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wird: "Wem viel gegeben ist, bey dem wird man viel suchen,”* und wem, folglich, wenig gegeben ist,, von dem wird auch nur wenig gefordert werden.

Als Zusah zu dem bereits Gesagten mag es noch Zufaß dienlich seyn, zu bemerken, daß wir bey der Betrachtung dieses Gegenstandes die Schriftstellen, welche blos die Macht des Höchsten erklären, alle: zeit von denen unterscheiden sollten, welche die Art und Weise beschreiben, wie er diese Macht ausübt. So sagt der Apostel, und ohne Zweifel fehr wahr: Er erbarmet sich, wessen er will, und verstocket Wird uns aber denn nicht

welchen er will." auch gesagt, daß

der Herr gegen alle gů: tig ist, und sich aller seiner Werke erbarmet!" Und hat. nicht eben derselbe Apostel, nachdem er empfohlen hatte, daß "Gebet und Fürbitte für alle Menschen” geschehen sollten, ausdrücklich erkläret, "dieses sey gut und angenehm vor Gott unserm Heilande, welcher will, daß allen Menschen geholfen werde, und daß sie zur Erkenntniß der Wahrheit kommen."§ 4 Ganz hiermit übereinstimmend ist die Erklärung des Apostels Petrus: "Der Herr verziehet nicht die Verheißung, wie es einige für einen Verzug achten; sondern er hat Geduld mit uns, und will nicht, daß jemand verloren werde, sondern daß sich jedermann. zur Buße kehre."||

Luc. 12, 48.

+ Róm. 9, 18.

IPf. 145, 9.

§ 1 Tim. 2, 1, 3. 4.

|| 2 Petr. 3.9.

Man muß auch erwägen, daß Verstockung des Herzens die Strafe, und nicht die Grundurfache der Sünde ist. Und dann führet die Verstockung, wovon der Apostel in der Epistel an die Römer redet, nicht nothwendig zu dem Begriffe von einer immerwährenden Verstockung; da er ja selbst von den Juden, die er in einem Zustande der Vers stockung darstellt, sagt, "sie würden, wenn sie nicht im Unglauben bleiben, wieder eingepfropfet werden.”*

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Wenn Gott als Richter diejenigen, die lange vorfäßlich seinem Gefeße ungehorsam waren, vers stockte, oder wenn er es zuließ daß sie verstockt wurden; so konnte er mit eigenthümlichem Rechte "seinen Zorn zeigen, und feine Macht kund thun an den Gefäßen des Zorns, die durch eigene gehäufte Uebertretungen" zur Verdammniß zubereitet waren.+ So waren Pharao und die Juden Denkmäler der Gerechtigkeit eines beleidigten Gottes, und warnende Beyspiele für die folgenden Geschlechter, daß sie nicht die langmüthige Barmherzigkeit verachten sollten, mit welcher der Herr auf die Wiederkehr derer, die wider ihn fündigen, wartet.

Da wir also sehen, daß die Absichten unsers großen und gnådigen Schöpfers so voll guten Willens gegen die Menschen” sind, daß er, in so * 2km. 11, 23, † Rêm. 9, 22.

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fern es mit der uns verliehenen Freyheit zu handeln verträglich ist, beständig unsere Glückseligkeit will, und da er uns auch mit den Mitteln, dieselbe zu erlangen, versichet; "so laffet uns hinzu nahen mit wahrhaftem Herzen, in völligem Glauben, und festem Vertrauen auf die gnådige Erlösung wodurch wir, auf Bereuung unserer Sünden, Ver gebung derselben erlangen. "Lasset uns mit Frey müthigkeit zu dem Throne der Gnade hinzutreten; damit wir Varmherzigkeit erlangen, und Gnade finden, auf die Zeit, wenn Hülfe uns Noth seyn wird." So wird die Reinigung des Herzens und die Heiligung des Lebens erfahren werden, ohmf welche, wie uns gesagt ist, "niemand den Herrn sehen wird." Dann wird alles zur Verherr lichung Gottes gereichen, der "den überschweng lichen Reichthum seiner Gnade durch seine Güte gegen uns in Christo Jesu bewiesen hat.”§

* Ebr. 10, 22.

+ Cap. 4, 16.
§ Eph. 2,7.

Cap. 12, 14.

Fünftes Capitel.

Weber Sie Anbetung Gottes und über den evangelischen Kirchendienst.

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| Die Anbetung ist eine Handlung der Seele gegen Sott. Die Versammlungen zur Anbetung Gottes können mit Stillschweigen gehalten werden. Deffentlicher Gor jesdienst, oder öffentliche Verehrung Gottes ist eine uner: ißliche Pflicht, welche sowohl vernünftig als wohlthätig ist. —Die stille Verehrung Gottes ist allen Gemüthslagen angemessen. Ihre Vortheile.-Schriftgründe für die selbe. Das Gebet ist eine nothwendige Pflicht.-Eigen schaften der Diener des Evangeliums.-Menschliche Ge: lehrsamkeit ist zum Kirchendienste nicht wesentlich noth: wendig. Kein Mensch hat ein Recht, sich die Ausübung desselben ausschließlich anzumaßen.-Ueber das Predigen der Weiber.-Ueber das Predigen für Lohn.-Ueber den Zehnten.

Nachdem ich in den vorhergehenden Capiteln

die Gegenstände abgehandelt habe, in welchen wir beynahe mit allen Christenthumsbekennern übereinstimmen; so komme ich nun zur Betrachtung

derjenigen Puncte, wovon wir wesentlich von an: dern verschieden sind. Zwey von ihnen, die in naher Verbindung mit einander stehen, sind in ein Capitel aufgenommen worden, wiewohl es nöthig seyn wird, sie besonders abzuhandeln. Diese sind; der Gottesdienst, oder die Verehrung Gottes, und der evangelische Kirchendienst.

Was den ersten Gegenstand betrifft, so betrad ten wir die Verehrung oder Anbetung Gottes al eine Handlung, welche die Seele gegen Gott ver: richtet. Wir glauben, daß Gott ein Geist ist, und daß auch die Seele des Menschen eine geistige Na tur habe. Daher halten wir zu Vollziehung de feyerlichen Pflicht der göttlichen Verehrung ode Anbetung hörbare Worte nicht für wesentlich noth wendig; weil Er, der ein Geist ist, die Sprache des Geistes verstehet. Nichts destoweniger miß billigen wir keinesweges den Gebrauch der Worte in unsern religiösen Versammlungen, es sey nun im Gebete, im Danksagen, oder in der Ausübung des evangelischen Kirchendienstes, durch Predigen, Ermahnen, Trößten, u. f. w. in so fern diese Worte unter dem Einfluße des göttlichen Geistes hervorgebracht werden, der, wie wir überzeugt find, allein vermögend ist, uns zur Verrichtung dieser wichtigen Dienste gehörig fähig zu machen.

Daher halten wir es für Recht, daß wir, wenn

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