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Haaren sollte überhaupt nichts tragen, auch nicht mit Einer Hand 1). Vom fünfzigsten Lebensjahr an wurden die Alten in steigendem Masse von der Obrigkeit bewirtet und von den Kaisern geehrt“ 2). Schon den alten Herrschern rühmte man nach, sie hätten bei ihren Mahlzeiten den Gästen auf die Haare und Zähne gesehen, d. h. sie genau nach dem Alter gesetzt.

Das Verhältnis zwischen Freunden und Genossen, das durch Aufrichtigkeit und Treue normiert sein soll, wird seltener mit Vorschriften bedacht. Das schöne Lied des Schiking, II, 1, 4, welches (ein chinesisches Seitenstück zu Psalm 133) die Bruderliebe feiert, stellt diese höher als Freundesliebe, weil Brüder einander treuer sind in der Not. Es schliesst dasselbe:

Sind Weib und Kinder hold verbunden,
Das ist wie Harf und Lautenklang,
Und werden Brüder Eins erfunden,
Gibts Freud und Eintracht lebenslang.
Mach Eins die deines Hauses sind,

So hast du Freud an Weib und Kind.
Dem trachte nach, drauf sei gesinnt.
Wirst sehn, dass also sichs befindt3).

Die grösste Bedeutung aber fürs allgemeine Leben erlangte die chinesische Pietät durch ihre Bestimmung des Verhältnisses des Herrschers zu den Unterthanen. In der den letztern angewiesenen Stellung zu ihrem Regenten vereinigte sich die Ehrfurcht vor dem Himmel und die den Eltern entgegengebrachte. Denn wie den Gipfel der väterlichen Gewalt, so stellte der Herrscher die himmlische, göttliche Obmacht auf Erden dar. Der Vereinigung der politischen Macht in Einer Hand (des Kaisers) war durch diese religiöse Vorstellung der Chinesen kräftig Vorschub geleistet. Wie es nur Einen Himmel gibt und nur Eine Sonne am Himmel, so auch nur Einen obersten Herrscher auf Erden. Dieser aber soll so wenig willkürlich schalten und walten, als es der überirdische höchste Herrscher (Schang-ti) thut. Sein Vorbild sei „der Himmel“, dessen Vertreter und Organ er auf Erden ist, damit er seine Gesetze zur Ausführung bringe.

Die Unterthanen haben nicht nur mit Resignation sich in den Willen des Herrschers zu fügen, sondern auch mit kindlicher Ehrfurcht ihm zu gehorchen. Seine Gesetze erliess der Kaiser patriarchalisch, in der Form väterlicher Belehrungen, und auch seine strengsten Strafen sollten als väterliche Züchtigungen aufgenommen werden. Für den Fall jedoch, dass ein Herrscher sich nicht an die heiligen Ordnungen des Himmels kehrte, und gegen die Gebote der Gerechtigkeit und guten Sitte verstiess, waren amtliche Censoren da, welche die ernste Pflicht hatten, ihn zu mahnen und zu warnen. Die Geschichte zeigt Beispiele, wo unerschrockene

1) Li Ki III, 5, 15 (SBE XXVII S. 244).
2) Li Ki III, 5, 1 ff. (SBE XXVII, S. 240 ff.).
3) V. v. Strauss, Schiking S. 259 f.

Regententugend. Unsterblichkeitsglaube.

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Beamte sich nicht scheuten, einem despotischen Kaiser Vorstellungen dieser Art zu machen, obwohl ihnen dies leicht das Leben kosten konnte. Auch werden merkwürdiger Weise die Herrscher nicht selten ermahnt, auf die Volksstimme zu achten, der man den Willen des Himmels entnehmen könne. Namentlich aber wurde es in erster Linie auf Missstände in der Regierung bezogen, wenn der Himmel sein Missfallen durch erschütternde Naturereignisse und Landplagen zu erkennen gab. Auch selbstbewusste Herrscher demütigten sich in solchen Fällen, thaten öffentlich Busse und besserten ihren Wandel. Geschah dies nicht, so war das Volk berechtigt aufzustehen und dem Kaiser den Gehorsam zu versagen. So war der Absolutismus seiner Herrschaft doch wesentlich gemildert durch eben jene religiösen Anschauungen, auf welche seine hohen Rechtsansprüche sich gründeten.

Als erste Regententugend galt tiefste Ehrfurcht gegen Gott und die Ahnherrn. Demütige Bekenntnisse der eigenen Unfähigkeit und Unwürdigkeit vernimmt man nicht selten aus dem Mund hoher Fürsten in ihren Liedern und Gebeten. Natürlich soll der Regent die ihm obliegenden Gebräuche und Ceremonien, besonders die mit der Verehrung des Himmels und der Geister zusammenhangenden, aufs sorgfältigste pflegen und vollziehen. In Bezug auf die Regierung wird ihm in den alten Ermahnungen des Schuking besonders empfohlen: die Unterthanen nach den Gesetzen des Himmels zu behandeln, die Schuldigen mit Ernst, aber mit Mass zu bestrafen; gegen die unvorsätzlich schuldig Gewordenen Nachsicht zu üben; dem niedrigen Volke, besonders den Witwern und Witwen und Kindern, liebende Fürsorge angedeihen zu lassen; die Tugendhaften, nicht die Harten, Grausamen und Trägen, zu Amt und Ehren zu befördern, Mass zu halten im Genuss und in Liebhabereien, wie Jagd, Trunk u. s. w. Ferner wird dem Fürsten fleissige Arbeit nach dem Vorbild des Landmannes anempfohlen. Durch Ausübung dieser Tugenden sorgt der Fürst für die Ruhe und Wohlfahrt des Volkes; denn dieses wird sein musterhaftes Verhalten von selbst nachahmen und so der Himmel dem Lande wohlwollend sein und seine Gunst bezeigen.

Von nicht geringem Einfluss auf Lebensauffassung und Sitte war, wie aus Obigem erhellt, der alt chinesische Unsterblichkeitsglaube1). Die Fortdauer des Menschen nach dem Tode stand diesem Volke gerade in der ältesten Zeit fest und wurde genährt durch Erzählungen von Erscheinungen der Verstorbenen im Traum und sonst. Beim Tode fällt wohl, wie der Augenschein lehrt, der Leib der Erde anheim, aber die eigentliche Persönlichkeit lebt fort, indem sie sich zu einer höhern Region emporschwingt. Der Ahn als überlebender heisst kuei),

1) Vgl. J. H. Plath in ZDMG XX (1866) S. 471-484.

2) Dieser Ausdruck wird freilich auch von der zur Erde zurückkehrenden animalen Seele gebraucht.

während schin, als allgemeine Benennung für Geist, auch die Naturgeister umfasst, welche übrigens von den Ahnengeistern nicht streng geschieden werden, indem auch letztere gelegentlich als Vorsteher von Elementen erscheinen. Man wartete bei einem Todesfall drei Tage, ob der Geist nicht wieder in den Leib zurückkehre, wozu man ihn feierlich aufforderte. Dann begrub man die Leiche. Von der Person des Toten aber sagte man: „Er ist aufgestiegen“ und meinte damit, dass er in den lichten Himmel sich erhoben habe, wo er mit den früher Verstorbenen vereinigt, einen seiner irdischen Stellung entsprechenden Rang einnehme. Von der hilfreichen Teilnahme, welche diese Ahnengeister ihren Nachkommen angedeihen lassen, wenn diese in kindlicher Ehrfurcht ihrer gedenken, war oben die Rede. Aber auch das Gegenteil, ein richterliches Einschreiten der himmlischen Ahnen gegen entartete Enkel, erwartete man.

Dagegen ist merkwürdig, dass von einem Gericht über die Verstorbenen, d. h. von einer Vergeltung des Bösen nach dem Tode, nirgends die Rede ist. Tiele erinnert freilich daran, dass die uns zugänglichen Quellen für Kenntnis der altchinesischen Religion sämtlich durch die Hände Kongtses und seiner Schule gegangen sind und hält es, im Blick auf die sehr ausgebildete Vergeltungslehre der Tao-sse, für wahrscheinlich, dass die Erinnerungen daran von jenen Überarbeitern ausgemerzt seien. Allein schwerlich trat jener Vergeltungsglaube in der alten Religion irgend nachdrücklich hervor. Bei dem naiven Optimismus, welcher sie kennzeichnet, mochte man die Vergchen für durch den Tod gesühnt ansehen und wollte sich seine abgeschiedenen Angehörigen nicht anders denn als selig vorstellen. Auch sonst ist die Unsterblichkeitshoffnung der alten Religion nicht bestimmt ausgebildet. Z. B. wird nicht ausdrücklich gesagt, dass das Fortleben im Jenseits ein ewiges sei. Und es fehlt nicht ganz an abweichenden Vorstellungen. wie z. B. dass die Verstorbenen sich unter der Erde befinden1), und an Zweifeln in Betreff des Fortlebens der Ahnen, wenn man sich von ihnen im Stich gelassen sah2). Zur Zeit des Kongtse waren diese Zweifel bei den Gebildeten gewiss schon stark verbreitet, und abgesehen von den Tao-sse, welche einem phantastischen Geister- und Unsterblichkeitsglauben huldigten, sah sich das chinesische Volk später von einer bestimmten Hoffnung aufs Jenseits verlassen, was viel dazu beitrug, dem Buddhismus (seit 65 n. Chr.) Eingang zu verschaffen, der darüber bestimmte Aufschlüsse zu haben meinte. Abgesehen davon wurde, da doch gerade die gerechte Vergeltung des Guten und Bösen zu Kongtses Weltanschauung notwendig gehörte, von seiner Zeit an bis auf die Gegenwart die Auskunft beliebt, die bei Lebzeiten eines Menschen vermisste Vergeltung vollziehe sich an seiner Nachkommenschaft3).

1) Plath a. a. O. S. 477.
2) Plath a. a. O. S. 478 f
3) SBE XVI, S. 47.

Rückblick auf die altchinesische Reichsreligion.

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Darüber kommt noch der berühmte volkstümliche Traktat „über die Handlungen und ihre Vergeltung") nicht hinaus, dessen Grundgedanke ist, dass alle guten und bösen Thaten der Menschen von den guten und bösen Geistern belohnt oder bestraft werden. Die begangenen Unthaten haben Verkürzung des Lebens zur Folge, und zwar je nach ihrer Schwere um 12 Jahre oder 100 Tage. Solche Fehltritte, die nicht in dieser Weise gesühnt werden konnten, werden an den Kindern geahndet. Dagegen kennt diese Schrift wenigstens jenseitige Belohnungen: Wer 300 gute Werke thut, wird ein Unsterblicher der Erde", wer 1300 vollbringt, ein „Unsterblicher des Himmels".

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Werfen wir noch einen Rückblick auf die im vorherigen skizzierte Reichsreligion des alten China. Ist ihre einheitliche Fassung der Gottheit als uralt anzusehen, oder haben diejenigen recht, welche auch hier den Animismus als die früheste erkennbare Stufe der Religion wahrzunehmen glauben? Je höher man hinaufsteigt, desto mehr dominiert der souveräne Himmelsgott. Die Geister (schin) sind zwar von Anfang an vorhanden, aber sie treten samt der mit ihnen verbundenen Magie mehr und mehr in den Vordergrund, nach allem Anschein unter dem Einfluss teils der vorchinesischen Landesbewohner, der Miao, teils der eingedrungenen Tataren. Das ursprünglichste scheint gerade die Verehrung des alles, auch die Geisterwelt, unendlich überragenden Schangti, während schon unter den Tscheu dieser mehr zurücktrat hinter dem Paare: Himmel und Erde, zu welchem sich die Geister von Sonne, Mond und Sternen gesellten, die auch hohe Ehren empfingen).

Der altchinesischen Reichsreligion muss man eine gewisse Erhabenheit und einen nicht zu verachtenden Wahrheitsgehalt zusprechen. Ihre Stärke liegt eben in der Einheit und Erhabenheit des Gottesbegriffs und in der moralischen Bestimmtheit des göttlichen Wesens. Von da aus geht ein einigender und reinigender Einfluss auf das Menschenleben aus. Die Einheitlichkeit und moralische Bestimmtheit der Weltauffassung führte zu besonderer Pflege der sozialen Verhältnisse, nicht nur der Familie, sondern auch des Volks- und Staatslebens. Überall wurde dieselbe „Pietät“ gegen die Ordnungen des Himmels gefordert. Dagegen wird die Gottheit zu wenig nach ihrer Übernatürlichkeit und Unabhängigkeit von der Welt erkannt. Dass Gott die Welt erschaffen habe, davon verlautet in den älteren Denkmälern nichts. Die Gottheit ist mehr der Inbegriff der Weltordnung und des Weltregiments, als dass die Welt um ihretwillen da wäre. Daher fliessen denn auch die Natur- und Menschengeister mit ihr zusammen und verdrängen

1) Dieser taoistische Traktat aus dem 15. Jahrh. n. Chr. gehört in China zu den verbreitetsten Schriften. Er ist chines. und franz. herausgegeben von St. Julien, Le livre des récompenses et des peines, Lond. 1835, und engl. von Legge SBE Bd. XL, S. 235 ff. 2) Vgl. de Harlez 92 ff.

sie mehr und mehr aus der alleinherrschenden Stellung, die ihr im Kultus gebührt.

Und wie der persönliche Charakter der Gottheit wenig ausgeprägt und lebendig wirksam ist, so tritt auch der persönliche Wert des einzelnen menschlichen Individuums sehr zurück. Der Einzelne kann nicht mit Gott in persönlichen Verkehr treten. Er hat aber überhaupt seinen Wert nicht in seiner Persönlichkeit, sondern nur in seiner sozialen Stellung. Bezeichnend für diese Missachtung des persönlichen Lebens ist die Häufigkeit und Leichtig keit des Selbstmordes. Der Einzelne achtete sein Leben für wertlos, wenn es mit den Fügungen des Himmels in einem Missklang zu stehen schien. Es fehlte aber auch ein tieferes Bewusstsein vom ethischen Gegensatz zwischen der Heiligkeit Gottes und der menschlichen Sündhaftigkeit, was der pantheistischen Verschmelzung von Gottheit und Menschheit Vorschub leistete und die Pflichtenlehre veräusserlichte und oberflächlich machte, so dass sich die Ethik in der Beobachtung äusserlicher Observanzen erschöpfte.

Auch der Unsterblichkeitsglaube vermochte nicht, den Mangel eines lebendig und persönlich ins Leben unmittelbar eingreifenden Gottes und einer tiefern Einsicht in das Verhältnis des Sünders zu ihm zu ersetzen und eine so heilsame Zucht auszuüben, wie es bei bestimmterem Erkennen der ethischen Bedingungen jenseitiger Seligkeit der Fall gewesen wäre. Auch hinderte dieser Glaube nicht das zunehmende Gefangensein im Diesseitigen, welches für diese Nation charakteristisch wurde. Denn selbst die von den Alten geglaubte überirdische Geisterwelt ist doch nur ein Reflex der diesseitigen und hat für den alten Chinesen wesentlich nur Interesse, soweit sie bestimmend auf das Diesseits einwirkt.

Von diesen Gebrechen vermochten auch die grossen Meister Chinas, ein Laotse und Kongtse, die Religion ihres Volkes nicht zu heilen, deren Wahrheitsgehalt sie nach andern Seiten entwickelten. Vielmehr haben sie jene verkehrten Tendenzen noch wesentlich gesteigert.

2. Lao-tse1).

Dem 6. Jahrhundert v. Chr. angehörig, ragt vor allen über der chinesischen Geisterwelt Lao-tse empor als einer der tiefsinnigsten Denker aller Zeiten, welcher zwar mehr philosophischer Speculation als dem religiösen Leben zugewandt war, aber die gangbare chinesische Weltanschauung grossartig vertieft hat und auch in der Religionsgeschichte auf eigenartige Weise der Ausgangspunkt einer neuen Geistesrichtung geworden ist.

Über sein Leben ist sehr wenig bekannt. Geboren ist er wahrscheinlich 604 v. Chr. im Staate Thsu. Sein Geschlechtsname

1) Siehe die Litteratur zum Tao-te-king S. 57.

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