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Thatbeständen zu formuliren. Zu vermeiden sind allgemeine Fassungen, wie sie die gegenwärtigen Artikel 45 und 47 des Civilstandgesezes enthalten.

b) Troß Vorhandenseins eines solchen bestimmten Scheidungsgrundes soll der Richter, wenn er eine Gesundung des ehelichen Verhältnisses als möglich erachtet, auf bloße Trennung von Tisch und Bett erkennen können, auch wenn beide Parteien Echeidung beantragen. Wenn beide Theile oder der unschuldigere Theil nur Trennung von Tisch und Bett verlangen, so darf der Richter nicht auf Scheidung erkennen.

II. Die Wiederverehelichung eines wegen Ehebruchs geschiedenen Gatten mit seinem Mitschuldigen soll ganz untersagt werden.

Wir wollen hoffen, daß die Wünsche der Katholiken bei Ausarbeitung des neuen schweizerischen Civilgesezbuches berücksichtigt werden. und dadurch einige Besserung dieser traurigen Eheverhältnisse erfolge.

Wie in Deutschland, ist auch in der Schweiz der Kampf über die Gewerkschaften und ihre Neutralität entbrannt. Im April 1899 beschloß der schweizerische Arbeitertag in Luzern - 184,051 organisirte Arbeiter hatten dort ihre Vertreter -: „Sobald der schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Berufsverbände und -Vereine sich auf politisch und religiös neutralen Boden stellen, sollen alle bestehenden wie alle neu zu bildenden Berufsverbände und Vereine zum Anschluß an den Gewerkschaftsbund bewogen werden." Die Verhältnisse liegen in der Schweiz etwas anders als in Teutschland. Daher scheint uns, daß hier die Förderung des Gewerkschaftswesens nur auf neutralem Boden möglich sein wird. Für die religiös politische Schulung werden, wie bis anhin die confessionellen Vereine zu sorgen haben.

Eine sehr erfreuliche Erscheinung ist die Gründung immer neuer katholischer Arbeiter- und Arbeiterinnen-Vereine, jo jüngst in St. Gallen und dem mächtig sich entwickelnden Rorschach. Der St. Gallische Arbeiterinnenverein zählte Ende März 1900 1380 Mitglieder. Er unterhält eine Krankenkasse, ein Arbeitsnachweisbureau, eine Altersversorgungskasse, eine Bibliothef, eine Sparkasse, eine Kochschule, fünf Zuschneide-, Näh- und Flickkurse, Haushaltungs- und Schönschreibkurse 2c.

Auch auf wissenschaftlichem Gebiete waltet ein reger Eifer. Neben den schon seit 1884 bestehenden Katholischen Schweizer Blättern, Organ der Schweizerischen Gesellschaft für katholische Wissenschaft und Kunst", ist im verflossenen Jahre die Schweizerische Rundschau" gegründet worden.

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soll ein wissenschaftliches Organ sein, das an alle gebildeten Kreise der Schweiz sich wendet, und die Behandlung politischer Fragen auf wissenschaftlich und principiell festem Boden und die Pflege des schöngeistigen Lebens, vor allem aber eine aktuelle, orientirende Vorarbeitung der wissenschaftlichen Ergebnisse der Gegenwart zum Zwecke haben. Alle sollen da zum Worte kommen, der Theologe und der Philosoph, der Jurist und der Geschichtsforscher, der moderne Naturwissenschafter wie der Arzt und der Pädagoge. Das erste Heft hat sich sehr gut eingeführt. Zu bedauern wäre nur, wenn durch dieses neue Unternehmen die Katholischen Schweizer Blätter" (die leider nur alle Vierteljahr erscheinen und mehr an Fachgelehrte sich wenden) in ihrer Existenz gefährdet würden.

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Echon 22 Jahre lang hält die Monatschrift für christliche Socialreform" (im Verlag des „Basler Volksblattes" in Basel in Basel erscheinend) die Fahne hoch, auf welcher die Devisen leuchten: Sociale Reform im christlichen Sinne, Schuß den Schwachen, Besserung der gesellschaftlichen Zustände, Hebung des Arbeiter, Handwerker und Bauernstandes. Sie hat der christlichen Socialreform schon große Dienste geleistet und blickt auf eine bedeutungsvolle Zeit socialreformatorischen Strebens, Schaffens und Kämpfens zurück. Manches hat sich seit den 22 Jahren, da der edle Vorkämpfer der Socialreform, Freiherr von Vogelsang mit einer Gruppe von Gesinnungsgenossen die .Monatsschrift" gründete, geändert. Die Zeit hat bereits viele Gegensätze gemildert, manche Ver besserung ist schon erreicht oder wenigstens glücklich begonnen worden. Das aber soll für alle Gutgesinnten nur ein Ansporn sein, weiter zu gehen auf dem betretenen Wege, das Beste beizutragen zur Lösung der socialen Frage im engeren und weiteren Kreise. Viel mehr noch als bisher werden die großen socialen und wirthschaftlichen Probleme in den nächsten Jahren im Mittelpunkte der öffentlichen Diskussion stehen, und jeder, der sich um das Wohl und Wehe der Gesammtheit interessirt, wird sich mit den socialen und wirthschaftlichen Fragen vertraut machen müssen.

Viöge die Schweiz im neuen Jahre und Jahrhundert immer mehr religiös, moralisch und social erstarken!

XXV.

Die Christenverfolgungen im römischen Reiche und die moderne Geschichtschreibung.

Während die Thatsache, daß im römischen Reiche zahlreiche Bekenner des christlichen Glaubens für ihre religiöse Ueberzeugung die schwersten Leiden und häufig den Tod standhaft ertrugen, kirchlicherseits stets als ein apologetisches Moment von weittragendster Bedeutung aufgefaßt und verwerthet wurde, war andererseits die firchenfeindliche Geschichtschreibung älterer und neuerer Zeit emsig bemüht, diese ihr unbequeme Erscheinung möglichst abzuschwächen und so deren apologetische Bedeutung zu vermindern. Und zwar bethätigte sich die hier hervortretende Tendenz nach verschiedenen Richtungen hin. Vor allem suchte man die von der kirchlichen Tradition festgehaltene Annahme, daß die Zahl der Martyrer eine sehr große gewesen sei, nach Kräften zu erschüttern und in Folge dessen die Ausdehnung der Verfolgungen nach Zeit und Ort möglichst einzuschränken; 1) weiterhin ging das Bestreben dahin, das Vorgehen der Staatsgewalt gegen die Christen möglichst in Schuß zu

1) In dieser Hinsicht ist auch Fr. Görres in seinem sonst sehr gründlichen Artikel über die Christenverfolgungen in der Krausschen Realencyklopädie der christlichen Alterthümer zu weit gegangen. S. 215 ff. Sifter..polit. Blätter CXXVII.

4. (1901.)

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nehmen, ja leßtere selbst mehr oder minder zu Schuldigen zu stempeln oder auch den Martyrern minderwerthige Motive ihres Handelns zu unterstellen.

Bekanntlich hat schon der Engländer Dodwell in seinen , dissertationes Cyprianicae" (1684) die große Zahl der Martyrer bestritten; gegen ihn wandte sich dann Ruinart in seiner Vorrede zu den von ihm herausgegebenen „ächten Martyreraften." Dem Vorgang Dodwell's folgte der englische Geschichtschreiber Eduard Gibbon, der in seiner „Geschichte des Verfalles und Unterganges des römischen Weltreiches“ eine sehr gehässige und parteiische Darstellung der Christenverfolgung gibt und namentlich die Zahl der jeweiligen Opfer als möglichst gering zu erweisen sucht.1)

In der hier eingeschlagenen Richtung wandelt nun ein großer Theil neuerer Geschichtschreiber und es ist nicht ohne Interesse, auf Grund ihrer Arbeiten nachzuweisen, wie die einzelnen Phasen der Christenverfolgungen im römischen Reiche von ihnen aufgefaßt worden sind.

Um mit der neronischen Verfolgung zu beginnen, suchen die meisten neueren Historiker dieselbe möglichst zu lokalisiren und blos als einen Prozeß gegen die der Brandstistung im Jahre 64 von Kaiser Nero beschuldigten römischen Christen hinzustellen, obwohl gewichtige innere und äußere Gründe dafür sprechen, daß die durch den Kaiser inaugurirte Verfolgung sich nicht auf die Hauptstadt des Reiches beschränkte, sondern auch in den Provinzen ihre Opfer gefordert habe.2) Namentlich ist es Hermann Schiller,

1) Doch gibt er bei seiner sicher zu niedrig bemessenen Schäßung der Opfer der diokletianischen Verfolgung immerhin zu, daß ihre Zahl gegen 2000 betragen haben möge. Gibbon a. a. O, deutsche Ausgabe von J. Sporschil, Ep. 462 ff

2) S. P. Allard, le Christianisme et l'Empire Romain (1898), p. 16 ff. Selbst Th. Keim (Rom und das Christenthum 1881) gibt zu, daß der Ausbruch in Rom in nächster Zeit in den

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der sowohl in seiner Geschichte der römischen Kaiserzeit, als auch in seiner Geschichte des römischen Kaiserreiches unter Nero" den Standpunkt festhält, daß die neronische Verfolgung keine religiöse Tendenz gehabt und es sich blos um den vorher erwähnten Prozeß wegen Brandstiftung gehandelt habe.1) Auch sei es den Berichten des Sueton und Tacitus zufolge ganz sicher (?), daß die Verfolgung auf die Hauptstadt beschränkt blieb.2) Auch G. Herzberg, der in seiner Geschichte des römischen Kaiserreiches" (Berlin 1880) die Christenverfolgungen im Allgemeinen weit objektiver und mit weniger Gehässigkeit gegen die Kirche als Hermann Schiller darstellt, will die von Nero an römischen Christen verübten Gewaltthaten nicht als eigentliche Christenverfolgung angesehen wissen.3)

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Dieser Auffassung ist aber schon der Bericht Suetons nicht günstig, ja nicht einmal der des Tacitus, während auch einzelne Stellen in den Briefen des Apostels Petrus auf eine religiöse Tendenz der neronischen Verfolgung hinweisen. Es darf uns auch nicht befremden, daß manche neuere Historiker das von der ältesten kirchlichen Ueberlieferung bezeugte Martyrium der Apostelfürsten unter Nero in den Bereich der Legende verweisen. E. Gibbon bezweifelt überhaupt im Ernste irgend ein Martyrium der Apostel außerhalb Palästina;1) H. Schiller sagt geradezu: „Die kirchliche Sage über den Tod der Apostel Petrus und Paulus bei dieser Verfolgung (unter Nero) entbehrt aller historischen

Provinzen als willkommener Vorgang, der von selbst zur Nachahmung reizte, in schwächeren Formen wiederholt worden sein mag (S. 194). Vergl. auch Merivale, Geschichte der Römer unter dem Kaiserthum, IV, 1, S. 546.

1) H. Schiller, Geschichte des römischen Kaiserreichs unter der Regierung des Nero, S. 435 ff.

2) H. Schiller a. a. D. S. 439.

3) G. Herzberg a. a. D. S. 458.

4) E. Gibbon a. a. D., Sp. 418 ff.

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