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Altchinesischer Gottesdienst und Ahnendienst.

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welcher die verschiedenen Klassen der Menschen nicht nur Ehrfurcht vor der Gottheit, sondern auch vor ihren Vorgesetzten lernten und ihr Pflichtgefühl gegen die Untergebenen geweckt werde 1).

Der Opferdienst gipfelte in dem vom Kaiser dem höchsten Gott dargebrachten Opfer. Es entspricht nämlich dem, was über das Zurücktreten der Gottheit aus dem täglichen Leben bemerkt wurde, dass nur der Oberherr des Reiches (kraft eines besondern Privilegiums auch der Fürst von Lu)2) dem Herrn des Himmels opfern durfte. Dies geschah zur Zeit der Sommer- und Wintersonnenwende, wohl auch zu Anfang des Frühlings und Herbstes, und zwar unter freiem Himmel, da der Gott des Himmels nicht in Tempeln verehrt wurde. Das Hauptopfer bestand in einem Stier. Auch Huldigungen an die Erde waren damit verbunden. Religiösen Charakter hatte auch der Brauch, wonach der Kaiser mit seinen Ministern einmal jährlich ein Gottgeweihtes Stück Land eigenhändig pflügte, dessen Ertrag zum Opfer verwendet wurde, während die Kaiserin mit ihren Hofdamen Seidenraupen besorgte, deren Erzeugnis zur Anfertigung kultischer Gewandstücke diente. Zugleich wurde durch jenen feierlichen und öffentlichen Akt ein Zeugnis von der grundlegenden Bedeutung des Feldbaues für das Reich abgelegt und ein zur Arbeit aufmunterndes Beispiel gegeben3).

Der Kaiser opferte ferner den Schutzgeistern der vier Himmelsgegenden, der Berge, Flüsse u. s. f., und diesen durften nun auch die einzelnen Landesfürsten opfern, soweit die Geister ihrer Provinz angehörten 4). Auch diese Opfer wurden auf Altären unter freiem Himmel dargebracht. Am meisten aber wurden Hoch und Niedrig durch den Ahnenkultus in Anspruch genommen. Denn hierzu war nun vom Kaiser bis zum geringsten Unterthan jeder berechtigt und verpflichtet. In jedem Hause war den abgeschiedenen Ahnen ein besonderes Heiligtum (ohne Bildnisse oder Bildsäulen) eingeräumt, wo man ihnen Blumen aufstellte und an gewissen Tagen Speisopfer darbrachte, was der Hausvater unter Mitwirkung seiner Gattin that. Den Ahnen meldete man alle wichtigeren Familienereignisse und feierte in ihrer Halle Familienfeste, z. B. die Verleihung des Männerhuts an den Jüngling im 20. Jahr, wodurch er zum Erwachsenen erklärt wurde und wozu die Verleihung der Nestelnadel an das Mädchen im 15. ein Seitenstück bildete. Man verehrte in der Regel die sechs letzten Ahnen und den ältesten, von dem man wusste, und zwar unter neuen Namen. Wurden die Lebenden im Rang befördert, so wurde auch der der Verstorbenen erhöht. Bei fürstlichen Familien war die Ahnenhalle

1) Li Ki XXI, 2, 20 (SBE XXVIII, 231).

2) Li Ki XXII, 29 (SBE XXVIII, 253); VII, 2 (SBE XXVII, 372 f.). 3) Li Ki IV, 1, 1, 13 (SBE XXVII, 254 f.). Vgl. XXI, 2, 20 (SBE XXVIII, 231). XXII, 5 (SBE XXVIII, 239).

4) Li Ki I, 2, 3, 4 (SBE XXVII, 116).

ein besonderes Gebäude, wo die wichtigsten Staatshandlungen vollzogen wurden. Die Kaiser hatten sieben solche Ahnentempel, die Reichsfürsten fünf, die Grossen drei, die übrigen Beamten einen. Das Opferfest zu Ehren der Ahnen nahm von Stufe zu Stufe höhern Glanz und Pomp an. Das kaiserliche Ahnenfest bildete den Höhepunkt. An dem durch die Vorzeichen als günstig bezeichneten Tage erschien, nach sorgfältiger Vorbereitung durch Fasten und andere Riten, der Kaiser im vorgeschriebenen Ornat mit seiner Gemahlin und seinen Nebenfrauen sowie den Reichsfürsten. Durch die Klänge der Musik wurden die Ahnengeister herbeigerufen 1) und am Eingang unter endlosen Verbeugungen begrüsst. Es wurden ihnen Trankspenden ausgegossen (Weine aus Reis und Hirse). Der Kaiser selbst führte den Opferstier herbei und tötete ihn. Auch eine Menge anderer Tiere (Schafe und Schweine) wurden geschlachtet. Dann liess man sichs an der Opfermahlzeit wohlschmecken, versäumte aber nicht, den Ahnen ihren Anteil hinzustellen. Obwohl man von ihrer unsichtbaren Gegenwart überzeugt war, hatten sie doch auch einen sichtbaren Vertreter in der Versammlung, den Schi (Rückert: Totenknabe"), einen Knaben aus dem kaiserlichen Haus, womöglich Enkel des Kaisers, der mit dem Gewand des Ahnherrn angethan, als Sprecher der Ahnen verehrt wurde und in ihrem Namen für die empfangenen Ehrenerweisungen und die Bewirtung dankte, und dafür Glück und Gesundheit in Aussicht stellte. Der Schiking enthält manche Lieder, welche bei diesen Anlässen gesungen wurden. Die Feier war von unzähligen Ceremonien begleitet, lief aber in ein heiteres und fröhliches Gastmahl aus.

Einen Priesterstand oder ein eigentliches Priesteramt gab es nicht. Alle diese Opfer wurden unmittelbar vom Hausvater dargebracht unter Mitwirkung seiner Hausgenossen, worin man auch eine Fortsetzung ältester menschlicher Zustände sehen darf (V. v. Strauss). Das Opfermaterial war ein sehr mannigfaltiges und umfasste so ziemlich alles, was den Menschen zum Unterhalt diente. Doch sollten nach einer Regel keine weiblichen Tiere dargebracht werden 2). Vornehmste Opfertiere sind Stier, Widder, Eber 3). Aber auch Kälber, Ferkel, Vögel, Fische und zugerichtete Speisen wurden dargebracht mit starken Getränken, ebenso Seidenstoffe u. dgl. Dagegen waren Menschenopfer der chinesischen Religion fremd. Auch bei andern Völkern findet Analogieen die in der altchine

1) Vgl. Li Ki VII, 1, 10–12 (SBE XXVII, 370–372).

2) Li Ki IV, 1, 1, 17 (SBE XXVII, 256). Auch die Farbe derselben wurde beachtet. Die Hia-Dynastie soll schwarze, die Jin sollen weisse, die Tscheu rote Opferstiere vorgezogen haben. Li Ki XII, 17 (SBE XXVIII, 35). Beim Ahnenopfer der letztern war jedenfalls der Slier rot, aber beim Opfer an die Feldgeister gelb mit schwarzem Maul (Schiking III, 3, 6).

3) Eine Darbringung dieser dreie durch den Kaiser s. Li Ki IV, 1, 2, 9 (SBE XXVII, 259).

Kultus und Frömmigkeit der alten Chinesen.

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sischen Litteratur vereinzelt dastehende Todesweihe des Herzogs von Tscheu, der sich bei schwerer Erkrankung seines Bruders, des Königs Wuwang, dem Himmel zum Ersatzopfer anbot, indem er unter feierlicher Anrufung der „drei Könige" (der Ahnen des Regentenhauses) an dessen Stelle zu sterben sich bereit erklärte. Wu genas alsbald, ohne dass der Himmel das grossmütige Opfer annahm1). Auch das Lebendigbegraben von Menschen beim Tod eines Fürsten 2) ist nicht chinesische, sondern tatarische Unsitte, die allerdings im spätern China zuweilen eindrang, im alten dagegen nur im stark tatarisch bevölkerten Staate Tsin vorkam.

Bei den religiösen Feierlichkeiten spielte die Musik eine grosse Rolle, welche zu den äusserlichen Formen nach dem eigenen Bewusstsein der Chinesen das beseelende Element bildete, den Verkehr mit den Überirdischen vermittelte und die Harmonie zwischen Himmel und Erde herstellte 3). Die blinden Musikanten handhabten dabei mancherlei Schlag-, Saiten- und Blasinstrumente, wie Trommel, Glocke, Klingstein, Laute, Pfeife, Flöte, Orgel u. s. w., nach deren Takt die Bewegungen und Verbeugungen bald langsamer, bald rascher vor sich gingen. Auch im täglichen Leben schrieb man der Musik eine hohe Bedeutung für Bildung des Charakters und Stimmung des Gemütes zu. Wir finden daher die ernsthaftesten chinesischen Weisen sowohl vor ihren Schülern als in der Einsamkeit häufig zur Laute singend.

Wir gehen über zur altchinesischen Frömmigkeit in Sitte und Leben. Es mag beim ersten Anblick scheinen, als ob das altchinesische Leben im Vergleich mit dem anderer Völker des Altertums wenig Kundgebungen religiöser Empfindungen aufwiese. Und so viel ist richtig, dass das Interesse der verstandesmässigen Chinesen von jeher stark dem diesseitigen Leben zugewandt war. Jener Augenschein ist freilich ohne Zweifel auch dadurch hervorgerufen, dass wir ihre alten Schriften in der Gestalt überkommen haben, wie sie aus den Händen des für das eigentlich Religiöse wenig empfänglichen Kongtse und seiner Schule hervorgegangen sind 4). Allein auch so noch wird man, wenn man die ältesten Zeugnisse von den Anschauungen des Volkes näher betrachtet, überrascht von dem hohen Masse von Pietät, welches dem Volke eigen war und ihm eine sogar ängstliche Scheu einflösste vor jedem Verstoss gegen die Majestät des Himmels und seine unverletzlichen Gesetze. Die Erhabenheit der Gottesauffassung hat auch hier auf die Moral hebend und kräftigend eingewirkt. Die Pietät gegen die Ordnungen des Himmels gilt als Grundtugend und äussert sich wie in der Einhaltung der eigentlich religiösen

king V, 6.

1) Siehe die ausführliche Beschreibung dieses Weiheaktes Schu2) Schiking I, 11, 6. Vgl. auch Li Ki II, 2, 2, 15 (SBE XXVII, 181 f.). 3) Vgl. den Jo Ki (Traktat über Musik) im Li Ki Buch XVII (SBE XXVIII, 92 ff.).

4) Vgl. S. 41 die Bemerkung zum Schiking. Orelli, Religionsgeschichte.

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Gebräuche, so insbesondere in Erfüllung der Pflichten gegen Angehörige und Obrigkeit. Wir haben hier eine religiös begründete Moral, welche freilich mit der Zeit die Religion selbst beinahe ab sorbierte, je mehr der Mensch hinter den göttlichen Ordnungen dieses Lebens die Gottheit selbst aus den Augen verlor. Man kennt in China von alters her fünf soziale Grundverhältnisse, in welchen die Pietät sich bethätigen soll: 1) Eltern und Kinder, 2) Mann und Weib, 3) ältere und jüngere Brüder, 4) Freunde, 5) Obrigkeit und Unterthanen.

Als das erste Grundverhältnis kann das zwischen Vater (oder Eltern) und Kindern angesehen werden, da dieses auch der ursprünglich patriarchalischen Regierungsgewalt zu Grunde liegt. Kein anderes Volk hat in dieser Hinsicht die Pietät so weit getrieben wie die Chinesen, womit ihre zähe Anhänglichkeit an das Überlieferte zusammenhängt. Ihren Erzeugern erwiesen sie zeitlebens die grösste Ehre. Der Sohn blieb auch in vorgerückteren Jahren seinem Vater gegenüber unselbständig und hatte sich unbedingt dem elterlichen Willen zu unterwerfen. Nur mit Einwilligung der Eltern durfte er heiraten und war in der Wahl der Gattin von ihnen abhängig. Auch sein Weib trat in dieses Abhängigkeitsverhältnis zu seinen Eltern und konnte entlassen werden, wenn es sich ihnen nicht fügte. Mann und Weib hatten bei Lebzeiten der Eltern kein besonderes Eigentum. Starb der Vater, so galt die Mutter als Trägerin dieser Autorität, der man zu kindlichem Gehorsam verpflichtet war. Schon von den alten Kaisern werden rührende Beispiele von Ehrerbietung gegen die Eltern erzählt, und die Armen wurden darum am meisten bedauert, weil sie ihre Eltern nicht ernähren konnten. Nichts beklagen die im Felde liegenden Krieger so sehr, wie dass sie ihrer betagten Eltern sich nicht annehmen können. Dass mit dem Tode der Eltern dieses Band nicht als abgeschnitten galt, sondern nur an die Stelle der Bedienung der Lebenden ein Totenkultus trat, sahen wir oben. Dem Kaiser waren drei Jahre der Trauer um den Tod des Vaters vorgeschrieben, den Unterthanen ein Jahr; doch wurde dreijährige Trauerzeit später allgemein. Auch wurde diese Vorschrift so streng eingehalten, dass die Kaiser sich während dieser Zeit sogar von ihren Staatsgeschäften zurückzogen. Ebenso waren dem Trauernden. manche Entbehrungen auferlegt und weisse Trauerkleider vorgeschrieben. Der Verstorbene empfing nun unter seinem neuen Ehrennamen die Ovationen der Ahnenhalle und galt als der gute Genius des Hauses in Freude und Leid. Die Eltern ihrerseits schätzten die Kinder hoch als die künftigen Träger ihres Namens und Pfleger ihres Andenkens, aber freilich die Knaben als die eigentlichen Stammhalter ungleich höher als die Mädchen, deren Geringschätzung schon im Schiking II, 4, 5 (Ende) einigermassen hervortritt, im modernen China aber sogar zu häufiger Aussetzung geführt hat.

Das Verhältnis von Mann und Weib betreffend, zeigen die

Familienpflichten der alten Chinesen.

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ältern Lieder, dass der gesellige Verkehr zwischen beiden Geschlechtern in der frühern Zeit noch viel freier war, als später, wo die kanonischen Regeln eine absolute Trennung der Geschlechter bezweckten, welche sich freilich nur bei den höhern Klassen der Bevölkerung durchsetzen liess. Der Jüngling heiratete durchschnittlich mit dem dreissigsten, die Jungfrau mit dem zwanzigsten Lebensjahr. Um Verwandtenehen zu vermeiden, sollte man kein Weib mit demselben Geschlechtsnamen wählen1). Werbung und Trauung gingen unter mancherlei Förmlichkeiten vor sich. In der Ehe war das Weib völlig vom Manne abhängig und ihm unterthan. Das Ursprüngliche war die Monogamie, die überhaupt prinzipiell bestehen blieb. Der hohe Wert, den man auf Nachkommenschaft legte, namentlich des Ahnendienstes wegen, führte aber dazu, dass man sich bei Kinderlosigkeit der Gattin eine Nebenfrau zugesellte, deren Stellung in der Familie gleichfalls rechtlich geordnet war. Vollends die Leidenschaften der Fürsten führten zu zahlreich besetzten Harems. Auch das den Chinesen anfänglich fremde EunuchenUnwesen fand gegen das achte Jahrhundert v. Chr. Eingang und stiftete an den Höfen viel Elend, unter dem das ganze Reich zu leiden hatte, da diese tückischen Verschnittenen oft grosse Macht erlangten, die sie selten zum Wohl der Herrscher und Unterthanen gebrauchten. Im übrigen ist die Stellung der Frau im altchinesischen Reiche keine unwürdige gewesen. Davor bewahrte sie schon die Ehrfurcht, welche man der Mutter zollte. Die treue Liebe der Gattin zu ihrem hohen Herrn" wird in manchen Volksliedern des Schiking besungen, häufiger als die bräutliche Liebe, welcher die strenge Sitte wenig Spielraum vergönnte. Edle und bedeutende, echt weibliche Frauen treten da und dort in der Geschichte auf, während bei den benachbarten Tataren nur amazonenhafte Heldinnen von sich reden machen. Nach dem Tod des Gatten konnte sich die Witwe wieder verheiraten; doch wird das Verharren in der Trauer an ihr besonders gepriesen 2).

Die geschwisterlichen Verhältnisse sind ebenfalls durch den Gesichtspunkt der pietätvollen Unterordnung beherrscht. Die jüngern Brüder sollen gegen die älteren Ehrfurcht beweisen, diese aber jene mit Liebe behandeln. Überhaupt wird Ehrfurcht vor dem Alter oft eingeschärft. Man soll einem Mann, der doppelt so alt, als man selbst ist, dienen wie seinem Vater, einem der zehn Jahre älter, wie seinem ältern Bruder, einem der fünf Jahre älter, seinen Respekt damit bezeugen, dass man sich etwas zurückhält, wenn man hinter ihm geht" 3). Sah man einen ältern Mann auf der Strasse etwas tragen, so sollte man ihm die Last abnehmen; trug man selber etwas und konnte nicht beides fassen, so sollte man das schwerere auf sich nehmen. Ein Mann mit grauen

1) Li Ki I, 1, 3, 6 (SBE XXVII, 78).
2) Vgl. z. B. Schiking I, 10, 11.
3) Li Ki I, 2, 4 (SBE XXVII, S. 68).

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