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Eilftes Capitel.

Weber die bürgerliche Regierung.

Die Friedlichkeit unserer Grundsäge dienet jeder Referung zur Sicherheit.—Pflichten der Unterthanen.-Wir unterwerfen uns willig den Leiden, wenn wir aus Ge vissenhaftigkeit nicht thätigen Geborsam leisten können.Schäßung der bürgerlichen und religiösen Freyheit.-Wie sie am besten bewahret wird.

Unfere

Unsere friedsamen Grundsäße, selbst wenn sie gegen Feinde angewendet werden, dienen jeder Regie: rung, unter welcher wir leben, zu einer vollkommenen Sicherheit; indem wir uns mit Nichts vereini gen können, was die Beeinträchtigung oder den Umsturz derselben zur Abficht hat. Die Erwägung dieses Umstandes, und unseres demselben angemessenen Betragens, hat wahrscheinlich dazu beygetragen, daß man uns in Ansehung einiger unserer Grundsåße, die den allgemeinen Geseßen zuwider laufen,

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mit vieler Nachsicht behandelt. Da indessen ver schiedene derselben von der Art sind, daß sie uns b nicht gestatten, einen constituirenden Theil der Real gierung auszumachen, so haben wir bloß das zu betrachten, was die Pflichten der Unterthanen an gehet.

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Diese sind im Neuen Testamente ganz deutlich, u und dazu unter Umständen erklärt, die ihrer Be-mc stimmung eine eigene Stärke geben. Als diese ver Pflichten vorgeschrieben wurden, befanden sich die an ersten Christen unter Verfolgungen, und die Re-as gierung war zu der Zeit nicht nur von einer Art, a welche man gemeiniglich die schlechteste nennt, son: dern auch in den Händen der schlimmsten Wen-Er schen. Demungeachtet finden wir nicht, daß irr gend eine Aufmunterung zu einem Betragen gegeben las worden sey, das der Empörung oder der Widerseß: Vo lichkeit ähnlich gewesen wäre. Die Nachfolger Ru Christi wurden im Gegentheile angewiesen; "Der de Obrigkeit, die Gewalt über sie hat, unterthan zu er seyn;"*" den Fürsten und der Obrigkeit Gehor fam zu leisten ;"4 und sich aller menschlichen Ord- lef ung um des Herrn willen zu unterwerfen ;—als die Freyen, und nicht, als hätten sie die Freyheit zum a Deckmantel der Bosheit, sondern als die Knechte Gottes."I

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Diese sind die Grundsätze, nach welchen, in Ansehung der Landesregierung, unsere Gesellschaft, als ein Verein, vom Anfange an ihr Betra gen eingerichtet hat. Man kann sich hiervon aus den über diesen Gegenstand ergangenen Erinnerungen überzeugen, die in Auszügen aus den Ermahnungen der jährlichen Versammlung im Jahre 1802, zu London herausgegeben sind. Die folgende Ermahnung ist von S. 19 dieses Werkes: "Wir vertrauen, daß wir berufen sind, der Welt im Leben und Wandel zu beweisen, daß dieRegierung des Meffias, des Friedensfürstens, ihren Anfang genommen hat, und wir zweiflen nicht, daß dieselbe auch Fortschritte machen wird, bis sie ihre Vollendung auf Erden erreicht, wo, nach den Vorhersagungen der Propheten Jesaias und Micha, "ein Volk gegen das andere kein Schwerdt mehr aufheben, und kein Volk mehr kriegen lernen wird." Unter dem Einflusse dieser Grundsäße könnnen wir uns nicht mit denen vereinigen, die sich auf eine feindselige Art gegen andere verbinden; noch vielweniger können wir denen beytreten, die sich gegen diejenigen auflehnen, denen die oberste oder untergeordnete Ge walt anvertrauet ist; noch solchen einige Aufmunterung geben, welche die Gewalthaber schmähen und verläumden; denn es stehet geschrieben; "Du sollst von dem Regierer deines Volkes nichts. Vöses reden.” Man sehe die gedruckte Epistel der jährlichen Versammlung von 1775.

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Während wir es aber für recht halten, den Vor schriften und Ermahnungen gemäß zu leben, die den ersten Christen in Ansehung diefes Gegen standes gegeben wurden, befinden wir uns, so wie sie, unter Verhältnissen, die uns zuweilen hindern, demjenigen thätigen Gehorsam zu leisten, was das Landesgeseß vorschreibt. Nichts destoweniger unterwerfen wir uns dem Gefeße, indem wir, in den Fällen, in welche wir uns nicht thätig fügen können, die Vollstreckung desselben erdulden. Es giebt Pflichten, die wir Gott und unserm Gewissen schuldig sind, und welche die menschliche Gewalt weder erlassen, noch hinreichend beurtheilen kann. Die Herrschaft über das Gewissen ist ein Vorrecht Gottes, und wenn dieses nicht zum Mantel der Bosheit gebraucht, noch zur Störung der öffentlichen Ruhe gemißbraucht wird, so follte es völlig frey seyn. Obgleich aber unsere Gesellschaft in diesem Lande unter Verhältnissen lebt, die ges wissermaßen drückend für sie sind, so haben wir doch viel Ursache, das Wohlwollen, welches wir von Seiten der Regierung genießen, mit Dankbar: barkeit zu erkennen; und ich hoffe, unser Betragen wird beständig von der Art seyn, daß wir die Fort: dauer, 'und selbst eine Ausdehnung dieser Gewogenheit verdienen werden; "denn wir sind ver: pflichtet, uns nicht allein als ein dankbares Volk zu betragen; sondern auch, als eine chriftliche Gesellschaft, unter der gegenwärtigen Regierung eben so

edsam und unanstößig zu leben, als wir allet, und seitdem wir ein Volk ausmachen, unter n verschiedenen Umwälzungen der Regierung gean haben.” Aus der geschriebenen Epistel der hrlichen Versammlung von 1692,

Doch sind wir ungeachtet der Friedsamkeit und . r Unterwerfung, welche unsere Grundfäße gen unsere Obern zu beobachten uns gebieten, weit itfernt, den hohen Werth der bürgerlichen und reziösen Freyheit nicht zu fühlen. Wird diese verht, so halten wir es für recht, entweder unsern nterdrückern, oder denen, die es in ihrer Gewalt aben, uns Erleichterung zu verschaffen, unsere Be rångnisse vorzustellen. Geschähe dieses überhaupt on allen in einem christlichen Geiste und in einer Sprache, die eben so ehrerbietig als stark wäre, so oürde man allgemein finden, daß ein solches Beehmen ein weit wirksameres, und allezeit ein dienicheres Mittel zur Hülfe ist, als ein aufrührisches ind ungestümes Verfahren, oder jenes mit Blutvergießen verbundene Ergreifen des Schwerdtes arbietet, wozu die Menschen nur zu leicht ihre Zulucht nehmen, um der Unterdrückung abzuhelfen, oder ihre Rache zu befriedigen.

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