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Verhältnisse es noch immer nicht deutlich genug, daß es bei uns erst dann auf eine gesicherte Weise besser werden kann, wenn der Appell an die Masse der Staatsbürger endlich eine katholische Antwort erhalten wird? Und gibt es eine Frage, die geeigneter wäre zu jener Erziehung unseres Volkes als eben die Duellfrage, in der es sich so gar nicht ums Brod, sondern um reine Principien und ums Recht als solches handelt und in welcher der Mann des Volkes persönlich keine Gefahr läuft? Dabei vergesse man nicht, daß im Zeitalter der allgemeinen Wehrpflicht das Volk an der Rechtsgebahrung in der k. und f. Armee ein nicht zu ferne liegendes Interesse hat, und daß in Oesterreich, wie es einmal der Fall ist und immer mehr sich ausbildet, der Sohn des Bauern und des Handwerkers Offizier werden kann, T+ ist, nebenbei gesagt, sehr merkwürdig, daß man vom Ministertisch mit emsiger Berufung auf die im Staatsgrundgefeß niedergelegten Menschenrechte wiederholt den Vorwurf dieses oder jenes Demokraten abwehrte, es sei einem Bauernsohn die Reserveoffizierscharge streitig gemacht worden, während man die durch dasselbe Gesez gewährleistete Gewissensfreiheit der katholischen Offiziere nicht anerkennt. Auch in der AntiDuellbewegung selbst sind die Kundgebungen jener bürgerlichen Vereine nicht ohne Belang. Dieselben haben das Ihrige dazu beigetragen, die Bewegung am Leben zu erhalten und sind für die in dieser Frage zunächst berufenen Kreise eine deutliche Aufforderung, nun auch ihre selbstverständliche Pflicht zu thun. Wenn die Abhilfe von oben umsonst erwartet wird, dann fann es geschchen und ist es zu wünschen, daß sie wenigstens von unten fomme. Es wäre dies mit Rücksicht auf die Kaltstellung so vieler conservativer Elemente gewiß zu beklagen, aber das Volk thäte, wenn es den Schuß des allgemeinen Rechtes in die Hand nimmt, nar seine Pflicht, und die höheren Kreise hätten dann kein Recht mehr, eine solche Abhilfe von unten wie eine Revolution zu empfinden.

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Ende Oktober stellte sich die vom Aktionscomité herausgegebene Broschüre „Der Fall Tacoli-Ledóchowski", welche wir bereits in unserm ersten Artikel erwähnten, in den Dienst der Bewegung Dieselbe ist heute beim sechsten und siebenten Tausend angelangt. Am 12. November erhob das in Wien zu seinen Herbstconferenzen versammelte Comité der Bischöfe Desterreichs in einer öffentlichen Erklärung und unter deutlichem Hinweis auf die lehten Ereignisse seine Stimme gegen den Duellzwang als einer schweren Verlegung der religiösen Freiheit" und einem „Akt der Willkür, der durch keine wie immer begründete irdische Rücksicht gerechtfertigt werden kann“.

Alles, was wir bisher berichteten, sind kaum mehr als Rechtsverwahrungen, welche der direkten Bekämpfung des Duells in dankenswerther Weise den Boden bereiten, aber die Frage noch immer offen lassen: Was ist zu wirklicher Abhilfe des Uebelstandes zu erhoffen? Was hat in dieser Hinsicht zu geschehen?

Wir Katholiken denken da zunächst an die Kirche, deren Ausspruch die Sache für uns auf dem kürzesten Wege entschieden hat. Es ist widersinnig, von ihrem Einfluß die Abschaffung des Duells zu verlangen. Die Weltordnung und in ihr die Einrichtung der für Menschen gestifteten Kirche beruhen auf der Freiheit des menschlichen Willens. Es ist eine der erhabensten Vorzüge der Kirche, daß sie eine moralische Macht ist und als solche Siege erringt, obwohl es jedem Individuum unbenommen bleibt, sich ihrer Autorität zu unterwerfen. Es ist aber ebenso falsch und den Thatsachen. widersprechend, wenn man behauptet, daß die Stellungnahme der Kirche gegen das Duell „ohne jeden praktischen Erfolg“ sei. Ist denn die wenigstens theoretische allgemeine Verwerfung des Duells auch vom angeblich rein menschlichen Standpunkt nicht ein Ausfluß der erhöhten Civilisation, zu welcher thatsächlich das Christenthum und die Kirche die Menschheit erhoben haben, mag auch andererseits der Duellgedanke nur in dieser vervollkommneten Menschheit möglich geworden sein? Das Beispiel Englands beweist, daß die

Hiftor. polit. Blätter CXXVII. 4. (1901).

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Abschaffung des Duells auch ohne die katholische Kirche möglich ist, aber nur bei einem Volke, das troh zähestem Festhalten selbst am widersinnigen Herkommen Urwüchsigkeit und gesunden Sinn genug besigt, um mit einem alten Mißbrauch endlich doch aufzuräumen. Bei uns kann man getrost es aussprechen, daß, wenn das Duell abgeschafft wird, es großentheils durch den Einfluß der katholischen Kirche geschehen wird. Man erkläre es sonst, warum doch nur katholische Männer es sind, welche den Muth haben, sich gegen das auch von andern verurtheilte Duell aufzulehnen, und warum das Banner der Kirche entfaltet werden mußte, um den Kampf für auch rein menschliche Freiheiten zu führen, deren Verlegung im Falle Tacoli Ledóchowski doch Jedem klar ist? Die Kirche wird zur Ausrottung des Duells als eine Großmacht beitragen, nicht indem sie ein Mittel geltend macht, das die wider strebenden Menschen bezwingt, sondern indem sie Männeru Ueberzeugung und Kraft verleiht. Sie besißt übernatürliche Mittel, die sie einem Kampfe beistellt. Katholische Männer werden bei uns die Grundlage einer Anti Duell-Vereinigung bilden, mögen auch Andersgesinnte derselben beitreten.

Man verzweifelt auch an der Wirksamkeit der Gesetzgebung, man sollte richtiger sagen, an der Unfähigkeit der Gesezgeber und an der Schwäche der Gesezesvollstrecker. Wenn man die Straffäße bedenkt, mit welchen das österreichische Gesez das Duellverbrechen belegt hat; wenn man im öfterreichischen Strafgesezentwurf vom Jahre 1878 liest, daß der tödtliche Ausgang des Duells, der doch als solcher vom Willen vielfach unabhängig ist, die Strafe bis auf 15 Jahre Kerker erhöht, während sechs Paragraphe weiter die untere Strafgrenze für gemeinen mit Ueberlegung ausgeführten Mord auf 10 Jahre festgesezt wird; wenn man den Eifer bemerkt, den Menschen auf den Thierschutz verwenden, die faum an Arbeiterschutz und gar nicht an die Opfer des Duellwahns denken; wenn der Ruf „Die Waffen nieder!" laut gegen das an sich rechtmäßige Mittel des Krieges und gar nicht gegen das nie zu rechtfertigende Duell ertönt; wenn man

sieht, daß Menschenfreunde es durch ihre Tiraden gegen die Todesstrafe thatsächlich erreicht haben, daß auch die Quintessenz der ausgesuchtesten Scheusale dem Henkerbeil entgeht, während fie schweigend mitansehen, wie eine wohl gleich große Anzahl der Blüthe der Gesellschaft angehöriger Männer, vielfach von fälschlich-edlen Beweggründen geleitet, alljährlich im Duell fällt: dann muß man mit Savigny am Talent unserer Zeit zur Gesetzgebung verzweifeln. Geseze gegen das Duell, wie die in Desterreich besteheuden, fordern zur Nichtvollstreckung auf; aber auch damit ist die thatsächliche Handhabung nicht zu entschuldigen. Vernünftige und ausgeführte Geseze gegen den Zweikampf aber werden zur Ausrottung desselben ihre Aufgabe gewiß nicht ganz verfehlen.

Unter dem moralischen Einflusse der Kirche, und selbst neben der Brachialgewalt des Gesezes, wenn diese einmal zu Gebote stehen sollte, muß eine Macht erstehen, welche den Kampf mit dem Duell aufnimmt. Die österreichischen Unterthanen hätten ein Recht, von den Rathgebern ihres fatholischen Monarchen ernste Maßnahmen gegen das Uebel zu erwarten; dieselben würden ja im Einklang mit allen Gesezen stehen, und der Widerstand, dem auch diese ewig ruhmwürdige That begegnen könnte, würde gewiß nicht so bedeutend sein, daß man seiner nicht Herr würde. Abgesehen von diesem unfehlbaren Mittel gibt es nur eines: das gesellschaftlichen Zwanges, ausgeübt von einer Vereinigung aller Duellgegner aus den maßgebenden Kreisen der Gesellschaft.

Niemand übersieht die Schwierigkeiten, mit welchen die beiden berufensten Stände, der Adelige und, der Offizier, bei einem Auftreten gegen das Duell zu rechnen haben. Unnüze Opfer wären gewiß nicht am Plaze. Wenn aber, wohlüberlegt vorgegangen wird, wenn viele auf einmal hervortreten, sind Opfer nicht zu fürchten. Es darf auch nicht alles als Opfer angesehen werden. Je unabhängiger und je höher Jemandes Stellung ist, um so sicherer ist ihm die Aufgabe zugefallen, zum Wohle der Gesellschaft bei. zutragen. Harrt eine besondere Frage eben der Lösung,

fordert sie dringend rüstiges Eingreifen, dann kann diese Aufgabe für den, der dazu etwas beizutragen vermag, zu einer Pflicht werden, der er sich nicht entschlagen dari Diese Pflicht ist an die maßgebenden Vertreter des katholischen Adels gegenwärtig ohne Zweifel herangetreten, und wir hegen Die Hoffnung, daß er dieselbe mannhaft erfüllen wird. Be Fürst Karl zu Löwenstein unverzüglich seine Zustimmung zu dem offenen Briefe des Infanten Don Alfonso kundgegeben, wie Hermann Freiherr von Tinti öffentlich für eine Antis Duell-Vereinigung eingetreten, jo fennt die werdende Geschichte dieser Bewegung noch andere berufene Namen, die sich in den Dienst dieser edlen und gemeinnüßigen Sache stellen wollen. Noch können wir nicht über Alles und Jedes berichten.

Der Fall Tacoli Ledóchowski ist weit über die Grenzen Desterreich-Ungarns hinaus bekannt geworden. Wie vor allem in Deutschland, wurde er in Frankreich, in Italien, in England von den Blättern besprochen und ost äußerst scharf beurtheilt. Das Verständniß, das sich überall fundgab, der Gedanke, die Kräfte des einen Landes auch dem andern zu Gute kommen zu lassen, und der Umstand, daß es schwer ist, dem allgemeinen Uebel in einem einzelnen Lande zu steuern, führte zu dem Plane einer internationalen Ausgestaltung der Anti-Duell-Bewegung.

Don Alfonso von Bourbon ist darum bei seiner Kundgebung vom 26. August nicht stehen geblieben. Er hat den Plan einer internationalen Vereinigung gegen das Duell bereits in verschiedenen Ländern angeregt und seine Aus führung theilweise bereits in berufene Hände gelegt.

Oesterreich, das Land, in dem sich der Vorfall ereignet, an den die internationale Bewegung anknüpft, darf in dieser Sache nicht zurückstehen. Wir schließzen mit dem Wunsche, daß die Vereinigung daselbst fest begründet sein möge, wenn eine bald zu gewärtigende Nachricht dies aus Paris jür Frankreich meldet.

Sigismund Freiherr von Bischoff s ha ujen.

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