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bezeichnet.1) So liegen die Psalterbücher an Ketten in den Chorstühlen vor den Chorbetern in St. Thomas zu Straßburg; für die Besorgung der Ketten haben wir noch die Kostenrechnung: 1417 5 Pfennig umb ein Ketten an den Salter, der vor her Peter Miltenberg lit (liegt). 1417 3 Pfennig umb ein Kettenlin an den Salter, der vor her Syfrit Kercefelt lit.2)

Im Jahre 1462 schrieb ein Bürger der Stadt Leiden eine deutsche Bibel und zwar „für alle goede erbare Mannen, die darin lesen ende wat Goedes (etwas Gutes) studiren willten," deßhalb solle sie auf dem Chore der St. Petrikirche an Ketten auf einem Lesepulte aufliegen.")

Das Mariale Fr. Bernardini de Busto Col. 1607, III, 36 gibt an, der Theologe Alexander von Ales habe ein Buch über die allerseligste Jungfrau geschrieben, qui liber est Tholosae catenatus in choro ecclesiae cathedralis; vermuthlich war es das Autographon.

Die Chronique religieuse du Vieil Aubenas par Ankazon berichtet zum Jahre 1493, man habe ein Bücherinventar angelegt, darunter erscheint ein Brevier auf Pergament avec une chaine de fer, und noch ein anderes bréviaire avec chaine de fer.4)

Von der Büchersammlung in St. Walburg zu Zütphen weiß man, daß der Raum für die Bücher daselbst eigens 1561-63 erbaut wurde, es ist ein zweischiffiger Raum, der

1) Das „alt berment buch, das seelbuch genannt, in zwey bretter gebunden mit einer wissen schwinen hut (haut) überzogen... mit einer issernen ketten oben an igliches Brett und an das gestuhl... im chor zu S. Stefan (in Weissenburg) angeschmitt" 1496. Weißenburg. Kopialbuch im Kreisarchiv zu Speyer, fol. 88. 2) C. Schmidt, Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken in Straßburg, 1882, S. 25, Note.

3) Moll, Kerkgesch. des Nederland II, 2, 335.

4) Bulletin d'hist. eccl. et d'archéol. relig. des diocèses de Valence etc. Tom XIII, Romans 1893.

im Südschiffe 10, im Nordschiffe 8 Pulte hat, jedes acht Fuß lang. An jedem Buche befindet sich eine zwölf Zoll lange Stette mit einem Ringe am Ende, der über eine im Abstande von einem Zoll über der Spitze des Pultes angebrachte eiserne Stange gezogen ist. Die größte Zahl der Bücher auf einem Pulte ist 11, die niedrigste 6 Bücher.')

Im Franziskanerkloster zu Greifswald lagen die Bücher in zwei Abtheilungen gesondert auf je acht Pulten, zum Theil an Ketten, und enthielten meist scholastische und canonistische Literatur.2)

Kaum eine Büchersammlung der älteren Zeit wird ohne Kettenbücher gewesen sein; dieser Gebrauch kann als allgemeiner betrachtet werden.3)

„Bekanntlich fand auch Martin Luther die Bibel so in Erfurt, was fortwährend ganz falsch aufgefaßt zu werden pflegt," muß Wattenbach, Schriftwesen S. 623 gestehen. Er hätte noch schärfer gegen diese von confessioneller Voreingenommenheit eingegebene Auffassung auftreten müssen.*)

1) In einer Sigung der Antiquarian society zu Cambridge am 7. Mai 1894 hielt J. W. Clark einen Vortrag über diese Bücherjammlung. The academy No. 1151 vom 26 Mai 1894, S. 440; Centralblatt für Bibliothekwesen 1894, S. 415, 416; Moll II, 2, 306.

2) Pyl, Geschichte der Kirchen u. s. w. in Greifswald 1887, S. 1107. 3) Tie mir nicht zur Hand seiende Bibliothèque de l'école des

chartes, Bd. 51, handelt S. 443 von Einrichtung der Bibliotheken und wird weitere Belege haben, zunächst für Frankreich. 4) Wattenbach's verdienstliche Arbeit erweist sich an wichtiger Stelle als dürftig, so bei den „Bibliotheken und Archiven“, wo kaum der bedeutenden Sammlungen in Fulda, Lorsch gedacht ist.

Fall.

VI.

Zeitläufe.

Der „Toleranz"-Antrag des Centrums im Reichstag.

Den 26. December 1900.

Am 5. December 1900 ist der sogenannte ToleranzAntrag des Centrums im Reichstag zur Berathung gekommen. Er hieß eigentlich Gesezentwurf über die Freiheit der Religionsübung im Deutschen Reich, und ging im Kern der Sache nur die „anerkannten Religionsgemeinschaften“ an. Der Bundesrath hatte nicht einmal die Begründung des Antrags im Plenum abgewartet, und schon bei Eröffnung der ersten Sigung erschien der Reichskanzler, um zu erklären, daß die verbündeten Regierungen außer Stande seien, dem Antrage zuzustimmen, „der die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Bundesstaaten auf einem Gebiet beschränken wolle, das sie der Zuständigkeit ihrer Landesgesetzgebung vorbehalten müssen.“ Der Reichsfanzler bezeugte zwar die persönliche Achtung der „Ueberzeugungen und Gefühle“, welche den Antrag veranlaßt hätten, und sprach die Hoffnung aus, daß gesetzliche „Disparitäten“, welche aus älterer Zeit in einzelnen Bundesstaaten noch beständen, verschwinden würden; aber er müsse vor Allem seine Pflicht vor Augen halten, den bundesstaatlichen Charakter des Reichs und die Autonomie der Bundesglieder nicht ohne willige Zustimmung der Einzelstaaten beeinträchtigen zu lassen".

Der Vorwurf ist dem Centrum auch von anderer Seite gemacht worden, daß es bei jeder Gelegenheit den föderativen Charakter des Reichs betont und jeder Erweiterung der Competenz der Reichsverfassung widersprochen habe, und nun eine Reichskirchenhoheit einführen wolle. Der Antrag= steller Dr. Lieber hat mit Recht gesagt: „Die ganze Entwicklung unserer Gesetzgebung hat dahin geführt, daß, wo man es es für gut findet, man sich über die sogenannte Competenzcompetenz mit einem leichten Saltomortale hinwegjezt." Das schreiendste Beispiel war das Jesuitengesey. „Bloß auf das maßgebende Votum dieses hohen Hauses hin legte der hohe Bundesrath dem Reichstag ein Jesuitengesetz vor, welches einen Paragraphen enthielt, in welchem dem Bundesrath die Vollmacht gegeben war, sämmtliche katholische Orden für jesuitenverwandte zu erklären, wenn er gewollt hätte. Kein Mensch hat die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung zum Erlaß eines so exorbitanten Gesezes bezweifelt. Der hohe Bundesrath hat ja seinen Zorn schließlich auf vier solcher religiösen Orden beschränkt, und ist inzwischen so sanft geworden, daß er diese vier noch einmal getheilt hat, und heute nur noch zwei jesuitenverwandte Orden fennt. Vielleicht wächst die Sanftmuth mit den Jahren noch mehr. Aber wer mit so rauher Hand in die religiöse Freiheit der Einzelstaaten eingegriffen hat, der darf heute nicht sagen, diese Klinke der Gesetzgebung, die Reichs: gesetzgebung, darf nicht angerührt werden, wo es sich um den Schuß der Religionsfreiheit handelt." Nicht ohne Grund machte Herr Lieber auch geltend, daß der Reichsverfassung zufolge der Reichstag auch für die Vereinsgesetzgebung zuständig sei.

Am Schluffe betonte er noch besonders, daß der Antrag mit der sogenannten dogmatischen Toleranz nichts zu thun habe; nach seiner Meinung gebe es überhaupt keine dogmatische Toleranz. „Aber ich hoffe, wir können uns zusaminenfinden auf dem vaterländischen Boden der bürgerlichen und staats

bürgerlichen Toleranz." In der That hat sich gegen den meritorischen Inhalt des Antrags, die Gleichberechtigung der Confeffionen, im Reichstag, den Reichskanzler nicht ausgenommen, nicht eine einzige Stimme erhoben; Einige traten selbstverständlich auch für die nicht anerkannten Sekten ein. Anders war es freilich außer dem Reichstag bei den liberalen Culturkämpfern. Während man auf protestantisch-conservativer Seite selbst die offensichtlich angestrebte Rückkehr der Jesuiten als „von verhältnißmäßig untergeordneter Bedeutung“ ansieht und nebenbei die angestrebte „polnische Nationalkirche“ fürchtet,') läßt sich das Münchener officiell-liberale Hauptorgan aus Berlin schreiben: „Das Ziel des Antrags sei nicht Braunschweig, nicht Mecklenburg oder Sachsen, sondern Preußen; der sogenannte Toleranzantrag sei nur eine Mummerei, hinter der sich klerikale Herrschaftsgelüfte verstecken, er sei thatsächlich ein Omnipotenzbegehren; der Rath, die EinzelLandtage gegen diesen Einbruch des Centrums in das Rechtsgebiet der Gliederstaaten mobil zu machen, sei gewiß kein schlechter." 2)

Im preußischen Landtag hat vor zehn Jahren der Abgeordnete Windthorst eine lange Liste von Zurücksetzung und Kränkungen der Katholiken vorgetragen. Auf die Erwiderung des Cultusministers v. Goßler hat er gesagt: „Wir haben zu unserm großen Bedauern nicht die Möglichkeit, bei Sr. Majestät dem Kaiser selbst unsere Ansichten darzulegen, und wenn ich die Sache ordentlich aufgezogen mir dächte, so würde ich verlangen, daß bei den Vorträgen des Herrn Cultusministers ein firmer Katholik gegenwärtig wäre. Ja, das ist eine Controle. Es ist sonst nicht möglich, das Vertrauen zur Parität aufrechtzuerhalten, und ich werde mir vorbehalten, zu irgend einer gelegenen Zeit an Se. Majestät den Kaiser eine Adresse hier zu beantragen, welche ausspricht,

1) Berliner „Kreuzzeitung“ vom 26. Nov. und 8. Dec. 1900. 2) Münchener „Allg. Zeitung“ vom 15. December 1900.

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