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Amt zu suchen oder anzunehmen, als (ich glaube, man wird es allgemein zugeben) derjenige war, welchen, der Vorhersagung gemäß, die verderbten Söhne des Eli hatten: "Lieber, laß mich zu ei nem Priestertheile, damit ich ein Stück Brod esse."

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Wir kennen jene Gründe, die zur Aufrechthal tung eines bestimmten Unterhaltes der Kirchendie ner von einigen Ausdrücken des Apostels Paulus hergeleitet werden, und welche, nach meinem Erachten, sämmtlich in den folgenden Worten die ses Apostels begriffen sind: "Wisset ihr nicht, daß die, welche opfern, vom Opfer effen, und die, wel che des Altars pflegen, des Altars genießen? So hat auch der Herr befohlen, daß diejenigen, die das Evangelium verkündigen, sich vom Evangelic nähren sollen.”+ Dieses alles rechtfertiget indes sen nur einen Unterhalt, der mit dem, "was der Herr befohlen hat," verträglich ist, und worüber wir eben seine eigene Worte gegeben haben. Einen sotchen Unterhalt der Kirchendiener gestatten wir gern, und er ist auch bey uns im Gebrauche; allein es wird gewiß niemand aus den obigen Stellen folgern können, daß den Dienern der Kirche ein fester Gehalt ausgeworfen werden müsse, und daß sie nicht mit ihren Händen arbeiten, oder zu ihrem eigenen Unterhalte und zur Ernährung ih

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1 Sam. 2, 36.

† 1 Cor. 9, 13. 14.

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rer Familien nicht die gewöhnlichen 'Geschäfte des Lebens treiben sollen.

Daß die Erklärung, die wir von der vorhin bemerkten Vorschrift' unsers Herrn, und von des Apostels Hinweisung auf dieselbe gegeben ha= ben, richtig ist, gehet ganz deutlich aus dem daraus erfolgten Gebrauche hervor, der nicht voller oder nachdrücklicher beschrieben werden kann, als mit eben desselben Apostels eigenen Worten, deren er sich in seiner ganz vortrefflichen Anrede an die Aeltesten der Gemeine zu Ephesus bedient, welche er in dieser merkwürdigen Sprache beschließt: "Ich habe keines Menschen Silber, oder Gold, oder Kleider begehret. Ja, ihr selbst wisset, daß diese Hände meiner Nothdurft, und denen, die mit mir waren, gedienet haben. Ich habe euch alles gezeiget, daß man so arbeiten und. die Schwachen aufnehmen müsse, und gedenken an das Wort des Herrn Jesu, das er gesagt hat: Geben ist seliger, als Nehmen.”*

Da wir nun in Ansehung dieses wichtigen Gegenstandes solche Grundsäße hegen, so sorgen wir für den Unterhalt unserer Kirchendiener nicht wei-. ter, als was die Bestreitung derjenigen Unkosten betrifft, welche das Reisen in ihrem religiösen Dienste nothwendig verursacht, und da wir also* Apostelgesch. 20, 33–35.

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für den weitern Unterhalt unserer eigenen Kirchendiener, deren Dienst wir billigen und annehmen, nicht sorgen; so halten wir uns völlig darin ge: rechtfertiget, daß wir uns weigern, zur Unterstüßung eines andern Kirchendienstes und eines damit verbundenen Gottesdienstes beyzutragen, von welchen beyden wir aus Gewissenhaftigkeit abweis chen. Ein Kirchendienst, der mit einem festgeset ten Unterhalte versehen ist, welcher selbst von de nen erzwungen wird, die diese Einrichtung so sehr mißbilligen, daß sie sich davon zurückziehen, ist of: fenbar so unverträglich mit der Lehre und mit dem Gebrauche Christi und seiner Apostel, daß ich es für unnöthig halte, in dieser Hinsicht noch ein Mehreres zur Rechtfertigung unserer Grundfäße vor: zubringen. Obgleich es mir jedoch klar erhellet, daß jenes System dem Interesse der wahren Religion sehr nachtheilig ist; so zweifle ich doch auch nicht, daß manche, die diesen Gegenstand nicht aus ebendemselben Gesichtspuncte sehen, mit wirklich redlichen Gesinnungen unter folchen Umständen ein Amt angenommen haben, und auf eine fromme Art bestrebt sind, die Pflichten desselben zu erfüllen. Diese muß man ihrem Herrn überlassen, dem wir endlich alle stehen oder fallen müssen.

Nach dem, was bereits in Ansehung des allgemeinen Unterhaltes der Diener des Evangeliums gesagt ist, scheint es überflüssig zu feyn, daß ich

mich auf Beweise gegen jenen grundlosen und antichristischen Gebrauch: die Kirchendiener durch Zehnten zu unterstüßen, einlasse. Das vorgebliche göttliche Recht derselben ist allgemein verworfen und aufgegeben; ihre Unvereinbarkeit mit einer weisen Staatsverfassung wird fast eben so allgemein anerkannt. In wie fern jedoch das Zeugniß, welches wir beständig dagegen abgelegt haben, zur Hervorbringung dieser Wirkungen möge beygetragen haben, ist nicht mein Plaß zu entscheiden; ich hoffe aber, daß, so lange als dieses Joch noch bleibt, auch das Zeugniß gegen dasselbe fortwährend mit der Standhaftigkeit und Sanftmuth wird aufrecht erhalten werden, welche allezeit in der Unterstüßung religiöser Wahrheiten mit einander vereiniget feyn sollten.

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Vorläufige Bemerkungen. Es giebt zwey Arten der Taufe: die Waffertaufe, und die Taufe des Geiftes.Bemerkungen über Matth. 28, 19.-Beantwortung ber zur Vertheidigung der Wassertaufe vorgebrachten Grün de.-Mit Waffer besprengen ist nicht taufen.-Das Be sprengen der kleinen Kinder hat in der Schrift keinen Grund. Gegen die Dinge, die mit dieser Ceremonie ver bunden sind, ist vieles einzuwenden. Das Abendmahl des Herrn. Die von dieser Handlung erzählten Umstände werden völlig eingeräumt.-Sie wird eben so wenig als das Fußwaschen für fortdauernd gebalten. Das wahre Abendmahl des Herrn.-Unser Andersdenken über diese Gegenstände hat seinen Grund nicht in einer Gering. schägung des Christenthumes, sondern im Gegentheile.

Ehe ich zu einer besondern Betrachtung dieser

Gegenstände schreite, werde ich einige Worte über die Natur und Beschaffenheit religiöser Ge bräuche und Ceremonien vorangehen lassen. Die se scheinen mir überhaupt nur für gewisse Der: ter und Zeiten bestimmt gewesen zu seyn; und

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