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6. In einem frommen Wandel, in Nebung edler Werke, namentlich durch der Kinder Hand dieses bleibt für immer der heiligste Hausgottesdienst.

Ein Gesang von David. Von Lieb' und Recht will ich fingen, dir, Ewiger, gilt mein Saitenspiel. Ich sinne über frommen Le= benswandel wann kehrst du bei mir ein? Ich will wan= deln in meines Herzens Unschuld in meinem Hause.“ (Ps. 101, 1.2.)

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Gedenk des Sabbaths, ihn zu weihen!
Hast du sechs Tag' dem Leib gefröhnt,
Der siebte soll den Geist befreien,
Durch den die Schöpfung ward gekrönt!

Sabbath und ihr Festeszeiten,

Ihr lieben, süßen, gottgeweihten,

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Der fünfte Ausspruch.

Cabbed eth abicha weëth immecha.

„Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst und es dir wohler gehe auf dem Erdreiche, das der Ewige, dein Gott dir eingibt."

Dieser Ausspruch, den Schluß der Gottestafel bildend, enthält das göttliche Gebot, daß wir unseren Eltern, als Gottes Stellvertretern, dieselben Pflichten weihen sollen, wie ihm, dem Allvater selbst.

"

השוה כבודם לכבוד המקום:

Gott hat ihre Ehre der seinigen an die Seite gestellt."

(Agada.)

150.

Erklärung des V. Ausspruches.

1. Ehre deinen Vater

und deine Mutter.

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Die erste Pflicht gegen die Eltern wie gegen Gott ist die Ehrfurcht, die übrigen Pflichten sind: Liebe, Gehorsam und Dankbarkeit.Diese Pflichten haben wir gegen beide Eltern gleichmäßig zu beobachten, wie es heißt:

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„Ein Jeder von euch soll seine Mutter und seinen Vater fürchten." (3. B. M. 19, 3.) „Beobachte mein Sohn das Gebot deines Vaters und laß nicht ab von der Lehre deiner Mutter. Binde sie für immer an dein Herz, trage sie als Schmuck um deinen Hals. Wenn du ge= hest, mögen ste dich geleiten, wenn du dich niederlegst, mögen fie neben dir ruhen, und wenn du aufstehest, mögen fie deine Unterhaltung sein." (Spr. 6. 20.)

3u 150. Ehrfurcht: Die Person der Eltern sei uns heilig, daß wir nur mit Hochachtung ihnen nahen und von ihnen sprechen, ja felbst bei Beurtheilung ihrer Fehler die schuldige Ehrerbietung nie verlezen. (Noa und seine Söhne.) Wenn Eltern und Lehrer eintreten, follen wir uns ehrerbietig erheben, uns nie auf den Plaß sehen, welchen fie gewöhnlich im Hause einnehmen, und ihnen nicht widersprechen, selbst wenn wir im Rechte zu sein uns überzeugt halten. Liebe: wir sollen uns zu den Eltern aufs Innigste hingezogen und mit ihnen verbunden fühlen; vereint mit der Ehrfurcht, soll dadurch unser Gefühl das rechte Verhältniß gewinnen, daß durch die Liebe die Furcht gemildert, durch die Furcht aber die Liebe davor bewahrt werde, daß wir mit den Eltern nicht wie mit unseres Gleichen umgehen. (Vgl. 114 u. Anm.) Gehorsam: wir sollen willig und heiter Alles thun, was die Eltern uns gebieten, insofern es nicht gegen Gottes höheren Willen verstößt. Dankbarkeit: Es soll sich in Gesinnung, Wort und That wiederspiegeln, wie tief wir uns den Eltern verpflichtet fühlen; um namentlich, wenn Eltern alt und schwach_werden, ihnen das zu vergelten, was sie uns in den Tagen unserer Schwäche geleistet haben. —

Bei der Ehre steht der Vater, bei der Furcht die Mutter vorher; dieß bedeutet zunächst, daß beide gleichgestellt feien. Daun fügt der Talmud noch hinzu: manches Kind könnte den Vater wegen seiner Strenge mehr fürchten, die Mutter wegen ihrer Milde mehr ehren, deßhalb steht gerade bei der Furcht die Mutter und bei der Ehre der Vater voran.

2. Damit du lange lebest.

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Ein Kind, das die Pflicht gegen die Eltern verlegt, ist des Lebens nicht werth.

„Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.“

3. Und es dir wohl

ergehe.

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(2. B. M. 21, 15. 17.)

Ein wahres Wohlergehen, welches der Mensch nur im Bewußtsein treu geübter Pflicht genießt, kann jenem Kinde nicht zu Theil werden, dessen Gewissen von dem Gefühle der außer Acht gelassenen Kindespflicht gedrückt wird.

„Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter geringschäßig behandelt, und das ganze Volk spreche: Amen.“

(5. B. M. 27, 16.)

„Das Auge, welches des Vaters spottet, auf die Runzeln der Mutter verächtlich blickt, das werden die Raben am Bache aushacken und die jungen Adler verzehren." (Spr. 30, 17.)

4. Auf dem Erdreiche.

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Die Israeliten hatten den Besitz ihres herrlichen Landes nur ihren from

men Voreltern zu verdanken. So

sollen gute Kinder nie vergessen, wie arm an Leib und Seele sie zur Welt kamen, und wie sie Alles, was sie besigen, irdisches und geistiges Gut, Gott und den Eltern zu verdanken haben.

Auf dem Wege der Weisheit habe ich dich geführt, ich lehrte dich gehen auf ebenem Pfade. Wenn du nun gehest, wird dein Schritt nicht zu kurz sein, und auch wenn du laufest, wirst du nicht straucheln.“ (Spr. 27, 10.)

5. Welches der Ewige

Das herrlichste Erbtheil, welches der

dein Gott dir eingibt. Ewige uns jezt noch eingibt, ist der

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Hausfrieden. Dieses höchste Gut

muß Kindern heilig sein. Darum sollen Geschwister treu zusammenhalten, die größeren den kleineren mit Nachsicht, die kleineren den größeren mit Achtung begegnen, und alle, als Zweige desselben Stammes, gleich gute Früchte tragen.

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‚Wie schön und wie lieblich ist es, wenn Brüder in Eintracht beisammen wohnen.“ (Pf. 133, 1.)

„In die Ehrfurcht gegen die Eltern schloß der Herr die Hochachtung gegen die älteren Geschwister ein."

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(לרבות אחיך הגדול

151.

An den fünften Ausspruch reihen sich fol= gende göttliche Gebote an:

1. Gegen den widerspenstigen, unverbesserlichen Sohn, (ben sorer umore) ist mit aller Strenge des Gesezes zu verfahren. Wie es heißt:

"

Hat Jemand einen widerspenstigen, ungehorsamen Sohn, der nicht hört auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter, und sie haben ihn gezüchtiget, und er giebt ihnen kein Gehör, so sollen ihn ergreifen sein Vater und seine Mutter und ihn hinausbringen vor die Aeltesten seiner Stadt und auf den Markt (¬YV) seines Wohnortes und sollen sprechen zu den Aeltesten seiner Stadt: Dieser, unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam (sorer umore), er höret nicht auf unsere Stimme, ist ein Schlemmer und ein Säufer, (solel wesobe). Und werfen sollen ihn alle Leute seiner Stadt mit Steinen, bis er sterbe; auf daß du hinwegschaffest das Unheil aus deiner Mitte, und alle Israeliten sollen es sehen und sich fürchten."

(5. B. M. 21, 18-21.)

2. Die Pflicht der Eltern gegen die Kinder ist, diese leiblich und geistig nach Kräften zu pflegen, die heilige Lehre, die Furcht vor Gott und die Bedeutung der religiösen Geseze in ihre jugendlichen Herzen zu verpflan=

zen und sie zu einem bürgerlichen Gewerbe anzuhalten. Wie es heißt:

„Und ihr follet fie lehren euere Kinder.“ (5. B. M. 11, 19.)

„Und du sollst zu deinem Sohne sprechen an jenem Tage (nămlich in aller Zukunft), wie folgt: in dieser Absicht hat Gott mir Solches gethan, als ich gezogen aus Egypten.“ (2. B. M. 13, 8.) „Und ihre Kinder, die es noch nicht wissen, sollen es vernehmen und lernen, zu fürchten den Ewigen, euren Gott.“

(5. B. M. 31, 13.)

„Jeder Mann ist verpflichtet, feinen Sohn ein Gewerbe erlernen zu lassen."

"Seinen Sohn zu keinem Gewerbe anhalten, heißt so viel, als ihn zum Räuber erziehen. (T. Kiduschin 29, a.)

3. Als Väter des jüngeren Geschlechtes sollen die Greise betrachtet und ihnen Ehrfurcht gezollt werden. Wie es heißt:

„Vor dem Greifenalter sollst du dich erheben." (3. B. M. 19, 32.)

4. Als Väter der Jugend sind vorzüglich die Lehrer, sowie gelehrte Männer überhaupt, zu betrachten, daß wir uns denselben, wie den Eltern, durchs ganze Leben heilig verpflichtet fühlen. Wie es heißt:

„Du sollst verehren das Angesicht des Alten." (3. B. M. das.); wozu unsere Weisen bemerken: „Wen nennt man einen Alten? der gereift ist in der Wissenschaft."

„Die Ehrfurcht vor deinem Lehrer sei ähnlich der Ehrfurcht vor Gott." (Agada. in den Spr. d. Väter.) „Wie feinen Vater, ist der Mensch verpflichtet seinen Lehrer zu ehren; ja noch mehr; denn sein Vater sorgt für sein zeitliches, sein Lehrer aber für sein ewiges Leben." (Maimonid. T. Tora 5, 1.)

5. Wir sollen den frommen Anordnungen der Ge= meinde und Religionsbehörden Folge leisten, deren Pflicht es ist, für die religiösen Bedürfnisse väterliche Fürsorge zu treffen. Wie es heißt:

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