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wasser des heiligen Ignatius und aus zwei Schriften über die Benediktus-Medaille bei Hoensbroech, Religion und Aberglaube S. 97-104 handgreiflich von A bis Z entlehnt aus Reusch, die deutschen Bischöfe und der Aberglaube (1879) S. 29-32, 95, 62 ff. und 50 ff., mit sämmtlichen Literatur-Angaben und Verweisungen. Am Schluß der sieben Druckseiten füllenden Abschrift findet man eine schüchterne Anmerkung: „Vgl. Reusch“ 2c.; bei dem Wiederabdruck dieser sieben Seiten (Hoensbroech. Papstthum 275-277 und 313-316) ist die Verweisung auf Reusch verschwunden!

Damit ist der Uebergang zu dem wichtigeren Theil der Plagiatfrage gegeben, der Plünderung fremder Werke. In dieser Hinsicht faßt H. sich in seiner Replik - abgesehen von einigen Wizen und einer gleich zu besprechenden Specialität äußerst kurz: er versichert, er habe „das in vielen hundert Büchern und Schriften zerstreute Material gesammelt, wohlgemerkt, stets mit Angabe der Quelle". Das ist wieder eine Unwahrheit. Ich habe (Histor. polit. Bl. 693 ff.) mit einer Fülle von Einzelheiten nachgewiesen, daß H. die betreffenden Bücher von Schumacher, Ficker, Riezler u. s. w. zwar zuweilen genannt, aber in zahllosen Fällen nicht genannt und statt dessen sein Buch mit hunderten von gelehrten Verweisungen verziert hat, die er einfach aus jenen Büchern abschrieb; bei dieser Gelegenheit scheint er auf die direkte Einsicht der vielen hundert Bücher und Schriften", die er benugt haben will, verzichtet zu haben einzelne Fälle mag man meinetwegen ausnehmen.

Hoensbroech verwahrt sich speziell gegen meinen Vorwurf, er habe Riezlers Geschichte der Herenprocesse in Bayern ausgeschlachtet", und beruft sich auf seine „sorgfältige Citirung Riezlers". Ich verweise wieder auf meine Ausführungen Histor.-polit. Bl. 697 ff., wo der strenge Beweis für das Gegentheil und auch für die hier wie sonst beliebten willkürlichen Aenderungen der Vorlage durch H.

geführt ist. H. ist aber so unvorsichtig gewesen (S. 80), einen Spezialfall anzuführen: „Gänzlich unwahr ist, daß. wie Cardauns schreibt, für die polemische Riesenanmerkung auf S. 611 und 612 Riezler mehrfach Wegweiser gewesen ist. Mit dieser Anmerkung hat Riezler gar nichts zu thun; aber es zu behaupten ist zweckdienlich, weil es den Eindruc des Abschreibens hervorruft". Ich verweise H. auf seine beiden Citate aus den Geschichtslügen (Papstthum 612): sie stehen Wort für Wort, keines mehr, keines weniger, bei Riezler S. 55 Anm.; bei H. stehen auch die bei Riezler in Klammern eingeschobenen Worte „Disciplinarstrafen und Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft“, und hier wie dort begegnet der gleiche Irrthum: der erste Saß wird dem Verfasser des betreffenden Artikels der Geschichtslügen zugeschrieben, während er in diesen mit Verweisung aus Baumgarten. Die deutschen Herenprocesse, entnommen ist. Hier eine zufällige Uebereinstimmung anzunehmen, wäre ein Wunderglaube, zu dem ich mich nicht aufschwingen kann. Will also H. bestreiten, daß Riezler hier sein Wegweiser gewesen ist, so bleibt nur ein Ausweg: Riezler und Hoensbroech haben dieselben Säße, mit Klammer und Fehler, aus einer gemeinsamen Vorlage entnommen, beide ohne die Geschichtslügen direkt einzusehen. Daß Riczler so verfahren hat, ist mir aber nicht wahrscheinlich.

Da H. mit dem bisherigen Beweis für seine unerlaubte Benutzung fremder Vorlagen noch nicht zufrieden ist, können wir fortfahren. Zunächst noch ein Nachtrag zur Ausschlachtung Riezlers. Die drei Druckseiten Papstthum 255 unten bis 258 sind entnommen aus Riezler 196, 197, 206-211, 338. Es sind eilf Alineas, citirt wird Riezler in dreien, dagegen wird dem Lejer mit einem Pack von Verweisungen auf Stieve und auf Handschriften aufgewartet, die H. natürlich nie gesehen hat; nur einmal wird auf eine Handschrift verwiesen, die ich bei Riezler nicht finde; möglicherweise ist sie aus Stieve beigefügt. Dabei

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läßt . 256 einen bayerischen Hofrath melden, mit der Verzauberung habe es seine Richtigkeit", vergißt aber Riezlers (197) Zusay: „Weitere Nachforschungen führten ihn zu der Ansicht, daß das Zauberwerk Erfindung sei". Für die furze Notiz über eine Vollmacht Clemens VIII. (Papstthum 650) wird stattlich das Original des päpstlichen Breve in München: Geh. Hausarchiv VI, III, n. 1569" citirt; buchstäblich copirt aus Riezler 204 Anm., der gar nicht genannt wird.

Der 4-5 Seiten füllende Abschnitt über Arbues (Papstthum 626-630) ist fast vollständig, mit Verweisungen und Anmerkungen, abgeschrieben aus Döllinger, Kleinere Schriften 342-355. Genannt ist Döllinger ausschließlich für den lezten Abschnitt, nebenbei bemerkt mit falscher Seitenzahl.

Gleich ein ganzes Kapitel (Papstthum 115–122) ist abgeschrieben aus Kaltner, Konrad von Marburg (1882); hier zeigt der Identitätsstrich in meinem Exemplar des H.'schen Buches nur eine einzige Lücke für eine halbe Seite (121), sonst ist alles und jedes, bald kleine, bald große Lappen, aus verschiedenen Kapiteln des Kaltner'schen Buches (S. 76-78, 84-87, 95, 106, 134-152, 173) zusammengeflickt, einschließlich ein Viertelhundert grundgelehrter Verweisungen auf Urkundenbücher, Chroniken u. s. w. Mitten dazwischen wird Kaltner auf einer Seite (120) für zwei kleine Stellen erwähnt; davor und dahinter nichts wie fremde Federn", um einen Ausdruck berechtigt zu gebrauchen, den H. gegen mich unberechtigt gebraucht. Der Saz: „Sehr wahrscheinlich ist seine (Konrads von Marburg) Zugehörigkeit zum Dominikanerorden" wird mit einigen aus Kaltner zusammengeklaubten Verweisungen belegt, während Kaltner selbst (Konrad von Marburg 78) Gegner dieser Annahme ist, die heute wohl als aufgegeben bezeichnet werden darf. Daß von Kaltners ruhig abwägender Beurtheilung nichts übrig geblieben ist, als die Nachtseiten der gewiß vielfach unheilvollen Thätigkeit Konrads, versteht sich fast von selbst.

Einer ungleich größeren Werthschägung erfreut sich bei
H. die Tendenzschrift von Riefs, Leo XIII. und der
Satansfult (1897). H widmet 45 Seiten seines „Papit-
thums" dem Taxil-Vaughan-Schwindel. Daß davon etwa
ein halber Druckbogen mit Auszügen gefüllt war, die man
schon in H.'s Religion und Aberglaube gelesen hatte, wurde
bereits früher festgestellt. Dann beginnt mit S 350 die
Abschreiberei aus Rieks, und nun werden fast 20 Druck-
seiten hintereinander (350-369) mit geringen Ein-
schaltungen copirt. Gewiß: H. hat diese ergiebige Quelle
genannt, S. 353 (wo das Citat falsch ist), 355, 357, dann
erst wieder (zweimal) 269, wo pauschaliter auf Rieks S. 165
bis 184 verwiesen wird, aber nur der Kenner der Rieks'schen.
Schrift kann wissen, daß man es lediglich mit einer Riesen-
abschrift zu thun hat, und für zahlreiche Stellen fehlt jede
Verweisung auf Rieks, auch in der allgemeinsten Form.
Ein merkwürdiges Beispiel, wie sklavisch H. seiner „Quelle“
folgt, findet sich S. 361 und 364: Dort dauert der Anti-
freimaurercongreß zu Trient vom 26. September bis 1. Oktober
1896, hier nur vom 26. bis 29. September; man fommt
auf den Gedanken, H. habe zwei „Quellen“ benugt, aber
nein: schon Riefs hat S. 171 und 176 die beiden wider-
sprechenden Daten, und H. hat sie ahnungslos alle beide
seiner Copie eingefügt! Auch ist es nicht hübsch, daß er
S. 365 nach Riefs 178 Herrn Dr. Graßfeld mit der
Bemerkung jezt Pfarrer in Püßgen“ einführt; das war
richtig, als Riefs sein Buch schrieb, seitdem aber ist Herr
Graßfeld längst in einen andern Wirkungskreis eingetreten.
Auch der geistliche Archivar Dr. Baumgarten" ist S. 367
gewissenhaft aus Riefs 181 herübergenommen, obwohl
Baumgarten nie Archivar gewesen ist. Ebenso ist der soust
unbekannte Schriftsteller Jules Vernes (356 und 357)
Ricks'scher Provenienz.

Nur an wenigen Stellen ist H. selbständig, aber wie!
Wenn Ricks 152 sagt, die Neuvaine eucharistique Diana

Vaughan's (Taxil's) zähle 144 Seiten, so verwandelt H. das in ein von seiner gründlichen Kenntniß dieses „Gebetbuchs" zeugendes Citat: „S. 144 ff." S. 365 bereichert er Riefs' Angabe (176), in Trient seien auch die Grafen Hompesch und Galen erschienen, um den Zusah: „Beide find Mitglieder des Centrums"; meines Wissens war keines der beiden Centrumsmitglieder in Trient, Graf Hompesch ganz sicher nicht, wahrscheinlich liegt eine Verwechselung mit einem österreichischen Grafen gleichen Namens vor. Ein prächtiges Stückchen steht S. 354. Bekanntlich ist eine der tollsten Teufelsanekdoten Taxil's der Bericht des Asmodäus, er habe „dem Löwen des heiligen Marcus" (queue du lion de St. Marc; Diana Vaughan, Mémoires p. 277), also dem Symbol des Evangelisten Marcus, den Schwanz abgeschnitten. Daraus fabricirte schwer begreiflicher Weise Ricks 145 „einen Löwenschwanz, den er dem Engel Marcus (!) abgeschnitten hatte," H. aber hat diesen Unsinn corrigirt, indem er Asmodäus „einen Löwenschwanz" mitbringen läßt, „den er dem Löwen-Engel (!) des Evangelisten Marcus abgeschnitten hatte." Es wäre unbillig, mehr Confusion zu

erwarten.

Um die sonstige ausgebreitete Literatur über die Taxilaffaire hat sich H. in diesem ganzen Kapitel nicht gekümmert. Das Quellenwerf über dieselbe (Gruber's PalladismusRoman) ist bei Rieks noch erwähnt, H. hat es nicht einmal genannt, und die endliche Entlarvung der Schwindlerbande", die bekanntlich eben durch Gruber und die deutsche katholische Bresse vorgenommen worden ist, bietet kein weiteres Interesse" (Papstthum 370); er begnügt sich damit, über „das Gebahren der ultramontanen Presse" bei der Entlarvung, ihre „Unwahrhaftigkeit und Verlogenheit“ (zweimal) zu schimpfen; seinen Schmerz über den dabei von der katholischen Presse erzielten großen „Erfolg“ weiß ich vollkommen zu würdigen. Damit werde ich die Akten contra Hoensbroech hoffentlich Histor. polit. Blätter CXXVII 3 (1901).

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