, z. B.

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Unvollkommen ablautende Verben sind solche, deren Ablautung im Imperfect ins Stocken geräth, so daß die zweite adjectivische Nennform und das Imperfect gleichen Inlaut aufweisen.

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Rücklautende Zeitwörter sind solche, die in ihrer Ab- · lautung vom Imperfect an nicht weiter fortschreiten, sondern im II. Particip zum Inlaut des Präsens zurükkehren.

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Anmerkung 1. In früherer Zeit lautete das Imperfect im Plural abermals ab. Am vollständigsten läst sich dies noch jezt am Hilfsverb werden erkennen (ward, wurden). Doch sind Ueberreste solcher Ablautung noch häufig aufzufinden z. B. sang, sungen (der Ablaut des Singulars ist jezt in den Plural eingedrungen): Wie die Alten sungen, so zwitschern jezt die Jungen.

hob, huben, Conj. ich erhübe,

stand, stunden,

schwang, schwungen,

half, hulfen, Conj. ich hülfe.

Anmerkung 2. Alle Verben, die aus i abgeschwächtes e besitzen, wie

z. B. nehmen, befehlen, treffen, brechen, stechen, sprechen, lesen, geschehen, sehen erhalten dieses i in der zweiten und dritten Person des Präsens wieder:

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§. 86. Alle starken Verben biegen ihre Formen auf folgende Weise:

Das Personen- und Zahlverhältnis aller Zeiten findet seinen Ausdruck in den schon oben §. 77 angeführten Personalendungen, das Modusverhältnis hingegen in dem Selbstlaut e, der, wenn er nicht ausgeworfen worden ist, was sich häufig findet, zwischen der Hauptsilbe und der Personalendung steht (§. 79).

a. Die einfachen Formen.

Das Präsens und der Imperativ zeigen die Modus- und Personalendungen unmittelbar nach der Hauptsilbe:

ich zeig-e

du zeig-e-st (zeigst)

er zeig-e-t (zeigt).

Der Imperativ hat im Singular bei denjenigen Verben, welche im Singular des Präsens das zu e abgeschwächte i wieder erhalten, keine Personalendung: gib, nimm, brich, sieh.

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