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Zwölftes Capitel.

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Ueber die Kirchenzucht.

Rothwendigkeit der Kirchenzucht in religiösen Gesel schaften. Beantwortung der dagegen gemachten Einwen dungen. Die besondern Gegenstände der Kirchenzucht werden der Reihe nach angeführt.-Verschiedene Versamm: lungen zur Verwaltung derselben.-Wichtigkeit ihrer Ver waltung in dem rechten Geiste.

Das auch immer der Beweggrund seyn mag, der eine Anzahl von Menschen veranlaßt, eine besi sondere Gesellschaft zu bilden, so muß dieses doch nothwendig nach gewissen von ihnen angenommenen Grundsäßen geschehen; und von der Bewah rung und Aufrechthaltung dieser Grundfäße muß, ohne Zweifel, die Fortdauer ihrer Gesellschaft in hohem Maße abhången. Dann ist es auch die Pflicht einer jeden Gesellschaft, die sich nach reli gidsen Principien gebildet hat, daß sie eine gute Moralität bewahre; weil ohne diese ihre Ansprüche

uf Religion eitel sind. Aus der Erwägung dieer beyden Stücke gehet deutlich hervor, daß zur Erhaltung des guten Namens einer religiösen Geellschaft, die Disciplin durchaus nothwendig ist, und daß, wenn diese nicht beobachtet wird, Vervirrung und Schande daraus erfolgen müssen. So vortrefflich unsere religiösen Grundsäße auch eyn mögen, so sind doch wir alle von Natur zum Bösen geneigt; und haben wir auch, in einem gevissen Grade, eine Erlösung von dem Zustande der gefallenen Natur erfahren, so sind wir doch noch im mer der Gefahr ausgefeßt, aus Mangel an Wachsamkeit zu fallen, oder sowohl in Grundsäßen als im Lebenswandel irre geleitet zu werden. Daher treffen wir in allen religiösen Gesellschaften solche an, die ih rem Bekenntnisse Unehre machen, und wir sind weit entfernt, uns für frey von solchen schimpflichen Mitgliedern zu halten. Um aber diesem Uebel, so viel als möglich, abzuhelfen, haben wir unter uns eine Kirchenzucht eingeführet, deren erster Zweck der ist, daß wir in evangelischer Liebe, und mittelst geheimer Ermahnungen, uns bemühen, die Abgewichenen wieder zu ihren Pflichten zurück zu brin11 gen, oder daß wir, wenn unsere Bemühungen ✅fruchtlos bleiben, und die Beschaffenheit des Falles es erfordert, solche Personen von unserer Geseli·schaft ausschließen. Die Vernunftmåßigkeit dieser Disciplin ist so einleuchtend, daß fernere Beweise für ihre Zweckmäßigkeit und Nußbarkeit ganz

tumöthig zu seyn scheinen. Da man indeffen gegen unsere Anwendung derselben einige Enwendun gen gemacht hat, so wird es dienlich seyn, diese zu betrachten.

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Die Einwendungen, welche gewöhnlich gegen die Ausübung der Kirchenzucht gemacht werden, sind folgende: erstlich, daß sie der eigenen Beur: theilung eines jeden einzelnen Mitgliedes einen unnöthigen Zwang anlege; zweytens, daß sie sich in die Befolgung der Einflüsse des Geistes mische, der wir alle einzeln überlassen seyn sollten; und drit tens, daß das Nichtanerkennen oder Ausschließen der Mitglieder eine Art von Verfolgung sey.

Daß in jeder religiösen Gesellschaft, zur Aufrechthaltung ihrer Verfassung, eine Disciplin nothwendig sey, ist bereits gezeigt worden, so daß dadurch der ersten Einwendung schon fast hin: |♬| reichend begegnet ist. Indessen wird es dienlich feyn, noch hinzu zu fügen, daß in jeder bürgerlichen oder religiösen Gesellschaft eine Unterwerfung unter ihre Regeln erforderlich ist, damit der Zügello figkeit und der Verwirrung könne vorgebeuget wew den, welche natürlich daraus erfolgen würde, wenn jedes Mitglied ohne alle äußere Einschrän fung willkührlich nach seinen eigenen Ideen han delte. Ist dieser Grundsaß auf gesellschaftliche Verbindungen im Allgemeinen anwendbar, so läßt

er sich vorzüglich auf diejenigen religiösen Gesell chaften anwenden, die sich, wegen verschiedener Meinungen und Gebräuche, welche sie als mit dem Wesen der wahren Religion unvereinbar, oder als unnöthig damit verbunden beträchten, von allen andern abgesondert haben. Wie soll eine Gesellschaft mit irgend einem Grade von Schick: lichkeit sich behaupten, wenn diejenigen, die ihre Grundsäße verlassen oder ableugnen, Mitglieder derselben bleiben können? Und wie soll eine solche Gesellschaft der Welt bekannt werden, wenn ihren Mitgliedern erlaubt ist, selbst in Ansehung der Dinge, die zuerst die Grundlage ihrer Vereinigung ausmachten, verschieden zu bekennen und zu handeln.

Man hat gesagt, daß eigentlich nur ein unmo ralisches Betragen, und eine Abweichung von dem Hauptgrunde der Religion die Gegenstände der Disciplin ausmachen sollten. Allein wenn wir auch mit der Bedeutung eines unmoralischen Betragens alle einerley Sinn verbänden, so würden wir es doch sehr schwierig finden, uns in Ansehung des Begriffes von dem Hauptgrunde der Religion zu vereinigen ; und vielleicht ist die Anzahl derjenigen Personen nicht gering, die diesen Hauptgrund bloß = auf den Glauben an einen Gött und an die Unsterblichkeit der Seele zurückführen möchten. Es läßt sich daher leicht einsehen, was für ein seltsames P

Gemisch die verlangte Freyheit in einer Gesellschaft zulassen würde. Juden, Christen, Mahomedaner und Heiden, mit allen ihren verschiedenen Unter: |6 abtheilungen, könnten alsdann, alle unter einander gemengt, in einer gesellschaftlichen Verbindung [8 leben, in welcher es aber auch, wie leicht zu ver muthen ist, an beständigen Widersprüchen und v Mishelligkeiten nicht fehlen würde, insofern irgend ein rechter Eifer für ihre verschiedenen Religionsgesinnungen unter ihnen Statt fände. Viel zuträglicher ist es hingegen für den Frieden der religiösen Gesellschaften, daß eine jede, mit sich selbst übereinstimmend, ihre eigenen Grundsägen aufrecht erhält, und diejenigen, die davon abwei Ca chen, entweder sich ruhig zurück ziehen läßt, oder, nach vergeblichen, aber gehörigen, mit Geduld und Wärten verbundenen Bemühen zu ihrer Wieder: herstellung, sie nicht länger als anerkannte Mitglieder der Gesellschaft betrachtet. Geschiehet die fes, wie es geschehen sollte, in dem rechten Geiste, so ist es keinesweges eine Verlegung der wahren Liebe, noch derjenigen Freyheit, zu welcher, ohne un Zweifel, alle, in Ansehung ihrer Privat-Meimn gen, ein Recht haben.

Die zweyte Einwendung wird oft auf eine Art vorgebracht, daß sie die Unbehutsamen leicht verleis ten oder einnehmen kann; sie gründet sich indes sen nur auf die ganz unzulässige Vorausseßung, daß

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