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Offizier hat sich bei Ablehnung eines Duells auf seine Gewissenspflicht als Katholik berufen und diese Berufung wurde zurückgewiesen: dies und die schreiende Verlegung des geschriebenen Rechtes genügt uns am Falle Tacoli. Seine Sache ist hiermit als eine katholische gekennzeichnet, ohne daß wir uns mit allen Einzelheiten der verwickelten Geschichte. identificiren müssen oder für die einzelnen Schritte des zunächst Betheiligten eintreten wollen.

Josef Graf Ledóchowski, der würdige Neffe des Märtyrers von Posen-Gnesen, war, wie wir gesehen, an der Angelegenheit des Marquis Tacoli betheiligt. Der erwähnte Grundsah des Ehrencoder bot die Handhabe, auch ihn in ehrengerichtliche Untersuchung zu ziehen. Vom Ehrenrath zur Motivirung seines Tacoli gegebenen Rathes aufgefordert, gab Hauptmann Graf Ledóchowski offen und ohne Umschweife die Erklärung ab, daß er als Glied der auch staatlich an= erkannten römisch-katholischen Kirche, welche den Zweikampf unter schwerer Kirchenstrafe verbiete, und als k. u. k. Offizier, der das geltende Militärstrafgeset zu befolgen habe, das Duell unter allen Umständen verurtheile. Diese Erklärung war der Ausfluß einer ritterlichen Gesinnung, die nicht ängstlich Gefahren abschätzt; sie war aber auch durch die Umstände geboten, da auf diese Weise dem wegen der angeblich beleidigenden Einmischung auch ihm drohenden Duell sofort mit dem einzig stichhaltigen Grunde entgegengetreten wurde. Thatbestand gab es in diesem Falle keinen zu unters suchen, umso eingehender konnten sich langwierige Sigungen des Ehrenraths mit der Ueberzeugung des Grafen beschäftigen. Derselbe verstand es, seinen Richtern Bewunderung und Achtung abzugewinnen. Da er als Ehrenmann unerschütterlich bei seinen Grundsägen beharrte, wurde Mitte Juli vom Ehrenrath das Urtheil gefällt, auch er habe die Standeschre verlegt, indem er in principieller Ablehnung des Duells vom Zweikampf abricth". Um dieselbe Zeit wurde die Affaire Tacoli in der Oeffentlichkeit bekannt und lebhaft besprochen.

Man konnte und wollte nicht glauben, daß dem ersten Opfer noch ein zweites folgen könnte, und zwar eine Verurtheilung wegen geäußerter Ueberzeugung. Aber nein, noch rascher als im Falle Tacoli durchlief überall bestätigt auch dieses Verdikt die militärischen Instanzen, einschließlich des Kriegsministeriums. Auch Graf Ledóchowski wurde seines Offizierscharakters beraubt, und man hatte noch die traurige Consequenz, auch ihn als Uhlanen in die nichtactive f. f. Landwehr einzutheilen, obwohl er nur mehr weniger als drei Wochen wehrpflichtig war. Man wollte nicht einmal bis zum 18. August warten, an welchem Tage er die zwölfjährige Dienstzeit als Offizier zurückgelegt hätte. Alsbald wurde auch ihm der Kämmererschlüssel abgefordert und er hiermit dieser Hofwürde entkleidet, gestüßt auf eine Bestimmung, daß, wer der Offizierscharge verlustig gehe, auch die Kämmererwürde verlieren müsse. Man sollte freilich bedenken, daß unter den obwaltenden Umständen ein k. u. k. Offizier seine Charge verlieren könne zu seiner Ehre und zu seinem Ruhme.

Selbst eine militärische Stimme in der „Armeezcitung", welche bei aller Achtung vor der religiösen Ueberzeugung die einfache Entfernung aus dem Offiziersstande in einem Falle wie dem des Marquis Tacoli für nothwendig hält, nannte dessen schimpfliche Entlassung und Weiterführung als gemeinen Soldaten in der Armeeliste eine durch gar nichts gerechtfertigte Härte" und bezeichnete das über den Grafen Ledóchowski gefällte Urtheil als „so hart, daß es mit Recht zur schärfsten Kritik herausfordert und zu der Frage berechtigt, wie weit denn eigentlich die Wirksamkeit eines Gerichtsverfahrens noch gehen konn, welchem in solcher Weise und aus solchen. Gründen Eristenzen, schwer errungene Stellungen und Menschenglück verfallen“. Dieselbe Stimme aus Offizierskreisen erklärt in demselben Blatte die im k. u. f. Heere bestehende Einrichtung des Ehrenraths für „im höchsten Grade reformbedürftig". Kriegsminister Graf Bylandt-Rheidt erblickte nach seiner Interpellations beantwortung vom 12. November 1884

das eigenthümliche Weien des Offiziersehrenraths darin, daß derselbe in Fällen zu urtheilen habe, wo das Gefühl entscheidet". Wenn dem so ist, mag es erklärlich sein, daß seine Beschlüsse allen Regeln des Verstands widersprechen dürfen, ja, daß sie sich mitunter in geraden Widerspruch stellen mit dem Civil- und Militärstrafgeseß, welche das Duell als ein Verbrechen mit Kerkerstrafen belegen, daß sie Hohn sprechen dürfen den Gesehen, welche die katholische Kirche in Desterreich anerkennen, und den Staatsgrundgesehen, welche Glaubensund Gewissensfreiheit allen Staatsbürgern gewähren, mögen sie des Kaisers Rock tragen oder nicht, und die Ausschließung aus einer staatlichen Anstellung wegen religiöser Gründe verpönen.

Achulich wie der Fall Schmising-Kerssenbrock vor Jahren, so hat der Fall Tacoli-Ledóchowski den von unserer freisinnigen Zeit ängstlich gehüteten Duellzwang in seiner ganzen Häßlichkeit aufgedeckt und ihn als einen Gewissenszwang vor aller Welt gebrandmarkt. Wenn katholisches Blut in den Adern des österreichischen Volkes noch rollt, dann muß es angesichts solcher Ereignisse in Wallung gerathen, und man muß der Kriegsverwaltung Dank wissen, daß sie uns in den gähnenden Abgrund blicken ließ, der sie und ihre Auffassung von dem Glauben und dem Rechtsgefühl der katholischen Bevölkerung trennt.

Sigismund Freiherr v. Bischoffshausen.

IV.

Die „Los von Rom"-Bewegung in Oesterreich. »

VII.

Die von unserer deutschradikalen Partei in frivoler Weise inscenirte, von dem „Evangelischen Bunde“ und dem Gustav Adolf-Vereine und anderen reichsdeutschen Bünden. begierig aufgegriffene, eifrigst geschürte und mit überreichen Geldmitteln unterstüßte Abfallsheze 2) blieb bis jetzt auf deutsche Vevölkerungskreise beschränkt. Anfangs schien es. als sei sie in diesen Kreisen populär. Aber sie war es nicht; ist es auch nicht geworden, und daß sie noch populär werden könnte, daran ist gar nicht zu denken. Die Zeit ist vorbei.

Es wurde schon wiederholt in öffentlichen Blättern mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die eigentliche seßhafte Bevölkerung den Lockungen der radikalen Deutschnationalen nicht in's Garn gegangen ist. Sie blieb der Abfallsbewegung

1) Ueber die früheren Phasen dieser Bewegung vgl. die Artikel in Band 125, S. 135, 157, 627, 689 und Band 126 S 247 und 520 ff. unserer Zeitschrift.

2) Wie kürzlich in öffentlichen Blättern zu lesen war, hat der Vorstand des „Evangelischen Bundes“ für das Jahr 1901 zur Unterstüßung der „Los von Rom"-Bewegung die Summe von 200,000 Mart ausgeworfen! Und am 30. November wurde von Weimar aus in alle Welt telegraphirt: „Das Präsidium des Evangelischen Bundes beschloß die sofortige dauernde Entsendung von vierzig evangelischen Geistlichen zur Unterstüßung der evangelischen Kirche in Desterreich!"

fern. Wenn auch politisch in liberalem Fahrwasser segelnd, scheute sie doch den Bruch mit der alten Kirche; ihr gesunder Sinn hielt sie ab, ihren politischen Führern zulieb dem Glauben ihrer Väter untreu zu werden und die Wege der Apostaten zu wandeln. Sie blieb darum im Verbande mit der katholischen Kirche. Ein rühmliches Beispiel liefert in dieser Beziehung das Egerland mit seiner kerndeutschen, seßhaften, größtentheils bäuerlichen Bevölkerung. Hier dominirte lange Zeit Georg Schönerer unumschränkt. Die Egerländer glaubten ihrer Liebe zum Deutschthum keinen markanteren Ausdruck geben zu können, als durch die Wahl Schönerer's, des Urgermanen, in den Reichsrath. Aber den tollen Apostatenritt Schönerer's machten sie nicht mit, das war ihnen denn doch zu dumm. Sie blieben bei ihrer Kirche, bis auf ca. 200, von denen aber sicher die Meisten feine geborenen Egerländer sind. Und jezt, da die Reichsrathswahlen wieder vor sich gehen, steht es im Egerlande so, daß Schönerer sich sehr anstrengen muß, um oben zu bleiben.

In anderen Gegenden Nordböhmens jedoch, besonders in den Industriebezirken und in den Kohlenrevieren, hat die Wühlarbeit der Deutschnationalen schon mehr Wirkung gehabt. Viele der in moderner Leibeigenschaft schmachtenden Arbeiter und Handwerker vermochten dem Drucke ihrer meist protestantischen deutschnationalen Brodgeber nicht Stand zu halten. Sie deklarirten sich vor der Bezirkshauptmannschaft als Protestanten". Wer Land und Leute kennt, weiß indessen, was dieser Confessionswechsel zu bedeuten hat, und muß nur staunen über die Naivität der protestantischen Prädikanten, welche diesen Confessionswechsel als einen Herzensdrang nach dem reinen Evangelium" deuten. Noch wunderlicher aber ist das Triumphgeschrei, das diese Herren austimmen, sobald sie wieder einige Fischlein in ihr Nez bekommen haben, aus deutschnationaler Gnade natürlich. Sie führen darüber gewissenhaft Buch, und in jeder Nummer der in Bielig (Oesterr.-Schlesien) erscheinenden

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